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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
11
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Nürnberg90478, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (386 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag Supervision

Lose11 Lose

Alle 11 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
RD Bayern

Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 1 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Bayern im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 1 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

48 Monate–
2
RD Baden-Württemberg

Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 2 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Baden-Württemberg im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 2 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

48 Monate–
3
RD Hessen

Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 3 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Hessen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 3 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

48 Monate–
4
RD Rheinland-Pfalz-Saarland

Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 4 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Rheinland-Pfalz-Saarland im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 4 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

48 Monate–
5
RD Nordrhein-Westfalen

Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 5 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Nordrhein-Westfalen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 5 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

48 Monate–
6
RD Sachsen

Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 6 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Sachsen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 6 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

48 Monate–
7
RD Sachsen-Anhalt-Thüringen

Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 7 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Sachsen-Anhalt-Thüringen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 7 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

48 Monate–
8
RD Berlin-Brandenburg

Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 8 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Berlin-Brandenburg im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 8 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

48 Monate–
9
RD Niedersachsen-Bremen

Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 9 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Niedersachsen-Bremen im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 9 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

48 Monate–
10
RD Nord

Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: - 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat und - 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 10 umfasst Gruppensupervisionen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bezirk der Regionaldirektion (RD) Nord im Präsenzformat. Die konkreten zugeordneten Dienststellen / Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte der Anlage 4 "Regionalisierung Lose" zur Leistungsbeschreibung. Die Leistung für das Los 10 ist in den Räumlichkeiten der BA oder der gemeinsamen Einrichtungen zu erbringen. Die Räumlichkeiten werden dem AN durch die BA bzw. die gemeinsamen Einrichtungen kostenlos bereitgestellt. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. In den Losen 1-10 (regional) ist vorgesehen mit 15 Bietern je Los, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

48 Monate–
11
Supervision NUR ONLINE (bundesweit)

Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag für den bundesweiten Abruf von Gruppensupervisionen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie den gemeinsamen Einrichtungen tätig sind. Die Teilnahme an einer Supervision ist für die Zertifizierung im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (bFM) im Rechtskreis SGB II verpflichtend und bedarfsorientiert als Personalentwicklungsinstrument im Rechtskreis SGB II und SGB III vorgesehen. Näheres zur Zielsetzung, zum Umfang und zu den Voraussetzungen zu dieser Maßnahme ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Vergabe der Leistung erfolgt in 11 Losen: o 10 regionale Lose für die Durchführung der Gruppensupervision im Präsenzformat (die Zuordnung der Losaufteilung ist der Anlage 4 zu entnehmen) und o 1 Los für die bundesweite Durchführung der Gruppensupervision im Online-Format. Das gegenwärtige Los 11 umfasst die bundesweite Durchführung von Gruppensupervisionen im Online-Format. Alle Bedingungen für die späteren Abrufe werden bereits jetzt durch diesen Rahmenvertrag festgelegt. Damit kann Supervision bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb durch die BA in Anspruch genommen werden. Es ist beabsichtigt, mit bis zu 25 geeigneten Bietern im Los 11 (online), die ein wirtschaftliches Angebot abgeben haben, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die späteren Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden grundsätzlich nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit der Supervisorinnen und Supervisoren durch die Personalbereiche vorgenommen. Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung beginnt ebenfalls mit Zuschlag und der Vertrag endet nach Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.

