Rahmenverträge über den Erwerb von Hard- und Software
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 20231031 KBB-STveröffentlicht 08.05.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 4
- Hauptleistung
- Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
- CPV 30000000
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.
- Atlassian Cloud und Data Center LizenzenLVR-InfoKom · KölnFrist 30.11.2026
- Universität zu Köln - Storage System -Forschungsdatenspeicher-Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf · KölnFrist 10.11.2026
- Lieferung und Betrieb eines ID-basierten Ticketing-Systems (Validatoren plus Hintergrundsystem)Kölner Verkehrs-Betriebe AG · KölnFrist 23.11.2026
- DDI-Lösung (DNS/DHCP/IPAM) inkl. Migration und Service – RahmenvereinbarungFlughafen Köln/Bonn GmbH · KölnFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 4
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Köln50667, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Auftraggeber ist IT-Dienstleister für seine kommunalen Gesellschafter, deren kommunale Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Organisationseinheiten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Seine Kunden können Hard- und Software bei ihm beziehen. Für den Erwerb von Hard- und Software beabsichtigt der Auftraggeber einen Rahmenvertrag über die Lieferung der Hardware und Software des jeweiligen Produktclusters für seinen Eigenbedarf und zur Veräußerung an seine Kunden abzuschließen. Die einzelnen Produktcluster stellen sich wie folgt dar: Los 1 - Produktcluster: PC-Systeme, Notebooks, Monitore, Drucker und Zubehör Los 2 - Produktcluster: Mobile Endgeräte (Betriebssysteme IOS / Android) und Zubehör Los 3 - Produktcluster: Präsentationstechnik, Zubehör und Dienstleistungen Los 4 - Produktcluster: Standard Software und Dienstleistungen Der Auftragnehmer wird in den entsprechenden Produktclustern Dienstleistungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Vertragsware erbringen und zudem seine relevanten IT-Systeme (z.B. ERP / Webshop) an die IT-Systeme des Auftraggebers (SAP S4H / B2B Webshop von Magento / SRM / Asset Management Tool) über eine vollautomatisierte Schnittstelle verbinden, die keine händische Arbeit erfordert. Im Einzelnen: Die jeweiligen Produktcluster sind von dem Auftragnehmer mit einem einheitlichen Aufschlag über die jeweils im Produktcluster enthaltenen Produkte diverser Hersteller zu versehen. Der Auftraggeber übernimmt die Preise sowie die bereitzustellenden Produktdaten nachfolgend in seine IT-Systeme und stellt diese seinen Kunden zur Verfügung. Die Kunden können die so angebotenen Produkte von dem Auftraggeber erwerben. Der Auftraggeber erwirbt die Produkte von dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer liefert die angebotenen Produkte kostenfrei zu einer vom Auftraggeber frei wählbaren Lieferadresse innerhalb Deutschlands. Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber die Einkaufspreise für sämtliche Vertragsgegenstände offen. Relevant sind hierbei nicht die "Listenpreise" seiner Hersteller und Lieferanten, sondern die nach Abzug sämtlicher Rabatte und sonstiger Abzüge tatsächlich gewährten Einkaufspreise. Zur Ermittlung des Marktpreises verwenden die Parteien folgendes Verfahren: Innerhalb von einem Tag werden die Nettopreise bei drei verschiedenen Webshops für die jeweiligen Produkte erhoben. Die so ermittelten Preise werden durch 3 geteilt. Das Ergebnis stellt den Marktpreis dar. Die Auswahl der zum Vergleich herangezogenen Webshops obliegt dem Auftraggeber. Der Gesamtwert der zu liefernden Produkte und Zubehöre beläuft sich auf ca. 74 Mio. EUR (netto) inklusive zugehöriger Dienstleistungen. Klarstellend sei angemerkt, dass kein Anspruch auf ein Mindestauftragsvolumen besteht.
