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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rahmenvertrag Digitale Transformation

Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2023-11V-69-2veröffentlicht 14.06.2024erstmals 14.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 839 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 14.06.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Stuttgart70372, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (57 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Leistungspunkte70 %
  • Preispunkte30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 29 Monaten
  3. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
    vor 28 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
    vor 28 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 28 Monaten
  6. Bindefrist endet
    14 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 24 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über Dienst- und Werkleistungen zur Unterstützung der Digitalisierung und Transformation der Polizei Baden-Württemberg im Bereich Design und Betrieb von Geschäftslösungen, Softwareentwicklung und Integration sowie analoge Leistungen für die Polizei der IGVP-Kooperationsländer, welche aus der Rahmenvereinbarung abrufberechtigt sein sollen.

Beschreibung des Loses

Mit einer infrastrukturellen Neuaufstellung geht das Präsidium Technik, Logistik und Service der Polizei Baden-Württemberg (PTLS Pol) derzeit einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung und Neugestaltung der polizeilichen Informations- und Kommunikationstechnik. Diese Neuaufstellung wird es dem PTLS Pol einerseits ermöglichen, Fachanwendungen zukünftig sicherer betreiben und bereitstellen zu können. Andererseits eröffnen sich durch sie bedeutsame Potenziale der Anwendungsentwicklung. Die konsequente Nutzung dieser Potenziale wird dazu führen, dass neue IT-Services für die Polizei schneller und mit einer höheren Servicequalität entwickelt, bereitgestellt und gesteuert werden. Der derzeit stattfindende Wandel markiert somit den Auftakt zur digitalen Transformation des PTLS Pol und der Polizei in Baden-Württemberg. Diese digitale Transformation der Polizei wird einen wichtigen Beitrag zur inneren Sicherheit in Baden-Württemberg leisten und Impulse geben für das Bundesprogramm P20, dem Programm für die Harmonisierung und Modernisierung der polizeilichen IT-Architektur in Bund und Ländern. Diese digitale Transformation wird dafür sorgen, dass Baden-Württemberg die Ziele der Saarbrücker Agenda umsetzen kann. Die digitale Transformation ist kein Automatismus, sondern bedarf einer Reihe weitreichender Veränderungen. Zu den wesentlichsten dieser Veränderungen gehören, erstens, die Stabilisierung der Fachanwendungen, die nicht kurzfristig auf eine neue Infrastruktur migriert werden können. Zweitens, die iterative strukturelle Verbesserung der bestehenden Fachanwendungen aus technischer Sicht sowie die strategische Weiterentwicklung des Anwendungsportfolios mit dem Ziel einer höheren IT-Abdeckung der Polizeifachlichkeit. Und drittens, Veränderungen aus dem Programm P20, dessen Auswirkungen bereits 2026 mit der Migration des Vorgangsbearbeitungssystems ComVor zu IGVP für fast alle Beschäftigten der Polizei Baden-Württemberg und deren Partnerländer im täglichen Arbeitsalltag erfahrbar werden. Weiterhin ist es wichtig, insbesondere bei einer längerfristigen Betrachtung, dass die Polizei BW in dieser neuen strukturellen Aufstellung adaptierbare Schnittstellen bildet, an die sich die Partner und Dienstleister andocken können, ohne eine Abhängigkeit des Kunden Polizei zu erzeugen. All diese Veränderungen haben gemeinsam, dass sie nicht allein technische Lösungen darstellen, sondern organisatorische Auswirkungen auf die Polizei Baden-Württemberg stets berücksichtigt werden müssen. Der vorliegende Rahmenvertrag verfolgt das Ziel, der Polizei Baden-Württemberg Unterstützung bei diesen technischen wie organisatorischen Aufgaben zu bieten. Aus dieser Rahmenvereinbarung ist die Polizei der IGVP-Kooperationsländer ebenso abrufberechtigt. Die unter dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen können bezogen auf den Vertragszeitraum von zwei Jahren bis zu einer Höchstmenge von 84 Millionen Euro abgerufen werden. Für jedes weitere optionale Verlängerungsjahr können Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 42 Millionen Euro bezogen werden. Die geschätzte voraussichtliche Abnahmemenge beträgt