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Überprüfung + Instandsetzung Patientenhilfsmittel, Schultafeln, Sterilgutwagen, Nachttische, Kleinteil- und Sonderfertigung

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen GBE-2025-0886veröffentlicht 12.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 128 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
2 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mainz55131, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (27 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (nachfolgend "UM", "Auftraggeber" oder "AG") beabsichtigt die Überprüfung der Patientenhilfsmittel, Schultafeln und Personenleitern; die Instandhaltung und Reparatur der Patientenhilfsmittel, Nachttische und Sterilgutwagen, sowie die Fertigung von Sonderteilen und Kleinserien zu vergeben. Bitte beachten Sie: Die Anzahl der Patientenhilfsmittel, Schultafeln, Leitern, Nachttische und Sterilgutwagen, können sich während der Vertragslaufzeit verändern. Es ergeben sich aus diesen Angaben keine Ansprüche des AN auf die Beauftragung in genannter Höhe. Ebenso ist der AG dazu berechtigt, Leistungen bei Dritten abzurufen. Für alle beschriebenen Leistungen gelten die Preise aus dem Preisblatt Anlage 3-1 GBE-2025-0886. Leistungen die nicht im Einzelnen aufgeführt sind, müssen gemäß angegebenen Monteurstundensatz abgerechnet werden.

