Rahmenverträge Digitale Kommunikation: Relaunch Website, Design, Hosting, Support und Weiterentwicklung
Bundesinstitut für Berufsbildung · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 7168#00013veröffentlicht 22.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 10,58 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.04.2026 – 31.03.2030
- Lose
- 8
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IPv6-Migrationen in den Behörden und Organisationen des Bundes (IPv6-Experten) - Los 2Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · BonnFrist 10.11.2026
- 1602-NA-Breitbandanbindung DMZ StrausbergBWI GmbH · BonnFrist 16.11.2026
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IPv6-Migrationen in den Behörden und Organisationen des Bundes (IPv6-Experten) - Los 1Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · BonnFrist 10.11.2026
- 1602-NA-Breitbandanbindung DMZ StrausbergBWI GmbH · BonnFrist 16.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 10,58 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre01.04.2026 – 31.03.2030
- Lose
- 8Angebot auf bis zu 8, Zuschlag höchstens 8 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Bonn53113, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 9 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Vertragsbeginnvor 7 MonatenLaufzeit bis 31.03.2030
- Bindefrist endetvor 7 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist seit über 50 Jahren als Einrichtung des Bundes für die Politik, die Forschung und die Praxis beruflicher Bildung tätig. Das BIBB identifiziert Zukunftsaufgaben der Berufsbildung, fördert Innovationen in der nationalen wie internationalen Berufsbildung und entwickelt neue, praxisorientierte Lösungsvorschläge für die berufliche Aus- und Weiterbildung. Die Wissenschafts-Politik-Praxiskommunikation ist eine der Kernaufgaben des BIBB. Dafür betreibt das Institut im Internet eines der umfangreichsten Informationsangebote zur beruflichen Bildung in Deutschland. Neben dem Institutsauftritt BIBB.de werden ca. 30 weitere Internetangebote zu Fach- und Projektaufgaben vom BIBB herausgegeben. Für dieses Gesamtangebot soll in den kommenden Jahren eine modulare Infrastruktur entwickelt werden, die es ermöglicht Kommunikation und Wissensmanagement in unterschiedlichsten Ausprägungen entsprechend institutspolitisch gesetzter Erfordernisse innovativ, schnell und nachhaltig bereitzustellen. Im Mittelpunkt dieser Infrastruktur steht der Institutsauftritt BIBB.de, der die verschiedenen Angebote verbindet. Für den Institutsauftritt ist im Ausschreibungszeitraum ein Relaunch vorgesehen mit dem Ziel, Botschaften und Inhalte des BIBB besser sichtbar zu machen und den Zielgruppen in der Berufsbildungslandschaft die Arbeitsergebnisse in einer qualitativ hochwertigen und zeitgemäßen Form bereitzustellen. Dabei soll die Verwertung der Inhalte in sozialen Medien und KI-Lösungen besonders in den Blick genommen und die Onsite-Suche durch Künstliche Intelligenz unterstützt werden.
Gegenstand nach CPV
- 72400000InternetdiensteHauptgegenstand
Lose8 Lose · Angebot auf bis zu 8 · Zuschlag höchstens 8 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Rahmenverträge Digitale Kommunikation: Relaunch Website, Design, Hosting, Support und Weiterentwicklung
Los 1 - Web-Design und Corporate Design Ziel des Auftrags ist die Weiterentwicklung des Web-Designs für das Bundesinstitut für Be-rufsbildung (inkl. Konzeption und UX-Design) sowie die Übernahme von Gestaltungsaufgaben für das Institutsportal BIBB.de, die gesamte Portallandschaft des BIBB sowie im Bereich des Corporate Designs. | 4 Jahre | 2.864.800 € |
| 2 | Rahmenverträge Digitale Kommunikation: Relaunch Website, Design, Hosting, Support und Weiterentwicklung
