Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenverträge über den Erwerb von Hard- und Software

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 20231031 KBB-STveröffentlicht 08.05.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 1071 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Köln50667, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber ist IT-Dienstleister für seine kommunalen Gesellschafter, deren kommunale Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Organisationseinheiten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Seine Kunden können Hard- und Software bei ihm beziehen. Für den Erwerb von Hard- und Software beabsichtigt der Auftraggeber einen Rahmenvertrag über die Lieferung der Hardware und Software des jeweiligen Produktclusters für seinen Eigenbedarf und zur Veräußerung an seine Kunden abzuschließen. Die einzelnen Produktcluster stellen sich wie folgt dar: Los 1 - Produktcluster: PC-Systeme, Notebooks, Monitore, Drucker und Zubehör Los 2 - Produktcluster: Mobile Endgeräte (Betriebssysteme IOS / Android) und Zubehör Los 3 - Produktcluster: Präsentationstechnik, Zubehör und Dienstleistungen Los 4 - Produktcluster: Standard Software und Dienstleistungen Der Auftragnehmer wird in den entsprechenden Produktclustern Dienstleistungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Vertragsware erbringen und zudem seine relevanten IT-Systeme (z.B. ERP / Webshop) an die IT-Systeme des Auftraggebers (SAP S4H / B2B Webshop von Magento / SRM / Asset Management Tool) über eine vollautomatisierte Schnittstelle verbinden, die keine händische Arbeit erfordert. Im Einzelnen: Die jeweiligen Produktcluster sind von dem Auftragnehmer mit einem einheitlichen Aufschlag über die jeweils im Produktcluster enthaltenen Produkte diverser Hersteller zu versehen. Der Auftraggeber übernimmt die Preise sowie die bereitzustellenden Produktdaten nachfolgend in seine IT-Systeme und stellt diese seinen Kunden zur Verfügung. Die Kunden können die so angebotenen Produkte von dem Auftraggeber erwerben. Der Auftraggeber erwirbt die Produkte von dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer liefert die angebotenen Produkte kostenfrei zu einer vom Auftraggeber frei wählbaren Lieferadresse innerhalb Deutschlands. Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber die Einkaufspreise für sämtliche Vertragsgegenstände offen. Relevant sind hierbei nicht die "Listenpreise" seiner Hersteller und Lieferanten, sondern die nach Abzug sämtlicher Rabatte und sonstiger Abzüge tatsächlich gewährten Einkaufspreise. Zur Ermittlung des Marktpreises verwenden die Parteien folgendes Verfahren: Innerhalb von einem Tag werden die Nettopreise bei drei verschiedenen Webshops für die jeweiligen Produkte erhoben. Die so ermittelten Preise werden durch 3 geteilt. Das Ergebnis stellt den Marktpreis dar. Die Auswahl der zum Vergleich herangezogenen Webshops obliegt dem Auftraggeber. Der Gesamtwert der zu liefernden Produkte und Zubehöre beläuft sich auf ca. 74 Mio. EUR (netto) inklusive zugehöriger Dienstleistungen. Klarstellend sei angemerkt, dass kein Anspruch auf ein Mindestauftragsvolumen besteht.

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
PC-Systeme, Notebooks, Monitore, Drucker und Zubehör

Der Auftraggeber ist IT-Dienstleister für seine kommunalen Gesellschafter, deren kommunale Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Organisationseinheiten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Seine Kunden können Hard- und Software bei ihm beziehen. Für den Erwerb von Hard- und Software beabsichtigt der Auftraggeber einen Rahmenvertrag über die Lieferung der Hardware und Software des jeweiligen Produktclusters für seinen Eigenbedarf und zur Veräußerung an seine Kunden abzuschließen. Die einzelnen Produktcluster stellen sich wie folgt dar: Los 1 - Produktcluster: PC-Systeme, Notebooks, Monitore, Drucker und Zubehör Los 2 - Produktcluster: Mobile Endgeräte (Betriebssysteme IOS / Android) und Zubehör Los 3 - Produktcluster: Präsentationstechnik, Zubehör und Dienstleistungen Los 4 - Produktcluster: Standard Software und Dienstleistungen Der Auftragnehmer wird in den entsprechenden Produktclustern Dienstleistungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Vertragsware erbringen und zudem seine relevanten IT-Systeme (z.B. ERP / Webshop) an die IT-Systeme des Auftraggebers (SAP S4H / B2B Webshop von Magento / SRM / Asset Management Tool) über eine vollautomatisierte Schnittstelle verbinden, die keine händische Arbeit erfordert. Im Einzelnen: Die jeweiligen Produktcluster sind von dem Auftragnehmer mit einem einheitlichen Aufschlag über die jeweils im Produktcluster enthaltenen Produkte diverser Hersteller zu versehen. Der Auftraggeber übernimmt die Preise sowie die bereitzustellenden Produktdaten nachfolgend in seine IT-Systeme und stellt diese seinen Kunden zur Verfügung. Die Kunden können die so angebotenen Produkte von dem Auftraggeber erwerben. Der Auftraggeber erwirbt die Produkte von dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer liefert die angebotenen Produkte kostenfrei zu einer vom Auftraggeber frei wählbaren Lieferadresse innerhalb Deutschlands. Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber die Einkaufspreise für sämtliche Vertragsgegenstände offen. Relevant sind hierbei nicht die "Listenpreise" seiner Hersteller und Lieferanten, sondern die nach Abzug sämtlicher Rabatte und sonstiger Abzüge tatsächlich gewährten Einkaufspreise. Zur Ermittlung des Marktpreises verwenden die Parteien folgendes Verfahren: Innerhalb von einem Tag werden die Nettopreise bei drei verschiedenen Webshops für die jeweiligen Produkte erhoben. Die so ermittelten Preise werden durch 3 geteilt. Das Ergebnis stellt den Marktpreis dar. Die Auswahl der zum Vergleich herangezogenen Webshops obliegt dem Auftraggeber. Der Gesamtwert der zu liefernden Produkte und Zubehöre beläuft sich auf ca. 74 Mio. EUR (netto) inklusive zugehöriger Dienstleistungen. Klarstellend sei angemerkt, dass kein Anspruch auf ein Mindestauftragsvolumen besteht.

