Rahmenvertrag Elektroarbeiten U-Bahn in 2 Losen
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin
Aktenzeichen INF3-0560-2024veröffentlicht 22.07.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Bauleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Generalübernehmerleistungen für die Planung und Errichtung eines Kantinenaufzugs (Projekt "Claudio"), ECA-2026-092Bundesdruckerei GmbH · BerlinFrist 08.12.2026
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (460 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 26 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Los 1: Lieferung und Montage diverser Bauteile und Kabel für die Instandhaltung der Niederspannungs-anlagen, HVT, TL und ASS und Wartung, Reinigung und Reparatur von Leuchten Rahmenvereinbarung mit max. 5 Rahmenvertragspartner Der AG weist vorsorglich darauf hin, dass im Zuge der Vergabe eine Rahmenvereinbarung mit maximal 5 Rahmenvertragspartner abgeschlossen werden soll, da dies systemisch anders nicht abgebildet werden kann.
Los 2: Lieferung und Montage diverser Bauteile und Kabel für die Instandhaltung der Aufzüge und Fahrtreppen Rahmenvereinbarung mit max. 3 Rahmenvertragspartner Der AG weist vorsorglich darauf hin, dass im Zuge der Vergabe eine Rahmenvereinbarung mit maximal 3 Rahmenvertragspartner abgeschlossen werden soll, da dies systemisch anders nicht abgebildet werden kann.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Instandhaltung Niederspannungs-anlagen, HVT, TL und ASS und Wartung, Reinigung und Reparatur von Leuchten Rahmenvereinbarung mit max. 5 R Los 1 1. Teil: Lieferung und Montage div. Bauteile, umfasst alle elektrotechnischen Arbeiten, die für den Betrieb notwendig sind. Dazu gehören: - Installationsarbeiten für Neubau und Instandhaltung - Kabelverlegearbeiten - Bauprovisorien (Beleuchtung, Demontage von Rauminstallationen) - Rohrbegleitheizung - Weichenheizung und - Rückbau als "Projekt" Mobilfunk von alten DMB und Telefonica Repeatern. Ebenso aber der Neuaufbau der Zähler-Vt für Telefonica. 2. Teil: Inspektionsarbeiten + DGUV Der 2 Teil erfasst die Durchführung der Inspektionsarbeiten und DGUV Durchführung der Inspektionsarbeiten Beleuchtung Die durchzuführenden Arbeiten werden wie folgt beschrieben: -Reinigung der Leuchte Innen und Außen sowie der Abdeckung, Scheiben und Raster sowie Spiegel, LED -Platinen nicht reinigen -Auswechseln der Leuchtmittel / LED Platinen / LED Trägerplatten -Funktionsprüfung -Sichtprüfung der Leuchte, Befestigung, Fassungen, Einführungen usw. -Instandsetzung der Leuchten nach festgestellten Erfordernissen DGUV Vorschrift 3 - Prüfung gemäß DIN VDE 0701-0702 in Nebenräumen der U-Bahn Auf den U-Bahnhöfen der BVG müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, incl. Warmwasserbereiter mit Schukostecker-Anschluss, geprüft werden. Diese Geräte befinden sich Büroräumen, Diensträumen der Zugprüfer, Toiletten sowie den Zugabfertiger-Diensträumen. Die betroffenen Räume sind in den Gleisgängen, Vorräumen und auf dem Bahnsteig zu finden. Eine Auflistung der zu prüfenden Betriebsmittel wird mit Kontraktabruf zur Verfügung gestellt. Die detaillierten Angebne sind dem Leistungsverzeichnis Los 1 zu entnehmen! | 2 Jahre | – |
| 2 | Instandhaltung Aufzüge und Fahrtreppen Rahmenvereinbarung mit max. 3 Rahmenvertragspartner In diesem Teil werden die folgenden Leistungen für die Instandhaltung / Austausch von Fahrtreppen (ca. 14 Stück pro Jahr) und Aufzügen (ca. 6 Stück pro Jahr) beschrieben. Ablauf: - Demontage des Raumes und Neuinstallation - Freischalten der alten Fahrtreppen-Vt´s - Demontage der Zuleitungen - Neumontage der Zuleitungen - Neumontage von neuen Fahrtreppen-Vt´s Die detaillierten Angebne sind dem Leistungsverzeichnis Los 1 zu entnehmen! | 2 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften ( … ganz lesenkürzer
