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Rahmenvertrag für Unterstützungsleistungen für Proof of Concepts

gematik GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2024-0055veröffentlicht 02.04.2025DienstleistungenSonstiges zweistufiges Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Verfahren
Sonstiges zweistufiges VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preiskriterium50 %
  • Qualitätskriterium50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer sog. Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung in je vier Losen, zum Abruf von Unterstützungsleistungen (Software-Entwicklung) zur Durchführung von Proof of Concepts: Los 1: Mobile App Entwicklung Los 2: Digitale Identitäten Los 3: FHIR Implementierung Los 4: Messenger

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Mobile App Entwicklung

Im Rahmen der ihr übertragenen gesetzlichen Aufgaben definiert die gematik in normativen Konzepten und Spezifikationen interoperable IT-Standards für alle Komponenten und Dienste in der TI, um die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens weiter voranzutreiben. In dem Zusammenhang ist auch die Durchführung eines Proof of Concept in der Konzeptionsphase vor der Veröffentlichung eines Konzepts und spätestens einer Spezifikation in der gematik vorgesehen, um die Machbarkeit technischer Vorgaben in der betreffenden Spezifikation vorab validieren zu können. Mit dem jeweiligen Rahmenvereinbarung soll der jeweils entstehende Bedarf kurzfristig an einen der Rahmenvereinbarungspartner adressiert und die gematik in die Lage versetzt werden, auf Unterstützung von ausgewählten Partnern mit Softwareentwicklungsexpertise durch kurzfristige Abrufe von agilen Entwicklungsprojekten zuzugreifen. Ziel der jeweiligen Rahmenvereinbarung ist es weiter, durch die Gestaltung einer "agilen Umsetzung" den besonderen Anforderungen von IT-Entwicklungen Rechnung zu tragen. Insbesondere sind die einzelnen Umsetzungsschritte bei solchen Vorhaben zu Beginn der obligatorischen Ausschreibung nicht vollumfänglich spezifizier- und planbar. Sie müssen vielmehr im Umsetzungsverlauf (agil) erarbeitet und verfeinert werden. Aufgeteilt werden diese Leistungen in 4 Lose: - Los 1: Mobile App Entwicklung - Los 2: Digitale Identitäten - Los 3: FHIR Implementierung - Los 4: Messenger Je Los sollen dabei drei Rahmenvereinbarungspartner gebunden werden (sog. Mehr-Partner-Rahmenvereinbarungen) und je nach Bedarf der gematik Leistungen bei Ihnen abgerufen werden können. Die Höchstmenge der jeweiligen Rahmenvereinbarung, bis zu deren Höhe Einzelabrufe getätigt werden dürfen, beträgt: - Los 1: 260 PT - Los 2: 1036 PT - Los 3: 1488 PT - Los 4: 216 PT

––
2
Digitale Identitäten

Im Rahmen der ihr übertragenen gesetzlichen Aufgaben definiert die gematik in normativen Konzepten und Spezifikationen interoperable IT-Standards für alle Komponenten und Dienste in der TI, um die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens weiter voranzutreiben. In dem Zusammenhang ist auch die Durchführung eines Proof of Concept in der Konzeptionsphase vor der Veröffentlichung eines Konzepts und spätestens einer Spezifikation in der gematik vorgesehen, um die Machbarkeit technischer Vorgaben in der betreffenden Spezifikation vorab validieren zu können. Mit dem jeweiligen Rahmenvereinbarung soll der jeweils entstehende Bedarf kurzfristig an einen der Rahmenvereinbarungspartner adressiert und die gematik in die Lage versetzt werden, auf Unterstützung von ausgewählten Partnern mit Softwareentwicklungsexpertise durch kurzfristige Abrufe von agilen Entwicklungsprojekten zuzugreifen. Ziel der jeweiligen Rahmenvereinbarung ist es weiter, durch die Gestaltung einer "agilen Umsetzung" den besonderen Anforderungen von IT-Entwicklungen Rechnung zu tragen. Insbesondere sind die einzelnen Umsetzungsschritte bei solchen Vorhaben zu Beginn der obligatorischen Ausschreibung nicht vollumfänglich spezifizier- und planbar. Sie müssen vielmehr im Umsetzungsverlauf (agil) erarbeitet und verfeinert werden. Aufgeteilt werden diese Leistungen in 4 Lose: - Los 1: Mobile App Entwicklung - Los 2: Digitale Identitäten - Los 3: FHIR Implementierung - Los 4: Messenger Je Los sollen dabei drei Rahmenvereinbarungspartner gebunden werden (sog. Mehr-Partner-Rahmenvereinbarungen) und je nach Bedarf der gematik Leistungen bei Ihnen abgerufen werden können. Die Höchstmenge der jeweiligen Rahmenvereinbarung, bis zu deren Höhe Einzelabrufe getätigt werden dürfen, beträgt: - Los 1: 260 PT - Los 2: 1036 PT - Los 3: 1488 PT - Los 4: 216 PT