Los 2 – Portalentwicklung/ CMS Das Internetangebot des BIBB wird überwiegend mit dem Content Management System OpenText Web Site Management (WSM) realisiert. Der Auftragnehmer unterstützt die Wei-terentwicklung bzw. Betreuung bestehender Internetangebote des BIBB auf Basis des OpenText-CMS über einen Zeitraum von vier Jahren. 2030 wird der Hersteller-Support für das CMS von OpenText eingestellt. Neuer CMS-Standard im BIBB wird deshalb das CMS Typo3, das auch Grundlage des aktuellen Govern-ment Site Builder GSB11 ist. Die Migration der bestehenden Internetangebote soll in den kommenden Jahren schrittweise erfolgen. Neue Internetangebote werden künftig mit Typo3 umgesetzt. Es ist noch zu entscheiden, ob und welche GSB-Extensions dabei im Eigenhosting verwendet werden. Mit der CMS-Umstellung erwägt das BIBB die Einführung des Design-Systems und UX-Standards KERN. Der Auftragnehmer begleitet im Auftragszeitraum die Migration zu Typo3/GSB, erstellt neue Internetangebote auf Basis von Typo3/GSB und entwickelt diese weiter. | 4 Jahre | 1.536.000 € |
| 3 | Rahmenverträge Digitale Kommunikation: Relaunch Website, Design, Hosting, Support und Weiterentwicklung
Los 3 – Applikationsentwicklung Das Gesamtangebot des BIBB beinhaltet 13 fachbezogene (datenbankgestützte) Web-Applikationen, siehe nachfolgende Tabelle. Diese wurden serverseitig in der Skriptsprache PHP, unter Verwendung des Frameworks Symfony, entwickelt. Das Frontend basiert auf dem Framework Bootstrap. Der Auftragnehmer muss die Entwicklung neuer sowie die Betreuung und Weiterentwicklung der bestehenden Web-Applikationen über einen Zeitraum von vier Jahren übernehmen. Im Einzelnen beinhaltet der Rahmenvertrag Applikationsentwicklung folgende Leistungen: - Konzeption und (Weiter-)Entwicklung von Applikationen - Projektmanagement - Betreuung und Maintenance der Bestandslösungen - Beratung und Konzeption, Schwerpunkte: Applikationen, Datenbanken - Weitere Dienstleistungen zur Betreuung und Weiterentwicklung von BIBB-Applikatio-nen - Supportdienstleistungen Abgrenzung: Leistungen im Zusammenhang mit im BIBB eingesetzten Content Management Systemen sind nicht Bestandteil dieses Auftragsloses. Für Portalentwicklung/CMS wird ein eigener Rahmenvertrag (Los 2) ausgeschrieben. Im Rahmenvertrag „Portalentwick-lung/CMS“ ist in diesem Rahmen auch die Betreuung und Weiterentwicklung von Applikatio-nen vorgesehen. Dabei handelt es sich um zentrale Online-Komponenten (u. a. Onsite-Suche, Web-Analytik, Kontaktformulare), die für den Betrieb eines Internetangebotes regelmäßig erforderlich sind. Der Rahmenvertrag „Applikationsentwicklung“ (Los 3) umfasst hingegen besondere Services und Fachanwendungen. Damit sind Applikationen gemeint, die über die üblichen Standard-Funktionalitäten von Internretangeboten hinausgehen. | 4 Jahre | 2.080.800 € |
| 4 | Rahmenverträge Digitale Kommunikation: Relaunch Website, Design, Hosting, Support und Weiterentwicklung
Los 4- Web-Hosting Der Auftragnehmer übernimmt das Web-Hosting für die Internetangebote und Web-Applikationen des BIBB für einen Zeitraum von vier Jahren. Dazu muss die vorhandene Sys-temlandschaft in das Rechenzentrum des Dienstleisters migriert werden. Neben der Gewährleistung des Betriebs wird die Konsolidierung und Weiterentwicklung des Web-Hostings unterstützt. Die erforderliche Hardware für das Hosting wird durch den Auftragnehmer neuwertig be-reitgestellt. Der Auftragnehmer leistet einen umfassenden Service für das Gesamtsystem (Full-Service). Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist umweltzertifiziert. Das Web-Hosting soll in einem nachweislich klimaneutralen Rechenzentrum erfolgen. Darüber hinaus muss ein zertifizierter IT-Grundschutz, nach ISO 27001 oder BSI-Standard 200-1 oder vergleichbar nachgewiesen werden.. | 4 Jahre | 1.210.000 € |
| 5 | Rahmenverträge Digitale Kommunikation: Relaunch Website, Design, Hosting, Support und Weiterentwicklung
Los 5 - iMOVE-Portale Für die kontinuierliche Weiterentwicklung und den Betrieb der iMOVE-Internetpräsenz www.imove-germany.de einschließlich der Mikroseiten (www.imove-germany.de/china, www.imove-germany.de/india), der mobilen Version und des Extranets soll eine Rahmenvereinbarung für einen Zeitraum von vier Jahren geschlossen werden. Die kontinuierliche Weiterentwicklung und der Betrieb beinhalten insbesondere die konzeptionelle und technische Unterstützung für das deutschsprachige und das englischsprachige Portal auf imove-germany.de, die Mikroseiten, das Extranet sowie die Feinplanung, Implementierung und den technischen Support/Maintenance der Portale, der Mikroseiten und des Extranets, jeweils einschließlich mobiler Version. | 4 Jahre | 248.000 € |