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen Eignungsleihgebern vorzulegen. Für die Angaben sind grundsätzlich die von der BVG zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben: 0. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift. 1. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB; 2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 4 GWB; 3. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB; 4. Erklärung zum § 21 und § 23 AEntG; 5. Erklärung gemäß § 98c AufenthG, §§ 10, 10a oder 11 SchwarzArbG; 6. Erklärung gemäß § 21 SchwarzArbG; 7. Erklärung gemäß § 19 MiLoG; 8. Erklärung gemäß § 125 GWB, § 24 Absatz 1 und § 22 Absatz 2 LkSG; 9. - 14. Erklärung gemäß WRegG; 15. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung 16. Eigenerklärung, dass weder der Bieter selbst, noch eine mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw. Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k Abs. 1 VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren fällt. 17. Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (FFV) sowie weiterer Verpflichtungen gem. § 4 FFV. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Für die Angaben sind grundsätzlich die von der BVG zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) sowie die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Hinweis: Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.- Kriterium
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben: 1.) Erklärung zu Umsätzen Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. a) Gesamtumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) des Unternehmens in den letzten drei ab … ganz lesenkürzer
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben: 1.) Erklärung zu Umsätzen Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. a) Gesamtumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen. Mindestanforderung für das Los 1: Mindestumsatz 400.000,00 EUR im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Jahre gefordert. Mindestanforderung für das Los 2: Mindestumsatz 100.000,00 EUR im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Jahre gefordert. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.- Kriterium
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben: 1.) Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen Abgabe von Referenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen … ganz lesenkürzer
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben: 1.) Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen Abgabe von Referenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Berücksichtigung der genannten Mindestanforderungen mit folgenden Angaben: -Vorhaben-/Referenzbezeichnung, -Auftraggeber (Name / Anschrift) / ggf. Ansprechpartner / Tel.-Nr.:, -Leistungszeitraum (von/bis) der vergleichbaren Leistung, -Referenz abgeschlossen: ja/nein, - Auftragswert, - Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges mit Bezug bzur vergleichbaren Leistung Die zu berücksichtigenden Mindestanforderungen sind: Es ist je Los mind. 1 Referenzen (Mindestreferenzen), die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, nachzuweisen. Vergleichbare Leistung (Leistungsart) sind: I. Für das Los 1 müssen aus der Referenz jeweils einmal folgende Erfahrungen hervorgehen: a) die Verlegung und der Anschluss von Niederspannungskabel, b) die Montage und Installation von Beleuchtungsanlagen c) die Montage und Installationen von Verteilungen. II. Für das Los 2 müssen aus der Referenz jeweils einmal folgende Erfahrungen hervorgehen: a) die Verlegung und der Anschluss von Niederspannungskabel, b) die Montage und Installationen von Verteilungen. Hinweis: Aus den insgesamt eingereichten Referenzen muss die Erbringung der vorgenannten Mindestanforderungen hervorgehen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass diese vollständig in jeder eingereichten Referenz nachgewiesen werden. Sollte jedoch nur die geforderte eine (Mindest-)Referenz je Los oder für beide Lose nur eine gemeinsame (Mindest-)Referenz eingereicht werden, ist darauf zu achten, dass mit dieser alle v. g. Mindestanforderungen nach I. und/oder II. erfüllt, werden müssen! 2.) Erklärung des Bewerbers zur Anzahl der Mitarbeiter Erklärung über die zur Verfügung stehende durchschnittliche Anzahl an Mitarbeiter*innen (MA), welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, und diese im Auftragsfall entsprechend den Mindestanforderungen eingesetzt werden. Hierbei sind folgende Mindestanforderungen für die Lose 1 und 2 zu beachten und gesondert auszuweisen: a. Für das mit der Leitung vorgesehene Personal gilt: Es muss mind. 1 Mitarbeiter*in (MA), eingesetzt werden. Für diese/n muss mind. die Qualifizierung als Elektromeister*in oder höherwertige Qualifizierung vorliegen. Hinweis: Bei Bewerbung auf mehrere oder alle v. g. Lose ist es ausreichend, wenn im Unternehmen 1 Person gemäß Punkt 2.a., die v. g. Qualifizierung besitzt! b. Für das mit der mit der Ausführung vorgesehene Personal gilt: Pro Los wird jeweils 1 Team benötigt. Hiervon muss mindestens 