Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarungen zur Unterstützung der Post-Merger-Integration der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim

Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025-070veröffentlicht 15.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 418 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Baden-Württemberg (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
6Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Ort der Leistung
Heidelberg69120, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabeportal-bw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (100 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Qualität50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Universitätsklinikum Heidelberg
    vor 14 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarungen zur Unterstützung der Post-Merger-Integration der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim gem. beigefügter Vergabeunterlagen.

Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche

Das Land Baden-Württemberg hat Ende März 2025 im Rahmen der Ausnahmeregelung § 187 Absatz 10 des KHVVG durch Erlaubnis des Sozialministerium die Verbundbildung der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim genehmigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg soll Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell (Mutter-Tochter-Modell) sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Der universitäre Verbund soll bundesweiten "Leuchtturmcharakter" besitzen und Exzellenz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung sicherstellen. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffnet ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Due Diligence (DD) liegt nunmehr eine Business- und Investplanung für den geplanten Verbund vor. Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. DD-Arbeiten indikative Verbund-Zielbilder entwickelt und entsprechende, synergetische Verbundpotenziale ermittelt, die die Grundlage für die Post-Merger-Integration bilden. Eine Vielzahl von Pre-Merger-Arbeitsgruppen sind bereits konstituiert und erarbeiten die Grundlagen für die Postmerger-Integrationsphase. Im Juli 2025 haben der Ministerrat des Landes BW, der Gemeinderat der Stadt Mannheim und der Aufsichtsrat des UKHD jeweils weitere, grundsätzliche Beschlüsse zur Bildung des Verbundes gefasst. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Verhandlungen des Vertragswerks im 3. Q. 2025 abgeschlossen werden und danach der politische Entscheidungsprozess und die Zustimmung aller involvierten Organe und Gremien, sowie "Signing und Closing" des Verbundes bis zum 01.01.2026 erfolgen. Die eigentlichen Integrationsprojekte in allen Bereichen (Primär,- Sekundär- und Tertiär) werden deshalb ab Januar 2026, nach dem Closing des Verbundes, in die Umsetzungsphase kommen, wobei natürlich die Vorarbeiten und Ergebnisse der o.g. Arbeitsgruppen berücksichtigt werden müssen. Auftragsgegenstand ist die Beraterunterstützung der Postmerger-Integrationsphase. Mit dieser Ausschreibung sollen für verschiedene Fachdisziplinen BeraterInnen als RahmenvertragspartnerInnen innerhalb der nachfolgenden Lose gewonnen werden: - Los 1: Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche - Los 2a: Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster - Los 2b: Tertiärbereiche/Verwaltungscluster - Los 3: IT/Digitalisierungs-Bereich - Los 4: Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling - Los 5: Kommunikation/Change-Management

