Rahmenvertrag Beratung InfoSec
UNIVERSITÄTSMEDIZIN der Johannes Gutenberg-Universität Mainz · Mainz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen GBE-2025-0920veröffentlicht 05.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.
- Vergabe von Dienstleistungen für Abfragen in einem bestehenden Business-Intelligence-System, Web-Anwendungen, Prognosen, Modellierungen und Iframe-Anwendungen inkl. Beratung und Wartung für den ÖPNVMinisterium des Innern, Integration und Verkehr Rheinland-Pfalz · MainzFrist 12.11.2026
- Beschaffung einer BPMN-Modellierumgebung mit Prozessportalintegration zur Digitalisierung von Formularen und ProzessenZweites Deutsches Fernsehen · MainzFrist 01.12.2026
- Externe Dienstleistung FrontendentwicklungBerufsgenossenschaft Holz und Metall · MainzFrist 02.12.2026
- Technische SEO-Leistungen für die Digitalprodukte des ZDFZweites Deutsches Fernsehen · MainzFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (18 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Mainz55131, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichlandesverwaltung.vergabe.rlp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (27 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 8 Monatenan UNIVERSITÄTSMEDIZIN der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 8 Monatennur elektronisch über landesverwaltung.vergabe.rlp.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 8 MonatenDie Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.
- Bindefrist endetvor 7 Monaten30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Universitätsmedizin Mainz (UM Mainz) zählt zu den führenden Einrichtungen Deutschlands und verbindet Spitzenmedizin, Forschung und Lehre in enger Zusammenarbeit mit der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Als Supramaximalversorger übernimmt sie eine zentrale Rolle in der stationären und ambulanten Versorgung sowie in der medizinischen Forschung und Ausbildung. Zur UM Mainz gehören 60 Kliniken, Institute & Abteilungen, 320.000 Patienten pro Jahr (stationär & ambulant) und 8.700 Mitarbeitende. Die fortschreitende Digitalisierung von elektronischen Patientenakten über vernetzte klinische IT bis hin zu medizintechnischen OT-Systemen, eröffnet große Chancen für eine moderne, effiziente und vernetzte Gesundheitsversorgung. Gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen an die Informationssicherheit durch beispielsweise NIS2 und KRITIS-Dachgesetz, insbesondere für versorgungskritische Infrastrukturen wie die UM Mainz. Die UM Mainz ist als Betreiber kritischer Infrastrukturen verpflichtet, ein hohes Schutzniveau in der Informationssicherheit sicherzustellen. Neben der technischen Einführung eines Systems zur Angriffserkennung und einer zentralen Protokollierung sind zusätzliche organisatorische, beratende und operative Unterstützungsleistungen erforderlich. Die UM Mainz beabsichtigt daher deshalb im Rahmen eines mehrjährigen Rahmenvertrags einen erfahrenen Auftragnehmer zu beauftragen, der die UM Mainz bei der ganzheitlichen Umsetzung, Weiterentwicklung und Verstetigung von Informationssicherheitsmaßnahmen unterstützt. Zudem soll die UM Mainz zukunftssicher aufgestellt werden, um die aufkommenden regulatorischen Anforderungen zu bewältigen. Die zu beschaffenden Unterstützungsleistungen gliedern sich in die nachfolgenden Leistungsbereiche: - Informationssicherheit - Business Continuity Management - IT-Beratung - Projektmanagement - Datenschutz
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- 30 PunktePreis mit einem Anteil von 30%
- Qualität
- FachkonzepteKonzepte mit einem Anteil von 70%
Eignung11 von 11 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Der Auftragnehmer muss das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. Euro pro Schadensfall nachweisen können.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Der Auftragnehmer muss mindestens fünf erfahrene KRITIS-Nachweisprüfer:innen im Team nachweisen.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Der Auftragnehmer muss als BSI-gelisteter IT-Sicherheitsdienstleister und geeignete prüfende Stelle (oder gleichwertig) anerkannt sein.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Der Auftragnehmer muss mindestens fünf Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren nachweisen, die für den Abruf der Leistungen aus dem Rahmenvertrag relevant sind. Davon müssen mindestens zwei Projekte für Universitätskliniken oder Klinikverbünde mit mehr als 600 Betten im Bereich IT/Information … ganz lesenkürzer