––
3
Mobile Endgeräte (Betriebssysteme IOS / Android) und Zubehör

Der Auftraggeber ist IT-Dienstleister für seine kommunalen Gesellschafter, deren kommunale Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Organisationseinheiten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Seine Kunden können Hard- und Software bei ihm beziehen. Für den Erwerb von Hard- und Software beabsichtigt der Auftraggeber einen Rahmenvertrag über die Lieferung der Hardware und Software des jeweiligen Produktclusters für seinen Eigenbedarf und zur Veräußerung an seine Kunden abzuschließen. Die einzelnen Produktcluster stellen sich wie folgt dar: Los 1 - Produktcluster: PC-Systeme, Notebooks, Monitore, Drucker und Zubehör Los 2 - Produktcluster: Mobile Endgeräte (Betriebssysteme IOS / Android) und Zubehör Los 3 - Produktcluster: Präsentationstechnik, Zubehör und Dienstleistungen Los 4 - Produktcluster: Standard Software und Dienstleistungen Der Auftragnehmer wird in den entsprechenden Produktclustern Dienstleistungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Vertragsware erbringen und zudem seine relevanten IT-Systeme (z.B. ERP / Webshop) an die IT-Systeme des Auftraggebers (SAP S4H / B2B Webshop von Magento / SRM / Asset Management Tool) über eine vollautomatisierte Schnittstelle verbinden, die keine händische Arbeit erfordert. Im Einzelnen: Die jeweiligen Produktcluster sind von dem Auftragnehmer mit einem einheitlichen Aufschlag über die jeweils im Produktcluster enthaltenen Produkte diverser Hersteller zu versehen. Der Auftraggeber übernimmt die Preise sowie die bereitzustellenden Produktdaten nachfolgend in seine IT-Systeme und stellt diese seinen Kunden zur Verfügung. Die Kunden können die so angebotenen Produkte von dem Auftraggeber erwerben. Der Auftraggeber erwirbt die Produkte von dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer liefert die angebotenen Produkte kostenfrei zu einer vom Auftraggeber frei wählbaren Lieferadresse innerhalb Deutschlands. Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber die Einkaufspreise für sämtliche Vertragsgegenstände offen. Relevant sind hierbei nicht die "Listenpreise" seiner Hersteller und Lieferanten, sondern die nach Abzug sämtlicher Rabatte und sonstiger Abzüge tatsächlich gewährten Einkaufspreise. Zur Ermittlung des Marktpreises verwenden die Parteien folgendes Verfahren: Innerhalb von einem Tag werden die Nettopreise bei drei verschiedenen Webshops für die jeweiligen Produkte erhoben. Die so ermittelten Preise werden durch 3 geteilt. Das Ergebnis stellt den Marktpreis dar. Die Auswahl der zum Vergleich herangezogenen Webshops obliegt dem Auftraggeber. Der Gesamtwert der zu liefernden Produkte und Zubehöre beläuft sich auf ca. 74 Mio. EUR (netto) inklusive zugehöriger Dienstleistungen. Klarstellend sei angemerkt, dass kein Anspruch auf ein Mindestauftragsvolumen besteht.

