Rahmenvertrag Drucker / Kopiergeräte nebst Wartung
Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe · Münster, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen MDWL-2025-E01veröffentlicht 10.11.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 490 Tsd. €
- Laufzeit
- 60 Monate
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 490 Tsd. €
- Laufzeit
- 60 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Münster48153, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Wertungspreis P50 %
- Leistungspunkte L50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 11 Monatenan Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 11 Monatennur elektronisch über evergabe.nrw.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 11 MonatenOnline, 4-Augen-Prinzip
- Bindefrist endetvor 8 Monaten82 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag zur Beschaffung von maximal 98 Druck- und 55 Multifunktionssystemen zur zeitlich begrenzten Überlassung (Miete) und dazugehörige Dienstleistungen
Beschreibung des Loses
Gegenstand und Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Beschaffung von maximal 98 Druck- und 55 Multifunktionssystemen zur zeitlich begrenzten Überlassung (Miete) und dazugehörige Dienstleistungen zur Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme sowie zur weiteren Versorgung von Verbrauchsmaterial aus einer Hand mit einer festen Laufzeit von 60 Monaten. Die durch die Abrufe geschlossenen Einzelverträge enden unabhängig des Zeitpunks des Abruf jeweils mit dem Ende des Rahmenvertrags. Die Laufzeit der Einzelverträge beginnt mit der Auslieferung. Es wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der Mindestvolumina zu Beginn der Vertragslaufzeit abgerufen wird.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- Wertungspreis PAnwendung der einfachen Richtwertmethode, Z=L/P P=Wertungspreis des Preisblatts
- Qualität
- Leistungspunkte LAnwendung der einfachen Richtwertmethode, Z=L/P L= Leistungspunkte aus dem Fragenkatalog
Eignung13 von 13 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Aus fehlenden Auswahlmöglichkeiten hier: Eigenerklärung GWB §§ 123, 124 Der Bieter ist aufgefordert gemäß § 122 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 42 Abs. 1 VgV die in der Anlage "Eigenerklärung nach GWB §§ 123, 124" geforderte Eigenerklärung abzugeben, um nachzuweisen, dass keine nicht heilbaren zwinge … ganz lesenkürzer
Aus fehlenden Auswahlmöglichkeiten hier: Eigenerklärung GWB §§ 123, 124 Der Bieter ist aufgefordert gemäß § 122 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 42 Abs. 1 VgV die in der Anlage "Eigenerklärung nach GWB §§ 123, 124" geforderte Eigenerklärung abzugeben, um nachzuweisen, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen Ihn vorliegen. Im Falle des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe behält sich die Vergabestelle eine Einzelfallprüfung unter Abwägung des möglichen Einflusses auf das Vergabeverfahren vor. Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Aus fehlenden Auswahlmöglichkeiten hier: Eigenerklärung Russlandsanktionen Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts de … ganz lesenkürzer
Aus fehlenden Auswahlmöglichkeiten hier: Eigenerklärung Russlandsanktionen Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. Weitere Informationen hierzu können beim BMWK abgerufen werden: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/rundschreiben-anwendung-russland-sanktionen-bereich-vergabe-offentlicher-auftrage-und-konzessionen.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Hierzu füllt der Bieter die Anlage "Eigenerklärung VO-2022-833" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten. Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Aus fehlenden Auswahlmöglichkeiten hier: Eigenerklärung MiLoG Der Bieter erklärt die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bieter die Anlage "Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz und Tariftreue" aus und gibt diese … ganz lesenkürzer
Aus fehlenden Auswahlmöglichkeiten hier: Eigenerklärung MiLoG Der Bieter erklärt die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bieter die Anlage "Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz und Tariftreue" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er unabhängig von der Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 1 MiLoG das Recht hat, jederzeit zusätzliche Auskünfte des Wettbewerbsregisters anzufordern (§ 19 Abs. 3 MiLoG). Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 EUR netto fordert der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.- Eintragung in das Handelsregister
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 44 VgV hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rech … ganz lesenkürzer
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 44 VgV hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Der Nachweis muss den aktuellen Stand der Informationen des Berufs- oder Handelsregisters entsprechen. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet ab dem Datum der Abgabefrist der Angebote. Unternehmen, die weder in einem Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden. Amtliche Bescheinigungen eines Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens werden in deren Originalsprache zugelassen.- Allgemeiner Jahresumsatz
Unternehmenskennzahlen Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, werden folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt: - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2024: 1.000.000,00EUR - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2023: 1.000.000,00EUR - Mindestumsa … ganz lesenkürzer