1 MA pro Team, die Qualifizierung als Elektrofachkraft (EFK) oder gleichwertige Qualifizierung besitzen. -Für Los 1: 1 Team, bestehend aus mind. 3 MA, davon mind. 1EFK -Für Los 2: 1 Team, bestehend aus mind. 2 MA, davon mind. 1EFK Hinweis: Es ist zu beachten, dass die geforderte Mindestanforderung an Anzahl und Qualifikation für das mit der Ausführung vorgesehene Personal gemäß Punkt 2.b. bei Bewerbungen auf alle Lose kumulativ erfüllt werden muss! D. h. es müssen in diesem Fall 2 Teams vorgehalten werden. Es sind somit mind. 5 MA und davon 2 Mitarbeiter gefordert, die eine Qualifizierung als Elektrofachkraft (EFK) oder gleichwertige Qualifizierung besitzen. Die entsprechenden Fachkundenachweise über die Qualifizierung für das einzusetzende Personal gemäß a) und b) sind vom AN vorzuhalten und dem AG nach gesonderter Aufforderung vorzulegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 1 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Verlängerungsoption um max. 12 Monate bis zum 31.12.2027
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 3.900.000 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabekooperation.berlin
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt: siehe Vergabeunterlagen
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Form … ganz lesenkürzer
Leistung: Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Eigenerklärung AN_Art 5k mit dem Angebot einzureichen. Zusätzlich sind die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen. - Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen; - Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Bedingungen für Abrufe aus Rahmenvereinbarungen: Die Rahmenvereinbarung dient dazu flexibel und kurzfristig, unplanmäßige oder planmäßige Leistungen sowie Havarien und Störungsbeseitigungen für den AG zu gewährleisten. Das Abrufverhalten richtet sich hier nach günstigstem Preis uns tatsächlicher Ver … ganz lesenkürzer
Bedingungen für Abrufe aus Rahmenvereinbarungen: Die Rahmenvereinbarung dient dazu flexibel und kurzfristig, unplanmäßige oder planmäßige Leistungen sowie Havarien und Störungsbeseitigungen für den AG zu gewährleisten. Das Abrufverhalten richtet sich hier nach günstigstem Preis uns tatsächlicher Verfügbarkeit der Rahmenvertragspartner. Der AG wird vor jedem Einzelauftrag (Abruf), auf der Grundlage des tatsächlichen Bedarfes, eine Preisermittlung des wirtschaftlich günstigsten Preises für den Einzelauftrag (Abruf) vornehmen. Dafür wird der AG keine gesonderte Angebotseinholung durchführen, sondern auf die vereinbarten Einheitspreise (EP) aus den bezuschlagten Angeboten zurückreifen. Hierfür wird der AG anhand der vorliegenden vertraglich vereinbarten EP einen internen Preisspiegel zur Ermittlung der Rangfolge heranziehen. Der hieraus ermittelte günstigste Rahmenvertragspartner (Rang 1) erhält den Einzelauftrag (Abruf), sofern er auch die erforderlichen Kapazitäten für den genannten Ausführungszeitraum zur Verfügung stellen kann. Der AG wird die Kapazität vorher schriftlich oder telefonisch beim AG erfragen. Erst danach wir der AG den Einzelauftrag (Abruf) vornehmen. Sofern der hieraus ermittelte günstigste Rahmenvertragspartner keine Kapazitäten für den benötigten Ausführungszeitraum zur Verfügung stellen kann, erfolgt der Einzelauftrag bei dem Rahmenvertragspartner, der gemäß Rangfolge an nächster Stelle steht, usw.! Der AG behält sich zudem vor, von der v. g. Verfahrensweise abzuweichen, sofern insbesondere bei Havarie, Gefahr für Personen oder Betrieb vorliegen. In diesem Fall erfolgt die Beauftragung nach freiem Ermessen des AG vordergründig zur Abwendung der Gefahr.- Hinweis
Ablauf des Verfahrens: Das Vergabeverfahren wird wie folgt durchgeführt: Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung BT-505 angegebenen Link abrufbar. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr … ganz lesenkürzer
