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vergebenEU-weitElektroinstallationBauRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag Elektroarbeiten U-Bahn in 2 Losen

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen INF3-0560-2024veröffentlicht 02.01.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 800 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Elektroinstallation in Berlin (30 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026
Lose
2
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (460 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 22 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Los 1: Lieferung und Montage diverser Bauteile und Kabel für die Instandhaltung der Niederspannungs-anlagen, HVT, TL und ASS und Wartung, Reinigung und Reparatur von Leuchten Rahmenvereinbarung mit max. 5 Rahmenvertragspartner Der AG weist vorsorglich darauf hin, dass im Zuge der Vergabe eine Rahmenvereinbarung mit maximal 5 Rahmenvertragspartner abgeschlossen werden soll, da dies systemisch anders nicht abgebildet werden kann.

Los 2: Lieferung und Montage diverser Bauteile und Kabel für die Instandhaltung der Aufzüge und Fahrtreppen Rahmenvereinbarung mit max. 3 Rahmenvertragspartner Der AG weist vorsorglich darauf hin, dass im Zuge der Vergabe eine Rahmenvereinbarung mit maximal 3 Rahmenvertragspartner abgeschlossen werden soll, da dies systemisch anders nicht abgebildet werden kann.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Instandhaltung Niederspannungs-anlagen, HVT, TL und ASS und Wartung, Reinigung und Reparatur von Leuchten Rahmenvereinbarung mit max. 5 R

Los 1 1. Teil: Lieferung und Montage div. Bauteile, umfasst alle elektrotechnischen Arbeiten, die für den Betrieb notwendig sind. Dazu gehören: - Installationsarbeiten für Neubau und Instandhaltung - Kabelverlegearbeiten - Bauprovisorien (Beleuchtung, Demontage von Rauminstallationen) - Rohrbegleitheizung - Weichenheizung und - Rückbau als "Projekt" Mobilfunk von alten DMB und Telefonica Repeatern. Ebenso aber der Neuaufbau der Zähler-Vt für Telefonica. 2. Teil: Inspektionsarbeiten + DGUV Der 2 Teil erfasst die Durchführung der Inspektionsarbeiten und DGUV Durchführung der Inspektionsarbeiten Beleuchtung Die durchzuführenden Arbeiten werden wie folgt beschrieben: -Reinigung der Leuchte Innen und Außen sowie der Abdeckung, Scheiben und Raster sowie Spiegel, LED -Platinen nicht reinigen -Auswechseln der Leuchtmittel / LED Platinen / LED Trägerplatten -Funktionsprüfung -Sichtprüfung der Leuchte, Befestigung, Fassungen, Einführungen usw. -Instandsetzung der Leuchten nach festgestellten Erfordernissen DGUV Vorschrift 3 - Prüfung gemäß DIN VDE 0701-0702 in Nebenräumen der U-Bahn Auf den U-Bahnhöfen der BVG müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, incl. Warmwasserbereiter mit Schukostecker-Anschluss, geprüft werden. Diese Geräte befinden sich Büroräumen, Diensträumen der Zugprüfer, Toiletten sowie den Zugabfertiger-Diensträumen. Die betroffenen Räume sind in den Gleisgängen, Vorräumen und auf dem Bahnsteig zu finden. Eine Auflistung der zu prüfenden Betriebsmittel wird mit Kontraktabruf zur Verfügung gestellt. Die detaillierten Angebne sind dem Leistungsverzeichnis Los 1 zu entnehmen!

2 Jahre–
2
Instandhaltung Aufzüge und Fahrtreppen Rahmenvereinbarung mit max. 3 Rahmenvertragspartner

In diesem Teil werden die folgenden Leistungen für die Instandhaltung / Austausch von Fahrtreppen (ca. 14 Stück pro Jahr) und Aufzügen (ca. 6 Stück pro Jahr) beschrieben. Ablauf: - Demontage des Raumes und Neuinstallation - Freischalten der alten Fahrtreppen-Vt´s - Demontage der Zuleitungen - Neumontage der Zuleitungen - Neumontage von neuen Fahrtreppen-Vt´s Die detaillierten Angebne sind dem Leistungsverzeichnis Los 1 zu entnehmen!