| 6 | Rahmenverträge Digitale Kommunikation: Relaunch Website, Design, Hosting, Support und Weiterentwicklung
Los 6 - Portal Anerkennung in Deutschland Das Auftragslos umfasst den technischen Support, die Weiterentwicklung und die Umsetzung von neuen Projekten sowie aller damit verbundenen technischen Komponenten für das Anerkennungsportal www.anerkennung-in-deutschland.de über einen Zeitraum von vier Jahren. | 4 Jahre | 1.363.200 € |
| 7 | Rahmenverträge Digitale Kommunikation: Relaunch Website, Design, Hosting, Support und Weiterentwicklung
Los 7 – Portallandschaft der Nationalen Agentur Bildung für Europa Die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) beabsichtigt den Abschluss eines vierjährigen Rahmenvertrags mit einem externen Dienstleister. Gegenstand des Vertrags ist: • die technische Betreuung und der Support der gesamten Portallandschaft (ohne Hosting), • die kontinuierliche Weiterentwicklung der bestehenden Portale, • sowie die technische Umsetzung von Redesigns, Relaunches und potenziellen Neuentwick-lungen. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses umfasst die Portallandschaft der NA beim BIBB folgende fünf Webportale: 1. www.na-bibb.de – Dachportal 2. www.auslandsberatung-ausbildung.de 3. www.meinauslandspraktikum.de 4. www.europass-info.de 5. www.ria-ae.eu | 4 Jahre | 1.278.400 € |
| 8 | Rahmenverträge Digitale Kommunikation: Relaunch Website, Design, Hosting, Support und Weiterentwicklung
Los 8 - Leando-Portal Kontinuierliche Betreuung, Wartung und Support der bestehenden Drupal-Umgebung und der zugehörigen Services des Portals Leando. Weiter die Vorbereitung und die technische Durchführung des geplanten Umzugs des CMS der Plattform von Drupal zu Typo3. Es soll die Verfügbarkeit, Sicherheit und Performance der Plattform während und nach der Migration gesichert werden. Abschließend die Integration (ausgenommen der Community) der Infra-strukturkomponenten gemäß Leando-Architektur sowie die technische Dokumentation der durchgeführten Schritte. Pflege der Community und Typo3- Umgebung. Die Arbeiten erfolgen unter Einhaltung der Datenschutzvorgaben des BIBB und Sicherstellung von IT-Sicher-heit, Interoperabilität und Nachhaltigkeit. | 4 Jahre | 580.800 € |
Bedingungen8 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
• Berufliche Leistungsfähigkeit: Durchführungskompetenz Eignungskriterium: Der Bieter verfügt über qualifiziertes Personal und Fachkenntnisse (u.a. in den Bereichen: Gestaltungs- und Portalkonzepte, User Research, Projekt- und Service-Management, Barrierefreiheit, Dokumentation/Styleguide, Qualitäts … ganz lesenkürzer
• Berufliche Leistungsfähigkeit: Durchführungskompetenz Eignungskriterium: Der Bieter verfügt über qualifiziertes Personal und Fachkenntnisse (u.a. in den Bereichen: Gestaltungs- und Portalkonzepte, User Research, Projekt- und Service-Management, Barrierefreiheit, Dokumentation/Styleguide, Qualitätssicherung), um die beschriebenen Arbeitspakete umzusetzen. Indikatoren: Der Bieter kann die Leistungsfähigkeit des eingesetzten Personals anhand der verwendeten Methodik eines Referenzprojektes zum Web-Design eines vergleichbaren Portals (ggf. auch Portallandschaft) nachweisen, dass er seit mehr als zwei Jahren betreut. Der Name des Projektes ist (ggf. mit URL) und einer kurzen Beschreibung des eigenen Beitrags bekanntzugeben. • Berufliche Leistungsfähigkeit: Gestalterische Kreativität und Webdesign-Kompetenz Eignungskriterium: Der Bieter verfügt über qualifiziertes Personal und Fachkenntnisse (u.a. in den Bereichen: Gestaltungs- und Portalkonzepte, User Research, Web-Design, Visuelle und technische Umsetzung, Kreativität, Innovativität, Kommunikationsstärke und Präsentationsfähigkeit), um die beschriebenen Arbeitspakete qualitativ hochwertig umzusetzen. Indikatoren: