Rahmenvertrag für die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte
Landkreis Ludwigsburg · Ludwigsburg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2026-014-Erg-oVveröffentlicht 04.11.2026erstmals 25.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.06.2027 – 31.05.2030
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.06.2027 – 31.05.2030
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Ludwigsburg71638, Landkreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (36 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Erstveröffentlichungvor 13 Tagen
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 3 Tagen
- Heute
- Fragen bis 23:59 Uhrin 11 Tagenan Landkreis Ludwigsburg
- Angebotsfrist 09:00 Uhrin 18 Tagennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 09:01 Uhrin 18 Tagen
- Bindefrist endetin 3 Monaten66 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 7 MonatenLaufzeit bis 31.05.2030
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Rahmenvertrag für die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Ludwigsburg.
Gegenstand nach CPV
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Bettwaren Das Landratsamt Ludwigsburg beabsichtigt die Vergabe von Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Bettwaren, Matratzen, Geschirr und Elektrogeräte für die Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Ludwigsburg. Los 1: Bettwaren - Bettwäsche-Set: Schätzmenge 2.500 / Höchstmenge 3.000 - Spannbetttücher 190/90 cm: Schätzmenge 2.500 / Höchstmenge 3.000 - Decken-Kissen-Set: Schätzmenge 2.500 / Höchstmenge 3.000 Los 2: Matratzen - Matratzen 190/90/10 cm: Schätzmenge 1.000 / Höchstmenge 2.500 - Matratzen 200/90/10 cm: Schätzmenge 500 / Höchstmenge 1.000 Los 3: Geschirr - Tiefe Teller: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 - Flache Teller: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 - Kaffeebecher: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 - Besteckset: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 - Kleine Töpfe: Schätzmenge 1.000 / Höchstmenge 2.000 - Große Töpfe: Schätzmenge 500 / Höchstmenge 800 - Stielkasserolle: Schätzmenge 1.000 / Höchstmenge 2.000 - Pfanne: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 Los 4: Elektrogeräte - Stand-Elektroherd: Schätzmenge 50 / Höchstmenge 150 - Stand-Elektroherd: Schätzmenge 30 / Höchstmenge 40 - Stand-Kühlschrank: Schätzmenge 300 / Höchstmenge 500 - Kondenstrockner oder Wärmepumpentrockner: Schätzmenge 50 / Höchstmenge 100 - Waschautomat: Schätzmenge 120 / Höchstmenge 150 | 3 Jahre | – |
| 2 | Matratzen Das Landratsamt Ludwigsburg beabsichtigt die Vergabe von Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Bettwaren, Matratzen, Geschirr und Elektrogeräte für die Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Ludwigsburg. Los 1: Bettwaren - Bettwäsche-Set: Schätzmenge 2.500 / Höchstmenge 3.000 - Spannbetttücher 190/90 cm: Schätzmenge 2.500 / Höchstmenge 3.000 - Decken-Kissen-Set: Schätzmenge 2.500 / Höchstmenge 3.000 Los 2: Matratzen - Matratzen 190/90/10 cm: Schätzmenge 1.000 / Höchstmenge 2.500 - Matratzen 200/90/10 cm: Schätzmenge 500 / Höchstmenge 1.000 Los 3: Geschirr - Tiefe Teller: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 - Flache Teller: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 - Kaffeebecher: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 - Besteckset: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 - Kleine Töpfe: Schätzmenge 1.000 / Höchstmenge 2.000 - Große Töpfe: Schätzmenge 500 / Höchstmenge 800 - Stielkasserolle: Schätzmenge 1.000 / Höchstmenge 2.000 - Pfanne: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 Los 4: Elektrogeräte - Stand-Elektroherd: Schätzmenge 50 / Höchstmenge 150 - Stand-Elektroherd: Schätzmenge 30 / Höchstmenge 40 - Stand-Kühlschrank: Schätzmenge 300 / Höchstmenge 500 - Kondenstrockner oder Wärmepumpentrockner: Schätzmenge 50 / Höchstmenge 100 - Waschautomat: Schätzmenge 120 / Höchstmenge 150 | 3 Jahre | – |
| 3 | Geschirr Das Landratsamt Ludwigsburg beabsichtigt die Vergabe von Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Bettwaren, Matratzen, Geschirr und Elektrogeräte für die Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Ludwigsburg. Los 1: Bettwaren - Bettwäsche-Set: Schätzmenge 2.500 / Höchstmenge 3.000 - Spannbetttücher 190/90 cm: Schätzmenge 2.500 / Höchstmenge 3.000 - Decken-Kissen-Set: Schätzmenge 2.500 / Höchstmenge 3.000 Los 2: Matratzen - Matratzen 190/90/10 cm: Schätzmenge 1.000 / Höchstmenge 2.500 - Matratzen 200/90/10 cm: Schätzmenge 500 / Höchstmenge 1.000 Los 3: Geschirr - Tiefe Teller: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 - Flache Teller: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 - Kaffeebecher: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 - Besteckset: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 - Kleine Töpfe: Schätzmenge 1.000 / Höchstmenge 2.000 - Große Töpfe: Schätzmenge 500 / Höchstmenge 800 - Stielkasserolle: Schätzmenge 1.000 / Höchstmenge 2.000 - Pfanne: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 Los 4: Elektrogeräte - Stand-Elektroherd: Schätzmenge 50 / Höchstmenge 150 - Stand-Elektroherd: Schätzmenge 30 / Höchstmenge 40 - Stand-Kühlschrank: Schätzmenge 300 / Höchstmenge 500 - Kondenstrockner oder Wärmepumpentrockner: Schätzmenge 50 / Höchstmenge 100 - Waschautomat: Schätzmenge 120 / Höchstmenge 150 | 3 Jahre | – |
