Rahmenvertrag Rechtsberatung
Erste Abwicklungsanstalt AöR · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 10972 - VgVveröffentlicht 20.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40217, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 21 Monatenan Erste Abwicklungsanstalt AöR
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 21 Monaten
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag über die Rechtsberatung zum Projekt Strategieoptionen Beendigung der EAA
Beschreibung des Loses
Nach über fünfzehn Jahren erfolgreicher Abwicklung hat die EAA ein Projekt begonnen, in dessen Rah-men sie die Möglichkeit und Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung ihrer Tätigkeit prüft. Hierzu hat die EAA im Jahr 2024 eine Vorstudie durchgeführt und die notwendigen Fragestellungen zur Durchführung einer Beendigung identifiziert sowie einer ersten Analyse unterzogen.
Nach der Durchführung der Vorstudie befindet sich die EAA in der Projektphase der Konzeptionierung des für eine Beendigung notwendigen Lösungsraums, unter Berücksichtigung kommerzieller und rechtlicher bzw. regulatorischer Aspekte. Insb. gilt es in der Projektphase der Konzeptionierung, Lösungen zu entwickeln, (i) wie ein vollständiges Leerräumen der Bilanz der EAA umsetzbar ist, (ii) ob es - insbesondere für illiquide Vermögenswerte - Gestaltungsoptionen gibt, (iii) wie eine Steuerung des Veräußerungsprozesses von Vermögenswerten erfolgt und (iv) wie eine Liquidation oder anderweitige Beendigung der EAA erfolgen kann. Teil der Konzeptionierung ist ebenfalls ein Zeitplan für die Umsetzung einer Beendigung der EAA und Liquidation der Gesellschaft.
In diesem Kontext sucht die EAA im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb einen Rechtsberater, der sie im Rahmen dieses Projekts umfassend "aus einer Hand" berät. Ein Schwerpunkt liegt auf der Beratung bei der Vorbereitung und Strukturierung der Veräußerung oder bei anderweitigen Desinvestitionen von komplexen Kreditportfolios, Projektfinanzierungen, strukturierten Krediten, sonstigen strukturierten Finanzprodukten, Verbriefungen, Derivaten (einschließlich des Handelsbestands) und Beteiligungen im regulierten Bankenumfeld sowie bei der dinglichen Übertragung der o.g. Produkte, jeweils in Jurisdiktionen, in denen Großbanken üblicherweise tätig sind (mindestens in New York, Deutschland, England und den weiteren wesentlichen europäischen Jurisdiktionen) unter Berücksichtigung der damit verbundenen (bank-)regulatorischen und steuerrechtlichen Fragen.
Zwingend erforderlich sind aufgrund des EAA-Portfolios daher kanzleiinterne, den vorgenannten Anforderungen entsprechende Rechtskenntnisse der wesentlichen europäischen und US-amerikanischen Rechtsordnungen. Erforderlich ist ferner ein vertieftes Verständnis von Produkten der Passivseite wie Schuldverschreibungen sowie von den Besonderheiten von Transaktionen im öffentlich-rechtlichen Umfeld, insbesondere den erhöhten Anforderungen an Transparenz und Diskriminierungsfreiheit.
Der andere Schwerpunkt besteht in der Beratung bei der Konzeption der Umstrukturierung oder Auflösung einer deutschen Anstalt (in der Anstalt) des öffentlichen Rechts, einschließlich damit verbundener operationeller und Governance-Fragestellungen, wobei die Finanzmarktstabilisierungs-Gesetzgebung zu berücksichtigen ist. Für einige Themen wird die Bearbeitung in Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Stakeholdern der EAA, dem Bundesfinanzministerium und den Regulatoren FMSA und BaFin erfolgen. Für die Erfüllung des Mandates sind daher Erfahrungen im Umgang mit bundesrechtlichen Abwicklungsanstalten und dem zugehörigen rechtlichen und regulatorischen Rahmen nach § 8a StFG eine Voraussetzung.
In dieser Projektphase schreibt die EAA nur die Rechtsberatung für die Konzeptionierung aus und noch nicht für die rechtliche Begleitung bei der Durchführung des Projekts. Dies bleibt einer weiteren Ausschreibung vorbehalten, die in Abhängigkeit von einem positiven Votum der zuständigen Gremien der EAA für eine Umsetzung des Beendigungsprojekts erfolgen wird.
