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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rahmenvertrag Straßenbeleuchtung

Stuttgart Netze GmbH · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen SNETZE-2025-0011veröffentlicht 05.12.2025erstmals 05.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 281 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (123 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.05.2026 – 30.04.2030, bis zu 1 Verlängerung
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Stuttgart70327, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Zulässigtender24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (36 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Qualität30 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 11 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über tender24.de
    vor 9 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    erfolgt elektronisch
    vor 9 Monaten
  5. Bindefrist endet
    64 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2030
    vor 6 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist das Ausführen von Leistungen im Bereich der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet von Stuttgart in insgesamt 4 Gebietslosen. Zusätzlich gibt es ein 5. Los, bei dem Revisionsleistungen im gesamten Stadtgebiet zu erbringen sind.

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Gebietslos 1

Gebietslos 1 innerhalb des Stadtgebietes Stuttgart (Neckar)

4 Jahre–
2
Gebietslos 2

Gebietslos 2 innerhalb des Stadtgebietes Stuttgart (Filder)

4 Jahre–
3
Gebietslos 3

Gebietslos 3 innerhalb des Stadtgebietes Stuttgart (Mitte)

4 Jahre–
4
Gebietslos 4

Gebietslos 4 innerhalb des Stadtgebietes Stuttgart (Nord)

