Rahmenvereinbarungen zur Unterstützung der Post-Merger-Integration der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim
Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2025-070veröffentlicht 15.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 5 Jahre
- bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 6
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- RV Change-Management, -Kommunikation und Weiterentwicklung der UnternehmenskulturLand Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg · StuttgartFrist 11.11.2026
- Kommunikationsleistungen und technischer Betrieb der digitalen Medien der Berufsgenossenschaft Handel und WarenlogistikBerufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik · MannheimFrist 26.11.2026
- externes Hochschul-ControllingStaatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim · 68161 MannheimFrist 13.11.2026
Alle Ausschreibungen: Beratung in Baden-Württemberg (3 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahrebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 6Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Heidelberg69120, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabeportal-bw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (100 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Qualität50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 14 Monatenan Universitätsklinikum Heidelberg
- Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhrvor 14 Monaten
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarungen zur Unterstützung der Post-Merger-Integration der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim gem. beigefügter Vergabeunterlagen.
Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche Das Land Baden-Württemberg hat Ende März 2025 im Rahmen der Ausnahmeregelung § 187 Absatz 10 des KHVVG durch Erlaubnis des Sozialministerium die Verbundbildung der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim genehmigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg soll Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell (Mutter-Tochter-Modell) sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Der universitäre Verbund soll bundesweiten "Leuchtturmcharakter" besitzen und Exzellenz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung sicherstellen. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffnet ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Due Diligence (DD) liegt nunmehr eine Business- und Investplanung für den geplanten Verbund vor. Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. DD-Arbeiten indikative Verbund-Zielbilder entwickelt und entsprechende, synergetische Verbundpotenziale ermittelt, die die Grundlage für die Post-Merger-Integration bilden. Eine Vielzahl von Pre-Merger-Arbeitsgruppen sind bereits konstituiert und erarbeiten die Grundlagen für die Postmerger-Integrationsphase. Im Juli 2025 haben der Ministerrat des Landes BW, der Gemeinderat der Stadt Mannheim und der Aufsichtsrat des UKHD jeweils weitere, grundsätzliche Beschlüsse zur Bildung des Verbundes gefasst. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Verhandlungen des Vertragswerks im 3. Q. 2025 abgeschlossen werden und danach der politische Entscheidungsprozess und die Zustimmung aller involvierten Organe und Gremien, sowie "Signing und Closing" des Verbundes bis zum 01.01.2026 erfolgen. Die eigentlichen Integrationsprojekte in allen Bereichen (Primär,- Sekundär- und Tertiär) werden deshalb ab Januar 2026, nach dem Closing des Verbundes, in die Umsetzungsphase kommen, wobei natürlich die Vorarbeiten und Ergebnisse der o.g. Arbeitsgruppen berücksichtigt werden müssen. Auftragsgegenstand ist die Beraterunterstützung der Postmerger-Integrationsphase. Mit dieser Ausschreibung sollen für verschiedene Fachdisziplinen BeraterInnen als RahmenvertragspartnerInnen innerhalb der nachfolgenden Lose gewonnen werden: - Los 1: Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche - Los 2a: Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster - Los 2b: Tertiärbereiche/Verwaltungscluster - Los 3: IT/Digitalisierungs-Bereich - Los 4: Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling - Los 5: Kommunikation/Change-Management | 5 Jahre | – |
