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vergebenEU-weitMöbelLieferleistungen

Rahmenvertrag Sondermobiliar

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen KVBW_2025/03-0015_ZVSveröffentlicht 22.08.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 533 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Möbel in Baden-Württemberg (13 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 6 Lose · in 33 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
6
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70567, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (87 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Lieferkonzept15 %
  • Servicekonzept12 %
  • Konzept zum Produktkatalog15 %
  • Teststellung18 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über Sondermobiliar. Er wird in 6 Losen ausgeschrieben. Los 1: Bürosystemmöbel Los 2: Vorhänge Los 3: Schalldämmkabinen Los 4: Beleuchtung Los 5: Loungemöbel Los 6: Pflanzgefäße

Lose6 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Bürosystemmöbel

In Los 1 wird ein Rahmenvertrag über Bürosystemmöbel ausgeschrieben. Los 1 umfasst ein geschätztes Auftragsvolumen von 800.000 EUR. Das maximale Auftragsvolumen beträgt 1.000.000 EUR. Es handelt sich um Bürosystemmöbel folgender Kategorien: Raumabtrennung Garderobe/ Kleiderständer Sitzmöbel Tische Mobilcontainer Schränke/ Regale Whiteboards und Pinnwände Teppichmöbel

48 Monate–
2
Vorhänge

In Los 2 wird ein Rahmenvertrag über Vorhänge ausgeschrieben. Los 2 umfasst ein geschätztes Auftragsvolumen von 200.000 EUR. Das maximale Auftragsvolumen beträgt 250.000 EUR. Es handelt sich um eine Vorhangwand Erforderliche Brandklasse DIN EN 13501-1 B-s1, d0 und bewerteter Schallabsorptionsgrad nach ISO 11654: mindestens ?w = 0,85 Die Abrechnung erfolgt nach laufenden Metern.

48 Monate–
3
Schalldämmkabinen

In Los 3 wird ein Rahmenvertrag über Schalldämmkabinen ausgeschrieben. Los 3 umfasst ein geschätztes Auftragsvolumen von 200.000 EUR. Das maximale Auftragsvolumen beträgt 250.000 EUR. Es handelt sich um Schalldämmkabinen für 2 Personen und für 4 bis 6 Personen. Die Gesundheits- und Nachhaltigkeitskomformität muss mindestens folgenden Anforderungen entsprechen: Formaldehyd- und VOC-frei: EU E1 Standard, FSC-zertifiziert

48 Monate–
4
Beleuchtung

In Los 4 wird ein Rahmenvertrag über Schalldämmkabinen ausgeschrieben. Los 4 umfasst ein geschätztes Auftragsvolumen von 100.000 EUR. Das maximale Auftragsvolumen beträgt 125.000 EUR. Es handelt sich um eine Pendelleuchte und Akustikdeckenleuchte.

48 Monate–
5
Loungemöbel

In Los 5 wird ein Rahmenvertrag über Loungemöbel ausgeschrieben. Los 5 umfasst ein geschätztes Auftragsvolumen von 500.000 EUR. Das maximale Auftragsvolumen beträgt 625.000 EUR. Verschiedene System- und Sitzmöbel, u.a. ein Sofasystem und ein 2-Sitzer, und Beistelltische werden ausgeschrieben.

48 Monate–
6
Pflanzgefäße

In Los 6 wird ein Rahmenvertrag über Loungemöbel ausgeschrieben. Los 6 umfasst ein geschätztes Auftragsvolumen von 200.000 EUR. Das maximale Auftragsvolumen beträgt 250.000 EUR. Benötigt werden verschiedenförmige Pflanzgefäße sowie ein Pflanzregal als Raumtrenner.

