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Rahmenvertrag Rechtsberatung

Erste Abwicklungsanstalt AöR · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 10972 - VgVveröffentlicht 24.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (345 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 5 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Düsseldorf40217, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag über die Rechtsberatung zum Projekt Strategieoptionen Beendigung der EAA

Beschreibung des Loses

Nach über fünfzehn Jahren erfolgreicher Abwicklung hat die EAA ein Projekt begonnen, in dessen Rah-men sie die Möglichkeit und Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung ihrer Tätigkeit prüft. Hierzu hat die EAA im Jahr 2024 eine Vorstudie durchgeführt und die notwendigen Fragestellungen zur Durchführung einer Beendigung identifiziert sowie einer ersten Analyse unterzogen.

Nach der Durchführung der Vorstudie befindet sich die EAA in der Projektphase der Konzeptionierung des für eine Beendigung notwendigen Lösungsraums, unter Berücksichtigung kommerzieller und rechtlicher bzw. regulatorischer Aspekte. Insb. gilt es in der Projektphase der Konzeptionierung, Lösungen zu entwickeln, (i) wie ein vollständiges Leerräumen der Bilanz der EAA umsetzbar ist, (ii) ob es - insbesondere für illiquide Vermögenswerte - Gestaltungsoptionen gibt, (iii) wie eine Steuerung des Veräußerungsprozesses von Vermögenswerten erfolgt und (iv) wie eine Liquidation oder anderweitige Beendigung der EAA erfolgen kann. Teil der Konzeptionierung ist ebenfalls ein Zeitplan für die Umsetzung einer Beendigung der EAA und Liquidation der Gesellschaft.

In diesem Kontext sucht die EAA im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb einen Rechtsberater, der sie im Rahmen dieses Projekts umfassend "aus einer Hand" berät. Ein Schwerpunkt liegt auf der Beratung bei der Vorbereitung und Strukturierung der Veräußerung oder bei anderweitigen Desinvestitionen von komplexen Kreditportfolios, Projektfinanzierungen, strukturierten Krediten, sonstigen strukturierten Finanzprodukten, Verbriefungen, Derivaten (einschließlich des Handelsbestands) und Beteiligungen im regulierten Bankenumfeld sowie bei der dinglichen Übertragung der o.g. Produkte, jeweils in Jurisdiktionen, in denen Großbanken üblicherweise tätig sind (mindestens in New York, Deutschland, England und den weiteren wesentlichen europäischen Jurisdiktionen) unter Berücksichtigung der damit verbundenen (bank-)regulatorischen und steuerrechtlichen Fragen.

Zwingend erforderlich sind aufgrund des EAA-Portfolios daher kanzleiinterne, den vorgenannten Anforderungen entsprechende Rechtskenntnisse der wesentlichen europäischen und US-amerikanischen Rechtsordnungen. Erforderlich ist ferner ein vertieftes Verständnis von Produkten der Passivseite wie Schuldverschreibungen sowie von den Besonderheiten von Transaktionen im öffentlich-rechtlichen Umfeld, insbesondere den erhöhten Anforderungen an Transparenz und Diskriminierungsfreiheit.

Der andere Schwerpunkt besteht in der Beratung bei der Konzeption der Umstrukturierung oder Auflösung einer deutschen Anstalt (in der Anstalt) des öffentlichen Rechts, einschließlich damit verbundener operationeller und Governance-Fragestellungen, wobei die Finanzmarktstabilisierungs-Gesetzgebung zu berücksichtigen ist. Für einige Themen wird die Bearbeitung in Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Stakeholdern der EAA, dem Bundesfinanzministerium und den Regulatoren FMSA und BaFin erfolgen. Für die Erfüllung des Mandates sind daher Erfahrungen im Umgang mit bundesrechtlichen Abwicklungsanstalten und dem zugehörigen rechtlichen und regulatorischen Rahmen nach § 8a StFG eine Voraussetzung.

In dieser Projektphase schreibt die EAA nur die Rechtsberatung für die Konzeptionierung aus und noch nicht für die rechtliche Begleitung bei der Durchführung des Projekts. Dies bleibt einer weiteren Ausschreibung vorbehalten, die in Abhängigkeit von einem positiven Votum der zuständigen Gremien der EAA für eine Umsetzung des Beendigungsprojekts erfolgen wird.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 700Qualität der angebotenen Leistung
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 300blended Rate

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Nach zweijähriger Laufzeit zweimalige Verlängerung jeweils um ein Jahr.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrichstraße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschrif … ganz lesen§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YEBYT4V0J2YK n/a

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Hogan Lovells LLP, Dusseldorf3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

50vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (17 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6f218ce3-de21-4470-a013-bd77bf92ccc5.