5 Jahre–
2
Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster (exkl. IT)

Das Land Baden-Württemberg hat Ende März 2025 im Rahmen der Ausnahmeregelung § 187 Absatz 10 des KHVVG durch Erlaubnis des Sozialministerium die Verbundbildung der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim genehmigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg soll Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell (Mutter-Tochter-Modell) sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Der universitäre Verbund soll bundesweiten "Leuchtturmcharakter" besitzen und Exzellenz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung sicherstellen. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffnet ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Due Diligence (DD) liegt nunmehr eine Business- und Investplanung für den geplanten Verbund vor. Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. DD-Arbeiten indikative Verbund-Zielbilder entwickelt und entsprechende, synergetische Verbundpotenziale ermittelt, die die Grundlage für die Post-Merger-Integration bilden. Eine Vielzahl von Pre-Merger-Arbeitsgruppen sind bereits konstituiert und erarbeiten die Grundlagen für die Postmerger-Integrationsphase. Im Juli 2025 haben der Ministerrat des Landes BW, der Gemeinderat der Stadt Mannheim und der Aufsichtsrat des UKHD jeweils weitere, grundsätzliche Beschlüsse zur Bildung des Verbundes gefasst. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Verhandlungen des Vertragswerks im 3. Q. 2025 abgeschlossen werden und danach der politische Entscheidungsprozess und die Zustimmung aller involvierten Organe und Gremien, sowie "Signing und Closing" des Verbundes bis zum 01.01.2026 erfolgen. Die eigentlichen Integrationsprojekte in allen Bereichen (Primär,- Sekundär- und Tertiär) werden deshalb ab Januar 2026, nach dem Closing des Verbundes, in die Umsetzungsphase kommen, wobei natürlich die Vorarbeiten und Ergebnisse der o.g. Arbeitsgruppen berücksichtigt werden müssen. Auftragsgegenstand ist die Beraterunterstützung der Postmerger-Integrationsphase. Mit dieser Ausschreibung sollen für verschiedene Fachdisziplinen BeraterInnen als RahmenvertragspartnerInnen innerhalb der nachfolgenden Lose gewonnen werden: - Los 1: Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche - Los 2a: Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster - Los 2b: Tertiärbereiche/Verwaltungscluster - Los 3: IT/Digitalisierungs-Bereich - Los 4: Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling - Los 5: Kommunikation/Change-Management

5 Jahre–
3
Tertiärbereiche/Verwaltungscluster (exkl. IT)

Das Land Baden-Württemberg hat Ende März 2025 im Rahmen der Ausnahmeregelung § 187 Absatz 10 des KHVVG durch Erlaubnis des Sozialministerium die Verbundbildung der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim genehmigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg soll Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell (Mutter-Tochter-Modell) sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Der universitäre Verbund soll bundesweiten "Leuchtturmcharakter" besitzen und Exzellenz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung sicherstellen. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffnet ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Due Diligence (DD) liegt nunmehr eine Business- und Investplanung für den geplanten Verbund vor. Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. DD-Arbeiten indikative Verbund-Zielbilder entwickelt und entsprechende, synergetische Verbundpotenziale ermittelt, die die Grundlage für die Post-Merger-Integration bilden. Eine Vielzahl von Pre-Merger-Arbeitsgruppen sind bereits konstituiert und erarbeiten die Grundlagen für die Postmerger-Integrationsphase. Im Juli 2025 haben der Ministerrat des Landes BW, der Gemeinderat der Stadt Mannheim und der Aufsichtsrat des UKHD jeweils weitere, grundsätzliche Beschlüsse zur Bildung des Verbundes gefasst. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Verhandlungen des Vertragswerks im 3. Q. 2025 abgeschlossen werden und danach der politische Entscheidungsprozess und die Zustimmung aller involvierten Organe und Gremien, sowie "Signing und Closing" des Verbundes bis zum 01.01.2026 erfolgen. Die eigentlichen Integrationsprojekte in allen Bereichen (Primär,- Sekundär- und Tertiär) werden deshalb ab Januar 2026, nach dem Closing des Verbundes, in die Umsetzungsphase kommen, wobei natürlich die Vorarbeiten und Ergebnisse der o.g. Arbeitsgruppen berücksichtigt werden müssen. Auftragsgegenstand ist die Beraterunterstützung der Postmerger-Integrationsphase. Mit dieser Ausschreibung sollen für verschiedene Fachdisziplinen BeraterInnen als RahmenvertragspartnerInnen innerhalb der nachfolgenden Lose gewonnen werden: - Los 1: Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche - Los 2a: Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster - Los 2b: Tertiärbereiche/Verwaltungscluster - Los 3: IT/Digitalisierungs-Bereich - Los 4: Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling - Los 5: Kommunikation/Change-Management