Gegenstand nach CPV
- 79100000Dienstleistungen im juristischen BereichHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB Unternehmensdarstellung Angaben zum Gesamtumsatz (bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre) Angaben zum Umsatz im Bereich Rechtsberatung in Deutschland mit Unternehmen der Finanzindustrie (bezogen auf die letzte … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB Unternehmensdarstellung Angaben zum Gesamtumsatz (bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre) Angaben zum Umsatz im Bereich Rechtsberatung in Deutschland mit Unternehmen der Finanzindustrie (bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre) Angaben zu Mitarbeiterkapazitäten im Bereich Rechtsberatung in Deutschland für Unternehmen der Finanzindustrie (bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre) Datenschutzerklärung und Eigenerklärung zum Interessenkonflikt Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland Versicherungsnachweis in einfacher Kopie oder Vorlage Deckungszusage des Berufshaftpflichtversicherers (mindestens 40 Mio. EUR)- Kriterium
- Beschreibung des Unternehmens des Bewerbers sowie seiner wesentlichen Geschäftsfelder. Darstellung der Geschäftstätigkeiten des Bewerbers in den relevanten Rechtgebieten. Der Bewerber verfügt über ausreichende Ressourcen, um die Leistungen im Auftragsfall über den angegebenen Zeitraum gewährleisten.
- Kriterium
Die Bewerber haben mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf (5) Kalenderjahren (Beratungsdauer mindestens 6 Monate) einzureichen. 1. Beratungsleistungen zu grenzüberschreitenden Asset-/Portfolio- und Beteiligungsverkäufen oder -transfers bei einem Mandanten aus dem … ganz lesenkürzer
Die Bewerber haben mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf (5) Kalenderjahren (Beratungsdauer mindestens 6 Monate) einzureichen. 1. Beratungsleistungen zu grenzüberschreitenden Asset-/Portfolio- und Beteiligungsverkäufen oder -transfers bei einem Mandanten aus dem deutschen öffentlichen Bankensektor bzw. bei Abwicklungsanstalten. 2. Beratung zum Bank- bzw. Kreditrecht, insbesondere zu Cross Border Leasing Transaktionen, Lebensversicherungsportfolios sowie zu Produkten des Handelsbestandes einer Bank. 3. Kapitalmarktrechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Emission und Einziehung von Schuldverschreibungen und anderen Kapitalmarktprodukten. 4. Beratung im Bereich des Rechts öffentlich-rechtlicher Anstalten, Gesellschaftsrecht, (Public) Corporate Governance. 5. Beratung im öffentlichen Recht/Europarecht/Beihilferecht. Sofern der Nachweis nicht anhand einer einzigen Referenz nachgewiesen werden kann, ist der Nachweis der Eignung auch anhand von einzelnen Referenzen zulässig, wenn dieses Referenzbündel in Summe die unten genannten fünf Ausführungen/Leistungen abdeckt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Nach zweijähriger Laufzeit zweimalige Verlängerung jeweils um ein Jahr.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 71 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: n.r.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrichstraße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschrif … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXS0YEBYTR380E98 n/a
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrichstrasse 84, 40217 Düsseldorf
- Website
- aa1.de
- Kontakt
- ausschreibung@
aa1.de
Bei uns erfasst
- Rechtsberatung Vergaberecht01.08.2026
- Rahmenvertrag Transaktionsberatung28.05.2025 · 3 Angebote
- Rahmenvertrag Rechtsberatung24.04.2025 · 3 Angebote
- Lieferung von 27" 4K Monitoren27.09.2024
Mehr von Erste Abwicklungsanstalt AöR
- Microsoft-Lizenzen (Online-Services)Erste Abwicklungsanstalt AöR · DüsseldorfFrist 19.11.2026
- SteuerberatungErste Abwicklungsanstalt AöR · DüsseldorfFrist 19.11.2026
Alle 2 offenen Ausschreibungen von Erste Abwicklungsanstalt AöR, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Graf von Westphalen2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.02.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 10.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Turbine und Fischschutz/-abstieg Griesheim: Juristische BegleitungWasserstraßen-Neubauamt AschaffenburgFrist 02.12.2026
- Rechtsberatung zur Reprivatisierung der SEFE GmbHBundesministerium für Wirtschaft und EnergieFrist 10.11.2026
- Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung für die Erstellung von städtebaulichen VerträgenStadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und VertragsmanagementFrist 11.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 244e5e5c-ed03-4203-969c-c819902496de.