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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarungsvergabe von bis zu 45 Elektrobussen mit Anschlussversorgung

Dresdner Verkehrsbetriebe AG · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen DVB_2025_033_086veröffentlicht 19.01.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 354 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Dresden01129, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 75 %, Leistung und Qualität 25 %.

  • Preis Bus und Anschlussversorgung50 %
  • Fahrzeug25 %
  • Folgekosten Energieverbrauch25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 12,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,8 Punkte
25 % teurer−15 Punkte
50 % teurer−25 Punkte
100 % teurer−37,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) als Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 45 Elektrobussen mit Anschlussversorgung.

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieser Vergabe ist ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag über die Lieferung von bis zu 45 Elektrobussen mit Anschlussversorgung gemäß den Anforderungen der DVB AG, insbesondere gemäß dem Lastenheft und den Verträgen. Der ausgeschriebene Auftrag in Form einer Rahmenvereinbarung ist ein Werkvertrag im Sinne von § 631 BGB. Die Hauptleistungspflicht des Auftragnehmers besteht jeweils darin, den vertraglich vereinbarten Erfolg des Liefer- und Instandhaltungsvertrag herbeizuführen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis Bus und Anschlussversorgung50 %
Fahrzeug25 %
Folgekosten Energieverbrauch25 %
Preis
Preis Bus und AnschlussversorgungBewertung des Preises für die Busse sowie die Anschlussversorgung. Die Gewichtung erfolgte gemäß veröffentlichter Bewertungsmatrix mit 50%. Dies entspricht einer maximalen Punktzahl von 1.100 Punkten.
Qualität
FahrzeugBewertung des angebotenen Fahrzeugs (erreichte Punktzahl aus dem veröffentlichten Lastenheft). Die Gewichtung erfolgte gemäß veröffentlichter Bewertungsmatrix mit 25%. Dies entspricht einer maximalen Punktzahl von 550 Punkten.
Kosten
Folgekosten EnergieverbrauchBewertung des angebotenen Fahrzeugs bzw. der entsprechenden Angaben der Bieter bzgl. des Energieverbrauchs (erreichte Punktzahl aus Angaben der Bieter). Die Gewichtung erfolgte gemäß veröffentlichter Bewertungsmatrix mit 25%. Dies entspricht einer maximalen Punktzahl von 550 Punkten.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
1) Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 45 Elektrobussen mit Anschlussversorgung. Die Beschaffung erfolgt in Form von Einzelabrufen. Mit Zuschlagserteilung erfolgt ein fixer erster Abruf von 6 Elektrobussen mit Anschlussversorgung gemäß den Anforderungen der DVB AG, insbesonder … ganz lesen1) Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 45 Elektrobussen mit Anschlussversorgung. Die Beschaffung erfolgt in Form von Einzelabrufen. Mit Zuschlagserteilung erfolgt ein fixer erster Abruf von 6 Elektrobussen mit Anschlussversorgung gemäß den Anforderungen der DVB AG, insbesondere gemäß dem Lastenheft und den Verträgen (Basisbereitstellung). Weitere Abrufe behält sich die Auftraggeberin ausdrücklich vor, ohne aber zu weiteren Einzelabrufen verpflichtet zu sein (Abrufoption). Weitere Einzelabrufe können durch die Auftraggeberin in Tranchen von 3 bis 5 Bussen mit Anschlussversorgung erfolgen. Sofern die Auftraggeberin bereits vorhandene Busse ersetzen muss (z. B. aufgrund eines Totalschadens) kann ein Abruf im Einzelfall auch nur von einem Bus erfolgen. 2) Die Bieter haben die im Lastenheft als Optionspositionen deklarierten Lastenheftanforderungen (technische Komponenten/ Funktionen) optional anzubieten. Die Auftraggeberin behält sich vor, diese Optionen bei oder nach Zuschlagserteilung gesondert zu beauftragen (Abrufoption). 3) Der Leistungszeitraum des Instandhaltungsvertrags beginnt ab Zuschlagserteilung und beträgt 12 Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit den Vertrag einmal um zwei weitere Jahre (Verlängerungsoption) zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustr. 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der V … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formulare bzw. Dokumente sollen verwendet werden. Die geforderten Angaben und Erklärungen sind in der Reihenfolge und Gliederung dieses Dokuments zu kennzeichnen und einzureichen. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Bieterbogen, der mit dem An … ganz lesen1. Die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formulare bzw. Dokumente sollen verwendet werden. Die geforderten Angaben und Erklärungen sind in der Reihenfolge und Gliederung dieses Dokuments zu kennzeichnen und einzureichen. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Bieterbogen, der mit dem Angebot einzureichen ist. Der Bieterbogen ist entsprechend auszufüllen, wo notwendig und vorgesehen zu ergänzen und an den dafür vorgesehenen Stellen die Person des Erklärenden zu benennen (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. 2. Die Angebotsunterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. 3. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 12 Monate sein, außer wenn in den Vergabeunterlagen etwas anderes bestimmt ist. Eigenerklärungen sind in Textform (§ 126b BGB) anzugeben, mit Datum zu versehen und mit dem Angebot einzureichen. Die Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Die Auftraggeberin erhält - unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers - sämtliche Rechte an den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen). Der Bieter stimmt mit der Abgabe seines Angebots diesem Rechtsübergang zu. 4. Neben Einzelbietern sind auch Bietergemeinschaften zugelassen sowie der Einsatz von Nachunternehmern durch den Bieter/ die Bietergemeinschaft. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und im Fall der Auftragsvergabe der Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Auftraggeberin wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer (anderen) Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Auftraggeberin zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerberbüros. 5. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung (§ 126b BGB) abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, alle Mitglieder aufgeführt sind, ein von allen Mitgliedern gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. 6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Bieterbogen einzureichen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche, berufliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft beruft, mit dem Bieterbogen vorzulegen. Die näheren Einzelheiten nebst entsprechenden Hinweisen sind in dem den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Bieterbogen erläutert. Sofern sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen von Nachunternehmen, konzernverbundenen U …
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CM573#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Daimler Buses GmbH, Leinfelden-Echterdingen; Daimler Buses GmbH, Leinfelden-Echterdingen2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

173vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (331 Lose mit Angabe)
491.669 €Zuschlagswert im Median
322.021 € – 849.062 €mittlere Hälfte, 62 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.11.2025

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