Ablauf des Verfahrens: Das Vergabeverfahren wird wie folgt durchgeführt: Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung BT-505 angegebenen Link abrufbar. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 1. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme bewerben - "kein Angebot". 2. Die Übermittlung von Bewerberfragen/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. BT-505) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. BT-22) u. des Aktenzeichens "INF3-0389-2024" zu erfolgen. 3. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 20.08.2024 (Bewerberfragen/Bieterfragen) an die unter BT-500 bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. BT-505) eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor verspätete Fragen nicht zu beantworten. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber/-Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber/Bieter müssen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 6. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Ferner ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für die jeweiligen beteiligten Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 7. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind diese Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb (siehe Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags …
Los 2
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften ( … ganz lesenkürzer
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen Eignungsleihgebern vorzulegen. Für die Angaben sind grundsätzlich die von der BVG zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben: 0. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift. 1. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB; 2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 4 GWB; 3. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB; 4. Erklärung zum § 21 und § 23 AEntG; 5. Erklärung gemäß § 98c AufenthG, §§ 10, 10a oder 11 SchwarzArbG; 6. Erklärung gemäß § 21 SchwarzArbG; 7. Erklärung gemäß § 19 MiLoG; 8. Erklärung gemäß § 125 GWB, § 24 Absatz 1 und § 22 Absatz 2 LkSG; 9. - 14. Erklärung gemäß WRegG; 15. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung 16. Eigenerklärung, dass weder der Bieter selbst, noch eine mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw. Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k Abs. 1 VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren fällt. 17. Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (FFV) sowie weiterer Verpflichtungen gem. § 4 FFV. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Für die Angaben sind grundsätzlich die von der BVG zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) sowie die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Hinweis: Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.- Kriterium
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben: 1.) Erklärung zu Umsätzen Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. a) Gesamtumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) des Unternehmens in den letzten drei ab … ganz lesenkürzer
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben: 1.) Erklärung zu Umsätzen Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. a) Gesamtumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen. Mindestanforderung für das Los 1: Mindestumsatz 400.000,00 EUR im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Jahre gefordert. Mindestanforderung für das Los 2: Mindestumsatz 100.000,00 EUR im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Jahre gefordert. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.- Kriterium
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben: 1.) Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen Abgabe von Referenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen … ganz lesenkürzer
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben: 1.) Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen Abgabe von Referenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Berücksichtigung der genannten Mindestanforderungen mit folgenden Angaben: -Vorhaben-/Referenzbezeichnung, -Auftraggeber (Name / Anschrift) / ggf. Ansprechpartner / Tel.-Nr.:, -Leistungszeitraum (von/bis) der vergleichbaren Leistung, -Referenz abgeschlossen: ja/nein, - Auftragswert, - Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges mit Bezug bzur vergleichbaren Leistung Die zu berücksichtigenden Mindestanforderungen sind: Es ist je Los mind. 1 Referenzen (Mindestreferenzen), die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, nachzuweisen. Vergleichbare Leistung (Leistungsart) sind: I. Für das Los 1 müssen aus der Referenz jeweils einmal folgende Erfahrungen hervorgehen: a) die Verlegung und der Anschluss von Niederspannungskabel, b) die Montage und Installation von Beleuchtungsanlagen c) die Montage und Installationen von Verteilungen. II. Für das Los 2 müssen aus der Referenz jeweils einmal folgende Erfahrungen hervorgehen: a) die Verlegung und der Anschluss von Niederspannungskabel, b) die Montage und Installationen von Verteilungen. Hinweis: Aus den insgesamt eingereichten Referenzen muss die Erbringung der vorgenannten Mindestanforderungen hervorgehen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass diese vollständig in jeder eingereichten Referenz nachgewiesen werden. Sollte jedoch nur die geforderte eine (Mindest-)Referenz je Los oder für beide Lose nur eine gemeinsame (Mindest-)Referenz eingereicht werden, ist darauf zu achten, dass mit dieser alle v. g. Mindestanforderungen nach I. und/oder II. erfüllt, werden müssen! 