Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zum Abruf von Leistungen für die Beschaffung und Implementierung eines TI-Gateways zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)

Universitätsklinikum Ulm · Ulm, Baden-Württemberg

Aktenzeichen UNU_Gateway_001.0025veröffentlicht 20.04.2026DienstleistungenWettbewerblicher Dialog

Frist im Verfahrenseit 303 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 5 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
10,5 Mio. €
Laufzeit
1 Jahrbis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Wettbewerblicher DialogVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Ulm89081, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Ausgewählte Bewerber entwickeln im Dialog mit der Vergabestelle Lösungen und geben danach Angebote ab.

Wird verhandelt?

Im Dialog werden Lösungen erarbeitet, nicht der Preis verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Persönliche Erfahrung des Projektteams15 %
  • Fortsetzung: Persönliche Erfahrung des Projektteams0 %
  • Ausführungskonzept35 %
  • Kalkulatorischer Angebotspreis (netto)50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Im Rahmen der vorliegenden Beschaffung beabsichtigen die Universitätskliniken Baden-Württemberg (Universitätsklinikum Freiburg A. d. ö. R.; Universitätsklinikum Heidelberg A. d. ö. R.; inkl. der Universitätsklinikum Mannheim GmbH; Universitätsklinikum Tübingen A. d. ö. R.; Universitätsklinikum Ulm A. d. ö. R.) die Einführung eines zentralen TI-Gateways zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Ziel ist es, eine einheitliche, sichere und leistungsfähige Schnittstelle zwischen den IT-Systemen der beteiligten Universitätskliniken und der bundesweiten Telematikinfrastruktur zu schaffen. Das zentrale TI-Gateway muss sämtliche für den Betrieb und die Nutzung der TI erforderlichen Funktionen bereitstellen, insbesondere Authentifizierung, Verschlüsselung, Routing sowie Protokollierung der Datenübertragungen. - Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere: - Planung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme des zentralen TI-Gateways, - Integration in die bestehende IT-Landschaft der beteiligten Universitätskliniken, - Sicherstellung der Kompatibilität mit den Anforderungen aller KRITIS-Häuser (Universitätskliniken und Maximalversorger), - Bereitstellung von Support-, Wartungs- und Updateleistungen für einen definierten Zeitraum, - Schulung des Personals der Universitätskliniken im Umgang mit dem TI-Gateway, - Dokumentation sämtlicher relevanter technischer und organisatorischer Prozesse. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung [Anlage 802] - Rahmenvereinbarung [Anlage 907_01] - EVB-IT Systemvertrag [Anlage 907_02] - EVB-IT Cloudvertrag [Anlage 907_03] - EVB-IT Dienstvertrag [Anlage 907_04]