Unternehmenskennzahlen Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, werden folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt: - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2024: 1.000.000,00EUR - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2023: 1.000.000,00EUR - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2022: 1.000.000,00EUR - Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2024: 25 Mitarbeiter - Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2023: 25 Mitarbeiter - Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2022: 25 Mitarbeiter Negative Entwicklungen bei oben genannten Kennzahlen sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen. Sofern die Angaben für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vollständig vorliegen, sind die Angaben sinngemäß der letzten drei vollständig vorliegenden Geschäftsjahre darzulegen. Wenn das Unternehmen noch keine drei vollständigen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, sind mindestens die Kennzahlen der vorliegenden Geschäftsjahre, sowie die erwarteten Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres anzugeben und zu plausibilisieren. Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" der Anlage "Eigenerklärung zur Unternehmenseignung" anzugeben. Bieter können sich zum Nachweis der Eignung ihrer Nachunternehmer (Eignungsleihe) und der weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft bedienen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung zur Unternehmenseignung von jedem der Unternehmen einzeln auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Versicherung Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen und diese über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Die Mindestdeckung für Sach- und Personenschäden muss 1.000.000EUR, die Mindestdeckung für Vermögensschäden muss … ganz lesenkürzer
Versicherung Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen und diese über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Die Mindestdeckung für Sach- und Personenschäden muss 1.000.000EUR, die Mindestdeckung für Vermögensschäden muss 500.000EUR, jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig. Der Bieter belegt dies durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungsnachweises oder einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung über die geforderten Deckungssummen vorliegen wird. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander eine solche Versicherungsleistung belegen.- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Zertifizierungen Zum Beleg der Unternehmenseignung ist der Nachweis über die Existenz und Anwendung eines Qualitätsmanagementverfahrens zu führen. Dazu fügt der Bieter eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erteilte, gültige Zertifizierung nach EN ISO 90 … ganz lesenkürzer
Zertifizierungen Zum Beleg der Unternehmenseignung ist der Nachweis über die Existenz und Anwendung eines Qualitätsmanagementverfahrens zu führen. Dazu fügt der Bieter eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erteilte, gültige Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar bei, deren Geltungsbereich den Leistungsgegenstand der Ausschreibung umfasst. Sollte der Bieter einen vergleichbaren Nachweis vorlegen, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Die Zulässigkeit bzw. Vergleichbarkeit anderer als der vorgenannten Zertifizierungen ist im Rahmen von Bieterfragen vor Ablauf der Angebotsfrist zu klären. Unabdingbar ist aber, dass es sich um Fremdnachweise über eine von Externen durchgeführte, systematische Überprüfung handeln muss. Eigenerklärungen sind nicht ausreichend.- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Mitarbeiter im Fachgebiet und deren Qualifikation Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden folgende Mindestanforderungen an die Mitarbeiteranzahl in den spezifischen Handlungsfeldern der angebotenen Leistungen gefordert: - Mindestanzahl Mitarbeiter in F … ganz lesenkürzer
Mitarbeiter im Fachgebiet und deren Qualifikation Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden folgende Mindestanforderungen an die Mitarbeiteranzahl in den spezifischen Handlungsfeldern der angebotenen Leistungen gefordert: - Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Fachgebiet "Service, Wartung und Betrieb für Drucker- und Multifunktionssysteme" jeweils in den Jahren 2022 bis 2024: 10 Mitarbeiter Negative Entwicklungen bei oben genannten Angaben sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Angaben, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen. Die geforderten Angaben und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" der Anlage "Eigenerklärung zur Unternehmenseignung" anzugeben.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Projektreferenzen Zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung und damit zum Beleg der Eignung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bieter genau drei mit der geforderten Leistung vergleichbare Referenzprojekte in strukturierter Form darzulegen. Hierzu ist die Anlage "Eigenerklärung Pro … ganz lesenkürzer