4 Jahre–
5
Revisionslos

Erbringung von Revisionsleistungen im gesamten Stadtgebiet von Stuttgart

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4

Zuschlag0 von 0 angegeben

Qualität30 %
Preis70 %

Eignung11 von 11 angegeben

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Erklärung über den zur Verfügung stehenden Fuhrpark im Dokument technische Eignung. Erklärung über die zur Verfügung stehenden Hardware zur Dokumentation im Dokument technische Eignung. Bietergemeinschaften haben die Nachweise in der Gesamtheit der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Erfahrung im Freileitungsbau - Nachweis über Anlage 4 Nachweis von mind. 1 vergleichbaren Referenz mit Leistungsdatum 2019 - 2025 (Rahmenvertrag oder Großprojekt im Bereich Straßenbeleuchtung) mit einem Gesamtumsatz von 300.000€ - Projekt kann als Mehrfachnennung auch für Mindestkriterium "Lichtpun … ganz lesenErfahrung im Freileitungsbau - Nachweis über Anlage 4 Nachweis von mind. 1 vergleichbaren Referenz mit Leistungsdatum 2019 - 2025 (Rahmenvertrag oder Großprojekt im Bereich Straßenbeleuchtung) mit einem Gesamtumsatz von 300.000€ - Projekt kann als Mehrfachnennung auch für Mindestkriterium "Lichtpunkte Großstadt" verwendet werden Erfahrung "Lichtpunkte Großstadt"- Nachweis über Anlage 5 - In einer Großstadt > 100.000 Einwohner - Mit Leistungsdatum 2019-2025 - Rahmenvertrag oder Großprojekt mit >10.000 Lichtpunkte - Name des Referenzgebers/ Unternehmens Projekt kann als Mehrfachnennung auch für Erfahrung "Freileitungsbau" verwendet werden Bietergemeinschaften haben die Nachweise in der Gesamtheit der Bietergemeinschaft zu erbringen. Angebote, die nicht mindestens jeweils 1 wertbare Referenz angeben, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung von Referenzen erfolgt nicht.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Dauerhaft angestellte Elektrofachkräfte (EFK) und eingetragener Elektromeister - mindestens 2 Personen dauerhaft festangestellte Elektrofachkäfteund mindestens 1 eingetragener Elektromeister im aktiven Dienst Das bauleitende Personal besitzt Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des Gemei … ganz lesenDauerhaft angestellte Elektrofachkräfte (EFK) und eingetragener Elektromeister - mindestens 2 Personen dauerhaft festangestellte Elektrofachkäfteund mindestens 1 eingetragener Elektromeister im aktiven Dienst Das bauleitende Personal besitzt Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens Bietergemeinschaften haben die Nachweise in der Gesamtheit der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Dauerhaft angestellte Elektrofachkräfte (EFK) und eingetragener Elektromeister - mindestens 2 Personen dauerhaft festangestellte Elektrofachkäfteund mindestens 1 eingetragener Elektromeister im aktiven Dienst Das bauleitende Personal besitzt Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des Gemei … ganz lesenDauerhaft angestellte Elektrofachkräfte (EFK) und eingetragener Elektromeister - mindestens 2 Personen dauerhaft festangestellte Elektrofachkäfteund mindestens 1 eingetragener Elektromeister im aktiven Dienst Das bauleitende Personal besitzt Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens Bietergemeinschaften haben die Nachweise in der Gesamtheit der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens Deckungssumme für Personenschäden: Deckungssumme je Schadensfall: 2 Mio. EUR Gesamtdeckungssumme pro Jahr: 5 Mio. EUR Mio € sowie für Sach- und Vermögensschäden Deckungssumme je Schadensfall: 1 Mio. EUR Gesamtdeckungssumme pro Jahr: 3 Mio. E … ganz lesengültige Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens Deckungssumme für Personenschäden: Deckungssumme je Schadensfall: 2 Mio. EUR Gesamtdeckungssumme pro Jahr: 5 Mio. EUR Mio € sowie für Sach- und Vermögensschäden Deckungssumme je Schadensfall: 1 Mio. EUR Gesamtdeckungssumme pro Jahr: 3 Mio. EUR zusätzlich Umwelthaftpflichtversicherung 3.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Nachweis erforderlich - Eigenerklärung ist nicht ausreichend) Bietergemeinschaften haben die Nachweise in der Gesamtheit der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Im Rahmen der Einzelbestellungen ist es erforderlich, dass der Bieter Lagerfläche für 25 Europaletten pro Quartal für Kabel und Leuchten und Fläche für 2 große Kabeltrommel (Erdkabel 5x10mm², 500m) bereitstellen kann sowie zusätzlich 15m x 5m für Masten Bietergemeinschaften haben die Nachweise in der Gesamtheit der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