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Persönliche Erfahrung des Projektteams15 %
Fortsetzung: Persönliche Erfahrung des Projektteams0 %
Ausführungskonzept35 %
Kalkulatorischer Angebotspreis (netto)50 %
Qualität
Persönliche Erfahrung des ProjektteamsBewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (gemeinsam Projektteam) anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten. Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter mindestens jeweils ein (1) vergleichbares persönliches Referenzprojekt nachzuweisen, dass die erfolgreiche Umsetzung einer Anbindung an die Telematikinfrastruktur in einer Gesundheitseinrichtung umfasst. a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und an das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: (i.) Das jeweilige persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung mindestens folgender Mindestanforderungen erfüllen: - Umsetzungsgegenstand Durchführung einer Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) TI-Gateway oder Rechenzentrumskonnektor - Projektumfang Integration der TI- oder Netzinfrastruktur in eine bestehende Krankenhaus-IT-Landschaft (z. B. Krankenhausinformationssystem, Subsysteme, Arbeitsplatzrechner). - Projektleistungen Installation und Konfiguration der für den Betrieb erforderlichen Komponenten (z. B. Konnektor, Kartenterminals, VPN-Zugangsdienst). Die Installation selbst kann auch durch den jeweiligen Referenzgeber oder einen Dritten vor Ort durchgeführt worden sein. Umsetzung der sicherheitsrelevanten Anforderungen nach den jeweils gültigen Spezifikationen der gematik. Durchführung von Funktionstests und Übergabe in den produktiven Betrieb. - Projektumfeld Durchführung in einem Krankenhaus, Universitätsklinikum oder einem Krankenhausträger mit jeweils mindestens 500 Betten und Umsetzung mit mehr als 100 Kartenterminals. - Erbringungszeitraum für jedes Referenzprojekt (Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2022 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe des Erstangebots in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren mit einer mindestens zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringung bei Rechenzentrumskonnektoren oder mit einer mindestens sechsmonatigen unterbrechungsfreien Erbringung beim TI-Gateway in diesem Bemessungszeitraum. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) des unterbrechungsfreien Zeitraums; die Maßnahme darf auch vor dem 01.01.2022 begonnen worden sein. Die Maßnahme darf auch noch über den Ablauf der Frist zur Einreichung der Erstangebote andauern. In diesem Fall ist anzugeben "länger als die hier gegenständliche Frist zur Einreichung der Erstangebote laufend". Der unterbrechungsfreie Zeitraum muss innerhalb des Bemessungszeitraums liegen. Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichen Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters (bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters); - Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt (Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter); - Name des Unternehmens, welches die Leistungen des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat, ausgeführt hat; - Beschreibung des von dem Projektleite …
Qualität
Fortsetzung: Persönliche Erfahrung des Projektteamso Erbringungszeitraum für jedes Referenzprojekt (Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2022 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe des Erstangebots in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren mit einer mindestens zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringung bei Rechenzentrumskonnektoren oder mit einer mindestens sechsmonatigen unterbrechungsfreien Erbringung beim TI-Gateway in diesem Bemessungszeitraum. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) des unterbrechungsfreien Zeitraums; die Maßnahme darf auch vor dem 01.01.2022 begonnen worden sein. Die Maßnahme darf auch noch über den Ablauf der Frist zur Einreichung der Erstangebote andauern. In diesem Fall ist anzugeben "länger als die hier gegenständliche Frist zur Einreichung der Erstangebote laufend". Der unterbrechungsfreie Zeitraum muss innerhalb des Bemessungszeitraums liegen. (Mindestanforderung) (ii.) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: Es dürfen je Projektleiter und je stellvertretendem Projektleiter höchstens fünf (5) persönliche Referenzprojekte eingereicht werden, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Darüber hinausgehende Referenzen werden nicht berücksichtigt. Reicht ein Bieter dennoch mehr als fünf (5) Referenzen für den Projektleiter oder den stellvertretenden Projektleiter ein, trägt er das Risiko, dass der Auftraggeber nach eigenem Ermessen bis zu fünf (5) Referenzprojekte auswählt und bewertet. In diesem Fall kann die erreichte Punktzahl von derjenigen abweichen, die erzielt worden wäre, wenn der Bieter selbst eine Auswahl von maximal fünf (5) Referenzen (je Projektleiter und je stellvertretendem Projektleiter) getroffen hätte. 