bezogen auf den Vertragszeitraum von zwei Jahren 63,4 Millionen Euro (120 VZ). Für jedes weitere optionale Verlängerungsjahr beträgt die geschätzte voraussichtliche Abnahmemenge 31,7 Millionen Euro (120 VZ). Bei den Angaben in Klammern handelt es sich um die voraussichtlich benötigten Vollzeitstellen VZ (Personenangaben). Die voraussichtliche Abnahmemenge ergibt sich aus den benötigten Vollzeitstellen mal einem angenommenen geschätzten durchschnittlichen Tagessatz von 1.200,- EUR mal 220 Personentagen pro Jahr. Die Höchstabnahmemenge ergibt sich aus der voraussichtlichen Abnahmemenge plus einem Puffer. Es handelt sich dabei jedoch lediglich um erwartete Mengen. Mehr- oder Mindermengen sind möglich. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Höchstmengen nicht überschritten werden. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag endet nicht durch Erreichen der Höchstabnahmemenge. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber in Textform mit, wenn 80 % der Höchstabnahmemenge erreicht sind. Eine Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel steht bei Abschluss dieser Rahmenvereinbarung noch aus und die Erteilung der Einzelaufträge setzt die vorherige Freigabe der dafür erforderlichen Haushaltsmittel voraus. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Aus der Rahmenvereinbarung besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers. Insbesondere besteht seitens des Auftraggebers keine Verpflichtung zur Abnahme von Leistungen soweit seitens des Auftraggebers anderweitige vertragliche Verpflichtungen bestehen, Leistungen ähnlicher Art aus bereits bestehenden oder anderweitigen Verträgen abzurufen. Seitens des Auftraggebers kann aufgrund des für die Rahmenvereinbarung sehr offen gehaltenen Leistungsspektrums nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Überschneidungen zu bestehenden/anderweitigen vertraglichen Verpflichtungen kommen kann. Die Entscheidungshoheit in diesem Fall, aus welchem Vertrag Leistungen abgerufen werden, obliegt allein dem Auftraggeber.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Leistungspunkte70 %
Preispunkte30 %
Qualität
LeistungspunkteDie Gesamtpunkte sind das Produkt aus Bewertungspunkten und dem Multiplikator je qualitativem Zuschlagskriterium. Bei jedem qualitativen Zuschlagskriterium werden Bewertungspunkte von 0 bis 4 vergeben, wobei 4 Bewertungspunkte die bestmögliche Bewertung darstellt. Die beschriebenen Maßgaben innerhalb der qualitativen Zuschlagskriterien sind "Zielvorstellungen des Auftraggebers" im Sinne der folgenden Bewertungsformel: Die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien erfolgt im Vergleich der verschiedenen wertbaren Angebote untereinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sog. diskursive Wertung). Dabei werden ganze, halbe und viertel Punkte vergeben. Sie erfolgt wie folgt: 4 Bewertungspunkte: Die Angaben des Bieters/Bietergemeinschaft (BG) zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber (AG) im Vergleich zu den anderen wertbaren Angeboten im Hinblick auf die zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium genannten Zielvorstellungen des AG eine sehr gute Leistung erwarten. 3 Bewertungspunkte: Die Angaben des Bieters/BG zu dem jeweiligen qualitativen Zu-schlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den AG im Vergleich zu den anderen wertbaren Angeboten im Hinblick auf die zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium genannten Zielvorstellungen des AG eine gute Leistung erwarten. 2 Bewertungspunkte: Die Angaben des Bieters/BG zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den AG im Vergleich zu den anderen wertbaren Angeboten im Hinblick auf die zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium genannten Zielvorstellungen des AG eine befriedigende Leistung erwarten. 1 Bewertungspunkt: Die Angaben des Bieters/BG zu dem jeweiligen qualitativen Zu-schlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den AG im Vergleich zu den anderen wertbaren Angeboten im Hinblick auf die zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium genannten Zielvorstellungen des AG eine ausreichende Leistung erwarten. 