Rahmenvertrag Straßenbeleuchtung
Stuttgart Netze GmbH · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen SNETZE-2025-0011veröffentlicht 12.02.2026erstmals 12.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.05.2026 – 30.04.2030
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (125 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 5 Lose · in 42 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.05.2026 – 30.04.2030, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Stuttgart70327, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (36 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Qualität30 %
- Preis70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 9 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 9 Monaten
- Vertragsbeginnvor 6 MonatenLaufzeit bis 30.04.2030
- Heute
Beschreibung
Auftragsgegenstand ist das Ausführen von Leistungen im Bereich der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet von Stuttgart in insgesamt 4 Gebietslosen. Zusätzlich gibt es ein 5. Los, bei dem Revisionsleistungen im gesamten Stadtgebiet zu erbringen sind.
Lose5 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Gebietslos 1 Gebietslos 1 innerhalb des Stadtgebietes Stuttgart (Neckar) | 4 Jahre | – |
| 2 | Gebietslos 2 Gebietslos 2 innerhalb des Stadtgebietes Stuttgart (Filder) | 4 Jahre | – |
| 3 | Gebietslos 3 Gebietslos 3 innerhalb des Stadtgebietes Stuttgart (Mitte) | 4 Jahre | – |
| 4 | Gebietslos 4 Gebietslos 4 innerhalb des Stadtgebietes Stuttgart (Nord) | 4 Jahre | – |
| 5 | Revisionslos Erbringung von Revisionsleistungen im gesamten Stadtgebiet von Stuttgart | 4 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3, 4
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2026
- Vertragsende
- 30.04.2030
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Grundlaufzeit von 2 Jahren, danach einmalige Verlängerung um 2 Jahre möglich
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüf … ganz lesenkürzer
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Es besteht hinsichtlich der Gebietslose eine Losbeschränkung. Ein Unternehmen kann maximal den Zuschlag für 2 Gebietslose erhalten. Der Zuschlag für ein drittes Gebietslos ist ausgeschlossen. Hinsichtlich des Loszuschlages gilt das für den Auftraggeber gesamtwirtschaftlich günstigste Ergebnis der Ei … ganz lesenkürzer
Es besteht hinsichtlich der Gebietslose eine Losbeschränkung. Ein Unternehmen kann maximal den Zuschlag für 2 Gebietslose erhalten. Der Zuschlag für ein drittes Gebietslos ist ausgeschlossen. Hinsichtlich des Loszuschlages gilt das für den Auftraggeber gesamtwirtschaftlich günstigste Ergebnis der Einzelbewertungen der Lose in Summe, sofoern ein Bieter für mehr als 2 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben sollte (Beispielberechnungsmatrix befindet sich in den Vergabeunterlagen). Los 5 ist nicht Bestandteil der Losbeschränkung.- Hinweis
DER ABRUF DER KOMPLETTEN UNTERLAGEN WIRD ERST NACH ERFOLGREICHER ABGABE DER VERTRAULICHTKEITSERKLÄRUNG GEWÄHRT (SCHUTZ KRITISCHER INFRASTRUKTUREN). > Es sind mit dem Angebot einzureichen: << Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen • Angebotsschreiben (Komm EU D Ang) • Bietererklä … ganz lesenkürzer
DER ABRUF DER KOMPLETTEN UNTERLAGEN WIRD ERST NACH ERFOLGREICHER ABGABE DER VERTRAULICHTKEITSERKLÄRUNG GEWÄHRT (SCHUTZ KRITISCHER INFRASTRUKTUREN). > Es sind mit dem Angebot einzureichen: << Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen • Angebotsschreiben (Komm EU D Ang) • Bietererklärung (ANLAGE A) • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Versicherungsbestätigung und Umwelthaftpflichtversicherung (ANLAGE B) • Eigenerklärung Umsatz (ANLAGE C) • Eigenerklärung Referenzen Freileitungsbau (ANLAGE D) • Eigenerklärung Referenzen Lichtpunkte Großstadt (ANLAGE E) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ANLAGE F) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (ANLAGE G) • Eigenerklärung Russlandsanktionen (ANLAGE H) • Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (ANLAGE I) • Eigenerklärung Eignungsleihe (ANLAGE J) • Verpflichtungserklärung eignungsvermittelndes Unternehmen (ANLAGE K) • Eigenerklärung Nachunternehmer (ANLAGE L) • Erklärung Nachunternehmer (ANLAGE M) • Erklärung Bietergemeinschaft (ANLAGE N) • Erklärung Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen (ANLAGE O) > Weitere Dokumente: • Bieterpreisabgabe.xlsx • Anlage 4 Technische Eignung_L09.xlsx • Verpflichtungserklärung LTMG • Benennung eines Startpunktes zur Routenberechnung, sofern dieser vom Betriebssitz abweicht für Lose 1 - 4 • Beschreibung eines Konzeptes zur Organisation der Störungsbereitschaft (max. 2 Seiten DIN A4) für Lose 1 - 4 • Beschreibung eines Umsetzungskonzeptes für eine Baumaßnahme (max. 4 Seiten DIN A4) für Lose 1 - 4 • Beschreibung eines Konzepts wie die Revision durchgeführt wird (max. 4 Seiten DIN A4) für Los 5 >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren.
