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vergebenEU-weitMöbelLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürodrehstühlen

Finanzamt Magdeburg - Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle der Finanzämter · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen GS 131 OV 022023veröffentlicht 10.11.2023LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1061 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
44 Monate01.05.2024 – 31.12.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Magdeburg39114, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 35 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 35 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 07:00 Uhr
    vor 35 Monaten
  5. Bindefrist endet
    140 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 30 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 30 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürodrehstühlen. Ausführungsort sind die jeweiligen Auslieferungsstellen für den Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. 5 - Auslieferungsverzeichnis). Die Vertragslaufzeit umfasst 01.05.2024-31.12.2027. Im Anschluss besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers für die Laufzeit eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt bis zum 30.06.2027 für das Optionsjahr (bis 31.12.2028) die Verlängerungsoption nicht auszuüben. Alle weiteren Informationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Beschreibung des Loses

Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürodrehstühlen. Ausführungsort sind die jeweiligen Auslieferungsstellen für den Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. 5 - Auslieferungsverzeichnis). Die Vertragslaufzeit: 01.05.2024-31.12.2027. Im Anschluss besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers für die Laufzeit eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt bis zum 30.06.2027 für das Optionsjahr (bis 31.12.2028) die Verlängerungsoption nicht auszuüben. Alle weiteren Informationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung13 von 13 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung der Unternehmensdaten für das Wettbewerbsregister Bei Aufträgen ab einem Netto-Auftragswert in Höhe von 30.000 Euro (vgl. ohne Umsatzsteuer) muss die Beschaffungsstelle gemäß § 6 Absatz 1 WRegG zwingend für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Kriterium
Eigenerklärung - soweit zutreffend -, dass im Falle der Auftragserteilung einer Bietergemeinschaft gegründet wird und dazu das Formblatt „AB3 - ARGE“ dem Angebot beigefügt wurde.
Kriterium
Eigenerklärung - soweit zuteffend-, dass - Teilleistung an Unterauftragnehmer vergeben werden (vgl. Bennung der Unterauftragnehmer). - für die Erbringung der Leistung die Eignungsleihe von den zu benennenden Unterauftragnehmern in Anspruch genommen wird. - die benannten Unterauftragnehmer auf ihre E … ganz lesenEigenerklärung - soweit zuteffend-, dass - Teilleistung an Unterauftragnehmer vergeben werden (vgl. Bennung der Unterauftragnehmer). - für die Erbringung der Leistung die Eignungsleihe von den zu benennenden Unterauftragnehmern in Anspruch genommen wird. - die benannten Unterauftragnehmer auf ihre Eignung (vgl. Fachkunde und Leistungsfähigkeit) überprüft wurden und über die Mittel dieser Unterauftragnehmer im Auftragsfall verfügt werden kann (vgl. Formblatt "A2 - Bieter- und Eignungsauskunft").
Kriterium
Eigenerklärung Berufsgenossenschaft - soweit vorhanden -
Kriterium
Eigenerklärung Präqualifizierung - soweit vorhanden/nicht vorhanden -
Kriterium
Eigenerklärung Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister - soweit vorhanden/nicht vorhanden - Vorlage aktueller Auszug aus dem Berufsregister
Kriterium
Eigenerklärung, dass a) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach - § 123 GWB und § 124 GWB, - § 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, - § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach - § 22 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 24 Abs. 1 LkSG (ab 3.000 Mitarbeitern) nicht vorl … ganz lesenEigenerklärung, dass a) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach - § 123 GWB und § 124 GWB, - § 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, - § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach - § 22 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 24 Abs. 1 LkSG (ab 3.000 Mitarbeitern) nicht vorliegen. b) die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. c) die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung vorliegt. d) zur Vertragserfüllung über ein Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems verfügt und dieses angewendet wird. e) Maßnahmen - soweit erforderlich - zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen worden.