48 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Reine Preiswertung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die optionale Verlängerung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraumes mit.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Klaudia Spandl KLAR & SEIN, Frankfurt am Main; SABINE ENGEL Organisationsberatung, Fulda; Dr. Sinaida Rohlik, Steinheim am Albuch; Dr. Stefanie Potsch-Ringeisen, Eichstätt; Barbara Wirkner - Beratung für Person & System, Frankfurt am Main; Andrea Schwaderlapp & Tilman Bemm GbR (institut für unternehmenswerte gesundheit), Marktoberdorf; Managementberatung Eckhard Rauchhaus, Hamburg; Mathias Göbel, Göttingen; SPRVSN, Dr. Christian Rose, Neuendettelsau; Reflect, Ulm; Martin Tietze Supervision und Coaching, Berlin; kauke up. GmbH & Co. KG, Hamburg18
2Klaudia Spandl KLAR & SEIN, Frankfurt am Main; Dr. Sinaida Rohlik, Steinheim am Albuch; Dr. Stefanie Potsch-Ringeisen, Eichstätt; Supervision-Roy, Jan Roy, Göttingen; Barbara Wirkner - Beratung für Person & System, Frankfurt am Main; Andrea Schwaderlapp & Tilman Bemm GbR (institut für unternehmenswerte gesundheit), Marktoberdorf; Managementberatung Eckhard Rauchhaus, Hamburg; Mathias Göbel, Göttingen; Reflect, Ulm; Rainer Neumann, Stuttgart; Martin Tietze Supervision und Coaching, Berlin; kauke up. GmbH & Co. KG, Hamburg17
3Klaudia Spandl KLAR & SEIN, Frankfurt am Main; Thomas Thiel, Mehrdimensionale Beratung - Supervision - Coaching, Kassel; Jörg Lehrke, Frankfurt am Main; SABINE ENGEL Organisationsberatung, Fulda; Dipl.-Psych. Cornelia Mertins-Baumbach, Supervision und Coaching Hochtaunus, Usingen; Praxis für Systemische Therapie, Coaching & Supervision Volker Kaufhold-Diekmann, Bielefeld; Kathrin Ploß, Paderborn; Dr. Stefanie Potsch-Ringeisen, Eichstätt; Supervision-Roy, Jan Roy, Göttingen; Barbara Wirkner - Beratung für Person & System, Frankfurt am Main; Managementberatung Eckhard Rauchhaus, Hamburg; Mathias Göbel, Göttingen; Martin Tietze Supervision und Coaching, Berlin; kauke up. GmbH & Co. KG, Hamburg; INSITE-Interventions GmbH, Frankfurt; INSITE-Interventions GmbH, Frankfurt; INSITE-Interventions GmbH, Frankfurt23
4Managementberatung Eckhard Rauchhaus, Hamburg; Klaudia Spandl KLAR & SEIN, Frankfurt am Main; Jörg Lehrke, Frankfurt am Main; Dr. Sinaida Rohlik, Steinheim am Albuch; Dr. Stefanie Potsch-Ringeisen, Eichstätt; Supervision-Roy, Jan Roy, Göttingen; Bietergemeinschaft Viedt und Miehling und Schwenner, Brühl; Armin Miehling, Brühl; Christine Viedt, Brühl; Oliver Schwenner, Köln; Barbara Wirkner - Beratung für Person & System, Frankfurt am Main; Mathias Göbel, Göttingen; Martina Nixdorf, Wegberg; Martin Tietze Supervision und Coaching, Berlin; kauke up. GmbH & Co. KG, Hamburg15
5Jutta Panke, Rees; Klaudia Spandl KLAR & SEIN, Frankfurt am Main; Praxis für Systemische Therapie, Coaching & Supervision Volker Kaufhold-Diekmann, Bielefeld; Kathrin Ploß, Paderborn; Supervision-Roy, Jan Roy, Göttingen; Bietergemeinschaft Viedt und Miehling und Schwenner, Brühl; Armin Miehling, Brühl; Christine Viedt, Brühl; Oliver Schwenner, Köln; Jan Stöckigt, Berlin; Managementberatung Eckhard Rauchhaus, Hamburg; Mathias Göbel, Göttingen; Ursula d’Almeida-Deupmann, Köln; Martina Nixdorf, Wegberg; orevo - Volker Walpuski, Hannover; Martin Tietze Supervision und Coaching, Berlin; kauke up. GmbH & Co. KG, Hamburg18