0 Bewertungspunkte: Die Angaben des Bieters/BG zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den AG im Vergleich zu den anderen wertbaren Angeboten im Hinblick auf die zu dem jeweiligen qualitativen Zuschlagskriterium genannten Zielvorstellungen des AG eine mangelhafte oder gar ungenügende Leistung erwarten. Der AG erwartet vom Bieter/BG im Rahmen der Abgabe des Angebots strukturierte und nachvollziehbare Konzepte, die umfänglich darstellen, wie der Bieter/BG die qualitativen Zuschlagskriterien erfüllen wird. Der AG wird die Erreichung seiner entsprechenden Zielvorstellungen durch den Bieter/BG auf der Grundlage der einzureichenden Unterlagen gemäß der angegebenen Bewertungsformel bewerten. Die erzielbare Punktzahl hängt auch davon ab, wie ausführlich, präzise und detailgenau die Angaben des Bieters/BG ausfallen. Qualität der Leistung Für den AG ist eine zweckmäßige, bedarfsorientierte Leistung wichtig, die mit den vorhandenen Strukturen kompatibel ist. Gewünscht ist eine flexible und effektive Zusammenarbeit. Entscheidend ist damit, dass der Bieter/BG im Auftragsfall sich zeitnah an den tatsächlichen Bedarf des AG anzupassen vermag. Dafür ist eine fortwährende Abrufbarkeit des Bieters/BG und im Einzelfall schnelle Reaktionsfähigkeit erforderlich. Der Bieter/BG muss in der Lage sein, bei zunehmendem Bedarf Arbeitsspitzen zu bewältigen. Gleichzeitig muss er/sie aber auch geringer Arbeitsauslastung begegnen können. Ebenso wichtig ist, inwieweit der Bieter/BG seine Leistung an die vorhandene Struktur des AG anpassen kann. Gewünscht ist eine hierauf abgestimmte Leistung, die möglichst keine langen Onboarding-Prozesse benötigt. Hinzu kommt, dass der AG eine widerstandsfähige Leistung erwartet, die insbesondere Angriffen Dritter Stand halten kann. Vor diesem Hintergrund wird ausschließlich auf Grundlage des eingereichten Konze …
Preis
PreispunkteDie Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis der vom Bieter/BG im Preisblatt (Anlage 9) angebotenen Netto-Gesamttagessatzhöhe nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Netto-Gesamttagessatzhöhe erhält 30 Punkte. Ein Angebot mit einer Netto-Gesamttagessatzhöhe, die beim (mind.) 2,0-fachen der niedrigsten Netto-Gesamttagessatzhöhe liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Netto-Gesamttagessatzhöhe, die zw. dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Netto-Gesamttagessatzhöhe liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation nach der nachfolgenden Formel mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt: y = y1 + ((y2 - y1) / (x2 - x1)) mal (x - x1) y= Preispunkte (=P) y2= 0% x1= Günstigstes Angebot y1= Maximale Prozentzahl x= Angebotspreis x2= 2*Günstigstes Angebot Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P). Achtung: Aus Platzgründen wird ab hier die Beschreibung des Kriteriums Qualität - Leistungspunkte fortgesetzt. Es werden nur Referenzen aus den letzten fünf Jahren berücksichtigt. Mind. eine Referenz muss für jedes Teammitglied vorgelegt werden, bei der der AG aus dem öff. Sektor stammt und im Bereich Sicherheit und/oder Verteidigung tätig ist. Hierunter fallen solche Teile des öff. Sektors, die nach dem gesetzlichen Auftrag für die öff. Sicherheit oder Verteidigung zuständig sind. Darüber hinaus gilt für die einzelnen Teammitglieder Folgendes: Der/die Projektleiter muss im Bereich IT-Projektmanagement über eine Berufserfahrung von mind. 15 Jahren verfügen. Der/die Betriebsleiter muss im Bereich Service Delivery Management über eine Berufserfahrung von mind. 20 Jahren verfügen. Der/die Plattform Cloud Architekt muss im Bereich Plattform- und Systemarchitektur über eine Berufserfahrung von mind. 10 Jahren verfügen. Der/die Leiter Informationssicherheit muss im Bereich Cloud Security bei Behörden, Banken oder Versicherungen über eine Berufserfahrung von mind. 9 Jahren verfügen. Der Leiter/in DevOps muss über Berufserfahrung im Bereich "DevOps Konzepte und Beratung" verfügen. Der Leiter/in DevOps muss eine Referenz vorlegen, bei der ihm/ihr die Verantwortung über mind. 100 Mitarbeitende im Rahmen des Projekts oblag. Diese Referenz muss nicht zwingend aus den vergangenen fünf Jahren, sondern kann auch aus einer davorliegenden Auftragsausführung stammen. Falls diese Referenz inhaltlich bereits von der zuvor genannten Referenz (AG aus dem öff. Sektor, Bereich Sicherheit und/oder Verteidigung) erfasst ist, weil dem Leiter/in DevOps dort die Verantwortung über mind. 100 Mitarbeitende oblag, genügt die Vorlage dieser von jedem Teammitglied zu erbringenden Referenz. Darüber hinaus muss der Transformation Leiter/in mind. 20 Projekte im Bereich DevOps mit vergleichbaren Anforderungen vorweisen können, an denen dieser/diese mitwirkte, und diese jeweils mit Projektbez., Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers und einer kurzen Beschreibung der eigenen Tätigkeit und des Projekts (einschließl. des Proj.