5 Jahre–
4
IT/Digitalisierungs-Bereich

Das Land Baden-Württemberg hat Ende März 2025 im Rahmen der Ausnahmeregelung § 187 Absatz 10 des KHVVG durch Erlaubnis des Sozialministerium die Verbundbildung der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim genehmigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg soll Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell (Mutter-Tochter-Modell) sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Der universitäre Verbund soll bundesweiten "Leuchtturmcharakter" besitzen und Exzellenz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung sicherstellen. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffnet ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Due Diligence (DD) liegt nunmehr eine Business- und Investplanung für den geplanten Verbund vor. Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. DD-Arbeiten indikative Verbund-Zielbilder entwickelt und entsprechende, synergetische Verbundpotenziale ermittelt, die die Grundlage für die Post-Merger-Integration bilden. Eine Vielzahl von Pre-Merger-Arbeitsgruppen sind bereits konstituiert und erarbeiten die Grundlagen für die Postmerger-Integrationsphase. Im Juli 2025 haben der Ministerrat des Landes BW, der Gemeinderat der Stadt Mannheim und der Aufsichtsrat des UKHD jeweils weitere, grundsätzliche Beschlüsse zur Bildung des Verbundes gefasst. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Verhandlungen des Vertragswerks im 3. Q. 2025 abgeschlossen werden und danach der politische Entscheidungsprozess und die Zustimmung aller involvierten Organe und Gremien, sowie "Signing und Closing" des Verbundes bis zum 01.01.2026 erfolgen. Die eigentlichen Integrationsprojekte in allen Bereichen (Primär,- Sekundär- und Tertiär) werden deshalb ab Januar 2026, nach dem Closing des Verbundes, in die Umsetzungsphase kommen, wobei natürlich die Vorarbeiten und Ergebnisse der o.g. Arbeitsgruppen berücksichtigt werden müssen. Auftragsgegenstand ist die Beraterunterstützung der Postmerger-Integrationsphase. Mit dieser Ausschreibung sollen für verschiedene Fachdisziplinen BeraterInnen als RahmenvertragspartnerInnen innerhalb der nachfolgenden Lose gewonnen werden: - Los 1: Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche - Los 2a: Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster - Los 2b: Tertiärbereiche/Verwaltungscluster - Los 3: IT/Digitalisierungs-Bereich - Los 4: Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling - Los 5: Kommunikation/Change-Management

5 Jahre–
5
Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling

Das Land Baden-Württemberg hat Ende März 2025 im Rahmen der Ausnahmeregelung § 187 Absatz 10 des KHVVG durch Erlaubnis des Sozialministerium die Verbundbildung der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim genehmigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg soll Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell (Mutter-Tochter-Modell) sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Der universitäre Verbund soll bundesweiten "Leuchtturmcharakter" besitzen und Exzellenz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung sicherstellen. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffnet ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Due Diligence (DD) liegt nunmehr eine Business- und Investplanung für den geplanten Verbund vor. Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. DD-Arbeiten indikative Verbund-Zielbilder entwickelt und entsprechende, synergetische Verbundpotenziale ermittelt, die die Grundlage für die Post-Merger-Integration bilden. Eine Vielzahl von Pre-Merger-Arbeitsgruppen sind bereits konstituiert und erarbeiten die Grundlagen für die Postmerger-Integrationsphase. Im Juli 2025 haben der Ministerrat des Landes BW, der Gemeinderat der Stadt Mannheim und der Aufsichtsrat des UKHD jeweils weitere, grundsätzliche Beschlüsse zur Bildung des Verbundes gefasst. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Verhandlungen des Vertragswerks im 3. Q. 2025 abgeschlossen werden und danach der politische Entscheidungsprozess und die Zustimmung aller involvierten Organe und Gremien, sowie "Signing und Closing" des Verbundes bis zum 01.01.2026 erfolgen. Die eigentlichen Integrationsprojekte in allen Bereichen (Primär,- Sekundär- und Tertiär) werden deshalb ab Januar 2026, nach dem Closing des Verbundes, in die Umsetzungsphase kommen, wobei natürlich die Vorarbeiten und Ergebnisse der o.g. Arbeitsgruppen berücksichtigt werden müssen. Auftragsgegenstand ist die Beraterunterstützung der Postmerger-Integrationsphase. Mit dieser Ausschreibung sollen für verschiedene Fachdisziplinen BeraterInnen als RahmenvertragspartnerInnen innerhalb der nachfolgenden Lose gewonnen werden: - Los 1: Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche - Los 2a: Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster - Los 2b: Tertiärbereiche/Verwaltungscluster - Los 3: IT/Digitalisierungs-Bereich - Los 4: Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling - Los 5: Kommunikation/Change-Management