6Kompass Supervision (Einzelunternehmer Stefan Richter), Dresden; Marit Garrels, Leipzig; Supervision-Roy, Jan Roy, Göttingen; Jan Stöckigt, Berlin; Mathias Göbel, Göttingen; Supervision Kaiser, Radebeul; Dr. Ronald Schulz, Halle; Martin Tietze Supervision und Coaching, Berlin; Janna Buchele, Leipzig; kauke up. GmbH & Co. KG, Hamburg14
7Jan Stöckigt, Berlin; Marit Garrels, Leipzig; Supervision-Roy, Jan Roy, Göttingen; Barbara Wirkner - Beratung für Person & System, Frankfurt am Main; Mathias Göbel, Göttingen; orevo - Volker Walpuski, Hannover; Dr. Ronald Schulz, Halle; Martin Tietze Supervision und Coaching, Berlin; Janna Buchele, Leipzig; kauke up. GmbH & Co. KG, Hamburg14
8Dr. Stefanie Potsch-Ringeisen, Eichstätt; Supervision-Roy, Jan Roy, Göttingen; Jan Stöckigt, Berlin; Andrea Schwaderlapp & Tilman Bemm GbR (institut für unternehmenswerte gesundheit), Marktoberdorf; Managementberatung Eckhard Rauchhaus, Hamburg; Mathias Göbel, Göttingen; Martin Tietze Supervision und Coaching, Berlin; Janna Buchele, Leipzig; kauke up. GmbH & Co. KG, Hamburg13
9Praxis für Systemische Therapie, Coaching & Supervision Volker Kaufhold-Diekmann, Bielefeld; Kathrin Ploß, Paderborn; Supervision-Roy, Jan Roy, Göttingen; Managementberatung Eckhard Rauchhaus, Hamburg; Mathias Göbel, Göttingen; orevo - Volker Walpuski, Hannover; Jutta Panke, Rees; supervision fuchs, Susanne Fuchs, Bremen; Martin Tietze Supervision und Coaching, Berlin; Janna Buchele, Leipzig; kauke up. GmbH & Co. KG, Hamburg16
10Managementberatung Eckhard Rauchhaus, Hamburg; Supervision-Roy, Jan Roy, Göttingen; Jan Stöckigt, Berlin; Mathias Göbel, Göttingen; Martin Tietze Supervision und Coaching, Berlin; kauke up. GmbH & Co. KG, Hamburg10
11Martina Nixdorf, Wegberg; Jutta Panke, Rees; Rainer Neumann, Stuttgart; Jan Stöckigt, Berlin; Martin Tietze Supervision und Coaching, Berlin; Praxis für Systemische Therapie, Coaching & Supervision Volker Kaufhold-Diekmann, Bielefeld; Thomas Thiel, Mehrdimensionale Beratung - Supervision - Coaching, Kassel; Mathias Göbel, Göttingen; Supervision-Roy, Jan Roy, Göttingen; Managementberatung Eckhard Rauchhaus, Hamburg; Ursula d’Almeida-Deupmann, Köln; Dipl.-Psych. Cornelia Mertins-Baumbach, Supervision und Coaching Hochtaunus, Usingen; Dr. Sinaida Rohlik, Steinheim am Albuch; kauke up. GmbH & Co. KG, Hamburg; Bietergemeinschaft Viedt und Miehling und Schwenner, Brühl; Armin Miehling, Brühl; Christine Viedt, Brühl; Oliver Schwenner, Köln; Dr. Stefanie Potsch-Ringeisen, Eichstätt; Klaudia Spandl KLAR & SEIN, Frankfurt am Main; supervision fuchs, Susanne Fuchs, Bremen; Barbara Wirkner - Beratung für Person & System, Frankfurt am Main; orevo - Volker Walpuski, Hannover; Janna Buchele, Leipzig; Jörg Lehrke, Frankfurt am Main; Andrea Schwaderlapp & Tilman Bemm GbR (institut für unternehmenswerte gesundheit), Marktoberdorf; INSITE-Interventions GmbH, Frankfurt; INSITE-Interventions GmbH, Frankfurt; INSITE-Interventions GmbH, Frankfurt31

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