-zeitraums) erläutern. Zur Darstellung der Qualifikation und Erfahrung des Projektteams ist ausschließlich das Formblatt "Qualifikation und Erfahrung des Projektteams" zu verwenden (Schriftart Arial; Schriftgröße 11, Zeilenabstand Standard). Je Teammitglied sind 0 bis 4 Bewertungspunkte nach der oben genannten Bewertungsformel zu erreichen. Die erzielten Bewertungspunkte aller Teammitglieder werden addiert, sodass insg. 20 Bewertungspunkte erreicht werden können. Bei einem Multiplikator von 1 können hier max. 20 Gesamtpunkte erzielt werden. Organisation des Projektteams Für den AG ist eine gesicherte, kontinuierliche Verfügbarkeit des Projektteams und die effektive Steuerung von internen und externen Entscheidungsprozessen wichtig. Entscheidend ist dabei auch, dass die Organisation des Projektteams eine schnittstellenarme, möglichst ohne Wissensverlust einhergehende interne Kommunikation bietet. Gleichzeitig soll eine reibungslose externe Kommunika …

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
- Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - Handelsregisterauszug (mit dem Ange … ganz lesen- Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind oder - Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden. - Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG)
Kriterium
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss einen bestimmten Mindestjahresumsatz in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 erreichen. Ist der Bieter/ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss einen Mindestjahresumsatz in Höhe von EUR 126 Mio. erreichen.
Kriterium
Nachweis über eine bestehende Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR je Versicherungsfall für Sach-, Personen- und Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen W … ganz lesenNachweis über eine bestehende Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR je Versicherungsfall für Sach-, Personen- und Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der Nachweis über die oben genannte, bestehende Versicherung erfolgt in Form einer Versicherungsbestätigung, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist und den aktuellen Stand des Versicherungsvertrages wiedergibt.
Kriterium
Maßstab für die Vergleichbarkeit ist nicht nur ein Ausschnitt der ausgeschriebenen Leistung, sondern deren gesamter Inhalt. Die grundsätzlich vergleichbaren Leistungen müssen auch die im Verfahren festgesetzten Mindestanforderungen (im Folgenden: "Ausschlusskriterien") erfüllen. Folgende Angaben si … ganz lesenMaßstab für die Vergleichbarkeit ist nicht nur ein Ausschnitt der ausgeschriebenen Leistung, sondern deren gesamter Inhalt. Die grundsätzlich vergleichbaren Leistungen müssen auch die im Verfahren festgesetzten Mindestanforderungen (im Folgenden: "Ausschlusskriterien") erfüllen. Folgende Angaben sind in Bezug auf sämtliche Referenzprojekte gefordert: - Projektbezeichnung; - Angabe des Unternehmens, das die Referenz erbrachte (bei Bietergemeinschaften); - Auftraggeber mit Ansprechpartner, E-Mail-Adresse und Telefonnummer; - Kurze Beschreibung des Projekts; - Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung (Ausführungsbeginn und -ende); - Angaben zum Leistungsumfang und zu hiervon selbst erbrachten Leistungen; - Angabe zum Auftragswert (Gesamtauftragssumme, brutto). Zu den einzelnen Referenzen können ferner Projektbeschreibungen als Anlage beigefügt werden. Sollte der Bieter/die Bietergemeinschaft für seine/ihre Ausführung weitere Vordrucke benötigen, ist dieses Formblatt entsprechend zu duplizieren. Darüber hinaus gelten folgende Anforderungen: Ausschlusskriterien: Es werden nur Referenzen aus den letzten fünf Jahren berücksichtigt. Entscheidend für die Berechnung dieses Zeitraums ist das Datum der Angebotsfrist dieses Vergabeverfahrens. Davon ausgehend berechnet sich der fünfjährige Zeitraum, für deren Einhaltung es auf das in der Referenz angegebene Ausführungsende der Leistungserbringung ankommt. Dabei ist mindestens eine Referenz über Leistungen vorzulegen, deren Auftraggeber im Bereich Sicherheit und/oder Verteidigung tätig ist. Hierunter fallen solche Teile des öffentlichen Sektors, die nach dem gesetzlichen Auftrag für die öffentliche Sicherheit oder Verteidigung zuständig sind. Das sind insbesondere Polizeibehörden, aber auch Nachrichtendienste eines Landes oder des Bundes. Schließlich werden nur Referenzen berücksichtigt, deren Auftragswert über EUR 42 Mio. liegt.
