Rahmenvertrag Rechtsberatung
Erste Abwicklungsanstalt AöR · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 10972 - VgVveröffentlicht 20.01.2025erstmals 20.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.
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- Sprach- und IntegrationsmittlerMinisterium des Innern des Landes NRW · DüsseldorfFrist 04.12.2026
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40217, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 22 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 22 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 21 Monatenan Erste Abwicklungsanstalt AöR
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 21 Monaten
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag über die Rechtsberatung zum Projekt Strategieoptionen Beendigung der EAA
Beschreibung des Loses
Nach über fünfzehn Jahren erfolgreicher Abwicklung hat die EAA ein Projekt begonnen, in dessen Rah-men sie die Möglichkeit und Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung ihrer Tätigkeit prüft. Hierzu hat die EAA im Jahr 2024 eine Vorstudie durchgeführt und die notwendigen Fragestellungen zur Durchführung einer Beendigung identifiziert sowie einer ersten Analyse unterzogen.
Nach der Durchführung der Vorstudie befindet sich die EAA in der Projektphase der Konzeptionierung des für eine Beendigung notwendigen Lösungsraums, unter Berücksichtigung kommerzieller und rechtlicher bzw. regulatorischer Aspekte. Insb. gilt es in der Projektphase der Konzeptionierung, Lösungen zu entwickeln, (i) wie ein vollständiges Leerräumen der Bilanz der EAA umsetzbar ist, (ii) ob es - insbesondere für illiquide Vermögenswerte - Gestaltungsoptionen gibt, (iii) wie eine Steuerung des Veräußerungsprozesses von Vermögenswerten erfolgt und (iv) wie eine Liquidation oder anderweitige Beendigung der EAA erfolgen kann. Teil der Konzeptionierung ist ebenfalls ein Zeitplan für die Umsetzung einer Beendigung der EAA und Liquidation der Gesellschaft.
In diesem Kontext sucht die EAA im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb einen Rechtsberater, der sie im Rahmen dieses Projekts umfassend "aus einer Hand" berät. Ein Schwerpunkt liegt auf der Beratung bei der Vorbereitung und Strukturierung der Veräußerung oder bei anderweitigen Desinvestitionen von komplexen Kreditportfolios, Projektfinanzierungen, strukturierten Krediten, sonstigen strukturierten Finanzprodukten, Verbriefungen, Derivaten (einschließlich des Handelsbestands) und Beteiligungen im regulierten Bankenumfeld sowie bei der dinglichen Übertragung der o.g. Produkte, jeweils in Jurisdiktionen, in denen Großbanken üblicherweise tätig sind (mindestens in New York, Deutschland, England und den weiteren wesentlichen europäischen Jurisdiktionen) unter Berücksichtigung der damit verbundenen (bank-)regulatorischen und steuerrechtlichen Fragen.
Zwingend erforderlich sind aufgrund des EAA-Portfolios daher kanzleiinterne, den vorgenannten Anforderungen entsprechende Rechtskenntnisse der wesentlichen europäischen und US-amerikanischen Rechtsordnungen. Erforderlich ist ferner ein vertieftes Verständnis von Produkten der Passivseite wie Schuldverschreibungen sowie von den Besonderheiten von Transaktionen im öffentlich-rechtlichen Umfeld, insbesondere den erhöhten Anforderungen an Transparenz und Diskriminierungsfreiheit.
Der andere Schwerpunkt besteht in der Beratung bei der Konzeption der Umstrukturierung oder Auflösung einer deutschen Anstalt (in der Anstalt) des öffentlichen Rechts, einschließlich damit verbundener operationeller und Governance-Fragestellungen, wobei die Finanzmarktstabilisierungs-Gesetzgebung zu berücksichtigen ist. Für einige Themen wird die Bearbeitung in Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Stakeholdern der EAA, dem Bundesfinanzministerium und den Regulatoren FMSA und BaFin erfolgen. Für die Erfüllung des Mandates sind daher Erfahrungen im Umgang mit bundesrechtlichen Abwicklungsanstalten und dem zugehörigen rechtlichen und regulatorischen Rahmen nach § 8a StFG eine Voraussetzung.
In dieser Projektphase schreibt die EAA nur die Rechtsberatung für die Konzeptionierung aus und noch nicht für die rechtliche Begleitung bei der Durchführung des Projekts. Dies bleibt einer weiteren Ausschreibung vorbehalten, die in Abhängigkeit von einem positiven Votum der zuständigen Gremien der EAA für eine Umsetzung des Beendigungsprojekts erfolgen wird.