Kriterium
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass die Höhe der folgenden mindestens geforderten Deckungssummen (pro Schadensfall, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert) für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird und auf Aufforderung der Beschaffungsstelle … ganz lesenEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass die Höhe der folgenden mindestens geforderten Deckungssummen (pro Schadensfall, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert) für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird und auf Aufforderung der Beschaffungsstelle innerhalb von sechs Tagen vorgelegt werden kann: - Personen- und Sachschäden: 2.000.000 Euro - Vermögensschäden: 250.000 Euro - Anforderung oder dass die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht und wir deshalb einen Vorvertrag als Anlage zu unserem Angebot beigefügt haben. Wir erklären zusätzlich, dass wir innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen werden und der Beschaffungsstelle innerhalb von zwei Wochen den Nachweis der Versicherung vorlegen werden. 2. Eigenerklärung zum beschäftigten Personal Angaben Mitarbeiter insgesamt, für die ausgeschriebene Leistungsart, geringfügig beschäftigte Mitarbeiter Mindestanforderung Personal/Leistungsart: Keine Anforderung 3. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto) bezogen auf die vergabegegenständliche Leistung /Lieferung des Unternehmens für die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) Mindestanforderung jährlich durchschnittlicher Umsatz in €: keine Anforderung
Kriterium
1. Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals, dass die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend qualifiziert (vgl. 5 - Leistungsbeschreibung, Ziffern 5. ff. Unternummern und 8. ff. Unternummern) sind und im erforderlichen Maße - spätestens bei Leistungsbeg … ganz lesen1. Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals, dass die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend qualifiziert (vgl. 5 - Leistungsbeschreibung, Ziffern 5. ff. Unternummern und 8. ff. Unternummern) sind und im erforderlichen Maße - spätestens bei Leistungsbeginn - für die auftragsgegenständliche Leistungserbringung zur Verfügung stehen. 2. Eigenerklärung zur Kommunikation mit der Beschaffungsstelle, dass die gesamte Kommunikation mit der Beschaffungsstelle während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt. 3. Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement, dass mindestens über ein internes Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystem verfügt und dieses angewendet wird. 4. Eigenerklärung zum Umweltmanagement, dass mindestens über ein internes Umweltmanagementsystem verfügt und dieses angewendet wird. 5. Eigenerklärung, a) dass die vergabegegenständliche Leistung - soweit möglich - CO2-reduziert erbracht wird und im Rahmen der Leistungserbringung für eine weitere Reduzierung der CO2-Emissionen - soweit möglich - gesorgt wird. b) dass die Mindestziele und die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge- Beschaffungs-Gesetzes - soweit von der vergabegegenständlichen Leistung von diesem Gesetz erfasst wird - eingehalten werden und dem Auftraggeber die zur Einhaltung seiner Bericht- und Dokumentationspflichten notwendigen Informationen - nach Aufforderung - zur Verfügung zu stellen. 6. Eigenerklärung zum Hygienekonzept, dass mindestens über ein internes Hygienekonzept verfügt und dieses angewendet wird. 7. Eigenerklärung, dass ein Nachweis der Mitarbeiterverpflichtung auf das Datengeheimnis nach § 53 i.V.m. § 1 Abs. 2 BDSG und § 13 DSAG LSA vorliegt und bei Bedarf Einsicht genommen werden kann. 8. Eigenerklärung, dass ein Nachweis zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nach Artikel 37 Abs. 1 DS-GVO vorliegt und bei Bedarf Einsicht genommen werden kann . 9. Eigenerklärung Sanktionen Russland (vgl. Anlage "A2a - Eigenerklärungen Sanktionen Russland"), dass das Formblatt „A2a - Eigenerklärung Sanktionen Russland“ für den Bieter und - soweit erforderlich - für jedes Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft und für jeden Bewerber dem Angebot beigefügt wurde.