Kriterium
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss eine bestimmte Mindestanzahl an Beschäftigten und Führungskräften in den Kalenderjahren 2021, 2022 und 2023 erreichen. Ob die Mindestanzahl erreicht ist, bestimmt sich aus der Summe der durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten und Zahl der Führungskräfte. Ist … ganz lesenDer Bieter/die Bietergemeinschaft muss eine bestimmte Mindestanzahl an Beschäftigten und Führungskräften in den Kalenderjahren 2021, 2022 und 2023 erreichen. Ob die Mindestanzahl erreicht ist, bestimmt sich aus der Summe der durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten und Zahl der Führungskräfte. Ist der Bieter/ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Kalenderjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum auf die Kalenderjahre seiner Tätigkeit. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss eine Mindestanzahl an Beschäftigten und Führungskräften von insgesamt 120 Personen im spezifischen Tätigkeitsbereich erreichen.
Kriterium
Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder ein gleichwertiger Nachweis
Kriterium
Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 27001 oder ein gleichwertiger Nachweis
Kriterium
Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Fall ist neben der Anlage "Erklärung Unterauftragnehmer" auch die Anlage " Erklärung Eignungsleihe" auszfüllen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit der Zuschlagserteilung geschlossen. Vertrags- und Leistungsbeginn ist der Tag der Zuschlagserteilung. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automastisch um ein weiteres Jahr, wenn der Auftragge … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird mit der Zuschlagserteilung geschlossen. Vertrags- und Leistungsbeginn ist der Tag der Zuschlagserteilung. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automastisch um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht unter Einhaltung einer Frist von jeweils 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums kündigt. Eine automatische Verlängerung ist jedoch nur zwei Mal möglich. Die maximale Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung kann daher vier Jahre betragen. Der Vertrag endet somit spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Höchstabnahmemenge nicht überschritten wird. Die Höchstabnahmemenge beträgt, bezogen auf die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren, 168 Millionen Euro. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftragnehmer. Die Rahmenvereinbarung endet nicht durch Erreichen der Höchstabnahmemenge.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
ausschreibungen.landbw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
14 Wochen
Angebotsöffnung
22.07.2024, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Projektsprache Deutsch - Dateiformate in gängigem Microsoft Office Standard - Zusicherung eingesetztes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers (AG) einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen zu lassen - Zusicherung eingesetztes Personal ggf. auf Verlangen des AG einer Sicherheit … ganz lesenLeistung: - Projektsprache Deutsch - Dateiformate in gängigem Microsoft Office Standard - Zusicherung eingesetztes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers (AG) einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen zu lassen - Zusicherung eingesetztes Personal ggf. auf Verlangen des AG einer Sicherheitsüberprüfung (Ü1, Ü2, Ü3) nach den Anforderungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes zu unterziehen - Eigenerklärung, dass alle zur Kenntnis gelangten vertraulichen Daten der anderen Seite geheim zu halten sind; - Verpflichtung zur Geheimhaltung von (nicht-) personenbezogenen vertraulichen Daten - Verpflichtungen aus Auftragsverarbeitungsvertrag und technischen-organisatorischen Maßnahmen einzuhalten - Verbot die Technologie nach . Ron Hubbard nicht anzuwenden, zulehren oder in sonstiger Weise verbreiten (Scientology) - Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohn - Eigenerklärung Art. 5k der VO (EU) 833/2014 v. 24.02.24 - Vorgaben des Merkblatts VS-NfD sind einzuhalten
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch N … ganz lesenAuszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht. Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRe … ganz lesenAuftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht. Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDY56Z

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Nauheimer Straße 101, 70372 Stuttgart
Kontakt
polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de

Bei uns erfasst

179Bekanntmachungen
93Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

215vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
754.222 €Zuschlagswert im Median
278.696 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 42 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 22.07.2024 auf 02.08.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 22.07.2024
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 22.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 81e7f871-5db9-48e6-aed8-41a8ea98a596.