Rahmenvereinbarungen zur Unterstützung der Post-Merger-Integration der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim
Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2025-070veröffentlicht 12.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 5 Jahre
- bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- RV Change-Management, -Kommunikation und Weiterentwicklung der UnternehmenskulturLand Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg · StuttgartFrist 11.11.2026
- Kommunikationsleistungen und technischer Betrieb der digitalen Medien der Berufsgenossenschaft Handel und WarenlogistikBerufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik · MannheimFrist 26.11.2026
- externes Hochschul-ControllingStaatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim · 68161 MannheimFrist 13.11.2026
Alle Ausschreibungen: Beratung in Baden-Württemberg (3 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 4 Lose · in 50 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahrebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 4
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Heidelberg69120, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (100 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Organisation, Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams für das Gesamtprojekt30 %
- Beratungs- und Durchführungskonzept für das Gesamtprojekt20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarungen zur Unterstützung der Post-Merger-Integration der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim gem. beigefügter Vergabeunterlagen.
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche Das Land Baden-Württemberg hat Ende März 2025 im Rahmen der Ausnahmeregelung § 187 Absatz 10 des KHVVG durch Erlaubnis des Sozialministerium die Verbundbildung der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim genehmigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg soll Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell (Mutter-Tochter-Modell) sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Der universitäre Verbund soll bundesweiten "Leuchtturmcharakter" besitzen und Exzellenz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung sicherstellen. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffnet ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Due Diligence (DD) liegt nunmehr eine Business- und Investplanung für den geplanten Verbund vor. Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. DD-Arbeiten indikative Verbund-Zielbilder entwickelt und entsprechende, synergetische Verbundpotenziale ermittelt, die die Grundlage für die Post-Merger-Integration bilden. Eine Vielzahl von Pre-Merger-Arbeitsgruppen sind bereits konstituiert und erarbeiten die Grundlagen für die Postmerger-Integrationsphase. Im Juli 2025 haben der Ministerrat des Landes BW, der Gemeinderat der Stadt Mannheim und der Aufsichtsrat des UKHD jeweils weitere, grundsätzliche Beschlüsse zur Bildung des Verbundes gefasst. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Verhandlungen des Vertragswerks im 3. Q. 2025 abgeschlossen werden und danach der politische Entscheidungsprozess und die Zustimmung aller involvierten Organe und Gremien, sowie "Signing und Closing" des Verbundes bis zum 01.01.2026 erfolgen. Die eigentlichen Integrationsprojekte in allen Bereichen (Primär,- Sekundär- und Tertiär) werden deshalb ab Januar 2026, nach dem Closing des Verbundes, in die Umsetzungsphase kommen, wobei natürlich die Vorarbeiten und Ergebnisse der o.g. Arbeitsgruppen berücksichtigt werden müssen. Auftragsgegenstand ist die Beraterunterstützung der Postmerger-Integrationsphase. Mit dieser Ausschreibung sollen für verschiedene Fachdisziplinen BeraterInnen als RahmenvertragspartnerInnen innerhalb der nachfolgenden Lose gewonnen werden: - Los 1: Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche - Los 2a: Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster - Los 2b: Tertiärbereiche/Verwaltungscluster - Los 3: IT/Digitalisierungs-Bereich - Los 4: Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling - Los 5: Kommunikation/Change-Management | 5 Jahre | – |