––
4
Präsentationstechnik, Zubehör und Dienstleistungen

Der Auftraggeber ist IT-Dienstleister für seine kommunalen Gesellschafter, deren kommunale Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Organisationseinheiten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Seine Kunden können Hard- und Software bei ihm beziehen. Für den Erwerb von Hard- und Software beabsichtigt der Auftraggeber einen Rahmenvertrag über die Lieferung der Hardware und Software des jeweiligen Produktclusters für seinen Eigenbedarf und zur Veräußerung an seine Kunden abzuschließen. Die einzelnen Produktcluster stellen sich wie folgt dar: Los 1 - Produktcluster: PC-Systeme, Notebooks, Monitore, Drucker und Zubehör Los 2 - Produktcluster: Mobile Endgeräte (Betriebssysteme IOS / Android) und Zubehör Los 3 - Produktcluster: Präsentationstechnik, Zubehör und Dienstleistungen Los 4 - Produktcluster: Standard Software und Dienstleistungen Der Auftragnehmer wird in den entsprechenden Produktclustern Dienstleistungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Vertragsware erbringen und zudem seine relevanten IT-Systeme (z.B. ERP / Webshop) an die IT-Systeme des Auftraggebers (SAP S4H / B2B Webshop von Magento / SRM / Asset Management Tool) über eine vollautomatisierte Schnittstelle verbinden, die keine händische Arbeit erfordert. Im Einzelnen: Die jeweiligen Produktcluster sind von dem Auftragnehmer mit einem einheitlichen Aufschlag über die jeweils im Produktcluster enthaltenen Produkte diverser Hersteller zu versehen. Der Auftraggeber übernimmt die Preise sowie die bereitzustellenden Produktdaten nachfolgend in seine IT-Systeme und stellt diese seinen Kunden zur Verfügung. Die Kunden können die so angebotenen Produkte von dem Auftraggeber erwerben. Der Auftraggeber erwirbt die Produkte von dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer liefert die angebotenen Produkte kostenfrei zu einer vom Auftraggeber frei wählbaren Lieferadresse innerhalb Deutschlands. Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber die Einkaufspreise für sämtliche Vertragsgegenstände offen. Relevant sind hierbei nicht die "Listenpreise" seiner Hersteller und Lieferanten, sondern die nach Abzug sämtlicher Rabatte und sonstiger Abzüge tatsächlich gewährten Einkaufspreise. Zur Ermittlung des Marktpreises verwenden die Parteien folgendes Verfahren: Innerhalb von einem Tag werden die Nettopreise bei drei verschiedenen Webshops für die jeweiligen Produkte erhoben. Die so ermittelten Preise werden durch 3 geteilt. Das Ergebnis stellt den Marktpreis dar. Die Auswahl der zum Vergleich herangezogenen Webshops obliegt dem Auftraggeber. Der Gesamtwert der zu liefernden Produkte und Zubehöre beläuft sich auf ca. 74 Mio. EUR (netto) inklusive zugehöriger Dienstleistungen. Klarstellend sei angemerkt, dass kein Anspruch auf ein Mindestauftragsvolumen besteht.

