Rahmenvertrag Arbeitnehmerüberlassung zur Unterstützung des Zentralbereiches IT der Deutschen Bundesbank
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 25-2000061389veröffentlicht 03.09.2025erstmals 03.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 7
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
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Alle Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Hessen (6 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 7Angebot auf bis zu 7, Zuschlag höchstens 7 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60329, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Qualität der angebotenen Leistung60 %
- Angebotsvergleichspreis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 14 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 14 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 14 Monatenan Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 13 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 13 Monaten
- Bindefrist endetvor 7 Monaten6 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Der Zentralbereich IT der Deutschen Bundesbank soll durch externe Fachkräfte unterstützt werden. Die benötigten Personen werden im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) in der Bundesbank eingesetzt. Externes fachliches Know-how soll somit den Fachbereichen zugänglich gemacht werden. Ebenso sollen Auslastungsspitzen über diesen Vertrag abgedeckt werden. Die externen IT-Fachkräfte werden während ihres Einsatzes in der Bundesbank in die internen Strukturen integriert. Sie übernehmen und verantworten Tätigkeiten im gleichen Maße wie internes Personal. Die jeweiligen Tätigkeiten sind in den entsprechenden Profilen (s. Dokumente B6_Anlage_A_zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag_Fach- und Anforderungsprofil (Los 1-7)) aufgeführt, allerdings nicht abschließend für die gesamte Vertragslaufzeit definierbar. Bei der Ausübung der Tätigkeiten sind unter anderem die dienstvorschriftlichen Gegebenheiten der Bundesbank sowie die jeweiligen Teamanforderungen zu berücksichtigen. Diese werden zu Einsatzbeginn mit der jeweiligen IT-Fachkraft besprochen. Der Bedarf wird für jeden Einzelabruf im Vorfeld ermittelt und transparent dargestellt.
Gegenstand nach CPV
- 79620000Überlassung von Personal einschließlich ZeitarbeitskräfteHauptgegenstand
- 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
- 72250000Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
- 72253000Help-Desk und Unterstützungsdienste
- 72500000Datenverarbeitungsdienste
- 72590000Computer-Fachdienste
- 72600000Computerunterstützung und -beratung
- 72267000Software-Wartung und -Reparatur
- 72220000Systemberatung und technische Beratung
Lose7 Lose · Angebot auf bis zu 7 · Zuschlag höchstens 7 je Bieter
Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Produktbetreuung EBICS Gegenstand des Loses ist die Stärkung der langfristigen und nachhaltigen Innovationskraft der Bundesbank. Der Bedarf liegt hier vor allem in der übergreifenden Weiterentwicklung und Unterstützung des Innovationsmanagements allgemein und im Besonderen auf der Beratung zu strategischen Fragestellungen im Kontext von Innovationen und der Generierung von Wissen über Zukunftstrends und -technologien, vor allem mit Relevanz für Zentralbanken. Konkret ergeben sich derzeit die nachfolgend genannten, grundlegenden Bedarfe und Handlungsfelder. Diese können sich, sofern weitere Schritte erfolgt sind, weiter ausdetaillieren. - Entwicklung einer Innovationsstrategie inklusive einer Steuerungsmethodik, immer in Abstimmung mit der Gesamtbankstrategie. - Weiterentwicklung der internen Prozesse und Fähigkeiten des Innovationsmanage-ments inklusive Identifizierung von Lücken in der Innovationskraft. - Etablierung sinnvoller Erfolgsmessungen (z. B. anhand des Digital Maturity Model), um den Reifegrad der Digitalisierung sowie auch die Durchdringung von Innovationen bewertbar zu machen. - Beratung bei der Implementierung eines dauerhaften, systematischen und partizipativen Prozesses zur Verfolgung gesellschaftsweiter Trends mit strategischer Relevanz für die Bundesbank und ihre Kernleistungen sowie methodische Unterstützung für vertiefende fachbereichsübergreifende Szenario-Analysen. Eine Auseinandersetzung mit bestehenden Ansätzen bzw. Tools und deren Prozessen ist zu berücksichtigen. - Scanning von innovationstreibenden Trends und Einflüssen in diversen Bereichen, wie z. B. Digitalisierung, Demografischer Wandel, Nachhaltigkeit und allgemeinen Heraus-forderungen der VUCA-Welt oder auch auf Basis der PESTEL-Kategorien. - Aufbau und Weiterentwicklung eines lebendigen Ökosystems aus Partnern, um z. B. Potenziale von Open Source nachhaltig nutzbar zu machen und entsprechend in die Innovationsarbeit der Bundesbank zu integrieren. - Konzeption, Planung und Durchführung von Innovationsworkshops gestützt durch den Einsatz von Kreativmethoden (z. B. kreative Mikro- und Makromethoden, Innovation-Digging, Visual Facilitating, Value-Proposition-Design etc.), ggf. ergänzt durch Low Fidelity Prototyping (z. B. über Lego Serious Play, Paper Prototyping etc.), aber vor allem auch in Anwendung auf übergreifende Themen. Die Rahmenbedingungen der Workshops können je Einzelabruf variieren: o Kleine, mittlere oder auch große Gruppen aus unterschiedlichen Fachgebieten oder auch Hierarchieebenen der Bank. o Durchführung remote, hybrid oder in Präsenz. o Workshop-Dauer von 1/2 Tag bis zu einer geplanten Workshop-Reihe. - Unterstützung in der Verkettung der internen Innovationsbemühungen mit der Innovationsgovernance im ESZB und BISIH zur Sicherung der Bundesbank-Position. Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern (Wirtschaftsteilnehmern) zu Los: - Los 1: (Strategische) Weiterentwicklung und Unterstützung des Innovationsmanagements Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Rahmenvertrag mit weniger als drei Wirtschaftsteilnehmern je Los zu schließen, sofern nicht ausreichend geeignete und/oder qualifizierte Angebote im Wettbewerb je Los ermittelt werden können. Die Vergabe der Einzelaufträge je Los erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Je nach anfallendem Unterstützungsbedarf werden Arbeitspakete erstellt und beauftragt (Einzelauftrag). Diese sind in einem vom Auftraggeber festgelegten Zeitraum zu bearbeiten. Die konkreten Leistungen (Arbeitspakete) werden den Rahmenvereinbarungspartnern mit den jeweiligen Einzelabrufen mindestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Der Auftrag erfolgt nach Bedarf in Stunden oder Personentagen (1 Personentag entspricht 8 Zeitstunden ohne Pause). Los 1: Die Reihenfolge der Einzelaufträge richtet sich nach dem wirtschaftlichsten Angebot im jeweiligen Los ("Kaskadenprinzip"). Die 3 erfolgreichen Bieter werden nach der Rangfolge des Bewertungsergebnisses des Vergabeverfahrens in eine feste Rangfolge gebracht, anhand welcher abgerufen wird. Das bedeutet, dass hierbei kein zusätzlicher Mini-Wettbewerb erfolgt. Wenn Bedarf besteht, wird zuerst der Bieter auf Platz 1 zur Leistungserbringung aufgefordert. Reagiert dieser nicht mit einer Bestätigung der Anfrage innerhalb von 3 Werktagen Oder gibt nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Anfrage entsprechende Auskunft darüber, ob der Auftrag angenommen wird bzw. ausgeführt werden kann Oder lehnt die Anfrage ab wird der nächstplatzierte Bieter kontaktiert - usw. bis ein Bieter die Leistung übernehmen kann. In diesem Fall beauftragt der Auftraggeber nach dem Kriterium "Wirtschaftlichkeit" den nächstbesten Bieter im jeweiligen Los. Das Rahmenvertragsvolumen über die maximale Gesamtvertragslaufzeit umfasst für die genannten Leistungen in Los 1 nach den aktuellen Planungen insgesamt bis zu 7.475 Personentage (kurz PT - Zusammensetzung: initialer Planungsstand von bis zu 6.500 PT zuzüglich eines optionalen Kontingents von bis zu weiteren 975 PT / ~15%). | 4 Jahre | – |
| 2 | IT-AnwendungsbetreuerIn Ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg für Innovation und Digitalisierung ist die Begleitung durch Kommunikationsmaßnahmen und das Ermöglichen von Teilhabe, auch außerhalb von Groß-projekten. Neben den in der Bundesbank etablierten Formaten zur Informationsvermittlung im Kontext von Digitalisierung und Innovation (z. B. "Digitalisierung im Fokus", "Future Tech Talks") soll eine aktive Beteiligung der Beschäftigten ermöglicht werden. Der Bedarf umfasst die Ideenfindung, Konzeptionierung und Umsetzung von partizipativen Formaten zur aktiven Begleitung von Veränderungen durch Digitalisierung und Innovation. Dabei kann es sich um Marketingmaßnahmen zur Erzeugung von Aufmerksamkeit handeln. Der Fokus liegt auf solchen Formaten, welche das Erleben von Digitalisierung und Innovation und somit eine aktive Auseinandersetzung und Beteiligung der Beschäftigten ermöglichen. Ausgeschlossen in der Betrachtung ist das Aufsetzen von Gremienstrukturen für die Steuerung oder das Reporting. Dabei soll gezielt auch eine Einbindung von bestehenden und neuen Partnerschaften aus dem Bundesbank-Innovationsökosystem (u. a. TechQuartier, GovTech Campus Berlin, ...) genutzt und weiter ausgebaut werden. Insgesamt zielt dieses Los auch auf die Erzeugung von Multiplikator-Effekten ab, die eine tiefgreifende kulturelle Änderung bewirken sowie auch ein - mit Blick auf Innovationen - effizientes Changemanagement befördern. Konkret ergeben sich die folgenden Bedarfe und Handlungsfelder: - Entwicklung bedarfsgerechter, organisationsweiter Kampagnen zur Kommunikation und Beschäftigtenaktivierung abgeleitet aus einer Stakeholder-Analyse. - Initiierung von zielgruppengerechten Maßnahmen zur Herstellung von Transparenz, z. B. über das Intranet, die Webseite oder Präsentationen auf Veranstaltungen. Ziel ist die Etablierung einer Kommunikation, die es Beschäftigten erlaubt, sich selbstständig zu informieren, bei gleichzeitiger Ressourcenschonung im Innovationsteam. - Konzipierung / Durchführung von Hackathons, Thinkathons und ähnlichen Formaten, z. B. zur