| 2 | Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster (exkl. IT) Das Land Baden-Württemberg hat Ende März 2025 im Rahmen der Ausnahmeregelung § 187 Absatz 10 des KHVVG durch Erlaubnis des Sozialministerium die Verbundbildung der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim genehmigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg soll Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell (Mutter-Tochter-Modell) sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Der universitäre Verbund soll bundesweiten "Leuchtturmcharakter" besitzen und Exzellenz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung sicherstellen. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffnet ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Due Diligence (DD) liegt nunmehr eine Business- und Investplanung für den geplanten Verbund vor. Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. DD-Arbeiten indikative Verbund-Zielbilder entwickelt und entsprechende, synergetische Verbundpotenziale ermittelt, die die Grundlage für die Post-Merger-Integration bilden. Eine Vielzahl von Pre-Merger-Arbeitsgruppen sind bereits konstituiert und erarbeiten die Grundlagen für die Postmerger-Integrationsphase. Im Juli 2025 haben der Ministerrat des Landes BW, der Gemeinderat der Stadt Mannheim und der Aufsichtsrat des UKHD jeweils weitere, grundsätzliche Beschlüsse zur Bildung des Verbundes gefasst. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Verhandlungen des Vertragswerks im 3. Q. 2025 abgeschlossen werden und danach der politische Entscheidungsprozess und die Zustimmung aller involvierten Organe und Gremien, sowie "Signing und Closing" des Verbundes bis zum 01.01.2026 erfolgen. Die eigentlichen Integrationsprojekte in allen Bereichen (Primär,- Sekundär- und Tertiär) werden deshalb ab Januar 2026, nach dem Closing des Verbundes, in die Umsetzungsphase kommen, wobei natürlich die Vorarbeiten und Ergebnisse der o.g. Arbeitsgruppen berücksichtigt werden müssen. Auftragsgegenstand ist die Beraterunterstützung der Postmerger-Integrationsphase. Mit dieser Ausschreibung sollen für verschiedene Fachdisziplinen BeraterInnen als RahmenvertragspartnerInnen innerhalb der nachfolgenden Lose gewonnen werden: - Los 1: Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche - Los 2a: Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster - Los 2b: Tertiärbereiche/Verwaltungscluster - Los 3: IT/Digitalisierungs-Bereich - Los 4: Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling - Los 5: Kommunikation/Change-Management | 5 Jahre | – |
| 3 | Tertiärbereiche/Verwaltungscluster (exkl. IT) Das Land Baden-Württemberg hat Ende März 2025 im Rahmen der Ausnahmeregelung § 187 Absatz 10 des KHVVG durch Erlaubnis des Sozialministerium die Verbundbildung der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim genehmigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg soll Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell (Mutter-Tochter-Modell) sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Der universitäre Verbund soll bundesweiten "Leuchtturmcharakter" besitzen und Exzellenz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung sicherstellen. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffnet ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Due Diligence (DD) liegt nunmehr eine Business- und Investplanung für den geplanten Verbund vor. Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. DD-Arbeiten indikative Verbund-Zielbilder entwickelt und entsprechende, synergetische Verbundpotenziale ermittelt, die die Grundlage für die Post-Merger-Integration bilden. Eine Vielzahl von Pre-Merger-Arbeitsgruppen sind bereits konstituiert und erarbeiten die Grundlagen für die Postmerger-Integrationsphase. Im Juli 2025 haben der Ministerrat des Landes BW, der Gemeinderat der Stadt Mannheim und der Aufsichtsrat des UKHD jeweils weitere, grundsätzliche Beschlüsse zur Bildung des Verbundes gefasst. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Verhandlungen des Vertragswerks im 3. Q. 2025 abgeschlossen werden und danach der politische Entscheidungsprozess und die Zustimmung aller involvierten Organe und Gremien, sowie "Signing und Closing" des Verbundes bis zum 01.01.2026 erfolgen. Die eigentlichen Integrationsprojekte in allen Bereichen (Primär,- Sekundär- und Tertiär) werden deshalb ab Januar 2026, nach dem Closing des Verbundes, in die Umsetzungsphase kommen, wobei natürlich die Vorarbeiten und Ergebnisse der o.g. Arbeitsgruppen berücksichtigt werden müssen. Auftragsgegenstand ist die Beraterunterstützung der Postmerger-Integrationsphase. Mit dieser Ausschreibung sollen für verschiedene Fachdisziplinen BeraterInnen als RahmenvertragspartnerInnen innerhalb der nachfolgenden Lose gewonnen werden: - Los 1: Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche - Los 2a: Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster - Los 2b: Tertiärbereiche/Verwaltungscluster - Los 3: IT/Digitalisierungs-Bereich - Los 4: Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling - Los 5: Kommunikation/Change-Management | 5 Jahre | – |