Der Bieter kann seine Leistungsfähigkeit anhand eines vergleichbaren Portals, bei dem Kreativität eine besondere Rolle spielte, nachweisen. Der Name des Projektes ist (ggf. mit URL) und einer kurzen Beschreibung des eigenen Beitrags bekanntzugeben. • Berufliche Leistungsfähigkeit: Kompetenzen im Bereich der Barrierefreiheit Eignungskriterium: Der Bieter verfügt über qualifiziertes Personal und Fachkenntnisse im Bereich Barrierefreiheit, um die beschriebenen Arbeitspakete qualitativ hochwertig umzusetzen. Indikatoren: Der Bieter kann seine Leistungsfähigkeit anhand eines vergleichbaren Portals, bei dem die BITV bzw. vergleichbare internationale Normen zur Barrierefreiheit zur Anwendung kommen, nachweisen. Der Name des Projektes ist (ggf. mit URL) und einer kurzen Beschreibung des eigenen Beitrags bekanntzugeben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2026
- Vertragsende
- 31.03.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 2.864.800 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen … ganz lesenkürzer
Einlegung von Rechtsbehelfen Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teilt das BIBB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BIBB. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 2
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
• Zertifizierung und Erfahrung als OpenText-Partner Der Bieter kann seine Leistungsfähigkeit zum OpenText-CMS anhand eines Referenzprojektes, das er maßgeblich realisiert hat, nachweisen (Best-Practice-Referenz) und verfügt über eine entsprechende OpenText-Supportberechtigung für OpenText WSM (Eigen … ganz lesenkürzer
• Zertifizierung und Erfahrung als OpenText-Partner Der Bieter kann seine Leistungsfähigkeit zum OpenText-CMS anhand eines Referenzprojektes, das er maßgeblich realisiert hat, nachweisen (Best-Practice-Referenz) und verfügt über eine entsprechende OpenText-Supportberechtigung für OpenText WSM (Eigenerklärung mit Nachweis). • Erfahrung mit Typo3 Der Bieter kann seine Leistungsfähigkeit zum CMS Typo3 anhand eines Referenzprojektes, das er maßgeblich realisiert hat, nachweisen (Best-Practice-Referenz). • Das Unternehmen gewährleistet für die Entwicklungsarbeiten den IT-Grundschutz nach ISO 27001 oder BSI-Standard 200-1 (Eigenerklärung). • Die Erklärung des BIBB über die Auftragsverarbeitung (Anlage) ist abzugeben und zu unterzeichnen. Im Teil C der Anlage Technische organisatorische Maßnahmen (TOM) müssen Sicherheitsmaßnahmen i.S. v. Art. 32 DSGVO beschrieben werden. Der Teil ist ebenfalls zu unterschreiben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2026
- Vertragsende
- 31.03.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 1.536.000 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen … ganz lesenkürzer
Einlegung von Rechtsbehelfen Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teilt das BIBB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BIBB. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 3
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
• Erfahrung Applikationsentwicklung Der Bieter kann seine Leistungsfähigkeit zur Applikationsentwicklung anhand eines Referenzprojektes, das er maßgeblich realisiert hat, nachweisen (Best-Practice-Referenz). • Erfahrung Refaktorierung von Applikationen Der Bieter kann seine Leistungsfähigkeit anhand … ganz lesenkürzer
• Erfahrung Applikationsentwicklung Der Bieter kann seine Leistungsfähigkeit zur Applikationsentwicklung anhand eines Referenzprojektes, das er maßgeblich realisiert hat, nachweisen (Best-Practice-Referenz). • Erfahrung Refaktorierung von Applikationen Der Bieter kann seine Leistungsfähigkeit anhand eines Referenzprojektes darlegen, das er technisch modernisiert „refaktoriert“ hat. (Best-Practice-Referenz). • Das Unternehmen gewährleistet für die Entwicklungsarbeiten den IT-Grundschutz nach ISO 27001 oder BSI-Standard 200-1 (Eigenerklärung). • Die Erklärung des BIBB über die Auftragsverarbeitung (Anlage) ist abzugeben und zu unterzeichnen. Im Teil C der Anlage Technische organisatorische Maßnahmen (TOM) müssen Sicherheitsmaßnahmen i.S. v. Art. 32 DSGVO beschrieben werden. Der Teil ist ebenfalls zu unterschreiben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2026
