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vergebenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag 2027-2030 für die Termische Verwertung des Rechenguts inkl. Transport für die Klärwerke Düsseldorf Nord und Süd

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtentwässerungsbetrieb · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen SEBD-2026-0039veröffentlicht 15.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 110 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2027 – 31.12.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Düsseldorf40225, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.duesseldorf.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.duesseldorf.de
    vor 4 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Rechtamt Zentrale Vergabestelle Willi-Becker-Allee 10 40227 Düsseldorf
    vor 4 Monaten
  4. Bindefrist endet
    46 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 2 Monaten
  5. Heute
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    in 54 Tagen

Beschreibung

Rahmenvertrag über 48 Monate bezüglich der thermischen Verwertung des Rechenguts inkl. Transport für die Klärwerke Düsseldorf Nord und Süd

Beschreibung des Loses

Rahmenvertrag vom 01.01.2027 bis 31.12.2030

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Preis ist dabei in dieser Vergabe nicht das alleinige Wertungskriterium. Unter Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes gemäß § 58 (2) VgV wird die Entfernung von der Anlage bis zur abschließenden Verwertungsanlage berück-sichtigt. Der Wertungspreis zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes besteht daher aus der Summation aus Angebotspreis und einem Entfernungszuschlag. Der Entfer-nungszuschlag berechnet sich zu 0,075€/(Mg*km) in Abhängigkeit der Entfernung zur abschließenden Verwertungsanlage. Das ist die Anlage, bei deren Verlassen der Abfall die Kriterien zur abschließenden thermischen Verwertung erfüllt hat. Da es sich um einen fiktiven Aufschlag handelt, kann eine genaue Gewichtung nicht durchgeführt werden. Die Ermittlung des Wertungspreises ist aber umfänglich be-schrieben und kann objektiv überprüft werden. Der genannte Entfernungszuschlag ist in der Berechnung des Leistungsverzeichnisses als Formel hinterlegt.