5 Jahre–
6
Kommunikation/Change-Management

Das Land Baden-Württemberg hat Ende März 2025 im Rahmen der Ausnahmeregelung § 187 Absatz 10 des KHVVG durch Erlaubnis des Sozialministerium die Verbundbildung der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim genehmigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg soll Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell (Mutter-Tochter-Modell) sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Der universitäre Verbund soll bundesweiten "Leuchtturmcharakter" besitzen und Exzellenz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung sicherstellen. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffnet ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Due Diligence (DD) liegt nunmehr eine Business- und Investplanung für den geplanten Verbund vor. Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. DD-Arbeiten indikative Verbund-Zielbilder entwickelt und entsprechende, synergetische Verbundpotenziale ermittelt, die die Grundlage für die Post-Merger-Integration bilden. Eine Vielzahl von Pre-Merger-Arbeitsgruppen sind bereits konstituiert und erarbeiten die Grundlagen für die Postmerger-Integrationsphase. Im Juli 2025 haben der Ministerrat des Landes BW, der Gemeinderat der Stadt Mannheim und der Aufsichtsrat des UKHD jeweils weitere, grundsätzliche Beschlüsse zur Bildung des Verbundes gefasst. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Verhandlungen des Vertragswerks im 3. Q. 2025 abgeschlossen werden und danach der politische Entscheidungsprozess und die Zustimmung aller involvierten Organe und Gremien, sowie "Signing und Closing" des Verbundes bis zum 01.01.2026 erfolgen. Die eigentlichen Integrationsprojekte in allen Bereichen (Primär,- Sekundär- und Tertiär) werden deshalb ab Januar 2026, nach dem Closing des Verbundes, in die Umsetzungsphase kommen, wobei natürlich die Vorarbeiten und Ergebnisse der o.g. Arbeitsgruppen berücksichtigt werden müssen. Auftragsgegenstand ist die Beraterunterstützung der Postmerger-Integrationsphase. Mit dieser Ausschreibung sollen für verschiedene Fachdisziplinen BeraterInnen als RahmenvertragspartnerInnen innerhalb der nachfolgenden Lose gewonnen werden: - Los 1: Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche - Los 2a: Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster - Los 2b: Tertiärbereiche/Verwaltungscluster - Los 3: IT/Digitalisierungs-Bereich - Los 4: Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling - Los 5: Kommunikation/Change-Management

5 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Qualität50 %
Preis
Preiskriterium in Form von "blended rates"
Qualität
Qualitätskriterium