| 4 | IT/Digitalisierungs-Bereich Das Land Baden-Württemberg hat Ende März 2025 im Rahmen der Ausnahmeregelung § 187 Absatz 10 des KHVVG durch Erlaubnis des Sozialministerium die Verbundbildung der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim genehmigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg soll Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell (Mutter-Tochter-Modell) sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Der universitäre Verbund soll bundesweiten "Leuchtturmcharakter" besitzen und Exzellenz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung sicherstellen. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffnet ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Due Diligence (DD) liegt nunmehr eine Business- und Investplanung für den geplanten Verbund vor. Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. DD-Arbeiten indikative Verbund-Zielbilder entwickelt und entsprechende, synergetische Verbundpotenziale ermittelt, die die Grundlage für die Post-Merger-Integration bilden. Eine Vielzahl von Pre-Merger-Arbeitsgruppen sind bereits konstituiert und erarbeiten die Grundlagen für die Postmerger-Integrationsphase. Im Juli 2025 haben der Ministerrat des Landes BW, der Gemeinderat der Stadt Mannheim und der Aufsichtsrat des UKHD jeweils weitere, grundsätzliche Beschlüsse zur Bildung des Verbundes gefasst. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Verhandlungen des Vertragswerks im 3. Q. 2025 abgeschlossen werden und danach der politische Entscheidungsprozess und die Zustimmung aller involvierten Organe und Gremien, sowie "Signing und Closing" des Verbundes bis zum 01.01.2026 erfolgen. Die eigentlichen Integrationsprojekte in allen Bereichen (Primär,- Sekundär- und Tertiär) werden deshalb ab Januar 2026, nach dem Closing des Verbundes, in die Umsetzungsphase kommen, wobei natürlich die Vorarbeiten und Ergebnisse der o.g. Arbeitsgruppen berücksichtigt werden müssen. Auftragsgegenstand ist die Beraterunterstützung der Postmerger-Integrationsphase. Mit dieser Ausschreibung sollen für verschiedene Fachdisziplinen BeraterInnen als RahmenvertragspartnerInnen innerhalb der nachfolgenden Lose gewonnen werden: - Los 1: Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche - Los 2a: Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster - Los 2b: Tertiärbereiche/Verwaltungscluster - Los 3: IT/Digitalisierungs-Bereich - Los 4: Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling - Los 5: Kommunikation/Change-Management | 5 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Die Bieter haben einen verbindlichen und für die komplette Vertragslaufzeit festen Tagessatz als "blended rate" für das Projekt anzubieten. Dies dient bereits in einem ersten Schritt der Kostensicherheit und der Sicherstellung wirtschaftlicher Angebote. Ebenfalls muss eine stundengenaue Abrechnung ermöglicht werden. Der in diesem Fall anzusetzende Stundensatz (netto in EUR) resultiert aus einer Division des Tagessatzes durch den Faktor "8". Sämtliche Nebenkosten (wie Kosten für Telefonie, Druck, etc.) sind in den o. g. Tagessatz ("blended rate") mit einzukalkulieren. Punktwert Tagessatz = (Tagessatz des Bieters mit dem niedrigsten Tagessatz / Tagessatz des jeweiligen Bieters) × 50 Punkte
- Qualität
- Organisation, Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams für das GesamtprojektDie Bieter sollen das vorgesehene Projektteam für das Gesamtprojekt vorstellen. Dargestellt werden sollen insbesondere die jeweiligen Berufserfahrungen und persönlichen Referenzen der Projektmitglieder. Darzustellen sind ebenfalls die Teamstrukturen (Projektverantwortlicher/Projektleiter/sonstige Teammitglieder) und die sich daraus ergebenen Auswirkungen auf die Qualitätssicherung in der Leistungserbringung. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Präsentation der Inhalte bei Bedarf ergänzend im Rahmen eines Präsenz-Termins abzufragen. 30 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist vollständig erfolgt und inhaltlich für die Auftragsausführung vollumfänglich zufriedenstellend. 20 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist weitestgehend vollständig erfolgt und inhaltlich für die Auftragsausführung zufriedenstellend. 10 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist erfolgt, weist jedoch Lücken auf; inhaltlich für die Auftragsausführung in Ordnung. 5 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist teilweise erfolgt; inhaltlich für die Auftragsausführung nur beschränkt angemessen. 1 Punkt: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist beinahe überhaupt nicht erfolgt, inhaltlich für die Auftragsausführung nicht angemessen. 0 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist nicht erfolgt. Eine Bewertung mit zwischen den o. g. Bewertungsstufen liegenden Punktwerten ist zulässig.
