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Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) zwecks Auflage eines Sondervermögens für den Immobiliendirektbestand der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR (VBL) · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen VBL_2024/01veröffentlicht 18.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Karlsruhe.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Karlsruhe76133, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 55 %, Leistung und Qualität 45 %.

  • Wertungspreis55 %
  • Konzept35 %
  • Akzeptanz des Vertragswerks10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 9,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5 Punkte
25 % teurer−11 Punkte
50 % teurer−18,3 Punkte
100 % teurer−27,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Zweck ist es, den Arbeitnehmern bei ihrem Arbeitgeber im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die VBL ist einer der größten institutionellen Kapitalanleger in Deutschland. Zurzeit sind rund 50 Mrd. Euro am Kapitalmarkt angelegt. Ein Teil dieses Kapitalvermögens ist über das Halten von Immobilien gebunden (Direktanlage). Die VBL besitzt deswegen ein umfangreiches Immobilienportfolio. Die Immobilien verteilen sich schwerpunktmäßig auf die Regionen Hamburg, Hannover, Berlin, Düsseldorf, Köln, das Ruhrgebiet, Frankfurt, Karlsruhe, Stuttgart und München. Die strategische Steuerung des Bestandes findet von Karlsruhe aus statt, die Betreuung vor Ort wird von externen Dienstleistern durchgeführt. Der Aufgabenschwerpunkt des Immobilienmanagements der VBL lag bis 2021 im Management der von der VBL direkt gehaltenen Immobilien (Direktbestand). Im Rahmen einer Neuorganisation des Kapitalanlagemanagements der VBL wurde die Betreuung der Immobilienkapitalanlagen einheitlich in der Abteilung Immobilienmanagement zusammengeführt (Direktbestand Immobilien und Fonds mit Anlageschwerpunkt Immobilien). In einem weiteren Schritt sollen die im Direktbestand gehaltenen Immobilien als Sacheinlage in einen Fonds eingebracht werden, der als offener inländischer Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen im Sinne des § 284 KAGB mit einem Anlageschwerpunkt in Immobilien in Form der Miteigentumslösung ausgestaltet ist. Hierfür ist es erforderlich, die Fondsauflage und -verwaltung eines solchen Spezial-AIF durch eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft auszuschreiben, die die erforderlichen Strukturen und Fähigkeiten zur Steuerung des einzubringenden Immobilienbestandes besitzt. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass der von der KVG fremde, extern zu beauftragende Asset Manager den eingebrachten, im Wesentlichen wohnwirtschaftlich genutzten Immobilienbestand der VBL nach den ESG-orientierten Vorgaben der VBL managen wird.