Eignung8 von 8 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden Erklärung über eine bestehende oder im Zuschlagsfalle abzuschließende Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von 5.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestkriterium 2/Bewertungskriterium B: (mind.) 1 unternehmensbezogenes Referenzprojekt über vergleichbare Tätigkeiten innerhalb der vergangenen 5 Jahre (2020-2025), welches bereits eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten besitzt oder erfolgreich abgeschlossen wurde. - für Los 1: Postmerger-Integr … ganz lesenMindestkriterium 2/Bewertungskriterium B: (mind.) 1 unternehmensbezogenes Referenzprojekt über vergleichbare Tätigkeiten innerhalb der vergangenen 5 Jahre (2020-2025), welches bereits eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten besitzt oder erfolgreich abgeschlossen wurde. - für Los 1: Postmerger-Integrations-Beratungsleistung für ein Krankenhaus der Maximalversorgung (nicht zwingend Universitätsklinikum) in den Primär- und Sekundärbereichen - für Los 2a: Postmerger-Integrations-Beratungsleistung für ein Krankenhaus der Maximalversorgung (nicht zwingend Universitätsklinikum) in den Tertiärbereichen/Versorgungs- und Technikcluster - für Los 2b: Postmerger-Integrations-Beratungsleistung für ein Krankenhaus der Maximalversorgung (nicht zwingend Universitätsklinikum) in den Tertiärbereichen/Verwaltungscluster - für Los 3: Postmerger-Integrations-Beratungsleistung für ein Krankenhaus der Maximalversorgung (nicht zwingend Universitätsklinikum) im IT/Digitalisierungsbereich - für Los 4: Postmerger-Integrations-Beratungsleistung für ein Krankenhaus der Maximalversorgung (nicht zwingend Universitätsklinikum) als Projektmanagement-Office und Projektcontroller - für Los 5: Postmerger-Integrations-Beratungsleistung für ein Krankenhaus der Maximalversorgung (nicht zwingend Universitätsklinikum) im Bereich Kommunikation/Change Management Mindestkriterium 2/Bewertungskriterium B, Unterkriterium 1: Anzahl der unterschiedlich durchgeführten Beratungsleistungsdimensionen (siehe Anlage 1.1 bis 1.6, Ziffer 2 a) bis e)) Benennung und Erläuterung der konkret durchgeführten Projektleistungen in Postmerger-Integrationsprojekten: a) Strukturelle Unterstützung - Einrichtung der Arbeitsgruppen (Ziele, Teilnehmer, Rollen, Regeln) - Koordination und Schnittstellenmanagement - Planung und Zeitmanagement b) Moderation und Methodik - Moderation der Gruppensitzungen - Anwendung bewährter Methoden (SWOT, Gap-Analyse, Prozesslandkarten etc.) - Dokumentation von Ergebnissen und Aufgaben (Protokollierung) c) Fachliche Beratung - Einbringen von Best Practices und Branchen-Know-how - Durchführung von Detail-Analysen und/oder Ausarbeitungen u.a. zur Potenzialhebung - Fachliche Unterstützung bei der Ausarbeitung von Lösungen - Beratung zu rechtlichen und regulatorischen Aspekten d) Qualitätssicherung und Nachverfolgung - Review und Feedback zu Zwischenergebnissen - Abstimmung auf Gesamtprojektziele - Verfolgung von Maßnahmen; Aufgaben und Zielerreichungsgrad (Action Tracking) e) Nachhaltigkeit und Wissenssicherung - Know-how-Transfer (Templates, Leitfäden, Schulungen) - Dokumentation für spätere Auswertungen und Audits Durchführung einer Leistungsdimension: 3 Punkte Durchführung von zwei Leistungsdimensionen: 6 Punkte Durchführung von drei Leistungsdimensionen: 9 Punkte Durchführung von vier Leistungsdimensionen: 12 Punkte Durchführung von fünf Leistungsdimensionen: 15 Punkte Mindestkriterium 2/Bewertungskriterium B, Unterkriterium 2: Anzahl der unternehmensbezogenen Integrations-/Referenzprojekte über vergleichbare Tätigkeiten innerhalb der vergangenen 5 Jahre (mind. 1/maximal 5) Benennung und Erläuterung der konkreten Postmerger-Integrationsprojekte Benennung eines Referenzprojekts: 3 Punkte Benennung von zwei Referenzprojekten: 6 Punkte Benennung von drei Referenzprojekten: 9 Punkte Benennung von vier Referenzprojekten: 12 Punkte Benennung von fünf Referenzprojekten: 15 Punkte Mindestkriterium 2/Bewertungskriterium B, Unterkriterium 3: Summe der Projektdauer der unternehmensbezogenen Integrations-/Referenzprojekte Benennung der Projektdauer der Referenzprojekte Summe der Projektdauer der benannten Referenzprojekte kleiner 6 Monate: 1 Punkt Summe der Projektdauer der benannten Referenzprojekte größer/gleich 6 Monate und kleiner 12 Monate: 2 Punkte Summe der Projektdauer der benannten Referenzprojekte größer/gleich 12 Monate und kleiner 18 Monate: 3 Punkte Summe der Projektdauer der benannten Referenzprojekte größer/gleich 18 Monate und kleiner 24 Monat …