48 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 3, 5, 6

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Qualität
LieferkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 157.1.2 Lieferkonzept (max. 25 Punkte) Dieses Kriterium wird mit maximal 25 Punkten bewertet. Der KVBW kommt es im Rahmen der Auftragsabwicklung insbesondere auf termingerechte, schnellstmögliche und zuverlässige Lieferungen an. Der Bieter hat aus diesem Grund auf max. 2 DIN-A4 Seiten ein Lieferkonzept einzureichen. In diesem Konzept hat der Bieter darzulegen, wie er die Lieferung nach Eingang eines Abrufs plant, um eine fristgerechte Lieferung ohne durch den Auftragnehmer verschuldete Verzögerungen sicherzustellen. In der Darstellung ist für das konkrete Vorhaben insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen: - Prozess nach Eingang eines Einzelabrufs bis zur Auslieferung ? Beförderung der Ware bei der Auslieferung ? Sicherstellung der Lieferfristen ? Vorhaltung von Waren ? Vorgehen bei unvorhergesehenen Verzögerungen, die nicht dem Auftragnehmer zuzuordnen sind ? Vorgehen bei Verzögerungen, die dem Auftragnehmer zuzuordnen sind Der KVBW kommt es dabei insbesondere auf die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Dar-stellungen an.
Qualität
ServicekonzeptGewichtung (Punkte, genau) 127.1.3 Servicekonzept (max. 20 Punkte) Dieses Kriterium wird mit maximal 20 Punkten bewertet. Der KVBW kommt es im Rahmen der Auftragsabwicklung insbesondere auf eine zuverlässige und serviceorientierte Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer an. Der Bieter hat aus diesem Grund auf max. 2 DIN-A4 Seiten ein Servicekonzept einzureichen. In diesem Konzept hat der Bieter darzulegen, wie er während der Vertragslaufzeit eine reibungslose Zusammenarbeit si-cherstellt und mit aufkommenden Problemen umgeht. In der Darstellung ist für das konkrete Vorhaben insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen: - Benennung der Kommunikationskanäle, zentrale Ansprechpartner*innen & Stellvertretung und Erreichbarkeitszeiten des Auftragnehmers, - Einhaltung der in der Leistungsbeschreibung genannten Reaktionszeiten Der KVBW kommt es dabei insbesondere auf die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Darstellungen an.
Qualität
Konzept zum ProduktkatalogGewichtung (Punkte, genau) 157.1.4. Konzept zum Produktkatalog (max. 25 Punkte) Dieses Kriterium wird mit maximal 25 Punkten bewertet. Der KVBW kommt es im Rahmen der Zusammenarbeit insbesondere auf ein qualitativ hochwertiges und vielfältiges Portfolio an Möbelstücken an. Der Bieter hat aus diesem Grund auf max. 2 DIN-A4 Seiten ein Konzept zur Gestaltung seines Produktkatalogs einzureichen. In diesem Konzept hat der Bieter darzulegen, wie er sein Produktportfolio aufbaut, nach welchen Kriterien er Lieferanten auswählt und wie er qualitativ hochwertige Möbelstücke sicherstellt. In der Darstellung ist insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen: - Vielfältigkeit des Produktkatalogs - Prozess zur Auswahl der Lieferanten - Sicherstellung der Qualität der Möbelstücke