––
3
FHIR Implementierung

Im Rahmen der ihr übertragenen gesetzlichen Aufgaben definiert die gematik in normativen Konzepten und Spezifikationen interoperable IT-Standards für alle Komponenten und Dienste in der TI, um die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens weiter voranzutreiben. In dem Zusammenhang ist auch die Durchführung eines Proof of Concept in der Konzeptionsphase vor der Veröffentlichung eines Konzepts und spätestens einer Spezifikation in der gematik vorgesehen, um die Machbarkeit technischer Vorgaben in der betreffenden Spezifikation vorab validieren zu können. Mit dem jeweiligen Rahmenvereinbarung soll der jeweils entstehende Bedarf kurzfristig an einen der Rahmenvereinbarungspartner adressiert und die gematik in die Lage versetzt werden, auf Unterstützung von ausgewählten Partnern mit Softwareentwicklungsexpertise durch kurzfristige Abrufe von agilen Entwicklungsprojekten zuzugreifen. Ziel der jeweiligen Rahmenvereinbarung ist es weiter, durch die Gestaltung einer "agilen Umsetzung" den besonderen Anforderungen von IT-Entwicklungen Rechnung zu tragen. Insbesondere sind die einzelnen Umsetzungsschritte bei solchen Vorhaben zu Beginn der obligatorischen Ausschreibung nicht vollumfänglich spezifizier- und planbar. Sie müssen vielmehr im Umsetzungsverlauf (agil) erarbeitet und verfeinert werden. Aufgeteilt werden diese Leistungen in 4 Lose: - Los 1: Mobile App Entwicklung - Los 2: Digitale Identitäten - Los 3: FHIR Implementierung - Los 4: Messenger Je Los sollen dabei drei Rahmenvereinbarungspartner gebunden werden (sog. Mehr-Partner-Rahmenvereinbarungen) und je nach Bedarf der gematik Leistungen bei Ihnen abgerufen werden können. Die Höchstmenge der jeweiligen Rahmenvereinbarung, bis zu deren Höhe Einzelabrufe getätigt werden dürfen, beträgt: - Los 1: 260 PT - Los 2: 1036 PT - Los 3: 1488 PT - Los 4: 216 PT

––
4
Messenger

Im Rahmen der ihr übertragenen gesetzlichen Aufgaben definiert die gematik in normativen Konzepten und Spezifikationen interoperable IT-Standards für alle Komponenten und Dienste in der TI, um die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens weiter voranzutreiben. In dem Zusammenhang ist auch die Durchführung eines Proof of Concept in der Konzeptionsphase vor der Veröffentlichung eines Konzepts und spätestens einer Spezifikation in der gematik vorgesehen, um die Machbarkeit technischer Vorgaben in der betreffenden Spezifikation vorab validieren zu können. Mit dem jeweiligen Rahmenvereinbarung soll der jeweils entstehende Bedarf kurzfristig an einen der Rahmenvereinbarungspartner adressiert und die gematik in die Lage versetzt werden, auf Unterstützung von ausgewählten Partnern mit Softwareentwicklungsexpertise durch kurzfristige Abrufe von agilen Entwicklungsprojekten zuzugreifen. Ziel der jeweiligen Rahmenvereinbarung ist es weiter, durch die Gestaltung einer "agilen Umsetzung" den besonderen Anforderungen von IT-Entwicklungen Rechnung zu tragen. Insbesondere sind die einzelnen Umsetzungsschritte bei solchen Vorhaben zu Beginn der obligatorischen Ausschreibung nicht vollumfänglich spezifizier- und planbar. Sie müssen vielmehr im Umsetzungsverlauf (agil) erarbeitet und verfeinert werden. Aufgeteilt werden diese Leistungen in 4 Lose: - Los 1: Mobile App Entwicklung - Los 2: Digitale Identitäten - Los 3: FHIR Implementierung - Los 4: Messenger Je Los sollen dabei drei Rahmenvereinbarungspartner gebunden werden (sog. Mehr-Partner-Rahmenvereinbarungen) und je nach Bedarf der gematik Leistungen bei Ihnen abgerufen werden können. Die Höchstmenge der jeweiligen Rahmenvereinbarung, bis zu deren Höhe Einzelabrufe getätigt werden dürfen, beträgt: - Los 1: 260 PT - Los 2: 1036 PT - Los 3: 1488 PT - Los 4: 216 PT

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preiskriterium50 %
Qualitätskriterium50 %
Preis
PreiskriteriumPreiskriterium gemäß Vergabeunterlagen
Qualität
QualitätskriteriumQualitätskriterium gemäß Vergabeunterlagen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat … ganz lesenDas Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YXC5L6D Es wird klargestellt, dass - entgegen der weiteren, ggf. irreführenden Informationen dieser Vergabebekanntmachung über die bezuschlagten Rahmenvertragspartner - pro Los eine Mehrpartner-Rahmenvereinbarung mit jeweils drei gleichgestellten Rahmenvertragspartnern gesc … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YXC5L6D Es wird klargestellt, dass - entgegen der weiteren, ggf. irreführenden Informationen dieser Vergabebekanntmachung über die bezuschlagten Rahmenvertragspartner - pro Los eine Mehrpartner-Rahmenvereinbarung mit jeweils drei gleichgestellten Rahmenvertragspartnern geschlossen wurde. Die Rahmenvertragspartner in den jeweiligen Losen sind: Los 1: Arvato Systems Digital GmbH, SCOOP Software GmbH, vlabs development Kft. Los 2: BAYOOMED GmbH, ecsec GmbH, Verimi GmbH Los 3: adesso SE, DMI GmbH & Co. KG, fbeta GmbH Los 4: achelos GmbH, akquinet GmbH, Famedly GmbH

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1SCOOP Software GmbH, Köln; Arvato Systems Digital GmbH, Leipzig; vlabs development Kft, Budapest5
2BAYOOMED GmbH, Darmstadt; ecsec GmbH, Michelau; Verimi GmbH, Berlin5
3adesso SE, Dortmund; _fbeta GmbH, Berlin; DMI GmbH & Co. KG, Münster5
4akquinet GmbH, Hamburg; achelos GmbH, Paderborn; Famedly GmbH, Berlin4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von gematik GmbH

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

282vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (318 Lose mit Angabe)
690.873 €Zuschlagswert im Median
378.601 € – 2,18 Mio. €mittlere Hälfte, 39 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4ace5a3b-2745-426a-9783-23c861e7c333.