––
5
Standard Software und Dienstleistungen

Der Auftraggeber ist IT-Dienstleister für seine kommunalen Gesellschafter, deren kommunale Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Organisationseinheiten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Seine Kunden können Hard- und Software bei ihm beziehen. Für den Erwerb von Hard- und Software beabsichtigt der Auftraggeber einen Rahmenvertrag über die Lieferung der Hardware und Software des jeweiligen Produktclusters für seinen Eigenbedarf und zur Veräußerung an seine Kunden abzuschließen. Die einzelnen Produktcluster stellen sich wie folgt dar: Los 1 - Produktcluster: PC-Systeme, Notebooks, Monitore, Drucker und Zubehör Los 2 - Produktcluster: Mobile Endgeräte (Betriebssysteme IOS / Android) und Zubehör Los 3 - Produktcluster: Präsentationstechnik, Zubehör und Dienstleistungen Los 4 - Produktcluster: Standard Software und Dienstleistungen Der Auftragnehmer wird in den entsprechenden Produktclustern Dienstleistungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Vertragsware erbringen und zudem seine relevanten IT-Systeme (z.B. ERP / Webshop) an die IT-Systeme des Auftraggebers (SAP S4H / B2B Webshop von Magento / SRM / Asset Management Tool) über eine vollautomatisierte Schnittstelle verbinden, die keine händische Arbeit erfordert. Im Einzelnen: Die jeweiligen Produktcluster sind von dem Auftragnehmer mit einem einheitlichen Aufschlag über die jeweils im Produktcluster enthaltenen Produkte diverser Hersteller zu versehen. Der Auftraggeber übernimmt die Preise sowie die bereitzustellenden Produktdaten nachfolgend in seine IT-Systeme und stellt diese seinen Kunden zur Verfügung. Die Kunden können die so angebotenen Produkte von dem Auftraggeber erwerben. Der Auftraggeber erwirbt die Produkte von dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer liefert die angebotenen Produkte kostenfrei zu einer vom Auftraggeber frei wählbaren Lieferadresse innerhalb Deutschlands. Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber die Einkaufspreise für sämtliche Vertragsgegenstände offen. Relevant sind hierbei nicht die "Listenpreise" seiner Hersteller und Lieferanten, sondern die nach Abzug sämtlicher Rabatte und sonstiger Abzüge tatsächlich gewährten Einkaufspreise. Zur Ermittlung des Marktpreises verwenden die Parteien folgendes Verfahren: Innerhalb von einem Tag werden die Nettopreise bei drei verschiedenen Webshops für die jeweiligen Produkte erhoben. Die so ermittelten Preise werden durch 3 geteilt. Das Ergebnis stellt den Marktpreis dar. Die Auswahl der zum Vergleich herangezogenen Webshops obliegt dem Auftraggeber. Der Gesamtwert der zu liefernden Produkte und Zubehöre beläuft sich auf ca. 74 Mio. EUR (netto) inklusive zugehöriger Dienstleistungen. Klarstellend sei angemerkt, dass kein Anspruch auf ein Mindestauftragsvolumen besteht.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kosten
Cost plus FeeDer Auftraggeber ermittelt die wertungsrelevante Summe für das Kriterium "Preis", indem er die Preise zu jeder Position im Muster-Warenkorb zu einer Gesamtsumme addiert (Preisblatt: EK-Preis in EUR netto / Stück Preisdatum März 2024") und im Anschluss mit den Gebühren ("Aufschlag Unternehmensgemeinkosten auf Einkaufspreis in %" sowie "Aufschlag Gewinn auf Einkaufspreis in %") zu einer Gesamtsumme addiert (Gesamtsumme in EU netto inkl. Aufschläge (gewerteter Preis)). In Los 3 wird der Auftraggeber darüber hinaus die von den Bietern angegebenen Kosten (Stundensätze und Pauschale) für die zu erbringenden Service-Leistungen bewerten. Hierzu addiert der Auftraggeber die angebotenen Werte zu der zuvor ermittelten Gesamtsumme hinzu.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Der Auftrag hat zunächst eine Laufzeit von insgesamt 24 Monaten. Der Auftraggeber hat das einseitige Recht den Vertrag nach 24 und 36 Monaten jeweils um 12 Monate zu verlängern.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der genannten Stelle zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung. Auf § 135 Abs.2 GBW wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
In den jeweiligen Produktclustern dürfen sich nur Produkte befinden, die für eine professionelle Nutzung durch Businesskunden geeignet sind und zum Beispiel bei den PC's über eine lange Imagestabilität bzw. Verfügbarkeit von Mainboard und Chipsatz verfügen. Alle Geräte müssen über eine CE-Kennzeichnung verfügen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLY85K Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhan … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXQ1YDLY85K Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhand der nachfolgend genannten Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe indikativer Angebote sowie von Optimierungsvorschlägen auffordern. Die indikativen Angebote wird der Auftraggeber nicht werten. Die Angebote und Optimierungsvorschläge dienen dem Auftraggeber vielmehr dazu, mit den Bietern Verhandlungsgespräche zu führen und die Vergabeunterlagen weiter zu konkretisieren. Bieter haben über Optimierungsvorschläge die Möglichkeit, das Verfahren aktiv mitzugestalten. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes auf. Der Zuschlag wird nach Abgabe und Auswertung der letztverbindlichen Angebote gemäß § 58 Abs. 1 VgV unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis ("Cost plus Fee"), vgl. Ziffer 4.7 der Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags; 2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen; 3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen. Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben berücksichtigen. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die wesentlichen Vertragsinhalte sowie weitere Unterlagen im Entwurf zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Bewerber werden gebeten, die Vordrucke des Auftraggebers (ggfls. mehrfach) zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Die Vordrucke sind auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal abrufbar. Hinweis: Für den vollständigen Teilnahmeantrag reicht es nicht aus, nur die ausgefüllten Vordrucke einzureichen. Für manche Nachweise (z.B. Qualitätssicherung) stellt der Auftraggeber keine Vordrucke bereit. Dennoch wird der Nachweis gefordert. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) finde …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2Bechtle GmbH, Dortmund5
3Bechtle GmbH, Dortmund2
4Keller Büromaschienen Vertriebsgesellschaft GmbH, Aachen4
5SoftwareONE Deutschland GmbH, Leipzig2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

421vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (353 Lose mit Angabe)
378.753 €Zuschlagswert im Median
157.478 € – 918.643 €mittlere Hälfte, 70 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 01.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d42681ec-2ef3-4ca4-8451-8c147b3970df.