Los 5
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2026
- Vertragsende
- 30.04.2030
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Grundlaufzeit von 2 Jahren, danach einmalige Verlängerung um 2 Jahre möglich
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüf … ganz lesenkürzer
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Los 5 ist nicht Bestandteil der Losbeschränkung.
- Hinweis
DER ABRUF DER KOMPLETTEN UNTERLAGEN WIRD ERST NACH ERFOLGREICHER ABGABE DER VERTRAULICHTKEITSERKLÄRUNG GEWÄHRT (SCHUTZ KRITISCHER INFRASTRUKTUREN). > Es sind mit dem Angebot einzureichen: << Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen • Angebotsschreiben (Komm EU D Ang) • Bietererklä … ganz lesenkürzer
DER ABRUF DER KOMPLETTEN UNTERLAGEN WIRD ERST NACH ERFOLGREICHER ABGABE DER VERTRAULICHTKEITSERKLÄRUNG GEWÄHRT (SCHUTZ KRITISCHER INFRASTRUKTUREN). > Es sind mit dem Angebot einzureichen: << Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen • Angebotsschreiben (Komm EU D Ang) • Bietererklärung (ANLAGE A) • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Versicherungsbestätigung und Umwelthaftpflichtversicherung (ANLAGE B) • Eigenerklärung Umsatz (ANLAGE C) • Eigenerklärung Referenzen Freileitungsbau (ANLAGE D) • Eigenerklärung Referenzen Lichtpunkte Großstadt (ANLAGE E) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ANLAGE F) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (ANLAGE G) • Eigenerklärung Russlandsanktionen (ANLAGE H) • Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (ANLAGE I) • Eigenerklärung Eignungsleihe (ANLAGE J) • Verpflichtungserklärung eignungsvermittelndes Unternehmen (ANLAGE K) • Eigenerklärung Nachunternehmer (ANLAGE L) • Erklärung Nachunternehmer (ANLAGE M) • Erklärung Bietergemeinschaft (ANLAGE N) • Erklärung Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen (ANLAGE O) > Weitere Dokumente: • Bieterpreisabgabe.xlsx • Anlage 4 Technische Eignung_L09.xlsx • Verpflichtungserklärung LTMG • Benennung eines Startpunktes zur Routenberechnung, sofern dieser vom Betriebssitz abweicht für Lose 1 - 4 • Beschreibung eines Konzeptes zur Organisation der Störungsbereitschaft (max. 2 Seiten DIN A4) für Lose 1 - 4 • Beschreibung eines Umsetzungskonzeptes für eine Baumaßnahme (max. 4 Seiten DIN A4) für Lose 1 - 4 • Beschreibung eines Konzepts wie die Revision durchgeführt wird (max. 4 Seiten DIN A4) für Los 5 >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Max Schmid Elektromontagen GmbH, Stuttgart | 2 |
| 2 | kein Zuschlag angegeben | 2 |
| 3 | Max Schmid Elektromontagen GmbH, Stuttgart | 2 |
| 4 | kein Zuschlag angegeben | 2 |
| 5 | kein Zuschlag angegeben | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kesselstraße 21-23, 70327 Stuttgart
- Website
- stuttgart-netze.de
- Kontakt
- vergabeberatung@
staatsanzeiger.de
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- HS Kabelbeschaffung mit Montage 9666 BIRKH-DEGLH24.09.2026 · 0 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 502 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifffahrt) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (125 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- MVV Netze GmbH2 Zuschläge
- Omexom GA Süd GmbH BU Ludwigsburg2 Zuschläge
- Viertel Motoren GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – Veröffentlichung
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 28.01.2026
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 28.01.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e8e23b46-b5a5-4c02-a546-cd1b304a2beb.