Qualität
TeststellungGewichtung (Punkte, genau) 187.1.5 Teststellung (max. 30 Punkte) Hinweis: Für die Teststellung gelten die unter Ziffer 8 näher definierten Anforderungen und Rahmenbedingungen. Dieses Kriterium wird mit maximal 30 Punkten bewertet. Die nachfolgenden Kriterien werden hinsichtlich ihrer Erfüllung im Rahmen der Teststellung anhand des nachfolgenden Wertungsmaßstabes bewertet: - Haptik: Wie fühlen sich die eingesetzten Materialien für die Nutzer:innen an? Gibt es störende Kanten, Materialübergänge o.ä.? (max. 5 Punkte) - Optik: Wie sehen die angebotenen Produkte aus? Wie gut fügen sie sich in die bestehende Möbellandschaft der KVBW ein? Wie wirkt das Design der Produkte auf die Nutzer:innen? (max. 5 Punkte) - Bedienerfreundlichkeit: Wie bedienerfreundlich sind die angebotenen Produkte? Lassen sich alle Einstellungen / Funktionen intuitiv bzw. ohne intensive Einweisung nutzen? Wie gut bedienbar / erreichbar sind insbesondere die Einstellungsmöglichkeiten des Stuhls aus der sitzenden Position? (max. 5 Punkte) - Sitzempfinden: Wie ist das Sitzempfinden auf dem angebotenen Stuhl? Wie komfortabel ist der Stuhl für Nutzer:innen mit unterschiedlichem Alter / Gewicht / Statur? Wie ist das Zusammenspiel aus Sitzfläche, Rücken- und Armlehnen? (max. 5 Punkte) Jedes der genannten Kriterien wird auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet: 5 = sehr guter Eindruck in Bezug auf die genannten Eigenschaften 4 = guter Eindruck in Bezug auf die genannten Eigenschaften 3 = befriedigender Eindruck in Bezug auf die genannten Eigenschaften 2 = ausreichender Eindruck in Bezug auf die genannten Eigenschaften 1 = mangelhafter Eindruck in Bezug auf die genannten Eigenschaften 0 = ungenügender Eindruck in Bezug auf die genannten Eigenschaften Die Bewertung findet durch ein für die Mitarbeiterlandschaft der KVBW repräsentatives Gremium bestehend aus 10 Personen statt. Jedes Mitglied des Gremiums nimmt einzeln eine Bewertung vor. Aus dieser Bewertung wird ein Durchschnittswert gebildet, der die finale Punktzahl in diesem Wertungskriterium festlegt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YB5YTFJGD853 Auskunftsersuchen und Bieterfragen sind ausschließlich über das Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Bieterfragen, die nach dem 13.05.2025, 23:59 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Der Auftraggeber … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YB5YTFJGD853 Auskunftsersuchen und Bieterfragen sind ausschließlich über das Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Bieterfragen, die nach dem 13.05.2025, 23:59 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mail-Adresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer 5.1.12), elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden.