Beschreibung des Loses

Die VBL schreibt den Auftrag für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft ("AIF-KVG") mit der Fondsauflage und -verwaltung eines offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen und Anlageschwerpunkt Immobilien im Sinne des § 284 KAGB aus. Die VBL wird Immobilien aus ihrem Direktbestand in den Spezial-AIF als Sacheinlage gegen Ausgabe von Anteilsscheinen einbringen ("Einbringungsfonds"). Die Immobilien im Direktbestand unterfallen der Pflichtversicherung der VBL. Auf die Anlage der Vermögenswerte sind die für regulierte Pensionskassen geltenden Regelungen des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG) sowie der dazugehörigen Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen (Anlageverordnung - AnlV) anwendbar. Die Immobilien verbleiben im Eigentum der VBL. Der Spezial-AIF wird in der Form der Miteigentumslösung ausgestaltet sein ("Miteigentumsfonds"). Die AIF-KVG, fungierend als Service-KVG ("Plattformlösung") und handelnd für den Spezial-AIF wird das Verfügungs- und Besitzrecht an den Immobilien erhalten. Alleiniger Anleger dieses Spezial-AIF ist die VBL ("Ein-Anleger-Fonds"). Der Spezial-AIF ist nicht für den Vertrieb vorgesehen. Die VBL hat für die Einbringung in den Spezial-AIF ein Volumen von ca. 190 Wirtschaftseinheiten mit einem gegenwärtigen Marktwert von ca. 2,1 Mrd. Euro vorgesehen. Eine Wirtschaftseinheit kann aus mehreren Gebäuden bestehen. Die einzubringenden Immobilien werden fast ausschließlich wohnwirtschaftlich genutzt. Eine Übersicht der Wirtschaftseinheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden. Die Einbringung der Immobilien in den Spezial-AIF wird in vier Teilportfolien in einem Zeitraum von voraussichtlich 1-2 Jahren erfolgen. Die VBL erwartet von der AIF-KVG (nach Abschluss dieses Vergabeverfahrens) die Auswahl, Beauftragung und Steuerung eines externen Asset Managers, der eine ausgeprägte Qualifikation für die nachhaltige Modernisierung der eingebrachten wohnungswirtschaftlichen Immobilien nachweisen kann. Darüber hinaus muss er über entsprechende Management- und Organisationsfähigkeiten verfügen. Die VBL zieht es in Betracht, den Spezial-AIF als "hellgrünes Finanzprodukt", auch als sog. ESG Fonds, nach Artikel 8 der Offenlegungsverordnung qualifizieren zu lassen. Die eingebrachten Immobilien müssen demgemäß nach ESG-Merkmalen durch den externen Asset Manager verwaltet und optimiert werden. Die Übernahme von laufenden Verträgen durch die AIF-KVG handelnd für den Fonds (Property Manager, Versicherungsverträge, etc.) ist vorgegeben, mit Ausnahme von Anstellungsverträgen der VBL mit ca. 20 Hauswarten, wobei die Anstellungsverträge bis längstens zum Jahr 2036 laufen. Im Anschluss ist die Hauswartstätigkeit über den Property Manager neu zu besetzen. Neuabschlüsse von Verträgen erfolgen durch die KVG. Die Beauftragung des Asset Managers und der Neuabschluss von Verträgen durch die AIF-KVG sind von diesem Auftrag (Vergabeverfahren) mit umfasst. Die Beauftragung des Asset Managers erfolgt jedoch erst nach Vertragsschluss mit der AIF-KVG in Abstimmung mit der VBL. Die AIF-KVG soll als Verfügungsberechtigte der eingebrachten Immobilien die rechtlichen Interessen der VBL berücksichtigen (u.a. Steuerrecht, Datenschutz, Betreiberverantwortung etc.). Die Vereinbarungen der VBL mit der AIF-KVG sowie die weitere Vertragsdokumentation, insbesondere die Anlagebedingungen dieses Spezial-AIF, müssen dem Auftrag der VBL als Zusatzversorgungskasse zur professionellen Vermögensanlage in ihrer Anlagepolitik folgen. Weitere Details enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Wertungspreis55 %
Konzept35 %
Akzeptanz des Vertragswerks10 %
Preis
WertungspreisPreis gemäß Preisblatt
Qualität
KonzeptKonzept, bestehend aus zwei Teilkonzepten
Qualität
Akzeptanz des Vertragswerks

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Weitere Einzelheiten zur Vertragslaufzeit enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden.
Optionen
Einzelheiten zu Optionen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesen- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG5D88 1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der VBL erforder … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMG5D88 1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der VBL erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und ermöglicht Benachrichtigungen bei Bewerberinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sind umgehend, jedoch spätestens bis zu der auf der Vergabeplattform hinterlegten Frist an die VBL über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform an die VBL zu richten. Die VBL behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Laufe des Verfahrens bleiben vorbehalten. 4. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (bzw. später Angebotsfrist) sind die Teilnahmeanträge (bzw. später Angebote) verschlüsselt, so dass die VBL keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag (bzw. später sein Angebot) bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen oder zurückzuziehen. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. 6. Die VBL behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z.B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatz- oder Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit Einreichung seines Teilnahmeantrags stimmt der Bewerber dem zu. 7. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben. 8. Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Termine für die Verhandlungsgespräche werden gesondert mitgeteilt. Sie werden ggf. per Videokonferenz oder in Karlsruhe stattfinden. 9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. Die VBL ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine diesbezügliche Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. 10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Kreises zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachu …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Union Investment Institutional GmbH, Frankfurt am Main3

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR (VBL)
Anschrift
Hans-Thoma-Straße 19, 76133 Karlsruhe
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 660 (Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) in Baden-Württemberg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c562f078-f973-4d0a-a5ec-d6f932af437e.