innovativen Nutzung des in der Bundesbank oder dem ESZB verfügbaren Datenbestands, durch neuartige Verknüpfung mit innovativen Technologien. Fokus der Formate kann auch die geförderte Anwendung agiler Arbeitsweisen sein. - Organisation von Events (z. B. Innovations-Safari, ...) mit Fokus auf Innovation und Digitalisierung. - Aufbau, Etablierung und Betreuung wissensbasierter Communities zum Austausch und Wissenstransfer über alle Fachbereiche hinweg - dies kann beispielsweise eine Unterstützung bei der bereits existierenden Data Science Community sein. - (Weiter-)Entwicklung von Veranstaltungsformaten, bei denen gezielt Best-Practices oder Erfahrungen aus Initiativen und Projekten geteilt und diskutiert werden können, um als Gesamtorganisation zu lernen. Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern (Wirtschaftsteilnehmern) zu Los: - Los 2: Kommunikations- und Veranstaltungsberatung für partizipative Formate zu Digitalisierung und Innovation Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Rahmenvertrag mit weniger als drei Wirtschaftsteilnehmern je Los zu schließen, sofern nicht ausreichend geeignete und/oder qualifizierte Angebote im Wettbewerb je Los ermittelt werden können. Die Vergabe der Einzelaufträge je Los erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Je nach anfallendem Unterstützungsbedarf werden Arbeitspakete erstellt und beauftragt (Einzelauftrag). Diese sind in einem vom Auftraggeber festgelegten Zeitraum zu bearbeiten. Die konkreten Leistungen (Arbeitspakete) werden den Rahmenvereinbarungspartnern mit den jeweiligen Einzelabrufen mindestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Der Auftrag erfolgt nach Bedarf in Stunden oder Personentagen (1 Personentag entspricht 8 Zeitstunden ohne Pause). Los 2: Die Reihenfolge der Einzelaufträge richtet sich nach dem wirtschaftlichsten Angebot im jeweiligen Los ("Kaskadenprinzip"). Die 3 erfolgreichen Bieter werden nach der Rangfolge des Bewertungsergebnisses des Vergabeverfahrens in eine feste Rangfolge gebracht, anhand welcher abgerufen wird. Das bedeutet, dass hierbei kein zusätzlicher Mini-Wettbewerb erfolgt. Wenn Bedarf besteht, wird zuerst der Bieter auf Platz 1 zur Leistungserbringung aufgefordert. Reagiert dieser nicht mit einer Bestätigung der Anfrage innerhalb von 3 Werktagen Oder gibt nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Anfrage entsprechende Auskunft darüber, ob der Auftrag angenommen wird bzw. ausgeführt werden kann Oder lehnt die Anfrage ab wird der nächstplatzierte Bieter kontaktiert - usw. bis ein Bieter die Leistung übernehmen kann. In diesem Fall beauftragt der Auftraggeber nach dem Kriterium "Wirtschaftlichkeit" den nächstbesten Bieter im jeweiligen Los. Das Rahmenvertragsvolumen über die maximale Gesamtvertragslaufzeit umfasst für die genannten Leistungen in Los 2 nach den aktuellen Planungen insgesamt bis zu 5.060 Personentage (kurz PT - Zusammensetzung: initialer Planungsstand von bis zu 4.400 PT zuzüglich eines optionalen Kontingents von bis zu weiteren 660 PT / ~15%). | 4 Jahre | – |
| 3 | Cloud Engineering & Betrieb Die reine Generierung von Wissen und Ableitung von Erkenntnissen auf einer theoretischen Grundlage reicht für nachhaltige Innovationsbemühungen nicht aus. Ziel der Bundesbank ist es, mit Hilfe von funktionalen technischen Prototypen die Entscheidungsfähigkeit über den Einsatz neuer Technologien oder die Umsetzung von digitalen Lösungen auf bestehenden technologischen Komponenten stetig zu verbessern. Die Ideen für Explorationsfelder können aus den Zentralbereichen oder Fachstellen, dem Innovationsökosystem oder vom externen Partner kommen. Alle Ideen sollten vor Realisierung einer Bewertung und einem vorherigen Low bzw. High Fidelity Prototyping (z. B. über Paper Prototyping, Wireframes oder MockUps) unterzogen werden. Damit soll hier eine Kultur des Testens und Experimentierens gefördert werden. Die Entwicklung soll gemeinsam mit dem InnoWerk, der IT und / oder den Fachbereichen erfolgen, um einen nahtlosen Wissenstransfer in die Bundesbank zu gewährleisten. Das Prototyping soll technisch fundiert Potenziale, Abhängigkeiten, Voraussetzungen für die Integration, aber auch sicherheitsrelevante Punkte einer neuen Technologie aufzeigen. Die Entwicklung der Prototypen soll dabei den Anforderungen des jeweiligen Anwenders folgen und On-Premise, hybrid oder in der Public Cloud implementiert werden. Parallel sollen die Möglichkeiten der InnoWerk-Entwicklungsumgebung (F&E) konsequent ausgebaut werden, um so den Werkzeugkasten der Innovationswerkstatt zu erweitern. Bei Bedarf erfolgt auch eine Unterstützung zum Betrieb der F&E-Umgebung, zumindest bis diese Tätigkeiten durch die Bundesbank selbst übernommen werden können. Die Erstellung eines Prototyps erfolgt in der Regel in einem agilen Setting (z. B. Scrum). Sollten es die Umstände erfordern, kann (in Abstimmung) ein klassisches Vorgehen gewählt werden. Grundsätzlich sollten in der Bundesbank verankerte Konzepte wie z. B. DevSecOps bereits in der