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Mittelwert der Höhe des Jahresumsatzes des Gesamtunternehmens (netto) der letzten 5 Geschäftsjahre Angabe des Jahresumsatzes des Gesamtunternehmens in den Geschäftsjahren 2020 bis 2024 Mittelwert kleiner 1 Mio. EUR: 2 Punkte Mittelwert größer/gleich 1 bis kleiner 5 Mio. EUR: 3 Punkte Mittelwert größer/gleich 5 bis kleiner 10 Mio. EUR: 4 Punkte Mittelwert größer/gleich 10 Mio. EUR: 5 Punkte
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Mittelwert des jährlichen Anteils der vergleichbaren Projekte am Jahresumsatz (netto) der letzten 5 Geschäftsjahre Angabe des jährlichen Anteils der mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekte am Jahresumsatz in den Geschäftsjahren 2020 bis 2024 Mittelwert kleiner 25% des Jahresumsatz (netto) … ganz lesenMittelwert des jährlichen Anteils der vergleichbaren Projekte am Jahresumsatz (netto) der letzten 5 Geschäftsjahre Angabe des jährlichen Anteils der mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Projekte am Jahresumsatz in den Geschäftsjahren 2020 bis 2024 Mittelwert kleiner 25% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtunternehmens: 2 Punkte Mittelwert größer/gleich 25% und kleiner 50% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtunternehmens: 3 Punkt Mittelwert größer/gleich 50% und kleiner 75% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtunternehmens: 4 Punkte Mittelwert größer/gleich 75% des Jahresumsatz (netto) des Gesamtunternehmens: 5 Punkte
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Mittelwert der jährlichen Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Gesamtunternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre Angabe der jährlichen Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Gesamtunternehmens in den Geschäftsjahren 2022 bis 2024 Mittelwert kleiner 10 MA: 2 Punkte Mittelwert größer/gleic … ganz lesenMittelwert der jährlichen Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Gesamtunternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre Angabe der jährlichen Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Gesamtunternehmens in den Geschäftsjahren 2022 bis 2024 Mittelwert kleiner 10 MA: 2 Punkte Mittelwert größer/gleich 10 bis kleiner 30 MA: 3 Punkte Mittelwert größer/gleich 30 bis kleiner 50 MA: 4 Punkte Mittelwert größer/gleich 50 MA: 5 Punkte
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Rahmenvereinbarungen werden entsprechend § 21 Abs. 6 VgV auf 4 Jahre geschlossen. Nach aktuellem Terminplan ist der Abschluss der Leistungen bis zum 31.12.2028 vorgesehen. Aus einer Vielzahl von Projekten dieser Art ist bekannt, dass sich solche Projekte dynamisch entwickeln und … ganz lesenbis zu 1-mal: Die Rahmenvereinbarungen werden entsprechend § 21 Abs. 6 VgV auf 4 Jahre geschlossen. Nach aktuellem Terminplan ist der Abschluss der Leistungen bis zum 31.12.2028 vorgesehen. Aus einer Vielzahl von Projekten dieser Art ist bekannt, dass sich solche Projekte dynamisch entwickeln und damit zeitlich verändern können. In diesem Fall ist es wichtig, auf Beratungsunternehmen zurückgreifen zu können, die das Projekt bereits kennen. Daher besitzt der Auftraggeber die Option, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmalig um ein Jahr zu verlängern.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabeportal-bw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarb … ganz lesenLeistung: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten Auftrags verwendet werden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Ka … ganz lesenEin Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YHZ6 Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Universitätsklinikum Heidelberg

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

41vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Baden-Württemberg (3 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d7bc2115-1d8b-4fbd-898b-f18610d8ea17.