| 2 | Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster (exkl. IT) Das Land Baden-Württemberg hat Ende März 2025 im Rahmen der Ausnahmeregelung § 187 Absatz 10 des KHVVG durch Erlaubnis des Sozialministerium die Verbundbildung der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim genehmigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg soll Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell (Mutter-Tochter-Modell) sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Der universitäre Verbund soll bundesweiten "Leuchtturmcharakter" besitzen und Exzellenz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung sicherstellen. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffnet ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Due Diligence (DD) liegt nunmehr eine Business- und Investplanung für den geplanten Verbund vor. Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. DD-Arbeiten indikative Verbund-Zielbilder entwickelt und entsprechende, synergetische Verbundpotenziale ermittelt, die die Grundlage für die Post-Merger-Integration bilden. Eine Vielzahl von Pre-Merger-Arbeitsgruppen sind bereits konstituiert und erarbeiten die Grundlagen für die Postmerger-Integrationsphase. Im Juli 2025 haben der Ministerrat des Landes BW, der Gemeinderat der Stadt Mannheim und der Aufsichtsrat des UKHD jeweils weitere, grundsätzliche Beschlüsse zur Bildung des Verbundes gefasst. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Verhandlungen des Vertragswerks im 3. Q. 2025 abgeschlossen werden und danach der politische Entscheidungsprozess und die Zustimmung aller involvierten Organe und Gremien, sowie "Signing und Closing" des Verbundes bis zum 01.01.2026 erfolgen. Die eigentlichen Integrationsprojekte in allen Bereichen (Primär,- Sekundär- und Tertiär) werden deshalb ab Januar 2026, nach dem Closing des Verbundes, in die Umsetzungsphase kommen, wobei natürlich die Vorarbeiten und Ergebnisse der o.g. Arbeitsgruppen berücksichtigt werden müssen. Auftragsgegenstand ist die Beraterunterstützung der Postmerger-Integrationsphase. Mit dieser Ausschreibung sollen für verschiedene Fachdisziplinen BeraterInnen als RahmenvertragspartnerInnen innerhalb der nachfolgenden Lose gewonnen werden: - Los 1: Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche - Los 2a: Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster - Los 2b: Tertiärbereiche/Verwaltungscluster - Los 3: IT/Digitalisierungs-Bereich - Los 4: Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling - Los 5: Kommunikation/Change-Management | 5 Jahre | – |
| 3 | Tertiärbereiche/Verwaltungscluster (exkl. IT) Das Land Baden-Württemberg hat Ende März 2025 im Rahmen der Ausnahmeregelung § 187 Absatz 10 des KHVVG durch Erlaubnis des Sozialministerium die Verbundbildung der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim genehmigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg soll Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell (Mutter-Tochter-Modell) sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Der universitäre Verbund soll bundesweiten "Leuchtturmcharakter" besitzen und Exzellenz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung sicherstellen. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffnet ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Due Diligence (DD) liegt nunmehr eine Business- und Investplanung für den geplanten Verbund vor. Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. DD-Arbeiten indikative Verbund-Zielbilder entwickelt und entsprechende, synergetische Verbundpotenziale ermittelt, die die Grundlage für die Post-Merger-Integration bilden. Eine Vielzahl von Pre-Merger-Arbeitsgruppen sind bereits konstituiert und erarbeiten die Grundlagen für die Postmerger-Integrationsphase. Im Juli 2025 haben der Ministerrat des Landes BW, der Gemeinderat der Stadt Mannheim und der Aufsichtsrat des UKHD jeweils weitere, grundsätzliche Beschlüsse zur Bildung des Verbundes gefasst. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Verhandlungen des Vertragswerks im 3. Q. 2025 abgeschlossen werden und danach der politische Entscheidungsprozess und die Zustimmung aller involvierten Organe und Gremien, sowie "Signing und Closing" des Verbundes bis zum 01.01.2026 erfolgen. Die eigentlichen Integrationsprojekte in allen Bereichen (Primär,- Sekundär- und Tertiär) werden deshalb ab Januar 2026, nach dem Closing des Verbundes, in die Umsetzungsphase kommen, wobei natürlich die Vorarbeiten und Ergebnisse der o.g. Arbeitsgruppen berücksichtigt werden müssen. Auftragsgegenstand ist die Beraterunterstützung der Postmerger-Integrationsphase. Mit dieser Ausschreibung sollen für verschiedene Fachdisziplinen BeraterInnen als RahmenvertragspartnerInnen innerhalb der nachfolgenden Lose gewonnen werden: - Los 1: Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche - Los 2a: Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster - Los 2b: Tertiärbereiche/Verwaltungscluster - Los 3: IT/Digitalisierungs-Bereich - Los 4: Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling - Los 5: Kommunikation/Change-Management | 5 Jahre | – |
