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vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarungen zur Unterstützung der Post-Merger-Integration der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim

Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025-070veröffentlicht 12.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 418 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Baden-Württemberg (3 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 4 Lose · in 50 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
4
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Heidelberg69120, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (100 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Organisation, Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams für das Gesamtprojekt30 %
  • Beratungs- und Durchführungskonzept für das Gesamtprojekt20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarungen zur Unterstützung der Post-Merger-Integration der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim gem. beigefügter Vergabeunterlagen.

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche

Das Land Baden-Württemberg hat Ende März 2025 im Rahmen der Ausnahmeregelung § 187 Absatz 10 des KHVVG durch Erlaubnis des Sozialministerium die Verbundbildung der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim genehmigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg soll Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell (Mutter-Tochter-Modell) sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Der universitäre Verbund soll bundesweiten "Leuchtturmcharakter" besitzen und Exzellenz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung sicherstellen. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffnet ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Due Diligence (DD) liegt nunmehr eine Business- und Investplanung für den geplanten Verbund vor. Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. DD-Arbeiten indikative Verbund-Zielbilder entwickelt und entsprechende, synergetische Verbundpotenziale ermittelt, die die Grundlage für die Post-Merger-Integration bilden. Eine Vielzahl von Pre-Merger-Arbeitsgruppen sind bereits konstituiert und erarbeiten die Grundlagen für die Postmerger-Integrationsphase. Im Juli 2025 haben der Ministerrat des Landes BW, der Gemeinderat der Stadt Mannheim und der Aufsichtsrat des UKHD jeweils weitere, grundsätzliche Beschlüsse zur Bildung des Verbundes gefasst. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Verhandlungen des Vertragswerks im 3. Q. 2025 abgeschlossen werden und danach der politische Entscheidungsprozess und die Zustimmung aller involvierten Organe und Gremien, sowie "Signing und Closing" des Verbundes bis zum 01.01.2026 erfolgen. Die eigentlichen Integrationsprojekte in allen Bereichen (Primär,- Sekundär- und Tertiär) werden deshalb ab Januar 2026, nach dem Closing des Verbundes, in die Umsetzungsphase kommen, wobei natürlich die Vorarbeiten und Ergebnisse der o.g. Arbeitsgruppen berücksichtigt werden müssen. Auftragsgegenstand ist die Beraterunterstützung der Postmerger-Integrationsphase. Mit dieser Ausschreibung sollen für verschiedene Fachdisziplinen BeraterInnen als RahmenvertragspartnerInnen innerhalb der nachfolgenden Lose gewonnen werden: - Los 1: Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche - Los 2a: Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster - Los 2b: Tertiärbereiche/Verwaltungscluster - Los 3: IT/Digitalisierungs-Bereich - Los 4: Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling - Los 5: Kommunikation/Change-Management

5 Jahre–
2
Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster (exkl. IT)

Das Land Baden-Württemberg hat Ende März 2025 im Rahmen der Ausnahmeregelung § 187 Absatz 10 des KHVVG durch Erlaubnis des Sozialministerium die Verbundbildung der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim genehmigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg soll Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell (Mutter-Tochter-Modell) sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Der universitäre Verbund soll bundesweiten "Leuchtturmcharakter" besitzen und Exzellenz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung sicherstellen. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffnet ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Due Diligence (DD) liegt nunmehr eine Business- und Investplanung für den geplanten Verbund vor. Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. DD-Arbeiten indikative Verbund-Zielbilder entwickelt und entsprechende, synergetische Verbundpotenziale ermittelt, die die Grundlage für die Post-Merger-Integration bilden. Eine Vielzahl von Pre-Merger-Arbeitsgruppen sind bereits konstituiert und erarbeiten die Grundlagen für die Postmerger-Integrationsphase. Im Juli 2025 haben der Ministerrat des Landes BW, der Gemeinderat der Stadt Mannheim und der Aufsichtsrat des UKHD jeweils weitere, grundsätzliche Beschlüsse zur Bildung des Verbundes gefasst. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Verhandlungen des Vertragswerks im 3. Q. 2025 abgeschlossen werden und danach der politische Entscheidungsprozess und die Zustimmung aller involvierten Organe und Gremien, sowie "Signing und Closing" des Verbundes bis zum 01.01.2026 erfolgen. Die eigentlichen Integrationsprojekte in allen Bereichen (Primär,- Sekundär- und Tertiär) werden deshalb ab Januar 2026, nach dem Closing des Verbundes, in die Umsetzungsphase kommen, wobei natürlich die Vorarbeiten und Ergebnisse der o.g. Arbeitsgruppen berücksichtigt werden müssen. Auftragsgegenstand ist die Beraterunterstützung der Postmerger-Integrationsphase. Mit dieser Ausschreibung sollen für verschiedene Fachdisziplinen BeraterInnen als RahmenvertragspartnerInnen innerhalb der nachfolgenden Lose gewonnen werden: - Los 1: Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche - Los 2a: Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster - Los 2b: Tertiärbereiche/Verwaltungscluster - Los 3: IT/Digitalisierungs-Bereich - Los 4: Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling - Los 5: Kommunikation/Change-Management

