Rahmenvertrag Rechtsberatung
Erste Abwicklungsanstalt AöR · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 10972 - VgVveröffentlicht 24.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (345 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 5 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40217, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Qualität70 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag über die Rechtsberatung zum Projekt Strategieoptionen Beendigung der EAA
Beschreibung des Loses
Nach über fünfzehn Jahren erfolgreicher Abwicklung hat die EAA ein Projekt begonnen, in dessen Rah-men sie die Möglichkeit und Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung ihrer Tätigkeit prüft. Hierzu hat die EAA im Jahr 2024 eine Vorstudie durchgeführt und die notwendigen Fragestellungen zur Durchführung einer Beendigung identifiziert sowie einer ersten Analyse unterzogen.
Nach der Durchführung der Vorstudie befindet sich die EAA in der Projektphase der Konzeptionierung des für eine Beendigung notwendigen Lösungsraums, unter Berücksichtigung kommerzieller und rechtlicher bzw. regulatorischer Aspekte. Insb. gilt es in der Projektphase der Konzeptionierung, Lösungen zu entwickeln, (i) wie ein vollständiges Leerräumen der Bilanz der EAA umsetzbar ist, (ii) ob es - insbesondere für illiquide Vermögenswerte - Gestaltungsoptionen gibt, (iii) wie eine Steuerung des Veräußerungsprozesses von Vermögenswerten erfolgt und (iv) wie eine Liquidation oder anderweitige Beendigung der EAA erfolgen kann. Teil der Konzeptionierung ist ebenfalls ein Zeitplan für die Umsetzung einer Beendigung der EAA und Liquidation der Gesellschaft.
In diesem Kontext sucht die EAA im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb einen Rechtsberater, der sie im Rahmen dieses Projekts umfassend "aus einer Hand" berät. Ein Schwerpunkt liegt auf der Beratung bei der Vorbereitung und Strukturierung der Veräußerung oder bei anderweitigen Desinvestitionen von komplexen Kreditportfolios, Projektfinanzierungen, strukturierten Krediten, sonstigen strukturierten Finanzprodukten, Verbriefungen, Derivaten (einschließlich des Handelsbestands) und Beteiligungen im regulierten Bankenumfeld sowie bei der dinglichen Übertragung der o.g. Produkte, jeweils in Jurisdiktionen, in denen Großbanken üblicherweise tätig sind (mindestens in New York, Deutschland, England und den weiteren wesentlichen europäischen Jurisdiktionen) unter Berücksichtigung der damit verbundenen (bank-)regulatorischen und steuerrechtlichen Fragen.
Zwingend erforderlich sind aufgrund des EAA-Portfolios daher kanzleiinterne, den vorgenannten Anforderungen entsprechende Rechtskenntnisse der wesentlichen europäischen und US-amerikanischen Rechtsordnungen. Erforderlich ist ferner ein vertieftes Verständnis von Produkten der Passivseite wie Schuldverschreibungen sowie von den Besonderheiten von Transaktionen im öffentlich-rechtlichen Umfeld, insbesondere den erhöhten Anforderungen an Transparenz und Diskriminierungsfreiheit.
Der andere Schwerpunkt besteht in der Beratung bei der Konzeption der Umstrukturierung oder Auflösung einer deutschen Anstalt (in der Anstalt) des öffentlichen Rechts, einschließlich damit verbundener operationeller und Governance-Fragestellungen, wobei die Finanzmarktstabilisierungs-Gesetzgebung zu berücksichtigen ist. Für einige Themen wird die Bearbeitung in Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Stakeholdern der EAA, dem Bundesfinanzministerium und den Regulatoren FMSA und BaFin erfolgen. Für die Erfüllung des Mandates sind daher Erfahrungen im Umgang mit bundesrechtlichen Abwicklungsanstalten und dem zugehörigen rechtlichen und regulatorischen Rahmen nach § 8a StFG eine Voraussetzung.
In dieser Projektphase schreibt die EAA nur die Rechtsberatung für die Konzeptionierung aus und noch nicht für die rechtliche Begleitung bei der Durchführung des Projekts. Dies bleibt einer weiteren Ausschreibung vorbehalten, die in Abhängigkeit von einem positiven Votum der zuständigen Gremien der EAA für eine Umsetzung des Beendigungsprojekts erfolgen wird.
Gegenstand nach CPV
- 79100000Dienstleistungen im juristischen BereichHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 700Qualität der angebotenen Leistung
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 300blended Rate
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Nach zweijähriger Laufzeit zweimalige Verlängerung jeweils um ein Jahr.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrichstraße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschrif … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXS0YEBYT4V0J2YK n/a
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Hogan Lovells LLP, Dusseldorf | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrichstrasse 84, 40217 Düsseldorf
- Website
- aa1.de
- Kontakt
- ausschreibung@
aa1.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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- Graf von Westphalen2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Externer DatenschutzbeauftragterEngagement Global gGmbHFrist 05.11.2026
- Datenschutzbeauftragter für alle öffentlichen Schulen des Landes M-VLandesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/DienstleistungenFrist 10.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6f218ce3-de21-4470-a013-bd77bf92ccc5.