Gegenstand nach CPV
- 30000000Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und SoftwarepaketenHauptgegenstand
- 30213100Tragbare Computer
- 30231300Bildschirme
- 30232150Tintenstrahldrucker
- 30232110Laserdrucker
- 30213300Tischcomputer
- 32252110Freisprech-Mobiltelefone (drahtlos)
- 30231000Computerbildschirme und Konsolen
- 32232000Videokonferenzeinrichtungen
- 48000000Softwarepaket und Informationssysteme
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | PC-Systeme, Notebooks, Monitore, Drucker und Zubehör Der Auftraggeber ist IT-Dienstleister für seine kommunalen Gesellschafter, deren kommunale Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Organisationseinheiten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Seine Kunden können Hard- und Software bei ihm beziehen. Für den Erwerb von Hard- und Software beabsichtigt der Auftraggeber einen Rahmenvertrag über die Lieferung der Hardware und Software des jeweiligen Produktclusters für seinen Eigenbedarf und zur Veräußerung an seine Kunden abzuschließen. Die einzelnen Produktcluster stellen sich wie folgt dar: Los 1 - Produktcluster: PC-Systeme, Notebooks, Monitore, Drucker und Zubehör Los 2 - Produktcluster: Mobile Endgeräte (Betriebssysteme IOS / Android) und Zubehör Los 3 - Produktcluster: Präsentationstechnik, Zubehör und Dienstleistungen Los 4 - Produktcluster: Standard Software und Dienstleistungen Der Auftragnehmer wird in den entsprechenden Produktclustern Dienstleistungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Vertragsware erbringen und zudem seine relevanten IT-Systeme (z.B. ERP / Webshop) an die IT-Systeme des Auftraggebers (SAP S4H / B2B Webshop von Magento / SRM / Asset Management Tool) über eine vollautomatisierte Schnittstelle verbinden, die keine händische Arbeit erfordert. Im Einzelnen: Die jeweiligen Produktcluster sind von dem Auftragnehmer mit einem einheitlichen Aufschlag über die jeweils im Produktcluster enthaltenen Produkte diverser Hersteller zu versehen. Der Auftraggeber übernimmt die Preise sowie die bereitzustellenden Produktdaten nachfolgend in seine IT-Systeme und stellt diese seinen Kunden zur Verfügung. Die Kunden können die so angebotenen Produkte von dem Auftraggeber erwerben. Der Auftraggeber erwirbt die Produkte von dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer liefert die angebotenen Produkte kostenfrei zu einer vom Auftraggeber frei wählbaren Lieferadresse innerhalb Deutschlands. Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber die Einkaufspreise für sämtliche Vertragsgegenstände offen. Relevant sind hierbei nicht die "Listenpreise" seiner Hersteller und Lieferanten, sondern die nach Abzug sämtlicher Rabatte und sonstiger Abzüge tatsächlich gewährten Einkaufspreise. Zur Ermittlung des Marktpreises verwenden die Parteien folgendes Verfahren: Innerhalb von einem Tag werden die Nettopreise bei drei verschiedenen Webshops für die jeweiligen Produkte erhoben. Die so ermittelten Preise werden durch 3 geteilt. Das Ergebnis stellt den Marktpreis dar. Die Auswahl der zum Vergleich herangezogenen Webshops obliegt dem Auftraggeber. Der Gesamtwert der zu liefernden Produkte und Zubehöre beläuft sich auf ca. 74 Mio. EUR (netto) inklusive zugehöriger Dienstleistungen. Klarstellend sei angemerkt, dass kein Anspruch auf ein Mindestauftragsvolumen besteht. | – | – |
| 3 | Mobile Endgeräte (Betriebssysteme IOS / Android) und Zubehör Der Auftraggeber ist IT-Dienstleister für seine kommunalen Gesellschafter, deren kommunale Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Organisationseinheiten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Seine Kunden können Hard- und Software bei ihm beziehen. Für den Erwerb von Hard- und Software beabsichtigt der Auftraggeber einen Rahmenvertrag über die Lieferung der Hardware und Software des jeweiligen Produktclusters für seinen Eigenbedarf und zur Veräußerung an seine Kunden abzuschließen. Die einzelnen Produktcluster stellen sich wie folgt dar: Los 1 - Produktcluster: PC-Systeme, Notebooks, Monitore, Drucker und Zubehör Los 2 - Produktcluster: Mobile Endgeräte (Betriebssysteme IOS / Android) und Zubehör Los 3 - Produktcluster: Präsentationstechnik, Zubehör und Dienstleistungen Los 4 - Produktcluster: Standard Software und Dienstleistungen Der Auftragnehmer wird in den entsprechenden Produktclustern Dienstleistungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Vertragsware erbringen und zudem seine relevanten IT-Systeme (z.B. ERP / Webshop) an die IT-Systeme des Auftraggebers (SAP S4H / B2B Webshop von Magento / SRM / Asset Management Tool) über eine vollautomatisierte Schnittstelle verbinden, die keine händische Arbeit erfordert. Im Einzelnen: Die jeweiligen Produktcluster sind von dem Auftragnehmer mit einem einheitlichen Aufschlag über die jeweils im Produktcluster enthaltenen Produkte diverser Hersteller zu versehen. Der Auftraggeber übernimmt die Preise sowie die bereitzustellenden Produktdaten nachfolgend in seine IT-Systeme und stellt diese seinen Kunden zur Verfügung. Die Kunden können die so angebotenen Produkte von dem Auftraggeber erwerben. Der Auftraggeber erwirbt die Produkte von dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer liefert die angebotenen Produkte kostenfrei zu einer vom Auftraggeber frei wählbaren Lieferadresse innerhalb Deutschlands. Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber die Einkaufspreise für sämtliche Vertragsgegenstände offen. Relevant sind hierbei nicht die "Listenpreise" seiner Hersteller und Lieferanten, sondern die nach Abzug sämtlicher Rabatte und sonstiger Abzüge tatsächlich gewährten Einkaufspreise. Zur Ermittlung des Marktpreises verwenden die Parteien folgendes Verfahren: Innerhalb von einem Tag werden die Nettopreise bei drei verschiedenen Webshops für die jeweiligen Produkte erhoben. Die so ermittelten Preise werden durch 3 geteilt. Das Ergebnis stellt den Marktpreis dar. Die Auswahl der zum Vergleich herangezogenen Webshops obliegt dem Auftraggeber. Der Gesamtwert der zu liefernden Produkte und Zubehöre beläuft sich auf ca. 74 Mio. EUR (netto) inklusive zugehöriger Dienstleistungen. Klarstellend sei angemerkt, dass kein Anspruch auf ein Mindestauftragsvolumen besteht. | – | – |
| 4 | Präsentationstechnik, Zubehör und Dienstleistungen Der Auftraggeber ist IT-Dienstleister für seine kommunalen Gesellschafter, deren kommunale Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Organisationseinheiten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Seine Kunden können Hard- und Software bei ihm beziehen. Für den Erwerb von Hard- und Software beabsichtigt der Auftraggeber einen Rahmenvertrag über die Lieferung der Hardware und Software des jeweiligen Produktclusters für seinen Eigenbedarf und zur Veräußerung an seine Kunden abzuschließen. Die einzelnen Produktcluster stellen sich wie folgt dar: Los 1 - Produktcluster: PC-Systeme, Notebooks, Monitore, Drucker und Zubehör Los 2 - Produktcluster: Mobile Endgeräte (Betriebssysteme IOS / Android) und Zubehör Los 3 - Produktcluster: Präsentationstechnik, Zubehör und Dienstleistungen Los 4 - Produktcluster: Standard Software und Dienstleistungen Der Auftragnehmer wird in den entsprechenden Produktclustern Dienstleistungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Vertragsware erbringen und zudem seine relevanten IT-Systeme (z.B. ERP / Webshop) an die IT-Systeme des Auftraggebers (SAP S4H / B2B Webshop von Magento / SRM / Asset Management Tool) über eine vollautomatisierte Schnittstelle verbinden, die keine händische Arbeit erfordert. Im Einzelnen: Die jeweiligen Produktcluster sind von dem Auftragnehmer mit einem einheitlichen Aufschlag über die jeweils im Produktcluster enthaltenen Produkte diverser Hersteller zu versehen. Der Auftraggeber übernimmt die Preise sowie die bereitzustellenden Produktdaten nachfolgend in seine IT-Systeme und stellt diese seinen Kunden zur Verfügung. Die Kunden können die so angebotenen Produkte von dem Auftraggeber erwerben. Der Auftraggeber erwirbt die Produkte von dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer liefert die angebotenen Produkte kostenfrei zu einer vom Auftraggeber frei wählbaren Lieferadresse innerhalb Deutschlands. Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber die Einkaufspreise für sämtliche Vertragsgegenstände offen. Relevant sind hierbei nicht die "Listenpreise" seiner Hersteller und Lieferanten, sondern die nach Abzug sämtlicher Rabatte und sonstiger Abzüge tatsächlich gewährten Einkaufspreise. Zur Ermittlung des Marktpreises verwenden die Parteien folgendes Verfahren: Innerhalb von einem Tag werden die Nettopreise bei drei verschiedenen Webshops für die jeweiligen Produkte erhoben. Die so ermittelten Preise werden durch 3 geteilt. Das Ergebnis stellt den Marktpreis dar. Die Auswahl der zum Vergleich herangezogenen Webshops obliegt dem Auftraggeber. Der Gesamtwert der zu liefernden Produkte und Zubehöre beläuft sich auf ca. 74 Mio. EUR (netto) inklusive zugehöriger Dienstleistungen. Klarstellend sei angemerkt, dass kein Anspruch auf ein Mindestauftragsvolumen besteht. | – | – |
| 5 | Standard Software und Dienstleistungen Der Auftraggeber ist IT-Dienstleister für seine kommunalen Gesellschafter, deren kommunale Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Organisationseinheiten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Seine Kunden können Hard- und Software bei ihm beziehen. Für den Erwerb von Hard- und Software beabsichtigt der Auftraggeber einen Rahmenvertrag über die Lieferung der Hardware und Software des jeweiligen Produktclusters für seinen Eigenbedarf und zur Veräußerung an seine Kunden abzuschließen. Die einzelnen Produktcluster stellen sich wie folgt dar: Los 1 - Produktcluster: PC-Systeme, Notebooks, Monitore, Drucker und Zubehör Los 2 - Produktcluster: Mobile Endgeräte (Betriebssysteme IOS / Android) und Zubehör Los 3 - Produktcluster: Präsentationstechnik, Zubehör und Dienstleistungen Los 4 - Produktcluster: Standard Software und Dienstleistungen Der Auftragnehmer wird in den entsprechenden Produktclustern Dienstleistungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Vertragsware erbringen und zudem seine relevanten IT-Systeme (z.B. ERP / Webshop) an die IT-Systeme des Auftraggebers (SAP S4H / B2B Webshop von Magento / SRM / Asset Management Tool) über eine vollautomatisierte Schnittstelle verbinden, die keine händische Arbeit erfordert. Im Einzelnen: Die jeweiligen Produktcluster sind von dem Auftragnehmer mit einem einheitlichen Aufschlag über die jeweils im Produktcluster enthaltenen Produkte diverser Hersteller zu versehen. Der Auftraggeber übernimmt die Preise sowie die bereitzustellenden Produktdaten nachfolgend in seine IT-Systeme und stellt diese seinen Kunden zur Verfügung. Die Kunden können die so angebotenen Produkte von dem Auftraggeber erwerben. Der Auftraggeber erwirbt die Produkte von dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer liefert die angebotenen Produkte kostenfrei zu einer vom Auftraggeber frei wählbaren Lieferadresse innerhalb Deutschlands. Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber die Einkaufspreise für sämtliche Vertragsgegenstände offen. Relevant sind hierbei nicht die "Listenpreise" seiner Hersteller und Lieferanten, sondern die nach Abzug sämtlicher Rabatte und sonstiger Abzüge tatsächlich gewährten Einkaufspreise. Zur Ermittlung des Marktpreises verwenden die Parteien folgendes Verfahren: Innerhalb von einem Tag werden die Nettopreise bei drei verschiedenen Webshops für die jeweiligen Produkte erhoben. Die so ermittelten Preise werden durch 3 geteilt. Das Ergebnis stellt den Marktpreis dar. Die Auswahl der zum Vergleich herangezogenen Webshops obliegt dem Auftraggeber. Der Gesamtwert der zu liefernden Produkte und Zubehöre beläuft sich auf ca. 74 Mio. EUR (netto) inklusive zugehöriger Dienstleistungen. Klarstellend sei angemerkt, dass kein Anspruch auf ein Mindestauftragsvolumen besteht. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- Cost plus FeeDer Auftraggeber ermittelt die wertungsrelevante Summe für das Kriterium "Preis", indem er die Preise zu jeder Position im Muster-Warenkorb zu einer Gesamtsumme addiert (Preisblatt: EK-Preis in EUR netto / Stück Preisdatum März 2024") und im Anschluss mit den Gebühren ("Aufschlag Unternehmensgemeinkosten auf Einkaufspreis in %" sowie "Aufschlag Gewinn auf Einkaufspreis in %") zu einer Gesamtsumme addiert (Gesamtsumme in EU netto inkl. Aufschläge (gewerteter Preis)). In Los 3 wird der Auftraggeber darüber hinaus die von den Bietern angegebenen Kosten (Stundensätze und Pauschale) für die zu erbringenden Service-Leistungen bewerten. Hierzu addiert der Auftraggeber die angebotenen Werte zu der zuvor ermittelten Gesamtsumme hinzu.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Der Auftrag hat zunächst eine Laufzeit von insgesamt 24 Monaten. Der Auftraggeber hat das einseitige Recht den Vertrag nach 24 und 36 Monaten jeweils um 12 Monate zu verlängern.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der genannten Stelle zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung. Auf § 135 Abs.2 GBW wird hingewiesen.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- In den jeweiligen Produktclustern dürfen sich nur Produkte befinden, die für eine professionelle Nutzung durch Businesskunden geeignet sind und zum Beispiel bei den PC's über eine lange Imagestabilität bzw. Verfügbarkeit von Mainboard und Chipsatz verfügen. Alle Geräte müssen über eine CE-Kennzeichnung verfügen.
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLY85K Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhan … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLY85K Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhand der nachfolgend genannten Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe indikativer Angebote sowie von Optimierungsvorschlägen auffordern. Die indikativen Angebote wird der Auftraggeber nicht werten. Die Angebote und Optimierungsvorschläge dienen dem Auftraggeber vielmehr dazu, mit den Bietern Verhandlungsgespräche zu führen und die Vergabeunterlagen weiter zu konkretisieren. Bieter haben über Optimierungsvorschläge die Möglichkeit, das Verfahren aktiv mitzugestalten. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes auf. Der Zuschlag wird nach Abgabe und Auswertung der letztverbindlichen Angebote gemäß § 58 Abs. 1 VgV unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis ("Cost plus Fee"), vgl. Ziffer 4.7 der Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags; 2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen; 3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen. Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben berücksichtigen. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die wesentlichen Vertragsinhalte sowie weitere Unterlagen im Entwurf zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Bewerber werden gebeten, die Vordrucke des Auftraggebers (ggfls. mehrfach) zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Die Vordrucke sind auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal abrufbar. Hinweis: Für den vollständigen Teilnahmeantrag reicht es nicht aus, nur die ausgefüllten Vordrucke einzureichen. Für manche Nachweise (z.B. Qualitätssicherung) stellt der Auftraggeber keine Vordrucke bereit. Dennoch wird der Nachweis gefordert. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) finde …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 2 | Bechtle GmbH, Dortmund | 5 |
| 3 | Bechtle GmbH, Dortmund | 2 |
| 4 | Keller Büromaschienen Vertriebsgesellschaft GmbH, Aachen | 4 |
| 5 | SoftwareONE Deutschland GmbH, Leipzig | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
- Anschrift
- Lombardenstraße 24, 52070 Aachen
- Website
- eva-aachen.de
- Kontakt
- eu-beschaffung@
eva-aachen.de
Bei uns erfasst
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- Betriebsleistungen im Linienverkehr Eschweiler25.09.2024
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ACS Group GmbH8 Zuschläge
- ACP IT Solutions GmbH7 Zuschläge
- Bechtle AG7 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG7 Zuschläge
- H&G Hansen & Gieraths EDV Vertriebsgesellschaft mbH7 Zuschläge
- Bechtle GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 01.12.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d42681ec-2ef3-4ca4-8451-8c147b3970df.