2.) Erklärung des Bewerbers zur Anzahl der Mitarbeiter Erklärung über die zur Verfügung stehende durchschnittliche Anzahl an Mitarbeiter*innen (MA), welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, und diese im Auftragsfall entsprechend den Mindestanforderungen eingesetzt werden. Hierbei sind folgende Mindestanforderungen für die Lose 1 und 2 zu beachten und gesondert auszuweisen: a. Für das mit der Leitung vorgesehene Personal gilt: Es muss mind. 1 Mitarbeiter*in (MA), eingesetzt werden. Für diese/n muss mind. die Qualifizierung als Elektromeister*in oder höherwertige Qualifizierung vorliegen. Hinweis: Bei Bewerbung auf mehrere oder alle v. g. Lose ist es ausreichend, wenn im Unternehmen 1 Person gemäß Punkt 2.a., die v. g. Qualifizierung besitzt! b. Für das mit der mit der Ausführung vorgesehene Personal gilt: Pro Los wird jeweils 1 Team benötigt. Hiervon muss mindestens 1 MA pro Team, die Qualifizierung als Elektrofachkraft (EFK) oder gleichwertige Qualifizierung besitzen. -Für Los 1: 1 Team, bestehend aus mind. 3 MA, davon mind. 1EFK -Für Los 2: 1 Team, bestehend aus mind. 2 MA, davon mind. 1EFK Hinweis: Es ist zu beachten, dass die geforderte Mindestanforderung an Anzahl und Qualifikation für das mit der Ausführung vorgesehene Personal gemäß Punkt 2.b. bei Bewerbungen auf alle Lose kumulativ erfüllt werden muss! D. h. es müssen in diesem Fall 2 Teams vorgehalten werden. Es sind somit mind. 5 MA und davon 2 Mitarbeiter gefordert, die eine Qualifizierung als Elektrofachkraft (EFK) oder gleichwertige Qualifizierung besitzen. Die entsprechenden Fachkundenachweise über die Qualifizierung für das einzusetzende Personal gemäß a) und b) sind vom AN vorzuhalten und dem AG nach gesonderter Aufforderung vorzulegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 1 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Verlängerungsoption: um max. 12 Monate bis zum 31.12.2027
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 747.000 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabekooperation.berlin
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt: siehe Vergabeunterlagen
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Form … ganz lesenkürzer
Leistung: Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Eigenerklärung AN_Art 5k mit dem Angebot einzureichen. Zusätzlich sind die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen. - Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen; - Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Bedingungen für Abrufe aus Rahmenvereinbarungen: Die Rahmenvereinbarung dient dazu flexibel und kurzfristig, unplanmäßige oder planmäßige Leistungen sowie Havarien und Störungsbeseitigungen für den AG zu gewährleisten. Das Abrufverhalten richtet sich hier nach günstigstem Preis uns tatsächlicher Ver … ganz lesenkürzer
Bedingungen für Abrufe aus Rahmenvereinbarungen: Die Rahmenvereinbarung dient dazu flexibel und kurzfristig, unplanmäßige oder planmäßige Leistungen sowie Havarien und Störungsbeseitigungen für den AG zu gewährleisten. Das Abrufverhalten richtet sich hier nach günstigstem Preis uns tatsächlicher Verfügbarkeit der Rahmenvertragspartner. Der AG wird vor jedem Einzelauftrag (Abruf), auf der Grundlage des tatsächlichen Bedarfes, eine Preisermittlung des wirtschaftlich günstigsten Preises für den Einzelauftrag (Abruf) vornehmen. Dafür wird der AG keine gesonderte Angebotseinholung durchführen, sondern auf die vereinbarten Einheitspreise (EP) aus den bezuschlagten Angeboten zurückreifen. Hierfür wird der AG anhand der vorliegenden vertraglich vereinbarten EP einen internen Preisspiegel zur Ermittlung der Rangfolge heranziehen. Der hieraus ermittelte günstigste Rahmenvertragspartner (Rang 1) erhält den Einzelauftrag (Abruf), sofern er auch die erforderlichen Kapazitäten für den genannten Ausführungszeitraum zur