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Rahmenvertrag Ingenieurleistungen Support Energiemanagement

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 24-2000035956veröffentlicht 05.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 650 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hessen (60 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 28 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
462 Tsd. €
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60329, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Deutsche Bundesbank betreibt ein Energiemanagement für ihren Liegenschaftsbestand. Da durch die Deutsche Bundesbank überwiegend hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden, bestanden bisher keine Verpflichtungen gemäß EDL-G. Die normative Grundlage der Tätigkeit bildet die Norm DIN EN ISO 50001, sowie die Fachempfehlungen des Arbeitskreises Maschinelle Anlagen und Elektrotechnik in der Verwaltung (AMEV), insbesondere die Fachempfehlungen AMEV Energie und AMEV TMon in der jeweils gültigen Fassung. Die Anforderungen aus dem Energieeffizienzgesetz sollen durch die Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS umgesetzt werden. Ziel des Umwelt- und Energiemanagements ist es, zur Erreichung von Klimaschutzzielen die Treibhausgas-Emissionen durch Baumaßnahmen und Maßnahmen im Liegenschaftsbetrieb zu senken. Hierbei geht es darum, Verbesserungspotenziale zu identifizieren, Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen sowie kontinuierliche Verbesserungsprozesse einzuführen und stetig anzuwenden. Zentrales Instrument des Energiemanagements ist das Energiecontrolling aller Dienstliegenschaften bundesweit. Dessen wesentliche Komponenten sind das EMCS (Energiemonitoring- und Controlling-System) und die Mess- und Zählinfrastruktur in den Liegenschaften. Das EMCS ist eine Energiemanagement-Software, die vom Energiemanagement der Bundesbank als Systemeigner betrieben wird und vom technischen Personal, dem leitendem Verwal-tungspersonal sowie den baudurchführenden Stellen dienstbestimmungsgemäß eingesetzt wird. Energieverbrauchsdaten in Form von 15-Minuten und 60-Minuten-Werten von Zählern für den Medienbezug aus öffentlichen Versorgungsnetzen und teilweise vorhandener Unter- bzw. Anlagenzählern in den Liegenschaften werden weitgehend automatisch in eine Energiever-brauchsdatenbank importiert. Das Frontend verfügt über eine Benutzeroberfläche, die mittels Dashboards für den Nutzer individuell angepasst werden kann. Über einen integrierten Mailserver wird im Rahmen eines Energieberichtswesens ein automatisierter Versand von Energieberichten bezogen auf die jeweiligen Liegenschaften, Gebäude und Anlagen für die jeweiligen Nutzer konfiguriert. Der Versand automatisierter Ereignismeldungen bei Fehlfunktionen von Zählern bzw. Auffälligkeiten im Verbrauch befindet sich in der Erprobung und soll in Zukunft ebenfalls eingesetzt werden. Die Funktionalitäten und Schnittstellen des EMCS werden definiert im Lastenheft EMCS der Bundesbank, das nach aktuellen Erkenntnissen stetig fortzuschreiben ist. Mittelfristiges Ziel ist die Installation von automatisierten Mess- und Zählinfrastrukturen in die Technische Gebäudeausrüstung aller Liegenschaften und deren Integration in die Gebäudeau-tomationsanlagen und die automatisierte Energieverbrauchserfassung. Grundlage zur Umsetzung ist das Lastenheft Mess- und Zählkonzept der Bundesbank auf Basis der Fachempfehlungen AMEV Energie und AMEV TMon. Weitere Instrumente zur Erfassung von Verbesserungspotenzialen sind energetische Inspektionen in Gebäuden (Energetische Inspektion von Klimaanlagen § 74-78 GEG in erweitertem Umfang, Energetische Inspektion der Heizungs- und Trinkwassererwärmungsanlagen nach DIN SPEC 15378 ), die Erstellung eines Photovoltaik-Katasters und Unterstützung und Begleitung bei der Installation der als sinnvoll erachteten Anlagen (siehe Kapitel 2.12 Machbarkeits-studie PV-Anlagen (B))) sowie eines energetischen Gebäudekatasters im Rahmen der Erstellung von Energieausweisen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inn … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y635F09

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
M&P Braunschweig GmbH, Braunschweig4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

846vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.010 Lose mit Angabe)
178.578 €Zuschlagswert im Median
85.597 € – 375.291 €mittlere Hälfte, 280 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 561c50a8-ee8e-4dc2-bae5-d62bb56cbe56.