Phase des Prototyping mitgedacht und umgesetzt werden. Die zeitliche Entwicklungsdauer eines Prototyps sollte drei bis sechs Monate jeweils nicht übersteigen, abhängig von der individuellen Komplexität. Bekannt sind derzeit folgende Bedarfe und Handlungsfelder. Mit zunehmender Entwicklung des Innovationsmanagements können sich weitere Bedarfe oder Handlungsfelder ergeben. - Analyse technologischer Entwicklungen und Aufzeigen von Einsatzpotentialen zu Schlüsseltechnologien der Digitalisierung sowie auch Erarbeitung und Ableitung von Maßnahmen zur Aufnahme in die Innovationsstrategie. - Markterkundung zu bestehenden und künftigen Lösungen oder Herausforderungen sowie Prüfung der Voraussetzungen für einen Einsatz innerhalb der Fachbereiche der Bundesbank. - Ableitung von Maßnahmen z. B. aus der Innovationsstrategie und ggf. Erstellung von Machbarkeitsstudien. - Unterstützung beim Prototyping im Sinne der Entwicklung funktionaler Prototypen - z. B. durch Einsatz von Extreme Programming Techniken oder Rapid Development, um in kurzer Zeit lauffähige Prototypen zu entwickeln. Dadurch sollen Nutzern schnell Umsetzungsmöglichkeiten demonstriert oder auch Schwachstellen im Design aufgezeigt werden können (bspw. im Rahmen von Fail Fast). - Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von fachlichen Anwendungsfällen mithilfe neuer bzw. in der Bank noch nicht flächendeckend ausgerollter Technologien (z. B. verschiedene Methoden der künstlichen Intelligenz, LowCode, IoT oder DLT) inkl. der Nutzung von Open Source Software / Frameworks. Dazu kann als erster Schritt auch eine Ideengenerierung gemeinsam mit Endnutzern und Anwendern gehören. - Entwicklung neuer, innovativer Use Cases und Aufn Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern (Wirtschaftsteilnehmern) zu Los: - Los 3: Exploration und insbesondere Erprobung innovativer Technologien in Form von Prototyping bzw. Proof of Concepts (PoC) Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Rahmenvertrag mit weniger als drei Wirtschaftsteilnehmern je Los zu schließen, sofern nicht ausreichend geeignete und/oder qualifizierte Angebote im Wettbewerb je Los ermittelt werden können. Die Vergabe der Einzelaufträge je Los erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Je nach anfallendem Unterstützungsbedarf werden Arbeitspakete erstellt und beauftragt (Einzelauftrag). Diese sind in einem vom Auftraggeber festgelegten Zeitraum zu bearbeiten. Die konkreten Leistungen (Arbeitspakete) werden den Rahmenvereinbarungspartnern mit den jeweiligen Einzelabrufen mindestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Der Auftrag erfolgt nach Bedarf in Stunden oder Personentagen (1 Personentag entspricht 8 Zeitstunden ohne Pause). Los 3: Die Reihenfolge der Einzelaufträge richtet sich nach dem wirtschaftlichsten Angebot im jeweiligen Los ("Kaskadenprinzip"). Die 3 erfolgreichen Bieter werden nach der Rangfolge des Bewertungsergebnisses des Vergabeverfahrens in eine feste Rangfolge gebracht, anhand welcher abgerufen wird. Das bedeutet, dass hierbei kein zusätzlicher Mini-Wettbewerb erfolgt. Wenn Bedarf besteht, wird zuerst der Bieter auf Platz 1 zur Leistungserbringung aufgefordert. Reagiert dieser nicht mit einer Bestätigung der Anfrage innerhalb von 3 Werktagen Oder gibt nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Anfrage entsprechende Auskunft darüber, ob der Auftrag angenommen wird bzw. ausgeführt werden kann Oder lehnt die Anfrage ab wird der nächstplatzierte Bieter kontaktiert - usw. bis ein Bieter die Leistung übernehmen kann. In diesem Fall beauftragt der Auftraggeber nach dem Kriterium "Wirtschaftlichkeit" den nächstbesten Bieter im jeweiligen Los. Das Rahmenvertragsvolumen über die maximale Gesamtvertragslaufzeit umfasst für die genannten Leistungen in Los 3 nach den aktuellen Planungen insgesamt bis zu 23.000 Personentage (kurz PT - Zusammensetzung: initialer Planungsstand von bis zu 20.000 PT zuzüglich eines optionalen Kontingents von bis zu weiteren 3.000 PT / ~15%). | 4 Jahre | – |
| 4 | DBMS PostgreSQL Förderung von Innovationen bedeutet auch, gemäß dem effizienten Einsatz von Ressourcen, kleine bis mittlere Herausforderungen innerhalb der bestehenden (regulierten) Bundesbank-Infrastruktur selbst angehen zu können und eine "Hilfe zur Selbsthilfe" anzubieten. Die Fach-bereiche stehen mit konkreten Problemen der täglichen Arbeit immer wieder begrenzten IT-Kapazitäten gegenüber, wodurch selbst kleinere Verbesserungen nicht in der ausreichenden Geschwindigkeit umgesetzt werden können. So werden wertvolle Kapazitäten zur Schaffung von Innovationen gebunden bzw. auch der Test und Einsatz neuer Technologien durch das Tagesgeschäft erschwert. Fachbereiche sollen definierte und klar abgeschlossene Arbeitspakete auf Umsetzbarkeit in der aktuellen Bundesbank-Infrastruktur bewerten lassen und zur Umsetzung beauftragen können. Eine potenzielle Umsetzung soll mit Blick auf Nutzerzentrierung und im Sinne der vier definierten Digitalisierungsprinzipien erfolgen, sowie auch