über Rahmenvertrag oder Großprojekt im Bereich Straßenbeleuchtung) mit einem Gesamtumsatz von 300.000€ p.a.mit Leistungsdatum 2019-2025 Bietergemeinschaften haben die Nachweise in der Gesamtheit der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Zum Nachweis der Befähigung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Berufsge … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, IHK, HWK • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Eintragung in das Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Berufsge … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, IHK, HWK • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2026
Vertragsende
30.04.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Grundlaufzeit von 2 Jahren, danach einmalige Verlängerung um 2 Jahre möglich
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
tender24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
64 Tage
Angebotsöffnung
28.01.2026, 10:00 Uhr. erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüf … ganz lesenEs wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdfn wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es besteht hinsichtlich der Gebietslose eine Losbeschränkung. Ein Unternehmen kann maximal den Zuschlag für 2 Gebietslose erhalten. Der Zuschlag für ein drittes Gebietslos ist ausgeschlossen. Hinsichtlich des Loszuschlages gilt das für den Auftraggeber gesamtwirtschaftlich günstigste Ergebnis der Ei … ganz lesenEs besteht hinsichtlich der Gebietslose eine Losbeschränkung. Ein Unternehmen kann maximal den Zuschlag für 2 Gebietslose erhalten. Der Zuschlag für ein drittes Gebietslos ist ausgeschlossen. Hinsichtlich des Loszuschlages gilt das für den Auftraggeber gesamtwirtschaftlich günstigste Ergebnis der Einzelbewertungen der Lose in Summe, sofoern ein Bieter für mehr als 2 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben sollte (Beispielberechnungsmatrix befindet sich in den Vergabeunterlagen). Los 5 ist nicht Bestandteil der Losbeschränkung.
Hinweis
DER ABRUF DER KOMPLETTEN UNTERLAGEN WIRD ERST NACH ERFOLGREICHER ABGABE DER VERTRAULICHTKEITSERKLÄRUNG GEWÄHRT (SCHUTZ KRITISCHER INFRASTRUKTUREN). > Es sind mit dem Angebot einzureichen: << Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen • Angebotsschreiben (Komm EU D Ang) • Bietererklä … ganz lesenDER ABRUF DER KOMPLETTEN UNTERLAGEN WIRD ERST NACH ERFOLGREICHER ABGABE DER VERTRAULICHTKEITSERKLÄRUNG GEWÄHRT (SCHUTZ KRITISCHER INFRASTRUKTUREN). > Es sind mit dem Angebot einzureichen: << Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen • Angebotsschreiben (Komm EU D Ang) • Bietererklärung (ANLAGE A) • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Versicherungsbestätigung und Umwelthaftpflichtversicherung (ANLAGE B) • Eigenerklärung Umsatz (ANLAGE C) • Eigenerklärung Referenzen Freileitungsbau (ANLAGE D) • Eigenerklärung Referenzen Lichtpunkte Großstadt (ANLAGE E) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ANLAGE F) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (ANLAGE G) • Eigenerklärung Russlandsanktionen (ANLAGE H) • Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (ANLAGE I) • Eigenerklärung Eignungsleihe (ANLAGE J) • Verpflichtungserklärung eignungsvermittelndes Unternehmen (ANLAGE K) • Eigenerklärung Nachunternehmer (ANLAGE L) • Erklärung Nachunternehmer (ANLAGE M) • Erklärung Bietergemeinschaft (ANLAGE N) • Erklärung Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen (ANLAGE O) > Weitere Dokumente: • Bieterpreisabgabe.xlsx • Anlage 4 Technische Eignung_L09.xlsx • Verpflichtungserklärung LTMG • Benennung eines Startpunktes zur Routenberechnung, sofern dieser vom Betriebssitz abweicht für Lose 1 - 4 • Beschreibung eines Konzeptes zur Organisation der Störungsbereitschaft (max. 2 Seiten DIN A4) für Lose 1 - 4 • Beschreibung eines Umsetzungskonzeptes für eine Baumaßnahme (max. 4 Seiten DIN A4) für Lose 1 - 4 • Beschreibung eines Konzepts wie die Revision durchgeführt wird (max. 4 Seiten DIN A4) für Los 5 >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren.