- Vertragsende
- 31.03.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 2.080.800 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen … ganz lesenkürzer
Einlegung von Rechtsbehelfen Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teilt das BIBB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BIBB. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 4
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
• Qualifizierte Mitarbeitende stehen zur Verfügung Das Unternehmen verfügt über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die beschriebenen Arbeiten in den Bereichen Projekt- und Servicemanagement, Hosting, technische Dokumentation und IT-Sicherheit qualifiziert sind. Es hat mindestens 3 Mitarbeiten … ganz lesenkürzer
• Qualifizierte Mitarbeitende stehen zur Verfügung Das Unternehmen verfügt über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die beschriebenen Arbeiten in den Bereichen Projekt- und Servicemanagement, Hosting, technische Dokumentation und IT-Sicherheit qualifiziert sind. Es hat mindestens 3 Mitarbeitende, die in den letzten 2 Jahren in einem dieser Bereiche in einem Projekt federführend tätig waren. Die vorhandenen personellen Ressourcen sind für die zu erbringenden Leistungen ausreichend. (Nachweis anhand kurzer Profile) • Erfahrung mit dem Web-Hosting großer Portallandschaften Der Auftragnehmer kann seine Leistungsfähigkeit anhand eines Referenzprojektes zum Web-Hosting einer vergleichbaren Portallandschaft nachweisen, die er seit drei Jahren betreut. Der Name des Projekts ist bekanntzugeben. • Das Unternehmen besitzt einen IT-Grundschutz nach ISO 27001 oder BSI-Standard 200-1, der mit entsprechenden Zertifikaten belegt werden kann. • Das Unternehmen verfügt über ein klimaneutrales Rechenzentrum und kann das auch belegen. • Die Erklärung des BIBB über die Auftragsverarbeitung (Anlage) ist abzugeben und zu unterzeichnen. Im Teil C der Anlage Technische organisatorische Maßnahmen (TOM) müssen Sicherheitsmaßnahmen i.S. v. Art. 32 DSGVO beschrieben werden. Der Teil ist ebenfalls zu unterschreiben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2026
- Vertragsende
- 31.03.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 1.210.000 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen … ganz lesenkürzer
Einlegung von Rechtsbehelfen Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teilt das BIBB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BIBB. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 5
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
• Das Unternehmen verfügt über Erfahrung in Implementierung von Projekten in OpenText Web Solutions, Erfahrung mit OpenText Website Management und Delivery Server. Es hat mindestens ein Projekt dieser Art in den letzten drei Jahren durchgeführt. Der Name/die Namen des Projekts/der Projekte sind beka … ganz lesenkürzer
• Das Unternehmen verfügt über Erfahrung in Implementierung von Projekten in OpenText Web Solutions, Erfahrung mit OpenText Website Management und Delivery Server. Es hat mindestens ein Projekt dieser Art in den letzten drei Jahren durchgeführt. Der Name/die Namen des Projekts/der Projekte sind bekanntzugeben. • Das Unternehmen ist OpenText-Partner und weist diese Partnerschaft nach. • Das Unternehmen hat Erfahrung mit dem Content Management System Typo 3 . Es hat mindestens ein Projekt mit Typo 3 in den letzten drei Jahren durchgeführt. Der Name/die Namen des Projekts/der Projekte sind bekanntzugeben. • Das Unternehmen hat Erfahrung mit der Anwendung der BITV in Projekten und belegt die Erfahrung durch die Nennung mindestens eines Referenzprojektes in den letzten drei Jahren. • Das Unternehmen hat Erfahrung mit der Implementierung von mehrsprachigen Projekten inklusive Sprachen mit nicht-lateinischen Schriftzeichen. Das Unternehmen hat Erfahrung mit internationalen Zeichensätzen inklusive RTL-Layout. • Das Unternehmen hat Erfahrung mit