| 4 | Elektrogeräte Das Landratsamt Ludwigsburg beabsichtigt die Vergabe von Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Bettwaren, Matratzen, Geschirr und Elektrogeräte für die Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Ludwigsburg. Los 1: Bettwaren - Bettwäsche-Set: Schätzmenge 2.500 / Höchstmenge 3.000 - Spannbetttücher 190/90 cm: Schätzmenge 2.500 / Höchstmenge 3.000 - Decken-Kissen-Set: Schätzmenge 2.500 / Höchstmenge 3.000 Los 2: Matratzen - Matratzen 190/90/10 cm: Schätzmenge 1.000 / Höchstmenge 2.500 - Matratzen 200/90/10 cm: Schätzmenge 500 / Höchstmenge 1.000 Los 3: Geschirr - Tiefe Teller: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 - Flache Teller: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 - Kaffeebecher: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 - Besteckset: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 - Kleine Töpfe: Schätzmenge 1.000 / Höchstmenge 2.000 - Große Töpfe: Schätzmenge 500 / Höchstmenge 800 - Stielkasserolle: Schätzmenge 1.000 / Höchstmenge 2.000 - Pfanne: Schätzmenge 2.000 / Höchstmenge 3.500 Los 4: Elektrogeräte - Stand-Elektroherd: Schätzmenge 50 / Höchstmenge 150 - Stand-Elektroherd: Schätzmenge 30 / Höchstmenge 40 - Stand-Kühlschrank: Schätzmenge 300 / Höchstmenge 500 - Kondenstrockner oder Wärmepumpentrockner: Schätzmenge 50 / Höchstmenge 100 - Waschautomat: Schätzmenge 120 / Höchstmenge 150 | 3 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Eigenerklärung zu Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Eigenerklärung zu Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ********************************************************************************* SONSTIGES: Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
******************************************************************************** SONSTIGES - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB - Eigenerklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liqu … ganz lesenkürzer
******************************************************************************** SONSTIGES - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB - Eigenerklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Eigenerklärung Mindestlohngesetz § 21 (MiLoG) - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung - Eigenerklärung zu § 24 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland Bezugs (Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 Russland-Sanktionen) - Eigenerklärung Unterauftragnehmer -Eigenerklärung Bietergemeinschaft. ******************************************************************************** Allgemeiner Hinweis: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen . Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und eine Eigenerklärung nach § 19 MiLoG und § 21 AEntG sowie § 24 LkSG vorzulegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2027
- Vertragsende
- 31.05.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 66 Tage
- Angebotsöffnung
- 25.11.2026, 09:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Der Auftraggeber verlangt die Abgabe einer Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TMW7Y# Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche i … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TMW7Y# Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen mittels Vergabeplattform zu stellen. Auf der Vergabeplattform werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Vergabeplattform auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg
- Website
- landkreis-ludwigsburg.de
- Kontakt
- zentrale.beschaffung@
landkreis-ludwigsburg.de
Bei uns erfasst
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- Winterdienstleistungen für verschiedene Liegenschaften des Landkreises Ludwigsburg05.08.2026 · 14 Angebote
- Trainingssysteme für die Motorsteuerung, Kfz Hochvolt-Sicherheit und Fahrzeugbeleuchtung22.07.2026 · 1 Angebot
- Schülerbeförderung19.06.2026 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 25.11.2026
- BekanntmachungFrist 25.11.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 05.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e61a1a4b-eec3-4c59-8db2-a37087f378cf.