Los 5

Zuschlag0 von 0 angegeben

Qualität30 %
Preis70 %

Eignung11 von 11 angegeben

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Erklärung über den zur Verfügung stehenden Fuhrpark im Dokument technische Eignung. Erklärung über die zur Verfügung stehenden Hardware zur Dokumentation im Dokument technische Eignung. Bietergemeinschaften haben die Nachweise in der Gesamtheit der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Erfahrung im Freileitungsbau - Nachweis über Anlage 4 Nachweis von mind. 1 vergleichbaren Referenz mit Leistungsdatum 2019 - 2025 (Rahmenvertrag oder Großprojekt im Bereich Straßenbeleuchtung) mit einem Gesamtumsatz von 300.000€ - Projekt kann als Mehrfachnennung auch für Mindestkriterium "Lichtpun … ganz lesenErfahrung im Freileitungsbau - Nachweis über Anlage 4 Nachweis von mind. 1 vergleichbaren Referenz mit Leistungsdatum 2019 - 2025 (Rahmenvertrag oder Großprojekt im Bereich Straßenbeleuchtung) mit einem Gesamtumsatz von 300.000€ - Projekt kann als Mehrfachnennung auch für Mindestkriterium "Lichtpunkte Großstadt" verwendet werden Erfahrung "Lichtpunkte Großstadt"- Nachweis über Anlage 5 - In einer Großstadt > 100.000 Einwohner - Mit Leistungsdatum 2019-2025 - Rahmenvertrag oder Großprojekt mit >10.000 Lichtpunkte - Name des Referenzgebers/ Unternehmens Projekt kann als Mehrfachnennung auch für Erfahrung "Freileitungsbau" verwendet werden Bietergemeinschaften haben die Nachweise in der Gesamtheit der Bietergemeinschaft zu erbringen. Angebote, die nicht mindestens jeweils 1 wertbare Referenz angeben, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung von Referenzen erfolgt nicht.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Dauerhaft angestellte Elektrofachkräfte (EFK) und eingetragener Elektromeister - mindestens 2 Personen dauerhaft festangestellte Elektrofachkäfteund mindestens 1 eingetragener Elektromeister im aktiven Dienst Das bauleitende Personal besitzt Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des Gemei … ganz lesenDauerhaft angestellte Elektrofachkräfte (EFK) und eingetragener Elektromeister - mindestens 2 Personen dauerhaft festangestellte Elektrofachkäfteund mindestens 1 eingetragener Elektromeister im aktiven Dienst Das bauleitende Personal besitzt Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens Bietergemeinschaften haben die Nachweise in der Gesamtheit der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Dauerhaft angestellte Elektrofachkräfte (EFK) und eingetragener Elektromeister - mindestens 2 Personen dauerhaft festangestellte Elektrofachkäfteund mindestens 1 eingetragener Elektromeister im aktiven Dienst Das bauleitende Personal besitzt Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des Gemei … ganz lesenDauerhaft angestellte Elektrofachkräfte (EFK) und eingetragener Elektromeister - mindestens 2 Personen dauerhaft festangestellte Elektrofachkäfteund mindestens 1 eingetragener Elektromeister im aktiven Dienst Das bauleitende Personal besitzt Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens Bietergemeinschaften haben die Nachweise in der Gesamtheit der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens Deckungssumme für Personenschäden: Deckungssumme je Schadensfall: 2 Mio. EUR Gesamtdeckungssumme pro Jahr: 5 Mio. EUR Mio € sowie für Sach- und Vermögensschäden Deckungssumme je Schadensfall: 1 Mio. EUR Gesamtdeckungssumme pro Jahr: 3 Mio. E … ganz lesengültige Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens Deckungssumme für Personenschäden: Deckungssumme je Schadensfall: 2 Mio. EUR Gesamtdeckungssumme pro Jahr: 5 Mio. EUR Mio € sowie für Sach- und Vermögensschäden Deckungssumme je Schadensfall: 1 Mio. EUR Gesamtdeckungssumme pro Jahr: 3 Mio. EUR zusätzlich Umwelthaftpflichtversicherung 3.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Nachweis erforderlich - Eigenerklärung ist nicht ausreichend) Bietergemeinschaften haben die Nachweise in der Gesamtheit der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Im Rahmen der Einzelbestellungen ist es erforderlich, dass der Bieter Lagerfläche für 25 Europaletten pro Quartal für Kabel und Leuchten und Fläche für 2 große Kabeltrommel (Erdkabel 5x10mm², 500m) bereitstellen kann sowie zusätzlich 15m x 5m für Masten Bietergemeinschaften haben die Nachweise in der Gesamtheit der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
über Rahmenvertrag oder Großprojekt im Bereich Straßenbeleuchtung) mit einem Gesamtumsatz von 300.000€ p.a.mit Leistungsdatum 2019-2025 Bietergemeinschaften haben die Nachweise in der Gesamtheit der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Zum Nachweis der Befähigung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Berufsge … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, IHK, HWK • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Eintragung in das Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Berufsge … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, IHK, HWK • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2026
Vertragsende
30.04.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Grundlaufzeit von 2 Jahren, danach einmalige Verlängerung um 2 Jahre möglich
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
tender24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
64 Tage
Angebotsöffnung
28.01.2026, 10:00 Uhr. erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüf … ganz lesenEs wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdfn wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Los 5 ist nicht Bestandteil der Losbeschränkung.
Hinweis
DER ABRUF DER KOMPLETTEN UNTERLAGEN WIRD ERST NACH ERFOLGREICHER ABGABE DER VERTRAULICHTKEITSERKLÄRUNG GEWÄHRT (SCHUTZ KRITISCHER INFRASTRUKTUREN). > Es sind mit dem Angebot einzureichen: << Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen • Angebotsschreiben (Komm EU D Ang) • Bietererklä … ganz lesenDER ABRUF DER KOMPLETTEN UNTERLAGEN WIRD ERST NACH ERFOLGREICHER ABGABE DER VERTRAULICHTKEITSERKLÄRUNG GEWÄHRT (SCHUTZ KRITISCHER INFRASTRUKTUREN). > Es sind mit dem Angebot einzureichen: << Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen • Angebotsschreiben (Komm EU D Ang) • Bietererklärung (ANLAGE A) • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Versicherungsbestätigung und Umwelthaftpflichtversicherung (ANLAGE B) • Eigenerklärung Umsatz (ANLAGE C) • Eigenerklärung Referenzen Freileitungsbau (ANLAGE D) • Eigenerklärung Referenzen Lichtpunkte Großstadt (ANLAGE E) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ANLAGE F) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (ANLAGE G) • Eigenerklärung Russlandsanktionen (ANLAGE H) • Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (ANLAGE I) • Eigenerklärung Eignungsleihe (ANLAGE J) • Verpflichtungserklärung eignungsvermittelndes Unternehmen (ANLAGE K) • Eigenerklärung Nachunternehmer (ANLAGE L) • Erklärung Nachunternehmer (ANLAGE M) • Erklärung Bietergemeinschaft (ANLAGE N) • Erklärung Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen (ANLAGE O) > Weitere Dokumente: • Bieterpreisabgabe.xlsx • Anlage 4 Technische Eignung_L09.xlsx • Verpflichtungserklärung LTMG • Benennung eines Startpunktes zur Routenberechnung, sofern dieser vom Betriebssitz abweicht für Lose 1 - 4 • Beschreibung eines Konzeptes zur Organisation der Störungsbereitschaft (max. 2 Seiten DIN A4) für Lose 1 - 4 • Beschreibung eines Umsetzungskonzeptes für eine Baumaßnahme (max. 4 Seiten DIN A4) für Lose 1 - 4 • Beschreibung eines Konzepts wie die Revision durchgeführt wird (max. 4 Seiten DIN A4) für Los 5 >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren.

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  2. Vergabebekanntmachung
  3. BekanntmachungFrist 28.01.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3a3c24cf-b081-4af7-a138-9567ae690e6f.