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Rahmenverträge für Beratungsleistungen zur Infrastrukturmodernisierung und IT-Forensik mit der Bereitstellung eines Incident Response Teams

gematik GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2025-0021veröffentlicht 29.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 512 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 32 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
684 Tsd. € Summe der Lose
Laufzeit
48 Monate
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten technischen Fachkräfte50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die gematik betreibt zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben eine interne IT-Landschaft, die von den Produktteams und Linienorganisationen intensiv genutzt wird. Dazu gehören zum einen die IT-Umgebungen für die Produktentwicklung (u.a. Entwicklungs- und Testumgebungen), zum anderen die IT-Anwendungen für die geschäftlichen Prozesse und die Arbeitsorganisation der gematik - insgesamt zählen dazu über 60 geschäftsrelevante IT-Anwendungen, für die eine erforderliche technische Infrastruktur innerhalb der gematik bereitgestellt werden muss und von der IT-Abteilung betrieben wird. Dazu zählen u.a. Netzwerke, Firewalls, Serverfarmen, Virtualisierung, Datenspeicher, Backup- und Wiederherstellung, Monitoring, Automatisierung, IT-Sicherheit. In den letzten Jahren wurden massive Anstrengungen unternommen, die interne IT-Infrastruktur auf die sich stark verändernde Arbeitsweise der gematik umzustellen, gleichermaßen müssen kontinuierlich neue Technologiesprünge aus der IT-Marktentwicklung aufgegriffen werden, um technologische Altlasten mit daraus resultierenden Sicherheits- und Betriebsrisiken zu vermeiden. Insbesondere durch die Entwicklung in Richtung Cloud und durch den verstärkten Fokus der gematik in der Öffentlichkeit nehmen die Modernisierungs- und Sicherheitsanforderungen auch an die interne IT-Infrastruktur stetig zu. Die gematik ist dabei Bedrohungsrisiken mit Angriffsversuchen auch auf die interne IT-Infrastruktur ausgesetzt.

In Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen Rahmenverträge zu der Beschaffung von Unterstützungsleistungen zur Modernisierung und Weiterentwicklung der technischen IT-Infrastruktur mit dem Ziel einer schnellen Reaktionsfähigkeit im Angriffs- und Kompromittierungsfall der IT-Infrastruktur abgeschlossen werden.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Rahmenvertrag zur Beratung Infrastrukturmodernisierung

Bei diesem Rahmenvertrag handelt es sich um die Grundlage für den Abruf von Beratungsleistungen zur Unterstützung wichtiger Modernisierungsinitiativen in unterschiedlichen Technologiebereichen bzw. diversen Software-Lösungen. Für den bedarfsgerechten flexiblen Abruf von Leistungen für wichtige IT-Modernisierungsinitiativen stehen maximal 240 Personentage während der Vertragslaufzeit als Höchstmenge des Rahmenvertrages zur Verfügung.

48 Monate324.000 €
2
Rahmenvertrag zur Bereitstellung Incident Response Team und Beratung IT-Forensik

Bei diesem Rahmenvertrag handelt es sich um die Grundlage für den Abruf von folgenden Leistungen: - Bereitstellung eines Bereitschaftsteams (sog. Incident Response Team): Leistungserbringung als monatliche Pauschalleistung (= feststehendes Leistungselement). - Beratung zur IT-Forensik. Für den Fall eines erfolgreichen Angriffes auf die IT-Infrastruktur sollen zusätzliche Beratungsleistungen zur forensischen Analyse im Falle der erfolgreichen Kompromittierung von informationstechnischen Systeme innerhalb der gematik auf Abruf durch den AG erbracht werden; die Höchstmenge des Rahmenvertrages beträgt insofern maximal 80 Personentage.

48 Monate360.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten technischen Fachkräfte50 %
Preis
Es wurde der Preis gemäß der bekanntgemachten Bewertungsmatrix gewichtet.
Qualität
Qualifikation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten technischen FachkräfteEs wurde die Qualität gemäß der bekanntgemachten Bewertungsmatrix gewichtet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat … ganz lesenDas Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistung ist in zwei (2) Fachlose aufgeteilt: Los 1: Rahmenvertrag zur Beratung IT-Infrastrukturmodernisierung Los 2: Rahmenvertrag zur Bereitstellung Incident Response Team und Beratung IT-Forensik Die Bieter haben mit Abgabe des Angebotes im Eignungsformblatt (Anlage 04) anzugeben, für we … ganz lesenDie Leistung ist in zwei (2) Fachlose aufgeteilt: Los 1: Rahmenvertrag zur Beratung IT-Infrastrukturmodernisierung Los 2: Rahmenvertrag zur Bereitstellung Incident Response Team und Beratung IT-Forensik Die Bieter haben mit Abgabe des Angebotes im Eignungsformblatt (Anlage 04) anzugeben, für welches der zwei Lose, oder ob sie ggf. für beide Lose ein Angebot abgeben und die dafür vom Auftraggeber jeweils entsprechend vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden. Ein Bieter kann den Zuschlag für beide Lose erhalten, wenn er für jedes einzelne Los nach den für das jeweilige Los geltenden Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YTAY9Y88M 1) Die gematik führte dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Angebot waren sämtliche der aufgelisteten Nachweise, Erkläru … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y53YTAY9Y88M 1) Die gematik führte dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Angebot waren sämtliche der aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes waren die von der Vergabestelle auf der angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behielt sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter hatten keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen waren in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 3) Soweit Auskünfte erforderlich wurden, waren Fragen ausschließlich über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren fand nicht statt; 5) Die Verfahrens- und Vertragssprache war deutsch; 6) Der Auftraggeber forderte mit dem Angebot unter anderem folgende Informationen: - Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG. - Angaben zum Nichtvorliegen von unionsrechtlichen Ausschlussgründen gem. Art. 5k der VO (EU) 2022/576 (RU-Sanktionen). - Angaben zur Eintragung im Handelsregister. - Angaben zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister bzw. vergleichbarer Register aus dem Sitzland des Unternehmens (sofern Sitz nicht in Deutschland). -Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben mit Angebotsabgabe sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen ( - siehe Eignungsformblatt Anlage 04 Ziffer VI. und Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 05)). Der Bieter hatte Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will - siehe Eignungsformblatt (Anlage 04 Ziffer VII.). Sofern der Bieter von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch machte, hatte er die Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, zu benennen - siehe Eignungsformblatt (Anlage 04 Ziffer VII.). In diesem Fall hatte er zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die Kapazitäten der Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Unteraufträge (Anlage 06)). Für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft und für den Fall des Einsatzes von Eignungsleihgebern musste durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. durch jeden Eignungsleihgeber ein entsprechend ausgefülltes Eignungsformblatt (Anlage 04) eingereicht werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1SVA System Vertrieb Alexander GmbH, Wiesbaden1
2SVA System Vertrieb Alexander GmbH, Wiesbaden2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

282vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (318 Lose mit Angabe)
690.873 €Zuschlagswert im Median
378.601 € – 2,18 Mio. €mittlere Hälfte, 39 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.05.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 15.05.2025 auf 13.06.2025 verschoben
  4. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 13.06.2025
  5. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 13.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 49f6ce4c-aa84-4ac0-bb4f-24411c7276ce.