stets unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten und im Rahmen vorhandener IT-Vorgaben. Konkret ergeben sich nach heutigem Stand die folgenden Leistungsbedarfe: - Eingehende Analyse bzw. Prozesserhebungen, um mögliche Optimierungspotentiale (z. B. Automatisierung, Vereinfachung etc.) im Sinne der Digitalisierung sowie der Nutzerzentrierung aufzuzeigen. - Aufzeigen und Beratung hinsichtlich möglicher Optionen zur Modernisierung bzw. Optimierung unter Betrachtung der technischen Umsetzbarkeit im Rahmen der durch die Bundesbank vorgegebenen Infrastrukturoptionen. - Umsetzung der konkreten Optionen in enger Abstimmung mit den zuständigen IT-Stellen auf bestehenden IT-Infrastruktur- bzw. Plattformkomponenten der Deutschen Bundesbank. - Möglicherweise Herstellung bzw. Modernisierung bestehender Schnittstellen. - Umsetzung oder Migration einzelner, kleiner Anwendungen (bezogen auf die Menge der Nutzer und begrenzt auf Verfügbarkeit von entsprechenden Standardprodukten) in die Cloud als Starthilfe in ausgewählten Fachbereichen. - Identifikation von Möglichkeiten, bereits entwickelte Lösungen auch in den anderen Fachbereichen auszurollen. Thematisch werden derzeit die Bereiche Datenverarbeitung und -visualisierung, individuelle Arbeitserleichterungen der Fachbereiche im Tagesgeschäft (IDV, kleinere Cloudmigrationen, Microsoft 365 etc.), die fortschreitende Digitalisierung der Dokumenten- und Informationsverarbeitung sowie auch des Wissensmanagements als größere Handlungsfelder gesehen. Die-se Aufzählung der allgemeinen Handlungsfelder ist nicht abschließend und kann - über die Laufzeit des Rahmenvertrags - Veränderungen unterliegen. 1. Ablösung bzw. Modernisierung von IDV-Anwendungen oder kleinen Tools durch eine Cloudmigration. 2. Datenverarbeitung und -visualisierung: 3. Optimierung der Dokumenten- und Informationsverarbeitung sowie Tool-gestütztes Wissensmanagement: Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern (Wirtschaftsteilnehmern) zu Los: - Los 4: Förderung der Durchdringung von Digitalisierung Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Rahmenvertrag mit weniger als drei Wirtschaftsteilnehmern je Los zu schließen, sofern nicht ausreichend geeignete und/oder qualifizierte Angebote im Wettbewerb je Los ermittelt werden können. Die Vergabe der Einzelaufträge je Los erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Je nach anfallendem Unterstützungsbedarf werden Arbeitspakete erstellt und beauftragt (Einzelauftrag). Diese sind in einem vom Auftraggeber festgelegten Zeitraum zu bearbeiten. Die konkreten Leistungen (Arbeitspakete) werden den Rahmenvereinbarungspartnern mit den jeweiligen Einzelabrufen mindestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Der Auftrag erfolgt nach Bedarf in Stunden oder Personentagen (1 Personentag entspricht 8 Zeitstunden ohne Pause). Los 4: Die Reihenfolge der Einzelaufträge richtet sich nach dem wirtschaftlichsten Angebot im jeweiligen Los ("Kaskadenprinzip"). Die 3 erfolgreichen Bieter werden nach der Rangfolge des Bewertungsergebnisses des Vergabeverfahrens in eine feste Rangfolge gebracht, anhand welcher abgerufen wird. Das bedeutet, dass hierbei kein zusätzlicher Mini-Wettbewerb erfolgt. Wenn Bedarf besteht, wird zuerst der Bieter auf Platz 1 zur Leistungserbringung aufgefordert. Reagiert dieser nicht mit einer Bestätigung der Anfrage innerhalb von 3 Werktagen Oder gibt nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Anfrage entsprechende Auskunft darüber, ob der Auftrag angenommen wird bzw. ausgeführt werden kann Oder lehnt die Anfrage ab wird der nächstplatzierte Bieter kontaktiert - usw. bis ein Bieter die Leistung übernehmen kann. In diesem Fall beauftragt der Auftraggeber nach dem Kriterium "Wirtschaftlichkeit" den nächstbesten Bieter im jeweiligen Los. Das Rahmenvertragsvolumen über die maximale Gesamtvertragslaufzeit umfasst für die genannten Leistungen in Los 4 nach den aktuellen Planungen insgesamt bis zu 17.825 Personentage (kurz PT - Zusammensetzung: initialer Planungsstand von bis zu 15.500 PT zuzüglich eines optionalen Kontingents von bis zu weiteren 2.325 PT / ~15%). | 4 Jahre | – |
| 5 | SAP Technical Operations - Second Level Support und Operating Gegenstand des Loses ist die Unterstützung der Deutschen Bundesbank in der Einführung, Verstetigung und Befähigung der Beschäftigten im Kontext von Agilität und agilen Arbeitswei-sen durch qualifizierte Beratung und Begleitung der Fachbereiche und deren Teams. Die Be-ratungs- und Unterstützungsleistungen erfolgen dabei stets in Abstimmung mit dem agilen Aufbauteam. Dieses ist für die übergeordnete Vision ("Nordstern") der Agilisierung sowie die anzuwendenden Standards und Methoden in der Deutschen Bundesbank verantwortlich. Verschiedene Zielgruppen können Leistungsabnehmer für dieses Los sein: - Agile Bereiche und Projekte, deren Organisation entsprechend aufgestellt ist und einer laufenden oder punktuellen Unterstützung auf Teamebene bedürfen. - Teams im Übergang von klassischer zu