der Implementierung von Web-Applikationen und Datenbanken, die organisatorisch, inhaltlich und technisch der iMOVE-Anbieter-Datenbank vergleichbar sind. Es nennt mindestens ein Referenzprojekt der letzten drei Jahre. Der Name des Projektes ist bekanntzugeben. • Das Unternehmen gewährleistet für die Entwicklungsarbeiten den IT-Grundschutz nach ISO 27001 oder BSI-Standard 200-1 (Eigenerklärung). • Die Erklärung des BIBB über die Auftragsverarbeitung (Anlage) ist abzugeben und zu unterzeichnen. Im Teil C der Anlage Technische organisatorische Maßnahmen (TOM) müssen Sicherheitsmaßnahmen i.S. v. Art. 32 DSGVO beschrieben werden. Der Teil ist ebenfalls zu unterschreiben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2026
- Vertragsende
- 31.03.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 248.000 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen … ganz lesenkürzer
Einlegung von Rechtsbehelfen Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teilt das BIBB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BIBB. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 6
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
• Der Bieter kann seine Leistungsfähigkeit anhand eines Referenzprojektes mit einer vergleichbaren Webpräsenz nachweisen, die er in den letzten drei Jahren betreut hat. Diese Webpräsenz muss mehrsprachig (inkl. nicht-lateinischen Schriftzeichen) und über mind. eine komplexe Applikation verfügen (ein … ganz lesenkürzer
• Der Bieter kann seine Leistungsfähigkeit anhand eines Referenzprojektes mit einer vergleichbaren Webpräsenz nachweisen, die er in den letzten drei Jahren betreut hat. Diese Webpräsenz muss mehrsprachig (inkl. nicht-lateinischen Schriftzeichen) und über mind. eine komplexe Applikation verfügen (eine mindestens zweistufige Abfragelogik auf eine Datenbank). • Der Auftragnehmer kann seine Leistungsfähigkeit anhand eines Referenzprojektes eines Relaunches mit einer vergleichbaren Website vorweisen. Diese Webpräsenz muss mehrsprachig (inkl. nicht-lateinischen Schriftzeichen) und über mind. eine komplexe Applikation verfügen (eine mindestens zweistufige Abfragelogik auf eine Datenbank). • Der Auftragnehmer kann seine Leistungsfähigkeit anhand eines Referenzprojektes zur Chatbot-Entwicklung vorweisen. Der Namen des Projektes ist bekannt zu geben. • Das Unternehmen gewährleistet für die Entwicklungsarbeiten den IT-Grundschutz nach ISO 27001 oder BSI-Standard 200-1 (Eigenerklärung). • Die Erklärung des BIBB über die Auftragsverarbeitung (Anlage) ist abzugeben und zu unterzeichnen. Im Teil C der Anlage Technische organisatorische Maßnahmen (TOM) müssen Sicherheitsmaßnahmen i.S. v. Art. 32 DSGVO beschrieben werden. Der Teil ist ebenfalls zu unterschreiben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2026
- Vertragsende
- 31.03.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 1.363.200 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen … ganz lesenkürzer
Einlegung von Rechtsbehelfen Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teilt das BIBB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BIBB. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 7
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
• Das Unternehmen verfügt über Erfahrung in Support und Weiterentwicklung von mindestens zwei komplexen Portallandschafts-Projekten in Typo3 aus den letzten drei Jahren. Die Namen der Projekte sind bekanntzugeben. • Das Unternehmen verfügt über mindestens sechs Mitarbeitende, die für die beschrieben … ganz lesenkürzer