Der Auftragnehmer muss mindestens fünf Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren nachweisen, die für den Abruf der Leistungen aus dem Rahmenvertrag relevant sind. Davon müssen mindestens zwei Projekte für Universitätskliniken oder Klinikverbünde mit mehr als 600 Betten im Bereich IT/Informationssicherheit sein. Außerdem müssen davon mindestens zwei Referenzprojekte Rahmenverträge vergleichbarer Größe, Struktur und Umfang betreffen, um Erfahrung mit mindestens dreijährigen Abrufleistungen nachzuweisen. Fachliche Schwerpunkte der Projektreferenzen: - Mindestens drei Projekte mit Fokus auf ISMS / BCMS (z. B. Aufbau, Auditierung, Weiterentwicklung von Managementsystemen) - Mindestens drei Projekte mit technischer Sicherheitsausrichtung (z. B. Penetrationstests, Netzwerksicherheit, SOC/SIEM) - Mindestens zwei Projekte im Bereich Auditierungen (z. B. KRITIS-Nachweisprüfungen, interne Audits, Auditvorbereitung nach ISO 27001/BSI-Grundschutz oder BSI 200-4)- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass qualifiziertes Personal innerhalb von fünf Werktagen für geplante Unterstützungsleistungen verfügbar ist. Bei sicherheitskritischen Vorfällen muss eine Reaktionsfähigkeit am gleichen Tag sichergestellt werden.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Der Auftragnehmer muss eine mindestens zehnjährige Geschäftstätigkeit im Bereich IT-/ Cyber Security Beratung nachweisen.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Der Auftragnehmer muss in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz von mind. 9 Mio. EUR im Bereich IT-/Cyber Security Beratung im Gesundheitswesen erlöst haben.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Der Auftragnehmer muss mindestens 30 Cyber-Security-Expert:innen in Deutschland beschäftigen, davon mind. 10 FTE pro Jahr im Gesundheitswesen.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Der Auftragnehmer muss alle im folgenden genannte relevante Profile durch sein Personal abdecken können: - Gesamtverantwortung/Projektleitung - PMO (Unterstützung innerhalb des Projekts) - Cyber Security Beratung - Fachexperten: o BCMS o SOC/SIEM o Pentesting o Produktsicherheit/OT o Gesundheitswesen o Datenschutz
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Laufzeit des Vertrags beträgt vier Jahre ab Zuschlagserteilung zuzüglich einer Verlängerungsoption um insgesamt zwei Mal zwölf Monate.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- landesverwaltung.vergabe.rlp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 30 Tage
- Angebotsöffnung
- 10.03.2026, 10:01 Uhr. Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.. Es sind keine Bieter zugelassen
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: - Einhaltung der Vorgaben der §§ 2a - 5 des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) Rheinland-Pfalz - Mitarbeiter die in der Universitätsmedizin eingesetzt werden müssen über die gesetzlich erforderlichen Impfnachweise na … ganz lesenkürzer
Leistung: - Einhaltung der Vorgaben der §§ 2a - 5 des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) Rheinland-Pfalz - Mitarbeiter die in der Universitätsmedizin eingesetzt werden müssen über die gesetzlich erforderlichen Impfnachweise nachweisen (z.Z. Masern - Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien, die in Bezug auf die Ausschreibung Anwendung finden, in jeweils neuester Fassung Bieter verfügt über das nötige Fachpersonal, um die übertragenen Arbeiten sach- und fachgerecht auszuführen. Er bestätigt, dass mindestens ein Mitarbeiter eines jeweils eingesetzten Teams die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht. Einhaltung der Arbeitsschutzvereinbarung Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau,, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzul … ganz lesenkürzer
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXPDYD8YNAM#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Langenbeckstrasse 1, 55131 Mainz
- Kontakt
- einkauf-it-vb-wb@
unimedizin-mainz.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (18 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- NEROS GbR4 Zuschläge
- DATAGROUP Rhein-Main GmbH2 Zuschläge
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- Microsoft Deutschland2 Zuschläge
- Nexus AG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fae42705-9c4e-4deb-99b7-1cab37a0e4e5.