5 Jahre–
3
Tertiärbereiche/Verwaltungscluster (exkl. IT)

Das Land Baden-Württemberg hat Ende März 2025 im Rahmen der Ausnahmeregelung § 187 Absatz 10 des KHVVG durch Erlaubnis des Sozialministerium die Verbundbildung der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim genehmigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg soll Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell (Mutter-Tochter-Modell) sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Der universitäre Verbund soll bundesweiten "Leuchtturmcharakter" besitzen und Exzellenz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung sicherstellen. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffnet ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Due Diligence (DD) liegt nunmehr eine Business- und Investplanung für den geplanten Verbund vor. Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. DD-Arbeiten indikative Verbund-Zielbilder entwickelt und entsprechende, synergetische Verbundpotenziale ermittelt, die die Grundlage für die Post-Merger-Integration bilden. Eine Vielzahl von Pre-Merger-Arbeitsgruppen sind bereits konstituiert und erarbeiten die Grundlagen für die Postmerger-Integrationsphase. Im Juli 2025 haben der Ministerrat des Landes BW, der Gemeinderat der Stadt Mannheim und der Aufsichtsrat des UKHD jeweils weitere, grundsätzliche Beschlüsse zur Bildung des Verbundes gefasst. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Verhandlungen des Vertragswerks im 3. Q. 2025 abgeschlossen werden und danach der politische Entscheidungsprozess und die Zustimmung aller involvierten Organe und Gremien, sowie "Signing und Closing" des Verbundes bis zum 01.01.2026 erfolgen. Die eigentlichen Integrationsprojekte in allen Bereichen (Primär,- Sekundär- und Tertiär) werden deshalb ab Januar 2026, nach dem Closing des Verbundes, in die Umsetzungsphase kommen, wobei natürlich die Vorarbeiten und Ergebnisse der o.g. Arbeitsgruppen berücksichtigt werden müssen. Auftragsgegenstand ist die Beraterunterstützung der Postmerger-Integrationsphase. Mit dieser Ausschreibung sollen für verschiedene Fachdisziplinen BeraterInnen als RahmenvertragspartnerInnen innerhalb der nachfolgenden Lose gewonnen werden: - Los 1: Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche - Los 2a: Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster - Los 2b: Tertiärbereiche/Verwaltungscluster - Los 3: IT/Digitalisierungs-Bereich - Los 4: Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling - Los 5: Kommunikation/Change-Management