Gegenstand nach CPV
- 79100000Dienstleistungen im juristischen BereichHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Der Auftrag wird an einen fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Bewerber vergeben. Fachkundig sind Bewerber, die Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten für die ausgeschriebene Leistung nachweisen, um diese fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Leistungsfähig sind Bewerber, die nachwe … ganz lesenkürzer
Der Auftrag wird an einen fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Bewerber vergeben. Fachkundig sind Bewerber, die Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten für die ausgeschriebene Leistung nachweisen, um diese fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Leistungsfähig sind Bewerber, die nachweisen, den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können. Die konkreten Eignungskriterien sind ergänzend in der Unterlage A II - Formblätter zum Teilnahmewettbewerb zu finden. Formblatt Eignungskriterium und Mindestvorgabe A6) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB A7) Unternehmensdarstellung A8) Angaben zum Gesamtumsatz (bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre) A9) Angaben zum Umsatz im Bereich Rechtsberatung in Deutschland mit Unternehmen der Finanzindustrie (bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre) A10) Angaben zur Mitarbeiterkapazitäten ("VAK") im Bereich Rechtsberatung in Deutschland für Unternehmen der Finanzindustrie (bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre) A11) Datenschutzerklärung und Eigenerklärung zum Interessenkonflikt A12) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland A13) Referenzen zu spezifischen, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen formlos: Versicherungsnachweis in einfacher Kopie oder Vorlage Deckungszusage des Berufshaftpflichtversicherers (mindestens 40 Mio. EUR) Die Nichtvorlage der geforderten Erklärungen und Nachweise führt - vorbehaltlich einer Nachforderungsentscheidung der EAA - zum Ausschluss aus dem Verfahren. Für die Erklärungen und Nachweise sind Formblätter vorgegeben, welche zu verwenden und - soweit zutreffend - zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Hinweis: Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Eignungsleihe, vgl. Formblatt A4.- Kriterium
Die EAA wählt höchstens drei Bewerber auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen gemäß der folgenden Wertungsmatrix aus: 1) Angaben Gesamtumsatz (bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre), 10%, 100 max. Wertungspunkte 2) Angaben Umsatz im Bereich … ganz lesenkürzer
Die EAA wählt höchstens drei Bewerber auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen gemäß der folgenden Wertungsmatrix aus: 1) Angaben Gesamtumsatz (bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre), 10%, 100 max. Wertungspunkte 2) Angaben Umsatz im Bereich Rechtsberatung in Deutschland mit Unternehmen der Finanzindustrie (bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre), 10%, 100 max. Wertungspunkte 3) Angaben Mitarbeiterkapazitäten (VAK) im Bereich Rechtsberatung in Deutschland mit Unternehmen der Finanzindustrie (bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre), 10%, 100 max. Wertungspunkte 4) Referenzen zu spezifischen, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen, 70%, 700 max. Wertungspunkte Teilnahmeanträge werden mit Wertungspunkten bewertet. Bewerber können maximal 1.000 Wertungspunkte erreichen. Die Wertungspunkte werden nach den unten dargestellten Formeln berechnet. Das Ergebnis sind die Wertungspunkte für den Teilnahmeantrag. Falls aufgrund Punktegleichstand bei den Wertungspunkten mehr als drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern wären, werden die Bewerber mit Punktegleichstand anhand ihres jeweiligen durchschnittlichen Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre gereiht und die Bewerber mit dem höchsten durchschnittlichen Gesamtumsatz bis zur Erreichung der Höchstzahl von drei Bewerbern zur Angebotsabgabe aufgefordert. (1) Mindestanforderungen / Wertungspunkte für Kriterien 1-3 Zunächst werden die Angaben für das Kriterium aus den jeweiligen Geschäftsjahren addiert und hieraus