| 4 | IT/Digitalisierungs-Bereich Das Land Baden-Württemberg hat Ende März 2025 im Rahmen der Ausnahmeregelung § 187 Absatz 10 des KHVVG durch Erlaubnis des Sozialministerium die Verbundbildung der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim genehmigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg soll Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell (Mutter-Tochter-Modell) sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Der universitäre Verbund soll bundesweiten "Leuchtturmcharakter" besitzen und Exzellenz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung sicherstellen. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffnet ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Due Diligence (DD) liegt nunmehr eine Business- und Investplanung für den geplanten Verbund vor. Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. DD-Arbeiten indikative Verbund-Zielbilder entwickelt und entsprechende, synergetische Verbundpotenziale ermittelt, die die Grundlage für die Post-Merger-Integration bilden. Eine Vielzahl von Pre-Merger-Arbeitsgruppen sind bereits konstituiert und erarbeiten die Grundlagen für die Postmerger-Integrationsphase. Im Juli 2025 haben der Ministerrat des Landes BW, der Gemeinderat der Stadt Mannheim und der Aufsichtsrat des UKHD jeweils weitere, grundsätzliche Beschlüsse zur Bildung des Verbundes gefasst. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Verhandlungen des Vertragswerks im 3. Q. 2025 abgeschlossen werden und danach der politische Entscheidungsprozess und die Zustimmung aller involvierten Organe und Gremien, sowie "Signing und Closing" des Verbundes bis zum 01.01.2026 erfolgen. Die eigentlichen Integrationsprojekte in allen Bereichen (Primär,- Sekundär- und Tertiär) werden deshalb ab Januar 2026, nach dem Closing des Verbundes, in die Umsetzungsphase kommen, wobei natürlich die Vorarbeiten und Ergebnisse der o.g. Arbeitsgruppen berücksichtigt werden müssen. Auftragsgegenstand ist die Beraterunterstützung der Postmerger-Integrationsphase. Mit dieser Ausschreibung sollen für verschiedene Fachdisziplinen BeraterInnen als RahmenvertragspartnerInnen innerhalb der nachfolgenden Lose gewonnen werden: - Los 1: Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche - Los 2a: Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster - Los 2b: Tertiärbereiche/Verwaltungscluster - Los 3: IT/Digitalisierungs-Bereich - Los 4: Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling - Los 5: Kommunikation/Change-Management | 5 Jahre | – |
| 5 | Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling Das Land Baden-Württemberg hat Ende März 2025 im Rahmen der Ausnahmeregelung § 187 Absatz 10 des KHVVG durch Erlaubnis des Sozialministerium die Verbundbildung der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim genehmigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg soll Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell (Mutter-Tochter-Modell) sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Der universitäre Verbund soll bundesweiten "Leuchtturmcharakter" besitzen und Exzellenz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung sicherstellen. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffnet ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Due Diligence (DD) liegt nunmehr eine Business- und Investplanung für den geplanten Verbund vor. Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. DD-Arbeiten indikative Verbund-Zielbilder entwickelt und entsprechende, synergetische Verbundpotenziale ermittelt, die die Grundlage für die Post-Merger-Integration bilden. Eine Vielzahl von Pre-Merger-Arbeitsgruppen sind bereits konstituiert und erarbeiten die Grundlagen für die Postmerger-Integrationsphase. Im Juli 2025 haben der Ministerrat des Landes BW, der Gemeinderat der Stadt Mannheim und der Aufsichtsrat des UKHD jeweils weitere, grundsätzliche Beschlüsse zur Bildung des Verbundes gefasst. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Verhandlungen des Vertragswerks im 3. Q. 2025 abgeschlossen werden und danach der politische Entscheidungsprozess und die Zustimmung aller involvierten Organe und Gremien, sowie "Signing und Closing" des Verbundes bis zum 01.01.2026 erfolgen. Die eigentlichen Integrationsprojekte in allen Bereichen (Primär,- Sekundär- und Tertiär) werden deshalb ab Januar 2026, nach dem Closing des Verbundes, in die Umsetzungsphase kommen, wobei natürlich die Vorarbeiten und Ergebnisse der o.g. Arbeitsgruppen berücksichtigt werden müssen. Auftragsgegenstand ist die Beraterunterstützung der Postmerger-Integrationsphase. Mit dieser Ausschreibung sollen für verschiedene Fachdisziplinen BeraterInnen als RahmenvertragspartnerInnen innerhalb der nachfolgenden Lose gewonnen werden: - Los 1: Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche - Los 2a: Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster - Los 2b: Tertiärbereiche/Verwaltungscluster - Los 3: IT/Digitalisierungs-Bereich - Los 4: Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling - Los 5: Kommunikation/Change-Management | 5 Jahre | – |
| 6 | Kommunikation/Change-Management Das Land Baden-Württemberg hat Ende März 2025 im Rahmen der Ausnahmeregelung § 187 Absatz 10 des KHVVG durch Erlaubnis des Sozialministerium die Verbundbildung der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim genehmigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg soll Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell (Mutter-Tochter-Modell) sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Der universitäre Verbund soll bundesweiten "Leuchtturmcharakter" besitzen und Exzellenz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung sicherstellen. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffnet ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Due Diligence (DD) liegt nunmehr eine Business- und Investplanung für den geplanten Verbund vor. Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. DD-Arbeiten indikative Verbund-Zielbilder entwickelt und entsprechende, synergetische Verbundpotenziale ermittelt, die die Grundlage für die Post-Merger-Integration bilden. Eine Vielzahl von Pre-Merger-Arbeitsgruppen sind bereits konstituiert und erarbeiten die Grundlagen für die Postmerger-Integrationsphase. Im Juli 2025 haben der Ministerrat des Landes BW, der Gemeinderat der Stadt Mannheim und der Aufsichtsrat des UKHD jeweils weitere, grundsätzliche Beschlüsse zur Bildung des Verbundes gefasst. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Verhandlungen des Vertragswerks im 3. Q. 2025 abgeschlossen werden und danach der politische Entscheidungsprozess und die Zustimmung aller involvierten Organe und Gremien, sowie "Signing und Closing" des Verbundes bis zum 01.01.2026 erfolgen. Die eigentlichen Integrationsprojekte in allen Bereichen (Primär,- Sekundär- und Tertiär) werden deshalb ab Januar 2026, nach dem Closing des Verbundes, in die Umsetzungsphase kommen, wobei natürlich die Vorarbeiten und Ergebnisse der o.g. Arbeitsgruppen berücksichtigt werden müssen. Auftragsgegenstand ist die Beraterunterstützung der Postmerger-Integrationsphase. Mit dieser Ausschreibung sollen für verschiedene Fachdisziplinen BeraterInnen als RahmenvertragspartnerInnen innerhalb der nachfolgenden Lose gewonnen werden: - Los 1: Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche - Los 2a: Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster - Los 2b: Tertiärbereiche/Verwaltungscluster - Los 3: IT/Digitalisierungs-Bereich - Los 4: Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling - Los 5: Kommunikation/Change-Management | 5 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preiskriterium in Form von "blended rates"
- Qualität
- Qualitätskriterium
Eignung8 von 8 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden Erklärung über eine bestehende oder im Zuschlagsfalle abzuschließende Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von 5.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestkriterium 2/Bewertungskriterium B: (mind.) 1 unternehmensbezogenes Referenzprojekt über vergleichbare Tätigkeiten innerhalb der vergangenen 5 Jahre (2020-2025), welches bereits eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten besitzt oder erfolgreich abgeschlossen wurde. - für Los 1: Postmerger-Integr … ganz lesenkürzer