Kriterium
Folgende Anforderungen werden an die Referenzen gestellt: Alle Referenzen sind öffentliche Auftraggeber, Selbständige oder Gewerbetreibende und es sind mindestens die folgenden Referenzund Mindestreferenzanforderungen (vgl. Bekanntmachungstext) einzureichen, von wesentlichen seit dem 01.01.2020 erbr … ganz lesenFolgende Anforderungen werden an die Referenzen gestellt: Alle Referenzen sind öffentliche Auftraggeber, Selbständige oder Gewerbetreibende und es sind mindestens die folgenden Referenzund Mindestreferenzanforderungen (vgl. Bekanntmachungstext) einzureichen, von wesentlichen seit dem 01.01.2020 erbrachten und abgenommen Leistungen, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Anzahl Referenzen: 3 Auftragsgegenstand: Bürodrehstühle Mindestanforderung Leistung an einer Referenz: 750 Stück Eigenerklärungen zu den Referenzen: - Name Referenzgeber (soweit erforderlich) - Name + Adresse Auftraggeber - Ansprechpartner - Stück je Auftrag Bürodrehstühle - Auftrag ausgeführt im Jahr oder besteht seit bis (voraussichtlich)
Kriterium
§ 11 TVergG LSA - Eigenerklärung gültiger Branchentarifvertrag - soweit vorhanden - (vgl. Bezeichnung Tarifvertrag, Datum Abschluss, Gültigkeit bis) Eigenerklärung - soweit zutreffend -, dass - für die vergabegegenständliche Leistung es zurzeit keinen Branchentarifvertrag gibt . - der genannte Tarif … ganz lesen§ 11 TVergG LSA - Eigenerklärung gültiger Branchentarifvertrag - soweit vorhanden - (vgl. Bezeichnung Tarifvertrag, Datum Abschluss, Gültigkeit bis) Eigenerklärung - soweit zutreffend -, dass - für die vergabegegenständliche Leistung es zurzeit keinen Branchentarifvertrag gibt . - der genannte Tarifvertrag dem öffentlichen Dienst (Bund, Land, Kommune) zuzurechnen ist. - der oben genannte Tarifvertrag am <Datum> für allgemeinverbindlich erklärt wurde. - der oben genannte Tarifvertrag noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Eigenerklärung, zu § 11 TVergG LSA, dass a) den AN am Leistungsort (LSA) Arbeitsbedingungen gewährt werden, die wenigstens den Mindestarbeitsbedingungen, des Mindestentgelts und den Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien entsprechen, die nach dem MiLoG, einem nach dem TVG mit den Wirkungen des AEntG für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach dem AEntG oder einer nach dem AÜG erlassenen Rechtsverordnung oder anderen gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (§§ 5, 7, 7a oder 11 AEntG, § 3a des AÜG). b) der vergabespezifische Mindestlohn im Sinne des § 11 Abs. 3 TVergG LSA mindestens der Veröffentlichung auf dem eVergabe-Portal LSA entspricht. c) bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird. d) die Nichtabgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung nach § 14 TVergG LSA zum Ausschluss führen kann. e) die Verstöße gegen die Verpflichtungen zu den im § 18 TVergG LSA genannten Sanktionen führt. f) wenn mehr als nur eine der o. g. Verpflichtungen nach lit a) - c) zutrifft, dass dann die für die AN jeweils günstigste Regelung maßgeblich ist. zu § 13 TVergG LSA, dass wissentlich keine Mittel oder Waren im Rahmen der zu erbringenden Leistungen verwendet werden, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. zu § 14 TVergG LSA, dass a) eine Beauftragung von UAN/Verleihern nur vorgenommen wird, wenn diese erklären, ihren AN mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, welche zur Einhaltung selbst versprochen werden. b) der Nachweis der Erklärung gemäß lit. a) auf gesonderte Anforderung (AG oder BSt) vorzulegen ist. c) dass bevorzugt kleine/mittlere Unternehmen beteiligt werden, soweit es mit dem Auftrag zu vereinbaren ist. d) dass die UAN davon in Kenntnis gesetzt werden, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. e) dass bei der Weitergabe von Dienstleistungen die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B zum Vertragsbestandteil gemacht werden. f) dass den UAN keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen AG vereinbart sind. zu § 17 TVergG LSA, dass a) dem AG auf dessen Verlangen nach § 17 Abs. 1 TVergG LSA - die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers/des UAN - die Unterlagen über die Abführung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVergG und - die mit den UAN abgeschlossenen Werkverträge vorlegt werden. b) die AN und die der UAN auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen werden. c) den UAN bekannt ist, dass diese die vollständigen und prüffähigen Unterlagen gemäß lit. a) über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten und auf Aufforderung vorzulegen haben. d) dem Bieter bewusst ist, dass die Erklärungen gemäß lit. a) bis c) auch für Verleiher gilt. zu §§ 16, 18 TVergG LSA, dass Verstöße gegen die Erklärungen zu den § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 und 7, § 12 Satz 2 und § 17 TVergG LSA unmittelbar zu Vertragsstrafen, fristloser Kündigung des Vertrages und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu drei Jahren nach § 18 TVergG LSA führen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2024