der Durchschnitt gebildet. Dieser Wert wird dann gemäß folgender Formel in Wertungspunkte umgerechnet: (konkreter Wert) / (höchster Wert) × ([...] Wertungspunkte) = (Wertungspunkte) Mindestwerte (zugleich Mindestanforderungen) - Angaben Gesamtumsatz (3-Jahres-Durchschnitt): 50 Mio. EUR - Angaben Umsatz im Bereich Rechtsberatung in Deutschland mit Unternehmen der Finanzindustrie (3-Jahres-Durchschnitt): 30 Mio. EUR - Mitarbeiterkapazität Bereich Rechtsberatung in Deutschland mit Unternehmen der Finanzindustrie (3-Jahres-Durchschnitt): 20 VAK Maximalwerte - Angaben Gesamtumsatz (3-Jahres-Durchschnitt): 200 Mio. EUR - Angaben Umsatz im Bereich Rechtsberatung in Deutschland mit Unternehmen der Finanzindustrie (3-Jahres-Durchschnitt): 80 Mio. EUR - Mitarbeiterkapazität im Bereich Rechtsberatung in Deutschland mit Unternehmen der Finanzindustrie (3-Jahres-Durchschnitt): 40 VAK Die Angabe ist auf einen Maximalwert gedeckelt. Bewerber, die diesen Maximalwert erreichen, erhalten die maximale Punktzahl. Bewerber, die einen höheren Wert angeben, erhalten auch die maximale Punktzahl, ungeachtet der konkreten Höhe des angegebenen Werts. (2) Mindestanforderungen Referenzen (Kriterium 4) Die Bewertung erfolgt Grundlage vorgelegten Referenzen. Reicht der Bewerber mehrere Referenzen ein, werden die passgenausten/ besten Referenzen der Wertung zugrunde gelegt. Der Bewerber soll die Referenzen in einer entsprechenden Rangfolge darstellen. Bewertet wird nach dem Kriterium: "Qualität und Passgenauigkeit der vorgelegten Referenzen". Es wird nur die Qualität der Referenzen gewertet. Details zu Referenzen sind dem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" zu entnehmen. (3) Wertungspunkte Referenzen 5 Punkte: Die Qualität der Referenzen überzeugt für sich und im Vergleich zu den anderen Teilnahmeanträgen voll und ganz. Die Angaben passen inhaltlich in vollem Umfang zum Auftragsgegenstand. Die besonderen Anforderungen/ Schwerpunkte der EAA werden vollumfänglich berücksichtigt. Insgesamt ist eine sehr gute Zusammenarbeit zu erwarten. 4 Punkte: Die Qualität der Referenzen überzeugt für sich und im Vergleich zu den anderen Teilnahmeanträgen. Die Angaben passen inhaltlich weitgehend auf zum Auftragsgegenstand. Die besonderen Anforderungen/ Schwerpunkte der EAA werden weitgehend berücksichtigt. Insgesamt ist eine gute Zusammenarbeit zu erwarten. 3 Punkte: Die Qualität der Referenzen überzeugt für …- Kriterium
- Beschreibung des Unternehmens des Bewerbers sowie seiner wesentlichen Geschäftsfelder. Darstellung der Geschäftstätigkeiten des Bewerbers in den relevanten Rechtgebieten. Der Bewerber verfügt über ausreichende Ressourcen, um die Leistungen im Auftragsfall über den angegebenen Zeitraum gewährleisten.
- Kriterium
Die Bewerber haben unter Verwendung von Formblatt A13 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen aus den letzten zehn (10) Kalenderjahren (Beratungsdauer mindestens 3 Monate) einzureichen. Die Anzahl der Referenzen ist dabei nicht begrenzt. Die Referenz(en) müssen zunächst folgende Mindes … ganz lesenkürzer
Die Bewerber haben unter Verwendung von Formblatt A13 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen aus den letzten zehn (10) Kalenderjahren (Beratungsdauer mindestens 3 Monate) einzureichen. Die Anzahl der Referenzen ist dabei nicht begrenzt. Die Referenz(en) müssen zunächst folgende Mindestkriterien/Mindestanforderungen erfüllen: 1. Beratungsleistungen zu grenzüberschreitenden Asset-/Portfolio- und Beteiligungsverkäufen oder -transfers bei einem Mandanten aus dem deutschen öffentlichen Bankensektor bzw. bei Abwicklungsanstalten. 2. Beratung zum Bank- bzw. Kreditrecht, insbesondere zu Cross Border Leasing Transaktionen, Lebensversicherungsportfolios sowie zu Produkten des Handelsbestandes einer Bank. 3. Kapitalmarktrechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Emission und Einziehung von Schuldverschreibungen und anderen Kapitalmarktprodukten. 4. Beratung im Bereich des Rechts öffentlich-rechtlicher Anstalten, Gesellschaftsrecht, (Public) Corporate Governance. 5. Beratung im öffentlichen Recht/Europarecht/Beihilferecht. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Sofern der Nachweis nicht anhand einer einzigen Referenz nachgewiesen werden kann, ist der Nachweis der Eignung auch anhand von einzelnen Referenzen zulässig, wenn dieses Referenzbündel in Summe die unten genannten fünf Ausführungen/Leistungen abdeckt. Die EAA versteht unter den oben genannten Referenzpunkten folgende konkrete Ausführungen/Leistungen: 1. Beratungsleistungen zu grenzüberschreitenden Asset-/Portfolio- und Beteiligungsverkäufen oder -transfers bei einem Mandanten aus dem deutschen öffentlichen Bankensektor oder bei Abwicklungsanstalten Beispielweise: Beratung bei der Veräußerung von Kreditportfolios, Derivaten, strukturierten Krediten, Projektfinanzierungen, Beteiligungen von deutschen öffentlichen Banken oder Abwicklungsanstalten und/oder bei der dinglichen Übertragung der oben genannten Produkte in Jurisdiktionen, in denen Großbanken üblicherweise tätig sind (mindestens in Deutschland, England, New York, Frankreich) unter Berücksichtigung der damit verbundenen regulatorischen und steuerrechtlichen Fragen. 2. Beratung zum Bank- bzw. Kreditrecht, unter anderem zu Cross Border Leasing Transaktionen, Lebensversicherungsportfolios sowie zu Produkten des Handelsbestandes einer Bank Beispielweise: Nachgewiesene vertiefte Kenntnis bei der Beratung von Kreditinstituten zu Produkten wie Krediten (einschließlich syndizierter Darlehen und Projektfinanzierungen), strukturierten Krediten, sonstigen strukturierten Finanzprodukten, Verbriefungen, Handelsbuch-Derivaten (insbesondere mit kommunalen Kontrahenten), Sicherheiten, Cross Border Leasing Transaktionen sowie Lebensversicherungsportfolios (insbesondere US-Transaktionen). 3. Kapitalmarktrechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Emission und Einziehung von Schuldverschreibungen und anderen Kapitalmarktprodukten Beispielsweise: Beratung bei der Emission oder Einziehung von börsennotierten Schuldverschreibungen. Beratung beim Abschluss von Rahmenverträgen (insbesondere ISDA und DRV) sowie bei Novationen oder Terminierungen. 4. Beratung im Bereich des Rechts öffentlich-rechtlicher Anstalten, Gesellschaftsrecht, (Public) Corporate Governance Beispielweise: Beratung beim Aufsetzen, bei der Operationalisierung, der Umstrukturierung oder Auflösung einer deutschen Anstalt des öffentlichen Rechts, insbesondere einer Abwicklungsanstalt nach § 8a StFG, Beratung zu laufenden Governance-Themen einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder vergleichbarer Gesellschaft, insbesondere einer Abwicklungsanstalt nach § 8a StFG. 5. Beratung im öffentlichen Recht/Europarecht/Beihilferecht Beispielweise: Beratung von öffentlich-rechtlichen Institutionen im Beihilferecht, insbesondere im Zusammenhang mit diskriminierungsfreien und transparenten Prozessen bei der Veräußerung von Vermögensgegenständen oder der Vergabe von Aufträgen. Die Bewerber sind aufgefordert, Referenzen entsprechend den oben genannten …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Nach zweijähriger Laufzeit zweimalige Verlängerung jeweils um ein Jahr.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 71 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: n.r.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrichstraße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschrif … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXS0YEBYTR380E98 n/a
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrichstrasse 84, 40217 Düsseldorf
- Website
- aa1.de
- Kontakt
- ausschreibung@
aa1.de
Bei uns erfasst
- Rechtsberatung Vergaberecht01.08.2026
- Rahmenvertrag Transaktionsberatung28.05.2025 · 3 Angebote
- Rahmenvertrag Rechtsberatung24.04.2025 · 3 Angebote
- Lieferung von 27" 4K Monitoren27.09.2024
Mehr von Erste Abwicklungsanstalt AöR
- Microsoft-Lizenzen (Online-Services)Erste Abwicklungsanstalt AöR · DüsseldorfFrist 19.11.2026
- SteuerberatungErste Abwicklungsanstalt AöR · DüsseldorfFrist 19.11.2026
Alle 2 offenen Ausschreibungen von Erste Abwicklungsanstalt AöR, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Graf von Westphalen2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- BekanntmachungFrist 10.02.2025
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 10.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 21b63be9-96a7-42c5-9952-8f4d06a4b2f7.