Verfügung stellen kann. Der AG wird die Kapazität vorher schriftlich oder telefonisch beim AG erfragen. Erst danach wir der AG den Einzelauftrag (Abruf) vornehmen. Sofern der hieraus ermittelte günstigste Rahmenvertragspartner keine Kapazitäten für den benötigten Ausführungszeitraum zur Verfügung stellen kann, erfolgt der Einzelauftrag bei dem Rahmenvertragspartner, der gemäß Rangfolge an nächster Stelle steht, usw.! Der AG behält sich zudem vor, von der v. g. Verfahrensweise abzuweichen, sofern insbesondere bei Havarie, Gefahr für Personen oder Betrieb vorliegen. In diesem Fall erfolgt die Beauftragung nach freiem Ermessen des AG vordergründig zur Abwendung der Gefahr.Bedingungen für Abrufe aus Rahmenvereinbarungen: Die Rahmenvereinbarung dient dazu flexibel und kurzfristig, unplanmäßige oder planmäßige Leistungen sowie Havarien und Störungsbeseitigungen für den AG zu gewährleisten. Das Abrufverhalten richtet sich hier nach günstigstem Preis uns tatsächlicher Verfügbarkeit der Rahmenvertragspartner. Der AG wird vor jedem Einzelauftrag (Abruf), auf der Grundlage des tatsächlichen Bedarfes, eine Preisermittlung des wirtschaftlich günstigsten Preises für den Einzelauftrag (Abruf) vornehmen. Dafür wird der AG keine gesonderte Angebotseinholung durchführen, sondern auf die vereinbarten Einheitspreise (EP) aus den bezuschlagten Angeboten zurückreifen. Hierfür wird der AG anhand der vorliegenden vertraglich vereinbarten EP einen internen Preisspiegel zur Ermittlung der Rangfolge heranziehen. Der hieraus ermittelte günstigste Rahmenvertragspartner (Rang 1) erhält den Einzelauftrag (Abruf), sofern er auch die erforderlichen Kapazitäten für den genannten Ausführungszeitraum zur Verfügung stellen kann. Der AG wird die Kapazität vorher schriftlich oder telefonisch beim AG erfragen. Erst danach wir der AG den Einzelauftrag (Abruf) vornehmen. Sofern der hieraus ermittelte günstigste Rahmenvertragspartner keine Kapazitäten für den benötigten Ausführungszeitraum zur Verfügung stellen kann, erfolgt der Einzelauftrag bei dem Rahmenvertragspartner, der gemäß Rangfolge an nächster Stelle steht, usw.! Der AG behält sich zudem vor, von der v. g. Verfahrensweise abzuweichen, sofern insbesondere bei Havarie, Gefahr für Personen oder Betrieb vorliegen. In diesem Fall erfolgt die Beauftragung nach freiem Ermessen des AG vordergründig zur Abwendung der Gefahr.- Hinweis
Ablauf des Verfahrens: Das Vergabeverfahren wird wie folgt durchgeführt: Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung BT-505 angegebenen Link abrufbar. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr … ganz lesenkürzer
Ablauf des Verfahrens: Das Vergabeverfahren wird wie folgt durchgeführt: Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung BT-505 angegebenen Link abrufbar. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 1. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme bewerben - "kein Angebot". 2. Die Übermittlung von Bewerberfragen/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. BT-505) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. BT-22) u. des Aktenzeichens "INF3-0389-2024" zu erfolgen. 3. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 20.08.2024 (Bewerberfragen/Bieterfragen) an die unter BT-500 bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. BT-505) eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor verspätete Fragen nicht zu beantworten. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber/-Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber/Bieter müssen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 6. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Ferner ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für die jeweiligen beteiligten Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 7. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind diese Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb (siehe Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
- Website
- vergabekooperation.berlin
- Kontakt
- einkauf.inf3@
bvg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Elektroinstallation in Berlin (30 offen)
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- Wärme + Wasser GmbH7 Zuschläge
- Energieanlagen Nord GmbH6 Zuschläge
- TK Aufzüge GmbH6 Zuschläge
- Berndt & Ellend Heizungs- und Sanitär GmbH5 Zuschläge
- Caverion Deutschland GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 264dbc0a-fab0-4649-9e18-28f24ada6aff.