Lose 2, 4

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Qualität
2.1 LieferkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 217.2.2 Lieferkonzept (max. 35 Punkte) Dieses Kriterium wird mit maximal 35 Punkten bewertet. Der KVBW kommt es im Rahmen der Auftragsabwicklung insbesondere auf termingerechte, schnellstmögliche und zuverlässige Lieferungen an. Der Bieter hat aus diesem Grund auf max. 2 DIN-A4 Seiten ein Lieferkonzept einzureichen. In diesem Konzept hat der Bieter darzulegen, wie er die Lieferung nach Eingang eines Abrufs plant, um eine fristgerechte Lieferung ohne durch den Auftragnehmer verschuldete Verzögerungen sicherzustellen. In der Darstellung ist für das konkrete Vorhaben insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen: - Prozess nach Eingang eines Einzelabrufs bis zur Auslieferung ? Beförderung der Ware bei der Auslieferung ? Sicherstellung der Lieferfristen ? Vorhaltung von Waren ? Vorgehen bei unvorhergesehenen Verzögerungen, die nicht dem Auftragnehmer zuzuordnen sind ? Vorgehen bei Verzögerungen, die dem Auftragnehmer zuzuordnen sind Der KVBW kommt es dabei insbesondere auf die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Darstellungen an.
Qualität
2.2 ServicekonzeptGewichtung (Punkte, genau) 217.2.3 Servicekonzept (max. 35 Punkte) Dieses Kriterium wird mit maximal 35 Punkten bewertet. Der KVBW kommt es im Rahmen der Auftragsabwicklung insbesondere auf eine zuverlässige und serviceorientierte Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer an. Der Bieter hat aus diesem Grund aus max. 2 DIN-A4 Seiten ein Servicekonzept einzureichen. In diesem Konzept hat der Bieter darzulegen, wie er während der Vertragslaufzeit eine reibungslose Zusammenarbeit sicherstellt und mit aufkommenden Problemen umgeht. In der Darstellung ist für das konkrete Vorhaben insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen: - Benennung der Kommunikationskanäle, Ansprechpartner*innen und Erreichbarkeitszeiten des Auftragnehmers, - Einhaltung der in der Leistungsbeschreibung genannten Reaktionszeiten Der KVBW kommt es dabei insbesondere auf die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Dar-stellungen an.
Qualität
2.3 TeststellungGewichtung (Punkte, genau) 187.2.4 Teststellung (max. 30 Punkte) Hinweis: Für die Teststellung gelten die unter Ziffer 8 näher definierten Anforderungen und Rah-menbedingungen. Dieses Kriterium wird mit maximal 30 Punkten bewertet. Die nachfolgenden Kriterien werden hinsichtlich ihrer Erfüllung im Rahmen der Teststellung anhand des nachfolgenden Wertungsmaßstabes bewertet: - Haptik: Wie fühlen sich die eingesetzten Materialien für die Nutzer:innen im Rahmen ei-ner üblichen Nutzung an? Gibt es störende Kanten, Materialübergänge o.ä.? (max. 5 Punkte) - Optik: Wie sehen die angebotenen Produkte aus? Wie gut fügen sie sich in die bestehende Möbellandschaft der KVBW ein? Wie wirkt das Design der Produkte auf die Nut-zer:innen? (max. 5 Punkte) - Bedienfreundlichkeit Nutzer: Wie bedienerfreundlich sind die angebotenen Produkte? Lassen sich alle Einstellungen / Funktionen intuitiv bzw. ohne intensive Einweisung nutzen? Wie sind die technischen Komponenten konzipiert bzw. aus welchen Materialien bestehen diese? Wie einfach lassen sich diese bedienen? (max. 5 Punkte) - Bedienfreundlichkeit Haustechnik: Wie bedienerfreundlich sind die angebotenen Produkte für die Haustechnik der KVBW im Rahmen von Auf-, Ab- und Umbaumaßnahmen? Werden verschiedene Werkzeuge zur (De-)Montage benötigt? Wie aufwendig sind Umbauarbeiten an den einzelnen Produkten? (max. 5 Punkte) Jedes der genannten Kriterien wird auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet: 5 = sehr guter Eindruck in Bezug auf die genannten Eigenschaften 4 = guter Eindruck in Bezug auf die genannten Eigenschaften 3 = befriedigender Eindruck in Bezug auf die genannten Eigenschaften 2 = ausreichender Eindruck in Bezug auf die genannten Eigenschaften 1 = mangelhafter Eindruck in Bezug auf die genannten Eigenschaften 0 = ungenügender Eindruck in Bezug auf die genannten Eigenschaften Die Bewertung findet durch ein für die Mitarbeiterlandschaft der KVBW repräsentatives Gremium bestehend aus 10 Personen statt. Jedes Mitglied des Gremiums nimmt für jedes getestete Pro-dukt einzeln eine Bewertung vor. Aus dieser Bewertung wird ein Durchschnittswert gebildet, der die finale Punktzahl in diesem Wertungskriterium festlegt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YB5YTFJGD853 Auskunftsersuchen und Bieterfragen sind ausschließlich über das Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Bieterfragen, die nach dem 13.05.2025, 23:59 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Der Auftraggeber … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YB5YTFJGD853 Auskunftsersuchen und Bieterfragen sind ausschließlich über das Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Bieterfragen, die nach dem 13.05.2025, 23:59 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mail-Adresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer 5.1.12), elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1LEIK GmbH, Filderstadt1
2LEIK GmbH, Filderstadt1
3kein Zuschlag angegeben2
4LEIK GmbH, Filderstadt1
5LEIK GmbH, Filderstadt1
6LEIK GmbH, Filderstadt1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

155vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (187 Lose mit Angabe)
242.788 €Zuschlagswert im Median
188.746 € – 476.343 €mittlere Hälfte, 29 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 21.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b6ea7c6c-5330-4007-9855-a6612e7a6d79.