Mindestkriterium 2/Bewertungskriterium B: (mind.) 1 unternehmensbezogenes Referenzprojekt über vergleichbare Tätigkeiten innerhalb der vergangenen 5 Jahre (2020-2025), welches bereits eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten besitzt oder erfolgreich abgeschlossen wurde. - für Los 1: Postmerger-Integrations-Beratungsleistung für ein Krankenhaus der Maximalversorgung (nicht zwingend Universitätsklinikum) in den Primär- und Sekundärbereichen - für Los 2a: Postmerger-Integrations-Beratungsleistung für ein Krankenhaus der Maximalversorgung (nicht zwingend Universitätsklinikum) in den Tertiärbereichen/Versorgungs- und Technikcluster - für Los 2b: Postmerger-Integrations-Beratungsleistung für ein Krankenhaus der Maximalversorgung (nicht zwingend Universitätsklinikum) in den Tertiärbereichen/Verwaltungscluster - für Los 3: Postmerger-Integrations-Beratungsleistung für ein Krankenhaus der Maximalversorgung (nicht zwingend Universitätsklinikum) im IT/Digitalisierungsbereich - für Los 4: Postmerger-Integrations-Beratungsleistung für ein Krankenhaus der Maximalversorgung (nicht zwingend Universitätsklinikum) als Projektmanagement-Office und Projektcontroller - für Los 5: Postmerger-Integrations-Beratungsleistung für ein Krankenhaus der Maximalversorgung (nicht zwingend Universitätsklinikum) im Bereich Kommunikation/Change Management Mindestkriterium 2/Bewertungskriterium B, Unterkriterium 1: Anzahl der unterschiedlich durchgeführten Beratungsleistungsdimensionen (siehe Anlage 1.1 bis 1.6, Ziffer 2 a) bis e)) Benennung und Erläuterung der konkret durchgeführten Projektleistungen in Postmerger-Integrationsprojekten: a) Strukturelle Unterstützung - Einrichtung der Arbeitsgruppen (Ziele, Teilnehmer, Rollen, Regeln) - Koordination und Schnittstellenmanagement - Planung und Zeitmanagement b) Moderation und Methodik - Moderation der Gruppensitzungen - Anwendung bewährter Methoden (SWOT, Gap-Analyse, Prozesslandkarten etc.) - Dokumentation von Ergebnissen und Aufgaben (Protokollierung) c) Fachliche Beratung - Einbringen von Best Practices und Branchen-Know-how - Durchführung von Detail-Analysen und/oder Ausarbeitungen u.a. zur Potenzialhebung - Fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung von Lösungen - Beratung zu rechtlichen und regulatorischen Aspekten d) Qualitätssicherung und Nachverfolgung - Review und Feedback zu Zwischenergebnissen - Abstimmung auf Gesamtprojektziele - Verfolgung von Maßnahmen; Aufgaben und Zielerreichungsgrad (Action Tracking) e) Nachhaltigkeit und Wissenssicherung - Know-how-Transfer (Templates, Leitfäden, Schulungen) - Dokumentation für spätere Auswertungen und Audits Durchführung einer Leistungsdimension: 3 Punkte Durchführung von zwei Leistungsdimensionen: 6 Punkte Durchführung von drei Leistungsdimensionen: 9 Punkte Durchführung von vier Leistungsdimensionen: 12 Punkte Durchführung von fünf Leistungsdimensionen: 15 Punkte Mindestkriterium 2/Bewertungskriterium B, Unterkriterium 2: Anzahl der unternehmensbezogenen Integrations-/Referenzprojekte über vergleichbare Tätigkeiten innerhalb der vergangenen 5 Jahre (mind. 1/maximal 5) Benennung und Erläuterung der konkreten Postmerger-Integrationsprojekte Benennung eines Referenzprojekts: 3 Punkte Benennung von zwei Referenzprojekten: 6 Punkte Benennung von drei Referenzprojekten: 9 Punkte Benennung von vier Referenzprojekten: 12 Punkte Benennung von fünf Referenzprojekten: 15 Punkte Mindestkriterium 2/Bewertungskriterium B, Unterkriterium 3: Summe der Projektdauer der unternehmensbezogenen Integrations-/Referenzprojekte Benennung der Projektdauer der Referenzprojekte Summe der Projektdauer der benannten Referenzprojekte kleiner 6 Monate: 1 Punkt Summe der Projektdauer der benannten Referenzprojekte größer/gleich 6 Monate und kleiner 12 Monate: 2 Punkte Summe der Projektdauer der benannten Referenzprojekte größer/gleich 12 Monate und kleiner 18 Monate: 3 Punkte Summe der Projektdauer der benannten Referenzprojekte größer/gleich 18 Monate und kleiner 24 Monat …- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Mittelwert der Höhe des Jahresumsatzes des Gesamtunternehmens (netto) der letzten 5 Geschäftsjahre Angabe des Jahresumsatzes des Gesamtunternehmens in den Geschäftsjahren 2020 bis 2024 Mittelwert kleiner 1 Mio. EUR: 2 Punkte Mittelwert größer/gleich 1 bis kleiner 5 Mio. EUR: 3 Punkte Mittelwert größer/gleich 5 bis kleiner 10 Mio. EUR: 4 Punkte Mittelwert größer/gleich 10 Mio. EUR: 5 Punkte