agiler Arbeitsweise mit Wissenstransfer (interne angehende agile Coaches sollen nach Möglichkeit mit "Training-on-the-Job" parallel mit qualifiziert werden, sofern die internen Kapazitäten dies zulassen). - Organisationseinheiten der Bundesbank, die Interesse an der "agile Experience" haben, also für einen festgelegten Zeitraum von bis zu drei Monaten das agile Arbeiten inklusive agiler Führung erleben können. - Weitere Linienbereiche und Projekte der Bundesbank mit Bedarf an Coaching Unterstüt-zung und Begleitung von Teams durch agile Coaches, z. B. als Scrum Master in Teams. - Unterstützung der Führungskräfte (strategisch und operativ) / Projektleitungen / Produkt-verantwortlichen / Product Ownern bei der Ausübung ihrer Rollen im agilen Kontext. Inhaltlich sind dabei die folgenden Themenbereiche abzudecken: - Grundlagenvermittlung und Sensibilisierung - Coaching und Begleitung Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern (Wirtschaftsteilnehmern) zu Los: - Los 5: Agile Unterstützung / agiles Coaching Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Rahmenvertrag mit weniger als drei Wirtschaftsteilnehmern je Los zu schließen, sofern nicht ausreichend geeignete und/oder qualifizierte Angebote im Wettbewerb je Los ermittelt werden können. Die Vergabe der Einzelaufträge je Los erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Je nach anfallendem Unterstützungsbedarf werden Arbeitspakete erstellt und beauftragt (Einzelauftrag). Diese sind in einem vom Auftraggeber festgelegten Zeitraum zu bearbeiten. Die konkreten Leistungen (Arbeitspakete) werden den Rahmenvereinbarungspartnern mit den jeweiligen Einzelabrufen mindestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Der Auftrag erfolgt nach Bedarf in Stunden oder Personentagen (1 Personentag entspricht 8 Zeitstunden ohne Pause). Los 5: Die Reihenfolge der Einzelaufträge erfolgt im "Rotationsprinzip": Dabei werden bei jedem neuen Bedarf der jeweils nachfolgende Bieter in der Reihenfolge der Rotation beauftragt. Die Reihenfolge ergibt sich aus der Platzierung gemäß der Zuschlagskriterien. Nach Abschluss eines Einzelauftrags erhält der nächste Auftragnehmer in der festgelegten Rotationsreihenfolge den folgenden Auftrag. Reagiert dieser nicht mit einer Bestätigung der Anfrage innerhalb von 3 Werktagen Oder gibt nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Anfrage entsprechende Auskunft darüber, ob der Auftrag angenommen wird bzw. ausgeführt werden kann Oder lehnt die Anfrage ab wird der nächste Bieter gemäß Reihenfolge kontaktiert. Der ursprüngliche Bieter bleibt aber in der Rotation an seiner Position. Auch hierbei erfolgt kein zusätzlicher Mini-Wettbewerb. Das Rahmenvertragsvolumen über die maximale Gesamtvertragslaufzeit umfasst für die genannten Leistungen in Los 5 nach den aktuellen Planungen insgesamt bis zu 29.038 Personentage (kurz PT - Zusammensetzung: initialer Planungsstand von bis zu 25.250 PT zuzüglich eines optionalen Kontingents von bis zu weiteren 3.788 PT / ~15%). | 4 Jahre | – |
| 6 | Betrieb C/S Infrastruktur (Distributed File Systems) Die Aufgabenschwerpunkte ergeben sich aus den in Einzelabrufen benötigten Profilen. Diese sind den losspezifischen Anlagen A zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag_Fach- und Anforderungsprofil (Los 1-7)" (B6) zu entnehmen. Der Rahmen der Tätigkeit ist in der Profilbeschreibung charakterisiert und lässt sich anhand der A- und B-Kriterien eingrenzen. Eine Präzisierung der benötigten Leistungen erfolgt für jeden Abruf, sofern dies notwendig ist. Grundsätzliche technische Rahmenbedingungen sowie erforderliche Kenntnisse und Erfahrungen zu eingesetzten Tools, Frameworks und Methoden sind ebenfalls in den Profilbeschreibungen dargestellt. Aufgrund des teilweise technologisch dynamischen Umfelds der ausgeschriebenen Leistungen kann eine Ablösung einzelner Elemente nicht ausgeschlossen werden. Eine notwendige Präzisierung der technischen Anforderungen erfolgt daher im jeweiligen Einzelabruf. Bei den Angaben zu bestimmten Technologien, Frameworks und Methoden handelt es sich um die derzeit im Einsatz befindlichen bzw. bereits geplanten Elemente. Der Auftragnehmer ist im Rahmen des vertraglich Umsetzbaren und Zumutbaren während der gesamten Vertragslaufzeit gehalten, Unterstützungsleistungen auch für neue Technologien, Frameworks und Methoden anzubieten. Zu dem Zweck wird der Bedarf in sieben unterschiedliche Lose aufgeteilt. Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer (Wirtschaftsteilnehmer) je Los: - Los 1: Produktbetreuung EBICS (ca. 220 PT pro Jahr) - Los 2: IT-Anwendungsbetreuer/in (ca. 400 PT pro Jahr) - Los 3: Cloud Engineering & Betrieb (ca. 3.450 PT pro Jahr) - Los 4: DBMS PostgreSQL (ca. 120 PT pro Jahr) - Los 5: Los 5.1 SAP Technical Operations - Second Level Support (SLS) Los 5.2 SAP Technical Operations - Operating (ca. 400 PT pro Jahr) - Los 6: Betrieb C/S Infrastruktur (Distributed File Systems) (ca. 300 PT pro Jahr) - Los 7: IT-Auslagerungsmanagement (ca. 210 PT pro Jahr) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über einen bestehenden Bedarf für einen Abruf aus dem Rahmenvertrag. Der Auftraggeber legt bei der Bedarfsanfrage eine Abrufnummer fest. Ohne Nennung einer Abrufnummer ist die Anfrage durch den Auftragnehmer nicht zu bearbeiten. Die Kommunikation findet grundsätzlich per E-Mail über den vom Auftragnehmer angegebenen zentralen Ansprechpartner statt. Hierfür ist seitens des Auftragnehmers eine funktionale E-Mail-Adresse bereitzustellen (Anlage D6). Bei der Bedarfsanfrage wird dem Auftragnehmer die benötigte Leistung sowie deren zeitlicher und technologischer Umfang mitgeteilt. Innerhalb eines Zeitraums von maximal vier Wochen nach Bedarfsanfrage hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber bis zu zwei geeignete Profile gemäß Leistungsbeschreibung, Kapitel 3 einzureichen. Die notwendigen Dokumente sind binnen der vorgegebenen Frist an die Mail-Adresse des in der Bedarfsanfrage genannten Ansprechpartners sowie in Kopie an it-controlling@bundesbank.de zu senden. Kommt der Auftragnehmer der Bedarfsanfrage nicht (fristgerecht) nach, so behält sich der Auftraggeber vor, seinen Bedarf anderweitig zu decken. Der Auftraggeber hat das Recht, die Frist in einem angemessenen Umfang zu reduzieren. | 4 Jahre | – |
| 7 | IT-Auslagerungsmanagement Die Aufgabenschwerpunkte ergeben sich aus den in Einzelabrufen benötigten Profilen. Diese sind den losspezifischen Anlagen A zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag_Fach- und Anforderungsprofil (Los 1-7)" (B6) zu entnehmen. Der Rahmen der Tätigkeit ist in der Profilbeschreibung charakterisiert und lässt sich anhand der A- und B-Kriterien eingrenzen. Eine Präzisierung der benötigten Leistungen erfolgt für jeden Abruf, sofern dies notwendig ist. Grundsätzliche technische Rahmenbedingungen sowie erforderliche Kenntnisse und Erfahrungen zu eingesetzten Tools, Frameworks und Methoden sind ebenfalls in den Profilbeschreibungen dargestellt. Aufgrund des teilweise technologisch dynamischen Umfelds der ausgeschriebenen Leistungen kann eine Ablösung einzelner Elemente nicht ausgeschlossen werden. Eine notwendige Präzisierung der technischen Anforderungen erfolgt daher im jeweiligen Einzelabruf. Bei den Angaben zu bestimmten Technologien, Frameworks und Methoden handelt es sich um die derzeit im Einsatz befindlichen bzw. bereits geplanten Elemente. Der Auftragnehmer ist im Rahmen des vertraglich Umsetzbaren und Zumutbaren während der gesamten Vertragslaufzeit gehalten, Unterstützungsleistungen auch für neue Technologien, Frameworks und Methoden anzubieten. Zu dem Zweck wird der Bedarf in sieben unterschiedliche Lose aufgeteilt. Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer (Wirtschaftsteilnehmer) je Los: - Los 1: Produktbetreuung EBICS (ca. 220 PT pro Jahr) - Los 2: IT-Anwendungsbetreuer/in (ca. 400 PT pro Jahr) - Los 3: Cloud Engineering & Betrieb (ca. 3.450 PT pro Jahr) - Los 4: DBMS PostgreSQL (ca. 120 PT pro Jahr) - Los 5: Los 5.1 SAP Technical Operations - Second Level Support (SLS) Los 5.2 SAP Technical Operations - Operating (ca. 400 PT pro Jahr) - Los 6: Betrieb C/S Infrastruktur (Distributed File Systems) (ca. 300 PT pro Jahr) - Los 7: IT-Auslagerungsmanagement (ca. 210 PT pro Jahr) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über einen bestehenden Bedarf für einen Abruf aus dem Rahmenvertrag. Der Auftraggeber legt bei der Bedarfsanfrage eine Abrufnummer fest. Ohne Nennung einer Abrufnummer ist die Anfrage durch den Auftragnehmer nicht zu bearbeiten. Die Kommunikation findet grundsätzlich per E-Mail über den vom Auftragnehmer angegebenen zentralen Ansprechpartner statt. Hierfür ist seitens des Auftragnehmers eine funktionale E-Mail-Adresse bereitzustellen (Anlage D6). Bei der Bedarfsanfrage wird dem Auftragnehmer die benötigte Leistung sowie deren zeitlicher und technologischer Umfang mitgeteilt. Innerhalb eines Zeitraums von maximal vier Wochen nach Bedarfsanfrage hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber bis zu zwei geeignete Profile gemäß Leistungsbeschreibung, Kapitel 3 einzureichen. Die notwendigen Dokumente sind binnen der vorgegebenen Frist an die Mail-Adresse des in der Bedarfsanfrage genannten Ansprechpartners sowie in Kopie an it-controlling@bundesbank.de zu senden. Kommt der Auftragnehmer der Bedarfsanfrage nicht (fristgerecht) nach, so behält sich der Auftraggeber vor, seinen Bedarf anderweitig zu decken. Der Auftraggeber hat das Recht, die Frist in einem angemessenen Umfang zu reduzieren. | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualität der angebotenen LeistungDie Ermittlung der Leistungspunkte zur Bewertung der Qualität der angebotenen Dienstleistung erfolgt unter Berücksichtigung der Leis-tungsbeschreibung (B5_Anlage_C_zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Leistungsbeschreibung) gemäß B6_Anlage_A_zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Fach- und Anforderungsprofil (Los 1-7) gemessen an der Gesamtpunktzahl laut C5_Bewertungsmatrix.
