Rahmenvertrag für Maklerdienstleistungen für den Verkauf von Immobilien der VBL
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR (VBL) · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen #1veröffentlicht 17.12.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Laut Vergabemeldung wurde dieses Verfahren ohne Zuschlag beendet, zum Beispiel aufgehoben. Oft schreibt die Vergabestelle die Leistung neu aus.
Ohne Zuschlag beendet. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76113, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Zweck ist es, den Arbeitnehmern der bei ihrem beteiligten Arbeitgeber im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die VBL ist einer der größten institutionellen Kapitalanleger in Deutschland. Ein Teil dieses Kapitalvermögens ist in Immobilien angelegt (Direktanlage). Die VBL hat die strategische Entscheidung getroffen, ihr direkt gehaltenes Immobilienportfolio neu auszurichten. Ziel ist es, im Rahmen einer Bestandsbereinigung das Portfolio strukturell neu aufzustellen. Die VBL beabsichtigt, voraussichtlich bis zu 60 Objekte, die über das gesamte Bundesgebiet verteilt sind (schwerpunktmäßig in den Regionen Hamburg, Hannover, Berlin, Düsseldorf, Köln, das Ruhrgebiet, Frankfurt, Karlsruhe, Stuttgart und München) zu veräußern. Der Schwerpunkt liegt überwiegend im Segment Wohnen, zum Teil mit kleineren Gewerbeeinheiten, mit einem geschätzten durchschnittlichen Transaktionsvolumen zwischen 1,0 und 5,0 Mio. Euro pro Objekt. Die Anzahl der Wohnungen je Objekt liegt zwischen zwei und 237 Einheiten. Es handelt sich dabei stets um Bestandsbauten, die in der Regel vermietet sind. Vereinzelt sollen auch Spezialimmobilien (Pflegeheime) veräußert werden. Die VBL benötigt für den Verkauf der Immobilien Maklerdienstleistungen. Hierfür sollen drei Immobilienmaklerunternehmen einen Rahmenvertrag erhalten. Welche Objekte in welcher Form vermarktet werden, entscheidet die VBL im Rahmen von Einzelabrufen auf Grundlage des Rahmenvertrags. Der Verkauf der Immobilien soll grundsätzlich im Off-Market-Verfahren erfolgen. Weitere Details enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden.
Beschreibung des Loses
Es wurde eine potenzielle Verkaufsliste von Seiten der VBL erstellt, auf deren Grundlage nun der strukturierte Verkaufsprozess eingeleitet werden soll. Zum Verkauf stehen voraussichtlich bis zu 60 Objekte, die über das gesamte Bundesgebiet verteilt sind. Der Schwerpunkt liegt überwiegend im Segment Wohnen. Kleinere Gewerbeeinheiten sind ebenfalls enthalten. Die Anzahl der Wohnungen je Objekt liegt zwischen 2 und 237 Einheiten mit insgesamt 1.846 Wohneinheiten. In den 60 Objekten sind auch sechs Spezialimmobilien (Pflegeheime) enthalten, die ebenfalls verkauft werden sollen. Die VBL beabsichtigt, auf Grundlage des Rahmenvertrags Maklerdienstleistungen für den Verkauf der Immobilien zu beauftragen. Der Verkauf der Immobilien soll grundsätzlich im Off-Market Verfahren erfolgen. Für den Auftrag soll auf drei Makler zurückgegriffen werden, die die Objekte im Rahmen eines einfachen Alleinauftrages vermarkten sollen. Welche Objekte in welcher Form vermarktet werden, entscheidet die VBL im Rahmen von Einzelabrufen auf Grundlage des Rahmenvertrags. Folgende Tätigkeiten sind im Rahmen der Maklertätigkeit für die VBL zu erbringen: - Unterstützung bei der Kaufpreisfindung durch eine unverbindliche Markteinschätzung (eine formelle Bewertung der Immobilie ist damit nicht verbunden). - Nach Abschluss der Markteinschätzung und nach enger Abstimmung mit der VBL bei Bedarf Erstellung eines ausführlichen Investment-Memorandums / Verkaufsexposees. - Nutzung des von der VBL verwendeten Datenraumes (externer Datenraumanbieter). Nach erfolgter Freigabe der jeweiligen Investoren, die gemäß Auswahlprozess Zugang zum Datenraum erhalten sollen, kann eine Weitergabe der Kontaktdaten an den Datenraumanbieter erfolgen; diese Koordination obliegt dem Makler unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen der VBL. - Abstimmung der Investoren mit der VBL, sowie zeitliche Festlegung des Verkaufsprozesses (Zeitpunkt Erstindikation, Prüfungszeitraum/ Due-Diligence Phase, Bestätigung finales Angebot). - Übersenden des Exposees sowie ggfs. des Investment Memorandums an vorgemerkte bzw. potentielle Kaufinteressenten, persönliche Präsentation bei Kaufinteressenten. - Objektbesichtigungen und Informationsgespräche mit Interessenten. - Regelmäßige Information der VBL über den Stand der Gespräche mit Kaufinteressenten sowie schriftliche Berichte über die Vermarktungsaktivitäten in ca. 14-tägigem Turnus in Listenform (z.B. Nachweis, welche Unterlagen dem potentiellen Käufer übermittelt wurden und Nachweis, dass dieser die Möglichkeit hatte, auf alle Unterlagen in dem Datenraum zuzugreifen). - Erledigung des anfallenden Schriftverkehrs mit Interessenten. - Beratung und Unterstützung der VBL bei Kaufvertragsverhandlungen. Sollte der Auftragnehmer ein Gemeinschaftsgeschäft mit einem weiteren Maklerunternehmen im Rahmen der Objektverkäufe durchführen, kann der Drittmakler das jeweilige Objekt mit Außenprovision anbieten. Weitere Einzelheiten zur Leistung enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden. Zu den Vergabeunterlagen gehört auch das Vertragswerk. Die unter diesem Rahmenvertrag insgesamt geltende Maximalmenge beläuft sich auf 60 bundesweit verteilte Objekte mit jeweils zwischen 2 und 237 Einheiten mit insgesamt 1.846 Wohneinheiten. Der Wert der zu vergebenden Leistungen hängt maßgeblich von den noch nicht feststehenden Wertermittlungen für die Immobilien, dem Zuschnitt der einzelnen Portfolios und dem im Verhandlungsverfahren verhandelten Vergütungsmodell ab.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- genannt
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren und kann zwei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Weitere Einzelheiten zu der Verlängerungsoption enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesenkürzer
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGHHJR
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR (VBL)
- Anschrift
- Hans-Thoma-Straße 19, 76113 Karlsruhe
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung edad90d0-f704-49db-8ad6-3debe2460b47.