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Mittelwert des jährlichen Anteils der vergleichbaren Projekte am Jahresumsatz (netto) der letzten 5 Geschäftsjahre Angabe des jährlichen Anteils der mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekte am Jahresumsatz in den Geschäftsjahren 2020 bis 2024 Mittelwert kleiner 25% des Jahresumsatz (netto) … ganz lesenkürzer
Mittelwert des jährlichen Anteils der vergleichbaren Projekte am Jahresumsatz (netto) der letzten 5 Geschäftsjahre Angabe des jährlichen Anteils der mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekte am Jahresumsatz in den Geschäftsjahren 2020 bis 2024 Mittelwert kleiner 25% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtunternehmens: 2 Punkte Mittelwert größer/gleich 25% und kleiner 50% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtunternehmens: 3 Punkt Mittelwert größer/gleich 50% und kleiner 75% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtunternehmens: 4 Punkte Mittelwert größer/gleich 75% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtunternehmens: 5 Punkte- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Mittelwert der jährlichen Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Gesamtunternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre Angabe der jährlichen Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Gesamtunternehmens in den Geschäftsjahren 2022 bis 2024 Mittelwert kleiner 10 MA: 2 Punkte Mittelwert größer/gleic … ganz lesenkürzer
Mittelwert der jährlichen Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Gesamtunternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre Angabe der jährlichen Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Gesamtunternehmens in den Geschäftsjahren 2022 bis 2024 Mittelwert kleiner 10 MA: 2 Punkte Mittelwert größer/gleich 10 bis kleiner 30 MA: 3 Punkte Mittelwert größer/gleich 30 bis kleiner 50 MA: 4 Punkte Mittelwert größer/gleich 50 MA: 5 Punkte- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Rahmenvereinbarungen werden entsprechend § 21 Abs. 6 VgV auf 4 Jahre geschlossen. Nach aktuellem Terminplan ist der Abschluss der Leistungen bis zum 31.12.2028 vorgesehen. Aus einer Vielzahl von Projekten dieser Art ist bekannt, dass sich solche Projekte dynamisch entwickeln und … ganz lesenkürzer
bis zu 1-mal: Die Rahmenvereinbarungen werden entsprechend § 21 Abs. 6 VgV auf 4 Jahre geschlossen. Nach aktuellem Terminplan ist der Abschluss der Leistungen bis zum 31.12.2028 vorgesehen. Aus einer Vielzahl von Projekten dieser Art ist bekannt, dass sich solche Projekte dynamisch entwickeln und damit zeitlich verändern können. In diesem Fall ist es wichtig, auf Beratungsunternehmen zurückgreifen zu können, die das Projekt bereits kennen. Daher besitzt der Auftraggeber die Option, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmalig um ein Jahr zu verlängern.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabeportal-bw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarb … ganz lesenkürzer
Leistung: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten Auftrags verwendet werden.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Noch nicht bekannt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Ka … ganz lesenkürzer
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YHZ6 Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Im Neuenheimer Feld 672, 69120 Heidelberg
- Website
- klinikum.uni-heidelberg.de
- Kontakt
- vergabestelle.gb3@
med.uni-heidelberg.de
Bei uns erfasst
- Lieferung von Reinigungschemikalien für die Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim05.11.2026 · 5 Angebote
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Alle 3 offenen Ausschreibungen von Universitätsklinikum Heidelberg, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Baden-Württemberg (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- A.T. Kearney GmbH2 Zuschläge
- ADVISORI FTC GmbH2 Zuschläge
- Bietergemeinschaft Drees & Sommer SE mit Holinger2 Zuschläge
- Deloitte Consulting GmbH2 Zuschläge
- EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft2 Zuschläge
- KPMG AG WPG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d7bc2115-1d8b-4fbd-898b-f18610d8ea17.