5 Jahre–
4
IT/Digitalisierungs-Bereich

Das Land Baden-Württemberg hat Ende März 2025 im Rahmen der Ausnahmeregelung § 187 Absatz 10 des KHVVG durch Erlaubnis des Sozialministerium die Verbundbildung der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim genehmigt. Das Universitätsklinikum Heidelberg soll Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell (Mutter-Tochter-Modell) sieht vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren. Der universitäre Verbund soll bundesweiten "Leuchtturmcharakter" besitzen und Exzellenz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung sicherstellen. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffnet ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen. Nach Abschluss der Due Diligence (DD) liegt nunmehr eine Business- und Investplanung für den geplanten Verbund vor. Des Weiteren wurden im Rahmen der o.g. DD-Arbeiten indikative Verbund-Zielbilder entwickelt und entsprechende, synergetische Verbundpotenziale ermittelt, die die Grundlage für die Post-Merger-Integration bilden. Eine Vielzahl von Pre-Merger-Arbeitsgruppen sind bereits konstituiert und erarbeiten die Grundlagen für die Postmerger-Integrationsphase. Im Juli 2025 haben der Ministerrat des Landes BW, der Gemeinderat der Stadt Mannheim und der Aufsichtsrat des UKHD jeweils weitere, grundsätzliche Beschlüsse zur Bildung des Verbundes gefasst. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Verhandlungen des Vertragswerks im 3. Q. 2025 abgeschlossen werden und danach der politische Entscheidungsprozess und die Zustimmung aller involvierten Organe und Gremien, sowie "Signing und Closing" des Verbundes bis zum 01.01.2026 erfolgen. Die eigentlichen Integrationsprojekte in allen Bereichen (Primär,- Sekundär- und Tertiär) werden deshalb ab Januar 2026, nach dem Closing des Verbundes, in die Umsetzungsphase kommen, wobei natürlich die Vorarbeiten und Ergebnisse der o.g. Arbeitsgruppen berücksichtigt werden müssen. Auftragsgegenstand ist die Beraterunterstützung der Postmerger-Integrationsphase. Mit dieser Ausschreibung sollen für verschiedene Fachdisziplinen BeraterInnen als RahmenvertragspartnerInnen innerhalb der nachfolgenden Lose gewonnen werden: - Los 1: Primärer Medizinbereich und medizinnahe Sekundärbereiche - Los 2a: Tertiärbereiche/Versorgungs- und Technikcluster - Los 2b: Tertiärbereiche/Verwaltungscluster - Los 3: IT/Digitalisierungs-Bereich - Los 4: Projekt-Management-Office und Projekt-Controlling - Los 5: Kommunikation/Change-Management

