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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zur Prüfung und Beratung im Zusammenhang mit kalkulatorischen und gebührenrechtlichen Fragestellungen 2026-2029

Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 1000003630veröffentlicht 30.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 514 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin12103, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbsr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (57 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (216 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Qualität60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über bsr.de
    vor 17 Monaten
  3. Bindefrist endet
    7 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Prüfung und Beratung mit dem Ziel, die Rechtssicherheit der Gebührenkalkulation sowohl für die Abfallwirtschaft als auch für die Straßenreinigung sowie der jeweiligen Gesamtabrechnungen auf Basis der Zulässigkeit von Kalkulationsansätzen und Abrechnungsmethoden/-inhalte zu gewährleisten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis40 %
Qualität60 %
Preis
Der Preis wird anhand der im Preisblatt in der Leistungsbeschreibung (Teil C) gemachten Angaben gewertet.
Qualität
Für die Beurteilung der Qualität der angebotenen Leistungen sind gemäß Anforderungstabelle (Teil C) die Ausführungen des Bieters in seinem Angebot relevant soweit es sich um Wertungskriterien handelt.

Eignung10 von 10 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Die Angaben sind in Anlage A2 unter 2. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1) - ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1) -Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2) - Erklärung zur Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4) - ggf. Erklärung Bietergemeinschaft (Teil A, Anlage A5) - Eigenerklärung Einhaltung Russland-Embargo (Teil A, Anlage A6)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Darstellung von mindestens einer Referenz der Gebührenvor- und -nachkalkulation aus den letzten 3 Jahren eines Unternehmens der Entsorgungswirtschaft mit mindestens einem Jahresumsatz von 20 Mio. EUR und aus einer Großstadt mit über 0,5 Mio. Einwohner:innen. Die Referenzen müssen mit der ausgeschrie … ganz lesenDarstellung von mindestens einer Referenz der Gebührenvor- und -nachkalkulation aus den letzten 3 Jahren eines Unternehmens der Entsorgungswirtschaft mit mindestens einem Jahresumsatz von 20 Mio. EUR und aus einer Großstadt mit über 0,5 Mio. Einwohner:innen. Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung bzgl. Art und Umfang vergleichbar sein. Der Leistungszeitraums und -inhalt sowie die Auftragssumme über den Leistungszeitraum ist anzugeben (Teil A, Anlage A3). Weitere abgeforderte Unterlagen und Dokumente, die zum Nachweis der Erfüllung von Ausschlusskriterien notwendig sind; gemäß Anforderungstabelle, Teil C
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Nachweis/Vorlage der Zulassung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Wirtschaftsprüfer in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung) (Ausschlusskriterium, eine Nachforderung ist ausgeschlossen)
Anteil der Unterauftragsvergabe
Die Angaben sind in Anlage A1 in Verbindung mit Anlage A1.1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Die Angaben sind in Anlage A2 unter 3. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Abgeforderte Unterlagen und Dokumente, die zum Nachweis der Erfüllung von Ausschlusskriterien notwendig sind; gemäß Anforderungstabelle Teil C
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bsr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
7 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

130vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (94 Lose mit Angabe)
1,09 Mio. €Zuschlagswert im Median
252.106 € – 2,6 Mio. €mittlere Hälfte, 26 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 12374d75-ca07-4ed1-a40b-3dc508f7d8e9.