• Das Unternehmen verfügt über Erfahrung in Support und Weiterentwicklung von mindestens zwei komplexen Portallandschafts-Projekten in Typo3 aus den letzten drei Jahren. Die Namen der Projekte sind bekanntzugeben. • Das Unternehmen verfügt über mindestens sechs Mitarbeitende, die für die beschriebenen Arbeiten qualifiziert sind. Sie verfügen über jeweils mindestens drei Jahre Arbeitserfahrung in Projektmanagement, Beratung, Typo3 aus den letzten drei Jahren. • Das Unternehmen hat Erfahrung mit der Anwendung der BITV 2 in Projekten und kann dies bei mindestens zwei bereits durchgeführten Projekten aus den letzten drei Jahren nachweisen. Die Namen der Projekte sind bekanntzugeben. • Das Unternehmen gewährleistet für die Entwicklungsarbeiten den IT-Grundschutz nach ISO 27001 oder BSI-Standard 200-1 (Eigenerklärung). • Die Erklärung des BIBB über die Auftragsverarbeitung (Anlage) ist abzugeben und zu unterzeichnen. Im Teil C der Anlage Technische organisatorische Maßnahmen (TOM) müssen Sicherheitsmaßnahmen i.S. v. Art. 32 DSGVO beschrieben werden. Der Teil ist ebenfalls zu unterschreiben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2026
- Vertragsende
- 31.03.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 1.278.400 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen … ganz lesenkürzer
Einlegung von Rechtsbehelfen Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teilt das BIBB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BIBB. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 8
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
• Erfahrung mit dem CMS Drupal Der Bieter kann seine Leistungsfähigkeit zum CMS Drupal anhand eines Referenzprojektes, das er maßgeblich realisiert hat, nachweisen. Das vom Bieter bearbeitete Projekt muss von der Komplexität zu Leando vergleichbar sein. Der Name des Projektes ist (ggf. mit URL) und … ganz lesenkürzer
• Erfahrung mit dem CMS Drupal Der Bieter kann seine Leistungsfähigkeit zum CMS Drupal anhand eines Referenzprojektes, das er maßgeblich realisiert hat, nachweisen. Das vom Bieter bearbeitete Projekt muss von der Komplexität zu Leando vergleichbar sein. Der Name des Projektes ist (ggf. mit URL) und einer kurzen Beschreibung des eigenen Beitrags bekanntzugeben. • Kenntnisse des Frameworks Angular Leando wird über ein sog. „decoupled frontend“ auf Basis von Angular ausgespielt. Diese Architektur soll nicht weiterentwickelt werden. Der Bieter muss aber in der Lage sein, vorhandene Umsetzungen in Angular zu analysieren. (Eigenerklärung ausreichender Kenntnisse) • Erfahrung mit Typo3 Der Bieter kann seine Leistungsfähigkeit zum CMS Typo3 anhand eines Referenzprojektes, das er maßgeblich realisiert hat, nachweisen. Das vom Bieter bearbeitete Projekt muss von der Komplexität zu Leando vergleichbar sein. Der Name des Projektes ist (ggf. mit URL) und einer kurzen Beschreibung des eigenen Beitrags bekanntzugeben. • Das Unternehmen gewährleistet für die Entwicklungsarbeiten den IT-Grundschutz nach ISO 27001 oder BSI-Standard 200-1 (Eigenerklärung). • Die Erklärung des BIBB über die Auftragsverarbeitung (Anlage) ist abzugeben und zu unterzeichnen. Im Teil C der Anlage Technische organisatorische Maßnahmen (TOM) müssen Sicherheitsmaßnahmen i.S. v. Art. 32 DSGVO beschrieben werden. Der Teil ist ebenfalls zu unterschreiben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2026
- Vertragsende
- 31.03.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 580.800 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen … ganz lesenkürzer
Einlegung von Rechtsbehelfen Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teilt das BIBB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BIBB. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53113 Bonn
- Kontakt
- vergabe@
bibb.de
Bei uns erfasst
- Jahrestagung der NA beim BIBB 202707.08.2026 · 2 Angebote
- Lieferung von 400 Laptops und 230 Dockingstationen21.01.2026 · 2 Angebote
- Logoentwicklung und Corporate Design (Los 1) und Erstellung des Online-Fachportals (Los 2) für die Servicestelle Weiterbildungsagenturen12.01.2026 · 16 Angebote
- Fortsetzung der iMOVE-Kontaktstelle in China17.11.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 724 (Internetdienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- 1&1 Versatel Deutschland GmbH2 Zuschläge
- Bietergemeinschaft MN Glasfaser GmbH/MUENET GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH2 Zuschläge
- Telekom Deutschland GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.02.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0533e262-8d2a-492d-98a7-46f578e0b42b.