2 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Verlängerungsoption um max. 12 Monate bis zum 31.12.2027
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
3.900.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bedingungen für Abrufe aus Rahmenvereinbarungen: Die Rahmenvereinbarung dient dazu flexibel und kurzfristig, unplanmäßige oder planmäßige Leistungen sowie Havarien und Störungsbeseitigungen für den AG zu gewährleisten. Das Abrufverhalten richtet sich hier nach günstigstem Preis uns tatsächlicher Ver … ganz lesenBedingungen für Abrufe aus Rahmenvereinbarungen: Die Rahmenvereinbarung dient dazu flexibel und kurzfristig, unplanmäßige oder planmäßige Leistungen sowie Havarien und Störungsbeseitigungen für den AG zu gewährleisten. Das Abrufverhalten richtet sich hier nach günstigstem Preis uns tatsächlicher Verfügbarkeit der Rahmenvertragspartner. Der AG wird vor jedem Einzelauftrag (Abruf), auf der Grundlage des tatsächlichen Bedarfes, eine Preisermittlung des wirtschaftlich günstigsten Preises für den Einzelauftrag (Abruf) vornehmen. Dafür wird der AG keine gesonderte Angebotseinholung durchführen, sondern auf die vereinbarten Einheitspreise (EP) aus den bezuschlagten Angeboten zurückreifen. Hierfür wird der AG anhand der vorliegenden vertraglich vereinbarten EP einen internen Preisspiegel zur Ermittlung der Rangfolge heranziehen. Der hieraus ermittelte günstigste Rahmenvertragspartner (Rang 1) erhält den Einzelauftrag (Abruf), sofern er auch die erforderlichen Kapazitäten für den genannten Ausführungszeitraum zur Verfügung stellen kann. Der AG wird die Kapazität vorher schriftlich oder telefonisch beim AG erfragen. Erst danach wir der AG den Einzelauftrag (Abruf) vornehmen. Sofern der hieraus ermittelte günstigste Rahmenvertragspartner keine Kapazitäten für den benötigten Ausführungszeitraum zur Verfügung stellen kann, erfolgt der Einzelauftrag bei dem Rahmenvertragspartner, der gemäß Rangfolge an nächster Stelle steht, usw.! Der AG behält sich zudem vor, von der v. g. Verfahrensweise abzuweichen, sofern insbesondere bei Havarie, Gefahr für Personen oder Betrieb vorliegen. In diesem Fall erfolgt die Beauftragung nach freiem Ermessen des AG vordergründig zur Abwendung der Gefahr.
Hinweis
Ablauf des Verfahrens: Das Vergabeverfahren wird wie folgt durchgeführt: Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung BT-505 angegebenen Link abrufbar. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr … ganz lesenAblauf des Verfahrens: Das Vergabeverfahren wird wie folgt durchgeführt: Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung BT-505 angegebenen Link abrufbar. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 1. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme bewerben - "kein Angebot". 2. Die Übermittlung von Bewerberfragen/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. BT-505) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. BT-22) u. des Aktenzeichens "INF3-0389-2024" zu erfolgen. 3. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 20.08.2024 (Bewerberfragen/Bieterfragen) an die unter BT-500 bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. BT-505) eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor verspätete Fragen nicht zu beantworten. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber/-Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber/Bieter müssen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 6. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Ferner ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für die jeweiligen beteiligten Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 7. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind diese Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb (siehe Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags …