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Im Anschluss besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers für die Laufzeit eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt bis zum 30.06.2027 für das Optionsjahr (bis 31.12.2028) die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
140 Tage
Angebotsöffnung
13.12.2023, 07:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Hinweis zu Bindefrist Bindefrist: 30.04.2024 (d.h. Das Angebot muss 140 Tage gültig bleiben = Zeitspanne zwischen Angebotsfrist und Bindefrist) 2. Mindestanforderungen und verifizierende Teststellung a) Voraussetzung für die Zuschlagserteilung ist die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung d … ganz lesen1. Hinweis zu Bindefrist Bindefrist: 30.04.2024 (d.h. Das Angebot muss 140 Tage gültig bleiben = Zeitspanne zwischen Angebotsfrist und Bindefrist) 2. Mindestanforderungen und verifizierende Teststellung a) Voraussetzung für die Zuschlagserteilung ist die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung definierten Mindestanforderungen. Sollte eine der Anforderungen nicht erfüllt sein, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. b) Der Auftraggeber behält sich vor, vor der Zuschlagserteilung den nach der Wirtschaftlichkeitsprüfung an erster und zweiter Stelle einzustufenden Bieter zur Überprüfung seines Angebotes diesen zu einer verifizierenden Teststellung aufzufordern. d) Zur Überprüfung der Mindestanforderungen ist nach Aufforderung der Beschaffungsstelle jeweils ein identisches Modell des angebotenen Bürodrehstuhls für eine verifizierende Teststellung zur Verfügung zu stellen. e) Im Rahmen der verifizierenden Teststellung werden die technischen und visuellen Mindestanforderungen geprüft.
Hinweis
1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 04.12.2023, 12:00 Uhr (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe … ganz lesen1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 04.12.2023, 12:00 Uhr (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de) hinzuweisen. 2. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten. 3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die Internetplattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de) 4. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www.evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit. 5. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (vgl. TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird. 6. Die Teilnehmer haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle (vgl. www.evergabe-online.de) zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. 7. Eine Nichtberücksichtigung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 9. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB (vgl. A1 - Angebot, Unterschriftenfeld, Datum, Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form). 10. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den "AnA-Web" (vgl. elektronische Form) werden diese Anforderungen erfüllt. 11. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Angebot (vgl. A1 - Angebot) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt oder - soweit erforderlich - auf Aufforderung der Beschaffungsstelle in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) nachgereicht werden. Bei fehlender oder nicht fristgerechte Einreichung kann das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 12. Die Angebotsabgabe und/oder die Nachreichung von Erklärungen, Nachweisen und Unterlagen per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren. 13. Die Beschaffungsstelle kann Ausnahmen beispielsweise für Teststellungen, Angebotsmuster, Material- oder Produktproben in der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen definieren. 14. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe und zur Angebotswertung ergeben sich aus der Angebotsaufforderung (vgl. 2 - Angebotsaufforderung). 15. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden. 16. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. 17. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (vgl. finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ. 18. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präquali …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Finanzamt Magdeburg - Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle der Finanzämter
Anschrift
Tessenowstr. 10, 39114 Magdeburg
Kontakt
vergabestelle.fa-md@sachsen-anhalt.de

Bei uns erfasst

6Bekanntmachungen
3Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

27vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (36 Lose mit Angabe)
140.713 €Zuschlagswert im Median
80.746 € – 304.123 €mittlere Hälfte, 16 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6f3ac4dc-ab43-4a04-83ce-6c30307cda2a.