- Qualität
- Beratungs- und Durchführungskonzept für das GesamtprojektDarzustellen ist die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber (PMO, Vorstand etc.), sonstigen Stakeholdern sowie den anderen Beratern, die in anderen Ausschreibungslosen und/oder Teilaufträgen beauftragt sind sowie die Auswirkungen auf die Qualitätssicherung und die Sicherstellung von Meilensteinen und Terminen. Weitere Bewertungsaspekte sind die Darstellung der Kommunikation im Team und strukturelle Ansätze in der Leistungserbringung (spezifische Auseinandersetzung mit den Arbeitspaketen) unter Berücksichtigung der Anforderungen der jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Der Berater soll dabei auch seine besondere Umsetzungsexpertise in Post-Merger-Projekten anhand von Beispielen seiner Referenzprojekte erläutern. In diesem Zusammenhang ist zusätzlich der grundlegende Umgang zur Absicherung in Ausfall- und Vertretungsfällen seitens des Auftragnehmers zu beleuchten. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Präsentation der Inhalte bei Bedarf ergänzend im Rahmen eines Präsenz-Termins abzufragen. 20 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist vollständig erfolgt und inhaltlich für die Auftragsausführung vollumfänglich zufriedenstellend. 15 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist weitestgehend vollständig erfolgt und inhaltlich für die Auftragsausführung zufriedenstellend. 10 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist erfolgt, weist jedoch Lücken auf; inhaltlich für die Auftragsausführung in Ordnung. 5 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist teilweise erfolgt; inhaltlich für die Auftragsausführung nur beschränkt angemessen. 1 Punkt: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist beinahe überhaupt nicht erfolgt; inhaltlich für die Auftragsausführung nicht angemessen. 0 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist nicht erfolgt. Eine Bewertung mit zwischen den o. g. Bewertungsstufen liegenden Punktwerten ist zulässig.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Rahmenvereinbarungen werden entsprechend § 21 Abs. 6 VgV auf 4 Jahre geschlossen. Nach aktuellem Terminplan ist der Abschluss der Leistungen bis zum 31.12.2028 vorgesehen. Aus einer Vielzahl von Projekten dieser Art ist bekannt, dass sich solche Projekte dynamisch entwickeln und … ganz lesenkürzer
bis zu 1-mal: Die Rahmenvereinbarungen werden entsprechend § 21 Abs. 6 VgV auf 4 Jahre geschlossen. Nach aktuellem Terminplan ist der Abschluss der Leistungen bis zum 31.12.2028 vorgesehen. Aus einer Vielzahl von Projekten dieser Art ist bekannt, dass sich solche Projekte dynamisch entwickeln und damit zeitlich verändern können. In diesem Fall ist es wichtig, auf Beratungsunternehmen zurückgreifen zu können, die das Projekt bereits kennen. Daher besitzt der Auftraggeber die Option, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmalig um ein Jahr zu verlängern.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Ka … ganz lesenkürzer
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6Y5HZ# Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Lohfert & Lohfert AG, Hamburg; WMC Healthcare GmbH, München | 3 |
| 2 | Accenture GmbH, Berlin; Lohfert & Lohfert AG, Hamburg; WMC Healthcare GmbH, München | 4 |
| 3 | Accenture GmbH, Berlin; WMC Healthcare GmbH, München | 3 |
| 4 | Advyce & Company GmbH, München; Deloitte Consulting GmbH, Düsseldorf; ZEQ AG, Mannheim | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Im Neuenheimer Feld 672, 69120 Heidelberg
- Website
- klinikum.uni-heidelberg.de
- Kontakt
- vergabestelle.gb3@
med.uni-heidelberg.de
Bei uns erfasst
- Lieferung von Reinigungschemikalien für die Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim05.11.2026 · 5 Angebote
- Automatisiertes Zellprozessierungssystem28.10.2026 · 1 Angebot
- Bauleistungen im Bereich Heizungs- und Kältetechnik für den Neubau Herzzentrum und Informatics for Life am Universitätsklinikum Heidelberg VE 420.0114.10.2026
- Beschaffung eines Stellaris-Mikroskops11.10.2026 · 1 Angebot
Mehr von Universitätsklinikum Heidelberg
- Bodenbelagsarbeiten / Bodenbeschichtung für den Neubau Herzzentrum und Informatics for Life am Universitätsklinikum Heidelberg VE353.06Universitätsklinikum Heidelberg · HeidelbergFrist 30.11.2026
- Beschaffung von technischem LagermaterialUniversitätsklinikum Heidelberg · HeidelbergFrist 17.11.2026
- Medientechnikausstattung für das KiTZ Heidelberg - Lieferung und Installation von audiovisueller MedientechnikUniversitätsklinikum Heidelberg · HeidelbergFrist 09.11.2026
Alle 3 offenen Ausschreibungen von Universitätsklinikum Heidelberg, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Baden-Württemberg (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- A.T. Kearney GmbH2 Zuschläge
- ADVISORI FTC GmbH2 Zuschläge
- Bietergemeinschaft Drees & Sommer SE mit Holinger2 Zuschläge
- Deloitte Consulting GmbH2 Zuschläge
- EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft2 Zuschläge
- KPMG AG WPG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 15.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- externes Hochschul-ControllingStaatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst MannheimFrist 13.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 83f57926-9fa4-411b-b569-dd9fd010fa22.