Beschreibung des Loses

2.1 Patientenhilfsmittel: Der Auftragnehmer übernimmt eigenverantwortlich die jährliche Überprüfung der Patientenhilfsmittel gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes sowie der einschlägigen technischen und sicherheitsrelevanten Vorschriften. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Terminierung eigenständig mit dem zuständigen Ansprechpartner der jeweiligen Station abzustimmen. Dabei hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass Termine bei Bedarf auch an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen durchgeführt werden können. Im Rahmen dieser Tätigkeit führt der AN die erforderlichen Prüfungen fachgerecht durch und erstellt entsprechende Prüfprotokolle. Diese Prüfprotokolle sind vom jeweiligen Ansprechpartner der betreffenden Station gegenzuzeichnen. Die Prüfprotokolle müssen folgende Punkte beinhalten: Gebäude, Abteilung, Kostenstelle, Prüfobjekt, Hersteller, TÜV-Nummer, Equipment-Nummer, Inventarnummer, Seriennummer, Modellnummer, Baujahr, Prüfkriterien, Nutzlast, Vergabe der Prüfplakette, Bemerkungen sowie den Namen des Prüfers, das Prüfdatum und die Unterschrift des Ansprechpartners der jeweiligen Station. Der AN ist verpflichtet, sämtliche Prüfprotokolle ordnungsgemäß zu archivieren und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. Die Prüfplaketten werden durch den AG beigestellt und vom AN nach ordnungsgemäßer Durchführung der Prüfung an den jeweiligen Patientenhilfsmitteln angebracht. Festgestellte Mängel oder Defekte sind vom AN unverzüglich den zuständigen Mitarbeitern der jeweiligen Station anzuzeigen. Defekte Patientenhilfsmittel sind unverzüglich deutlich zu kennzeichnen, um eine weitere Nutzung auszuschließen. Darüber hinaus weist der AN den Nutzer und die Fachabteilung auf mögliche Gefahren oder sicherheitsrelevante Risiken hin. Die Durchführung der Prüfungen sowie gegebenenfalls erforderliche Reparaturen erfolgen im laufenden Stationsbetrieb. Separate Räumlichkeiten für Wartungs- oder Reparaturarbeiten werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat seine Arbeiten so zu organisieren, dass der laufende Betrieb der Stationen möglichst nicht beeinträchtigt wird. Eventuelle Wartezeiten, die sich aus den betrieblichen Abläufen der Stationen ergeben, sind vom AN bei der Leistungserbringung einzuplanen und gelten mit der vereinbarten Vergütung als abgegolten. Eine gesonderte Abrechnung von Wartezeiten ist ausgeschlossen. Sofern im Rahmen der Prüfung Defekte festgestellt werden, erfolgt die Instandsetzung nach vorheriger Abstimmung mit dem zuständigen Fachgruppenleiter oder dessen Vertretung. Die Reparatur hat spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Meldung des Defekts zu erfolgen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Kleinere Reparaturen bis zu einem Einzelwert von 250,- EUR darf der AN eigenständig und ohne vorherige Zustimmung durchführen, sofern dadurch die Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Patientenhilfsmittels wiederhergestellt wird. Ausgenommen davon sind Rollatoren, Gehböcke, Gehwägen, Duschocker und Badewannen hier wird eine Reparatur auf Grund von Unwirtschaftlichkeit ausgeschlossen. Der AN verpflichtet sich, defekte Gehböcke, Gehwägen, Rollatoren, Duschhocker und Badewannen umgehend gemäß den Bestimmungen auf dem Verwertungshof der UM eigenständig zu entsorgen. Grundsätzlich sind alle Reparaturen stets unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten 40 % des Neuanschaffungswertes, ist die Durchführung der Reparatur grundsätzlich abzulehnen (die aktuellen Neuanschaffungswerte erhalten Sie bei Gewinn der Ausschreibung vom zuständigen Fachgruppenleiter). In Zweifelsfällen oder bei unklarer Sachlage ist vor einer Entscheidung, Rücksprache mit dem zuständigen Fachgruppenleiter zu halten. Der AN verpflichtet sich, bei der Durchführung seiner Tätigkeiten die jeweils geltenden Hygiene- und Bekleidungsvorschriften des AG einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Bereiche mit besonderen Anforderungen, wie z. B. Schleusen, OP-Bereiche oder vergleichbare medizinische Funktionsbereiche. 2.2 Prüfung von Schultafeln + Personenleitern: Schultafeln: Der AN übernimmt die jährliche Überprüfung von mobilen sowie festinstallierten Schultafeln gemäß DGUV-Information 202-021. Gegenstand der Leistung sind 56 festinstallierte Tafeln, 3 Großtafeln im Hörsaal sowie 20 mobile Schultafeln (siehe Anlage 3-1 GBE-2025-0886 Punkt 5), die sich in verschiedenen Gebäuden auf dem Gelände des Universitätsklinikums befinden. Personenleitern: Der AN übernimmt die jährliche Überprüfung der Personenleitern in den Außenstellen der UM. Dazu gehört der Campus der Johannes Gutenberg-Universität, die Station West (Binger Straße 14-16) und die Bonifatiustürme (siehe hierzu Anlage 3-1 GBE-2025-0886 Punkt 9). 2.3 Sterilgutwagen: Insgesamt 60 Sterilgutwagen mit den Abmessungen L=120 cm x H= 1050 cm. Diese Sterilgutwagen befinden sich im kontinuierlichen Einsatz und dienen dem Transport steriler Siebe in die jeweiligen Operationssäle sowie dem Rücktransport unsteriler Materialien in die Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs des OP-Betriebs müssen die Sterilgutwagen jederzeit funktionsfähig und einsatzbereit sein. 2.4 Sonderanfertigungen + Kleinserienfertigung Gegenstand der Leistung ist die Herstellung individueller Sonderanfertigungen aus Edelstahl, sofern für die jeweiligen Nutzer keine geeigneten marktüblichen Produkte oder Lösungen verfügbar sind. Die Herstellung erfolgt ausschließlich auftragsbezogen durch den Fachgruppenleiter oder dessen Vertreter als Einzelanfertigung für den Einsatz im Gesundheitswesen. Hierbei werden ausschließlich korrosionsbeständige Edelstähle der Werkstoffgüten 1.4301, 1.4404 oder 1.4571 verwendet. 2.5 Nachttische: Die UM verfügt über ca. 1460 Nachttische welche im laufenden Betrieb instandgesetzt werden müssen. Leistungsumfang = Preisblatt Punkt 10

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 1100% Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag wird vom Start der Leistung, der genaue Termin wird in der Zuschlagserteilung mitgeteilt, für 2 Jahre geschlossen. Der Vertrag verlängert sich einmalig um zwei Jahre, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres durch den AG gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
Die Anzahl der Patientenhilfsmittel, Schultafeln, Leitern, Nachttische und Sterilgutwagen, können sich während der Vertragslaufzeit verändern. Es ergeben sich aus diesen Angaben keine Ansprüche des AN auf die Beauftragung in genannter Höhe. Ebenso ist der AG dazu berechtigt, Leistungen bei Dritten abzurufen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau,, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPDYD8YKWE#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Reinhold Stoll GmbH, Hofheim2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Langenbeckstraße 1, 55131 Mainz
Kontakt
einkauf-technik-dl@unimedizin-mainz.de

Bei uns erfasst

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 02.07.2026

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