5 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis50 %
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams für das Gesamtprojekt30 %
Beratungs- und Durchführungskonzept für das Gesamtprojekt20 %
Preis
Die Bieter haben einen verbindlichen und für die komplette Vertragslaufzeit festen Tagessatz als "blended rate" für das Projekt anzubieten. Dies dient bereits in einem ersten Schritt der Kostensicherheit und der Sicherstellung wirtschaftlicher Angebote. Ebenfalls muss eine stundengenaue Abrechnung ermöglicht werden. Der in diesem Fall anzusetzende Stundensatz (netto in EUR) resultiert aus einer Division des Tagessatzes durch den Faktor "8". Sämtliche Nebenkosten (wie Kosten für Telefonie, Druck, etc.) sind in den o. g. Tagessatz ("blended rate") mit einzukalkulieren. Punktwert Tagessatz = (Tagessatz des Bieters mit dem niedrigsten Tagessatz / Tagessatz des jeweiligen Bieters) × 50 Punkte
Qualität
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams für das GesamtprojektDie Bieter sollen das vorgesehene Projektteam für das Gesamtprojekt vorstellen. Dargestellt werden sollen insbesondere die jeweiligen Berufserfahrungen und persönlichen Referenzen der Projektmitglieder. Darzustellen sind ebenfalls die Teamstrukturen (Projektverantwortlicher/Projektleiter/sonstige Teammitglieder) und die sich daraus ergebenen Auswirkungen auf die Qualitätssicherung in der Leistungserbringung. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Präsentation der Inhalte bei Bedarf ergänzend im Rahmen eines Präsenz-Termins abzufragen. 30 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist vollständig erfolgt und inhaltlich für die Auftragsausführung vollumfänglich zufriedenstellend. 20 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist weitestgehend vollständig erfolgt und inhaltlich für die Auftragsausführung zufriedenstellend. 10 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist erfolgt, weist jedoch Lücken auf; inhaltlich für die Auftragsausführung in Ordnung. 5 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist teilweise erfolgt; inhaltlich für die Auftragsausführung nur beschränkt angemessen. 1 Punkt: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist beinahe überhaupt nicht erfolgt, inhaltlich für die Auftragsausführung nicht angemessen. 0 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist nicht erfolgt. Eine Bewertung mit zwischen den o. g. Bewertungsstufen liegenden Punktwerten ist zulässig.
Qualität
Beratungs- und Durchführungskonzept für das GesamtprojektDarzustellen ist die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber (PMO, Vorstand etc.), sonstigen Stakeholdern sowie den anderen Beratern, die in anderen Ausschreibungslosen und/oder Teilaufträgen beauftragt sind sowie die Auswirkungen auf die Qualitätssicherung und die Sicherstellung von Meilensteinen und Terminen. Weitere Bewertungsaspekte sind die Darstellung der Kommunikation im Team und strukturelle Ansätze in der Leistungserbringung (spezifische Auseinandersetzung mit den Arbeitspaketen) unter Berücksichtigung der Anforderungen der jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Der Berater soll dabei auch seine besondere Umsetzungsexpertise in Post-Merger-Projekten anhand von Beispielen seiner Referenzprojekte erläutern. In diesem Zusammenhang ist zusätzlich der grundlegende Umgang zur Absicherung in Ausfall- und Vertretungsfällen seitens des Auftragnehmers zu beleuchten. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Präsentation der Inhalte bei Bedarf ergänzend im Rahmen eines Präsenz-Termins abzufragen. 20 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist vollständig erfolgt und inhaltlich für die Auftragsausführung vollumfänglich zufriedenstellend. 15 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist weitestgehend vollständig erfolgt und inhaltlich für die Auftragsausführung zufriedenstellend. 10 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist erfolgt, weist jedoch Lücken auf; inhaltlich für die Auftragsausführung in Ordnung. 5 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist teilweise erfolgt; inhaltlich für die Auftragsausführung nur beschränkt angemessen. 1 Punkt: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist beinahe überhaupt nicht erfolgt; inhaltlich für die Auftragsausführung nicht angemessen. 0 Punkte: Die Einreichung und Darstellung der erbetenen Inhalte ist nicht erfolgt. Eine Bewertung mit zwischen den o. g. Bewertungsstufen liegenden Punktwerten ist zulässig.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Rahmenvereinbarungen werden entsprechend § 21 Abs. 6 VgV auf 4 Jahre geschlossen. Nach aktuellem Terminplan ist der Abschluss der Leistungen bis zum 31.12.2028 vorgesehen. Aus einer Vielzahl von Projekten dieser Art ist bekannt, dass sich solche Projekte dynamisch entwickeln und … ganz lesenbis zu 1-mal: Die Rahmenvereinbarungen werden entsprechend § 21 Abs. 6 VgV auf 4 Jahre geschlossen. Nach aktuellem Terminplan ist der Abschluss der Leistungen bis zum 31.12.2028 vorgesehen. Aus einer Vielzahl von Projekten dieser Art ist bekannt, dass sich solche Projekte dynamisch entwickeln und damit zeitlich verändern können. In diesem Fall ist es wichtig, auf Beratungsunternehmen zurückgreifen zu können, die das Projekt bereits kennen. Daher besitzt der Auftraggeber die Option, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmalig um ein Jahr zu verlängern.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Ka … ganz lesenEin Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6Y5HZ# Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Lohfert & Lohfert AG, Hamburg; WMC Healthcare GmbH, München3
2Accenture GmbH, Berlin; Lohfert & Lohfert AG, Hamburg; WMC Healthcare GmbH, München4
3Accenture GmbH, Berlin; WMC Healthcare GmbH, München3
4Advyce & Company GmbH, München; Deloitte Consulting GmbH, Düsseldorf; ZEQ AG, Mannheim3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

41vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Baden-Württemberg (3 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 83f57926-9fa4-411b-b569-dd9fd010fa22.