Los 2

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Verlängerungsoption: um max. 12 Monate bis zum 31.12.2027
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
747.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bedingungen für Abrufe aus Rahmenvereinbarungen: Die Rahmenvereinbarung dient dazu flexibel und kurzfristig, unplanmäßige oder planmäßige Leistungen sowie Havarien und Störungsbeseitigungen für den AG zu gewährleisten. Das Abrufverhalten richtet sich hier nach günstigstem Preis uns tatsächlicher Ver … ganz lesenBedingungen für Abrufe aus Rahmenvereinbarungen: Die Rahmenvereinbarung dient dazu flexibel und kurzfristig, unplanmäßige oder planmäßige Leistungen sowie Havarien und Störungsbeseitigungen für den AG zu gewährleisten. Das Abrufverhalten richtet sich hier nach günstigstem Preis uns tatsächlicher Verfügbarkeit der Rahmenvertragspartner. Der AG wird vor jedem Einzelauftrag (Abruf), auf der Grundlage des tatsächlichen Bedarfes, eine Preisermittlung des wirtschaftlich günstigsten Preises für den Einzelauftrag (Abruf) vornehmen. Dafür wird der AG keine gesonderte Angebotseinholung durchführen, sondern auf die vereinbarten Einheitspreise (EP) aus den bezuschlagten Angeboten zurückreifen. Hierfür wird der AG anhand der vorliegenden vertraglich vereinbarten EP einen internen Preisspiegel zur Ermittlung der Rangfolge heranziehen. Der hieraus ermittelte günstigste Rahmenvertragspartner (Rang 1) erhält den Einzelauftrag (Abruf), sofern er auch die erforderlichen Kapazitäten für den genannten Ausführungszeitraum zur Verfügung stellen kann. Der AG wird die Kapazität vorher schriftlich oder telefonisch beim AG erfragen. Erst danach wir der AG den Einzelauftrag (Abruf) vornehmen. Sofern der hieraus ermittelte günstigste Rahmenvertragspartner keine Kapazitäten für den benötigten Ausführungszeitraum zur Verfügung stellen kann, erfolgt der Einzelauftrag bei dem Rahmenvertragspartner, der gemäß Rangfolge an nächster Stelle steht, usw.! Der AG behält sich zudem vor, von der v. g. Verfahrensweise abzuweichen, sofern insbesondere bei Havarie, Gefahr für Personen oder Betrieb vorliegen. In diesem Fall erfolgt die Beauftragung nach freiem Ermessen des AG vordergründig zur Abwendung der Gefahr.Bedingungen für Abrufe aus Rahmenvereinbarungen: Die Rahmenvereinbarung dient dazu flexibel und kurzfristig, unplanmäßige oder planmäßige Leistungen sowie Havarien und Störungsbeseitigungen für den AG zu gewährleisten. Das Abrufverhalten richtet sich hier nach günstigstem Preis uns tatsächlicher Verfügbarkeit der Rahmenvertragspartner. Der AG wird vor jedem Einzelauftrag (Abruf), auf der Grundlage des tatsächlichen Bedarfes, eine Preisermittlung des wirtschaftlich günstigsten Preises für den Einzelauftrag (Abruf) vornehmen. Dafür wird der AG keine gesonderte Angebotseinholung durchführen, sondern auf die vereinbarten Einheitspreise (EP) aus den bezuschlagten Angeboten zurückreifen. Hierfür wird der AG anhand der vorliegenden vertraglich vereinbarten EP einen internen Preisspiegel zur Ermittlung der Rangfolge heranziehen. Der hieraus ermittelte günstigste Rahmenvertragspartner (Rang 1) erhält den Einzelauftrag (Abruf), sofern er auch die erforderlichen Kapazitäten für den genannten Ausführungszeitraum zur Verfügung stellen kann. Der AG wird die Kapazität vorher schriftlich oder telefonisch beim AG erfragen. Erst danach wir der AG den Einzelauftrag (Abruf) vornehmen. Sofern der hieraus ermittelte günstigste Rahmenvertragspartner keine Kapazitäten für den benötigten Ausführungszeitraum zur Verfügung stellen kann, erfolgt der Einzelauftrag bei dem Rahmenvertragspartner, der gemäß Rangfolge an nächster Stelle steht, usw.! Der AG behält sich zudem vor, von der v. g. Verfahrensweise abzuweichen, sofern insbesondere bei Havarie, Gefahr für Personen oder Betrieb vorliegen. In diesem Fall erfolgt die Beauftragung nach freiem Ermessen des AG vordergründig zur Abwendung der Gefahr.
Hinweis
Ablauf des Verfahrens: Das Vergabeverfahren wird wie folgt durchgeführt: Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung BT-505 angegebenen Link abrufbar. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr … ganz lesenAblauf des Verfahrens: Das Vergabeverfahren wird wie folgt durchgeführt: Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung BT-505 angegebenen Link abrufbar. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 1. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme bewerben - "kein Angebot". 2. Die Übermittlung von Bewerberfragen/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. BT-505) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. BT-22) u. des Aktenzeichens "INF3-0389-2024" zu erfolgen. 3. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 20.08.2024 (Bewerberfragen/Bieterfragen) an die unter BT-500 bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. BT-505) eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor verspätete Fragen nicht zu beantworten. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber/-Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber/Bieter müssen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 6. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Ferner ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für die jeweiligen beteiligten Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 7. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind diese Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb (siehe Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.inf3@bvg.de

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393vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (200 Lose mit Angabe)
528.691 €Zuschlagswert im Median
234.012 € – 1,24 Mio. €mittlere Hälfte, 207 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 75d66a05-60a4-467f-a67f-ba14ca8a64c3.