- Preis
- AngebotsvergleichspreisDie Ermittlung des Angebotsvergleichspreises erfolgt unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung (B5_Anlage_C_zum Ar-beitnehmerüberlassungsvertrag Leistungsbeschreibung) gemäß B6_Anlage_A_zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Fach- und Anforderungsprofil (Los 1-7) gemessen an der Gesamtpunktzahl laut C5_Bewertungsmatrix.
Eignung10 von 10 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Eigenerklärung gemäß Nummer 4 Vordruck 11078 II (s. C2) über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer und des zuständigen Amtsgerichtes.
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Angaben gemäß Nummer 9 Vordruck 11078 II (s. C2) zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Angaben gemäß Nummer 7 Vordruck 11078 II (s. C2), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Angaben gemäß Nummer 8 Vordruck 11078 II (s. C2) zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Spezifischer Jahresumsatz
- Eigenerklärung gemäß Nummer 1 Vordruck 11078 II (s. C2) zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung (gem. Vordruck 11078 II, s. C2) über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung i.H.v. mind. 500.000,00 Euro für Personen und Sachschäden und mind. 100.000,00 Euro für Vermögensschäden je Schadensereignis. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Angaben gemäß Nummer 5 Vordruck 11078 II (s. C2) zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung, dass das Unternehmen über zwei Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen verfügt (s. "A5_Eignungsmatrix_25-2000061389.xlsx" und "C2.1_Referenzangaben zur Eigenerklärung"). Der Bieter hat die Vergleichbarkeit darzustellen. Die Vergabestelle behält sich vor, in Zweifelsfragen weitere Eign … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung, dass das Unternehmen über zwei Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen verfügt (s. "A5_Eignungsmatrix_25-2000061389.xlsx" und "C2.1_Referenzangaben zur Eigenerklärung"). Der Bieter hat die Vergleichbarkeit darzustellen. Die Vergabestelle behält sich vor, in Zweifelsfragen weitere Eignungsnachweise nachzufordern. 1.) Referenz: - Vertragsverhältnis Mindestanforderung: Ein konkretes Vertragsverhältnis (Arbeitnehmerüberlassungsvertrag), welches mit der zu vergebenden Leistung (fachlich und inhaltlich) vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit ist durch den Bieter hinsichtlich des Umfeldes der Profildefinitionen und Aufgabenschwerpunkte nachvollziehbar darzustellen. - Erbringungszeitraum und Vertragslaufzeit Mindestanforderung: Die Umsetzung des Referenzprojektes erfolgte innerhalb der letzten 5 Jahre. Die Vertragslaufzeit des Referenzprojektes muss wenigstens ein Jahr betragen haben. - Vergleichbarkeit des Vertragsvolumens Mindestanforderung: Die Vergleichbarkeit des Volumens ist bei 140 Personentagen für Los 1 250 Personentagen für Los 2 500 Personentagen für Los 3 70 Personentagen für Los 4 250 Personentagen für Los 5 180 Personentagen für Los 6 50 Personentagen für Los 7 gegeben. 2.) Referenz: - Vertragsverhältnis Mindestanforderung: Ein konkretes Vertragsverhältnis (Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder Dienstleistungsvertrag), welches mit der zu vergebenden Leistung (fachlich und inhaltlich) vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit ist durch den Bieter hinsichtlich des Umfeldes der Profildefinitionen und Aufgabenschwerpunkte nachvollziehbar darzustellen. - Erbringungszeitraum und Vertragslaufzeit Mindestanforderung: Die Umsetzung des Referenzprojektes erfolgte innerhalb der letzten 5 Jahre. Die Vertragslaufzeit des Referenzprojektes muss wenigstens ein Jahr betragen haben. - Vergleichbarkeit des Vertragsvolumens Mindestanforderung: Die Vergleichbarkeit des Volumens ist bei 140 Personentagen für Los 1 250 Personentagen für Los 2 500 Personentagen für Los 3 70 Personentagen für Los 4 250 Personentagen für Los 5 180 Personentagen für Los 6 50 Personentagen für Los 7 gegeben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 6 Monate
- Angebotsöffnung
- 13.10.2025, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: EU-Sanktionspaket: Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabili … ganz lesenkürzer
Leistung: EU-Sanktionspaket: Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (C6 Eigenerklärung Russlandsanktionen) Sonstige Einwilligungen: D1 Einwilligung IT Nutzung D2 Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes D3 Einwilligungs- und Verpflichtungserklärung Insiderinformationen D4 Einwilligung ZVU_SÜG D7 Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit (DSGVO)- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der F … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6358CT# 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Pos … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6358CT# 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Taunusanlage 5, 60329 Frankfurt am Main
- Website
- bundesbank.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9af83699-4899-4c32-929a-8d6d0209b06e.