Projektreferenzen Zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung und damit zum Beleg der Eignung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bieter genau drei mit der geforderten Leistung vergleichbare Referenzprojekte in strukturierter Form darzulegen. Hierzu ist die Anlage "Eigenerklärung Projektreferenz" als Vorlage zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die angegebenen Projektreferenzen zu überprüfen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter hat die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner der Referenzen anzugeben. Die Kontaktdaten müssen eine Überprüfung der Referenz möglich machen. Der Bieter versichert durch die Angabe, dass der Kontaktperson die Benennung als Referenz bekannt ist und darüber hinaus die Einwilligung der Kontaktperson zur Kontaktaufnahme vorliegt. Die Erhebung dieser Kontaktdaten erfolgt im Einklang mit Artikel 6, Absatz 1, lit. c und e DSGVO. Bitte beachten Sie, dass aus den angegebenen Informationen zu den Projektreferenzen eindeutig und zweifelsfrei die Erfüllung der Mindestanforderungen hervorgehen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass eine stichpunktartige Beantwortung der Mindestanforderungen unzureichend ist. Bei der Benennung der Referenzen sind folgende Mindestanforderungen zu beachten: - Jede Referenz muss vom Bieter, einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer des Bieters stammen, dessen Eignung er sich bedient, und der in diesem Verfahren mit der entsprechenden Leistung betraut werden soll. Referenzen von Unternehmen, die die betreffende Leistung in der vorliegenden Ausschreibung nicht erbringen sollen, werden als ungültig ausgeschlossen. - Referenzen werden als vergleichbar bewertet, wenn: - eine von drei Leistungen bei einem Patientendaten verarbeitenden Auftraggeber erbracht wurde - die Leistung mindestens je 30 Drucker und je 30 Multifunktionsgeräte umfasste - die Leistungen mit Geräten des Herstellers realisiert wurden, die auch für die vorliegende Beschaffung angeboten werden - die Leistung die Lieferung, Aufstellung sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft umfasst - bis mindestens zur Abgabefrist der Angebote Wartung und Support erbracht werden - die Referenzen nicht älter als fünf Jahre ist. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung. Noch nicht realisierte Leistungsstände dürfen nicht genannt werden. Sofern es sich um Projekte handelt, die noch nicht in den Wirkbetrieb übergeben wurden, ist nur der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Aus fehlenden Auswahlmöglichkeiten hier: Akkreditierung durch Produkthersteller Zur Gewährleistung einer durchgehenden Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen sowie der gesicherten Bereitstellung erforderlicher Fachkenntnisse wird eine Akkreditierung oder Zertifizierung des Bieters al … ganz lesenkürzer
Aus fehlenden Auswahlmöglichkeiten hier: Akkreditierung durch Produkthersteller Zur Gewährleistung einer durchgehenden Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen sowie der gesicherten Bereitstellung erforderlicher Fachkenntnisse wird eine Akkreditierung oder Zertifizierung des Bieters als Wiederverkäufer, Support- und Implementierungspartner durch den Hersteller der angebotenen Druck- und Multifunktionssysteme sowie der angebotenen Druckverwaltungssoftware gefordert, insofern der Bieter nicht gleichzeitig Hersteller ist. Der Nachweis ist durch Vorlage entsprechender Fremdnachweise der jeweiligen Hersteller zu erbringen. Dem eingereichten Partnerstatus muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die drei genannten Fachanforderungen durch den Hersteller zertifiziert werden. Eine pro forma Zertifzierung ohne fachlichen Bezug erfüllt nicht die Eignungsanforderungen.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Sprachniveau Der Bieter verpflichtet sich, im Rahmen der Leistungserbringung an Stellen mit möglichem Kundenkontakt nur solche Mitarbeiter einzusetzen, die "Deutsch" als Muttersprache haben oder die mindestens über ein Sprachniveau von "C2" oder besser, nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrah … ganz lesenkürzer
Sprachniveau Der Bieter verpflichtet sich, im Rahmen der Leistungserbringung an Stellen mit möglichem Kundenkontakt nur solche Mitarbeiter einzusetzen, die "Deutsch" als Muttersprache haben oder die mindestens über ein Sprachniveau von "C2" oder besser, nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprache", verfügen. Dies ist in der Anlage "Sprachniveau" zu erklären. Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 60 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.nrw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 82 Tage
- Angebotsöffnung
- 11.12.2025, 11:00 Uhr. Online, 4-Augen-Prinzip
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich rügen, sobald sie diese erkennen. Fehler in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu beanstanden. Nach Erhalt der Mitteilung über die Nichtberücksichtigung des eigenen Angebots muss die Rüge innerhalb von 15 Kalendertagen erfolgen. Erfolgt keine rechtzeitige Rüge, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXPNYEFDP9B#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Roddestraße 12, 48153 Münster
- Website
- md-wl.de
- Kontakt
- vergabestelle@
md-wl.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ACS Group GmbH8 Zuschläge
- ACP IT Solutions GmbH7 Zuschläge
- Bechtle AG7 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG7 Zuschläge
- H&G Hansen & Gieraths EDV Vertriebsgesellschaft mbH7 Zuschläge
- Bechtle GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.12.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- 1842-CM-DruckerstraßenBWI GmbHFrist 30.11.2026
- Beschaffung von 4 Dell PowerEdge R670 ServernKreis EuskirchenFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e8e80f4f-120b-49c5-891d-5728bd3b3a77.