Rahmenvertrag IT-Dienstleistungen
Land Baden-Württemberg, vert. d. d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, dieses vertr. d. d. Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen IBBW - EU 1/2026veröffentlicht 11.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 6,25 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
- Rahmenvereinbarung operativer Betrieb des SchulverwaltungsnetzesLandeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf · StuttgartFrist 04.12.2026
- Zentrales elektronisches Akten- und Dokumentenmanagementsystem für die BAföG-Ämter (kurz: E-Akte)Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) · StuttgartFrist 30.11.2026
- Durchführung von Sentinel-Satellitendatenauswertungen im Rahmen des FlächenüberwachungssystemsMinisterium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg · StuttgartFrist 19.11.2026
- RV Strat. Projektdienstleistungen Los 1+2Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg · StuttgartFrist 06.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (23 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 6,25 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Stuttgart70191, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 54 Tagenan Land Baden-Württemberg, vert. d. d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, dieses vertr. d. d. Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 44 Tagennur elektronisch über dtvp.de
- Heute
- Bindefrist endetin 4 Monaten160 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg ist als nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem gesamten Kultusbereich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen. Auftragsgegenstand ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen zur Beratung und operativen Unterstützung des Auftraggebers bei der Erfüllung der Aufgaben des IBBW, insbesondere bei der Betreuung von IT-Fachverfahren, die vom IBBW entwickelt, betrieben, gepflegt oder in sonstiger Weise IT-seitig betreut werden. Der Auftraggeber beabsichtigt dazu im Rahmen dieses Vergabeverfahrens mit zwei Bietern jeweils einen Rahmenvertrag über eine Laufzeit von vier Jahren zu schließen. Ein Anspruch auf Erteilung von Leistungsabrufen/Einzelaufträgen (Einzelabrufe) durch den Auftraggeber besteht seitens der Auftragnehmer nicht. Die maximale Abrufmenge unter dem jeweiligen Rahmenvertrag beträgt das Fünffache der in der Leistungsbeschreibung unverbindlich geschätzten Abnahmemengen. Soweit bei Ablauf des Rahmenvertrages in konkreten Projekten des Auftraggebers konkrete Mitarbeiter eines Auf-tragnehmers eingesetzt sind, kann der Auftraggeber diese konkreten Mitarbeiter auch nach Ablauf der Rahmenvertragslaufzeit bis zum Ende des jeweiligen Projektes zu den Bedingungen des Rahmenvertrages weiter mit einem Einzelabruf abrufen.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- WertungspreisWertungspreis gemäß Preisblatt
- Qualität
- Qualität der angebotenen MitarbeiterQualifikation und Erfahrung der angebotenen Mitarbeiter gemäß Bewertungsmatrix
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs (nicht älter als sechs Monate)
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Mindestumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahren (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abge-schlossene Geschäftsjahre verfügt, in den bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren) jeweils > 1.500.000 Euro
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall [pro Jahr mindestens 2-fach maximiert])
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Mindestens zwei seit dem 01.01.2023 durchgeführte Aufträge im Bereich des Anwender-/Nutzersupports auf 1st- und/oder 2nd-Level von IT-Anwendungen mit einem Auftragsvolumen jeweils größer 30.000 Euro (netto)/p.a. - Mindestens zwei seit dem 01.01.2023 durchgeführte Aufträge im Bereich der Projektu … ganz lesenkürzer
- Mindestens zwei seit dem 01.01.2023 durchgeführte Aufträge im Bereich des Anwender-/Nutzersupports auf 1st- und/oder 2nd-Level von IT-Anwendungen mit einem Auftragsvolumen jeweils größer 30.000 Euro (netto)/p.a. - Mindestens zwei seit dem 01.01.2023 durchgeführte Aufträge im Bereich der Projektunterstützung von IT-Projekten mit einem Auf-tragsvolumen jeweils größer 50.000 Euro (netto)/p.a. - Mindestens zwei seit dem 01.01.2023 durchgeführte Aufträge im Bereich der technischen Beratung bei Softwareprojekten mit einem Auftragsvolumen jeweils größer 80.000 Euro (netto)/p.a. - Mindestens zwei seit dem 01.01.2023 durchgeführte Aufträge im Bereich des leitenden Projektmanagements von Softwareprojekten mit einem Auftragsvolumen jeweils größer 80.000 Euro (netto)/p.a. Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind zusätzlich vorzulegen: Liste der für die Eignungsleihe herangezogenen Unterauftragnehmer (Anlage ANG 6) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Anlage ANG 7)- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Mindestanzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, in den bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren) im jährlichen Mittel festangestellten Mitarbeiter im Bereich Anwender-/Nutzersupports von IT-Anwendungen (mindes … ganz lesenkürzer
Mindestanzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, in den bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren) im jährlichen Mittel festangestellten Mitarbeiter im Bereich Anwender-/Nutzersupports von IT-Anwendungen (mindestens 5), im Bereich Projektunterstützung von IT-Projekten (mindestens 5), im Bereich der technischen Beratung bei IT-Projekten (mindestens 5) und im Bereich des leitenden Projektmanagements von IT-Projekten (mindestens 3) Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind zusätzlich vorzulegen: Liste der für die Eignungsleihe herangezogenen Unterauftragnehmer (Anlage ANG 6) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Anlage ANG 7)- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (nicht älter als 6 Monate)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 160 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: 1. Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) sowie Vorlage der entsprechenden Verpflichtungserklärung 2. Verpflichtung zur Einhaltung der Datenschutzgrundv … ganz lesenkürzer
Leistung: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: 1. Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) sowie Vorlage der entsprechenden Verpflichtungserklärung 2. Verpflichtung zur Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Verschwiegenheit 3. Erklärung zur Distanzierung von der Technologie von L. Ron Hubbard (Scientology-Schutzerklärung) 4. Einhaltung der EU-Sanktionsverordnungen gegen Russland (VO (EU) Nr. 833/2014) 5. Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendert … ganz lesenkürzer
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berucksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europaischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0UMGJN#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Heilbronner Str. 172, 70191 Stuttgart
- Website
- ibbw-bw.de
- Kontakt
- vergabe@
tcilaw.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BridgingIT GmbH4 Zuschläge
- Capgemini Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Deloitte Consulting GmbH4 Zuschläge
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- adesso SE4 Zuschläge
- BearingPoint GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 86b15626-3f81-44d6-839e-ac18169ea3f8.