Eignung8 von 8 angegeben

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Abgabe einer formlosen Eigenerklärung, dass nur LKW verwendet werden, die die Schadstoffgrenzwerte der Euro VI einhalten.
Umweltmanagementmaßnahmen
Entfernung zur abschließenden (Haupt-)Verwertungsanlage* inkl. aller ggf. zusätzlichen Verfahrensschritte (z.B. zusätzliche Zwischenlagerung). Bei zwei Anlagen wird die Entfernung getrennt nach Klärwerken gemittelt. * Dies ist die Anlage, bei deren Verlassen der Abfall die Kriterien zur abschließenden thermischen Verwertung erfüllt hat.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
1. Beschreibung des Ablaufes von Transport und Verwiegung 2. Darstellung des Abfallwegs von Abholung über ggf. Zwischenlager, Aufbereitung, Verwertung und sonstiger erforderlicher Zwischenwege. 3. Benennung des abschließenden Verwertungsstandortes, Betreiber, Entsorgernummer aller Beteiligten 4. Anl … ganz lesen1. Beschreibung des Ablaufes von Transport und Verwiegung 2. Darstellung des Abfallwegs von Abholung über ggf. Zwischenlager, Aufbereitung, Verwertung und sonstiger erforderlicher Zwischenwege. 3. Benennung des abschließenden Verwertungsstandortes, Betreiber, Entsorgernummer aller Beteiligten 4. Anlagenkapazität und Laufzeit 5. Darstellung des Aufbereitungsverfahrens bis hin zu Erfüllung des notwendigen Heizwerts zur selbstgängigen Verbrennung, sodass das Ziel der thermischen Verwertung erfüllt ist. (Erwartet wird, dass ein derart hoher Heizwert des Rechenguts erreicht wird, so dass dieser in der Verbrennungsanlage möglichst selbstgängig verbrannt wird. Dies kann durch eine vorherige Behandlung des Rechenguts (weitergehende Entwässerung, Trocknung etc.) aber auch durch eine in der Verbrennungsanlage vorhandene, vorgeschaltete Trocknung erreicht werden.) 6. Darstellung der Entsorgungssicherheit, Darstellung eines Ersatzweges, dies kann durch zwei redundante Verwertungswege oder ein entsprechend großes Zwischenlager gewährleistet sein. Es muss bereits bei Angebotsabgabe ein Ersatzweg benannt werden, sodass bei kurzfristigem Ausfall der primären Verbrennungsanlage eine Alternative vorliegt. Dies muss nicht zwingend eine weitere Verbrennungsanlage sein, sondern kann auch ein Zwischenlager (Abstellort für die Container) sein. Es muss gewährleistet sein, dass die abzuholenden Container möglichst zeitnah vom Klärwerk entfernt werden, damit die Abwasserreinigung, welche die hoheitliche Aufgabe des SEBD ist und nicht unterbrochen werden kann, gewährleistet wird.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Nachweis erforderlicher Zertifikate nach der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV) für alle vom Bieter benannten Beteiligten an der Entsorgung. Nachweis erforderlicher Genehmigungen (z.B. Transport, Verbrennungsanlage)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis von geeigneten Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren in Form einer Liste. Diese Liste muss mindestens die folgenden Punkte enthalten: Angabe des Auftragswertes, Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt / Dauer der Leistungserbringung, Umfang und Art des Liefer- … ganz lesenNachweis von geeigneten Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren in Form einer Liste. Diese Liste muss mindestens die folgenden Punkte enthalten: Angabe des Auftragswertes, Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt / Dauer der Leistungserbringung, Umfang und Art des Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrags und die Angabe des öffentlichen oder privaten Empfängers. Es wird eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Leistung angenommen, wenn diese im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung erlauben.)
Anteil der Unterauftragsvergabe
- ZV3 Bietergemeinschaft - ZV 4 Eignungsleihe/Unterauftragnehmer (Teil 1 zum Angebot und Teil 2 auf gesondertes Verlangen) - ZV 5 Kapazitäten anderer Unternehmen (Teil 1 zum Angebot und Teil 2 auf gesondertes Verlangen)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.duesseldorf.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
46 Tage
Angebotsöffnung
20.07.2026, 10:00 Uhr. Rechtamt Zentrale Vergabestelle Willi-Becker-Allee 10 40227 Düsseldorf. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle … ganz lesenNach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Das Formblatt ZV2_Eigenerklärung_Ausschlussgründe ist in den Vergabeunterlagen enthalten und enthält u.a. folgende Angaben: Angabe ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dies beantragt ist, Angabe ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, Angabe, dass keine schweren Verfehlungen begang … ganz lesenDas Formblatt ZV2_Eigenerklärung_Ausschlussgründe ist in den Vergabeunterlagen enthalten und enthält u.a. folgende Angaben: Angabe ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dies beantragt ist, Angabe ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, Angabe, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Dieses wird mit Angebotsabgabe sowohl vom Bieter, als auch von Mitgliedern einer potenziellen Bietergemeinschaft anerkannt. . Das Formblatt Eigenerklärung Haftpflichtversicherung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und gilt mit der Abgabe eines Angebotes als anerkannt. . Sofern sich der Bieter/Bewerber auf eine Eignungsleihe berufen möchte, ist dies zwingend bereits bei Abgabe von Angebot oder Teilnahmeantrag über den Vordruck ZV5 anzuzeigen . Die Stadt Düsseldorf beabsichtigt Rechengut (AVV 190801: Sieb und Rechenrück-stände aus der kommunalen Abwasserbehandlung) des Klärwerks Düsseldorf-Süd und des Klärwerks Düsseldorf-Nord zur thermischen Verwertung inklusive Trans-port im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030 (vier Jahre) an ein geeignetes Unternehmen abzugeben. Dies erfolgt in Form einer Rahmenvereinbarung. Der Ver-trag endet automatisch, wenn mehr als 15 % der Auftragssumme erreicht wurden. . Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Preis ist dabei in dieser Vergabe nicht das alleinige Wertungskriterium. Unter Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes gemäß § 58 (2) VgV wird die Entfernung von der Anlage bis zur abschließenden Verwertungsanlage berück-sichtigt. Der Wertungspreis zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes besteht daher aus der Summation aus Angebotspreis und einem Entfernungszuschlag. Der Entfer-nungszuschlag berechnet sich zu 0,075€/(Mg*km) in Abhängigkeit der Entfernung zur abschließenden Verwertungsanlage. Das ist die Anlage, bei deren Verlassen der Abfall die Kriterien zur abschließenden thermischen Verwertung erfüllt hat. Da es sich um einen fiktiven Aufschlag handelt, kann eine genaue Gewichtung nicht durchgeführt werden. Die Ermittlung des Wertungspreises ist aber umfänglich be-schrieben und kann objektiv überprüft werden. Der genannte Entfernungszuschlag ist in der Berechnung des Leistungsverzeichnisses als Formel hinterlegt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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230vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (262 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 89cc4e99-98a0-4217-9033-ddfb75c063fc.