1. Komplexität des Projekts Punkte Einführung eines TI-Gateways an mehreren Standorten / Kliniken in einem Verbund (ähnlich den 5 Auftraggebern) Außerdem müssen alle nachfolgend genannten Anforderungen (unter A., B. und C.) erfüllt sein: 3 Punkte C. Einführung eines TI-Gateways mit einem heterogenen Informationsmodell mit mindestens zwei Mandanten und mindestens 5 Client-Systemen. Außerdem müssen alle nachfolgend genannten Anforderungen (unter A. und B.) erfüllt sein: 2 Punkte B. Einführung eines TI-Gateways in einem Krankenhaus, Universitätsklinikum oder einem Krankenhausträger mit jeweils mindestens 500 Betten und mehr als 250 Kartenterminals. Außerdem müssen alle nachfolgend genannten Anforderungen (unter A.) erfüllt sein: 1 Punkt A. Das Referenzprojekt muss alle oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen: 0 Punkte Kein Referenzprojekt, welches alle Mindestanforderungen erfüllt: Führt zum Ausschluss des Angebots Die Bewertung der persönlichen Referenzprojekte erfolgt nach folgendem Schema: Für jedes persönliche Referenzprojekt werden die unter Ziffer 1 (Komplexität des Projekts) erfasst und die jeweils erzielten Punkte addiert. Ein Bieter kann somit in seinem Angebot maximal folgende Punktzahlen erreichen: Projektleiter: Komplexität des Projekts: maximal 3 Punkte Bei maximal 5 wertbaren Referenzen können für den Projektleiter insgesamt bis zu 15 Punkte erzielt werden. Für den stellvertretenden Projektleiter gilt die gleiche Systematik und Punkteverteilung. HINWEIS: Die erreichten Punkte werden addiert und anschließend multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 1/2. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" 15 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Je persönlichem Referenzprojekt ist ein (1) zusätzliches Projektblatt (also maximal eine (1) einseitig bedruckte DIN-A4-Seite) zulässig. Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannt …
Qualität
AusführungskonzeptBewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. Der Bieter hat bei den Darstellungen im Ausführungskonzept die folgenden Projektphasen zu berücksichtigen: - Gemeinsame Rolloutplanung - Pilotierung/ Testphase mit anschließender Nachskalierung des Systems - Gemeinsame Rolloutphase - Erstellung Betriebshandbuch durch den Auftragnehmer - Einweisung/Schulungen durch den Auftragnehmer (Admin-Schulung) In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nachfolgenden übergeordnete Ziele zu erreichen: 1. Bestmögliche Wiederherstellungszeiten, SLAs, Hochverfügbarkeit (0 bis 6 Punkte). 2. Bestmögliche Architektur und Integrationsfähigkeit in bestehende IT-Systemlandschaften der Kliniken (0 bis 3 Punkte). 3. Bestmögliche Skalierbarkeit für mehrere Standorte / Mandantenfähigkeit (0 bis 3 Punkte). 4. Bestmögliches Monitoring für mehrere Standorte /Mandantenfähigkeit (0 bis 6 Punkte) Bewertungsmaßstab: 1) Wiederherstellungszeiten, SLAs, Hochverfügbarkeit (0 bis 6 Punkte) Bei der Hochverfügbarkeit ist die bestmögliche Verfügbarkeit anzustreben. In dem Ausführungskonzept ist darzustellen, wie der Bieter im Falle der Auftragserteilung an ihn diese bestmögliche Verfügbarkeit technisch und organisatorisch sicherstellt. - 6 Punkte: Schlüssiges, kliniknahes Betriebskonzept mit belastbaren SLA-Werten (z. B. größer gleich 99,95 % Verfügbarkeit), klaren RTO/RPO-Zielen je Service, dokumentierter N+1/Active-Active-Redundanz, definierter Eskalationsmatrix (24/7); - 4 Punkte: Vollständige SLAs mit plausiblen RTO/RPO und Redundanz, Verfahren zur Störungsbehandlung beschrieben. - 2 Punkt: Allgemeine Zusagen ohne belastbare Zielwerte; Redundanz/SLA-Mechanik unklar. - 0 Punkte: Keine belastbaren Aussagen. 2) Architektur & Integrationsfähigkeit (0 bis 3 Punkte) - 3 Punkte: Architekturdiagramm mit klaren Schnittstellen: API-Schnittstellen zur Administration darlegen (Dashboard), Open Telemetrie (z.B. CheckMK, PRTG, Pro-metheus), Identity/Access-Konzept (z. B. IdP, MFA,), Zero-Trust-Prinzipien, Migrations-/Rollback-Plan; Kompatibilität zu Klinik-Systemlandschaften nachweislich erprobt. - 2 Punkte: Schlüssige Integration mit benannten Schnittstellen und Migrationsschritten; Kompatibilität zu Klinik-Systemlandschaften nachweislich erprobt, einige Punkte noch generisch. - 1 Punkt: Schlüssige Integration mit benannten Schnittstellen und Migrationsschritten; einige Punkte noch generisch. - 0 Punkte: Unkonkret, hoher Abstraktionsgrad, wesentliche Schnittstellen offen. 3) Skalierbarkeit & Mandantenfähigkeit (0 bis 3 Punkte) - 3 Punkte: Evidenz für Multi-Site/Mandanten-Betrieb, Kapazitäts-/Lastkonzept (z. B. horizontale Skalierung, Auto-Scaling), Stufen-Rollout für 5 Unikliniken mit Ressourcen-/Change-Plan; Referenzen mit Verbund-Setups. - 2 Punkte: Skalierungslogik und Mehrstandort-Vorgehen beschrieben. - 1 Punkt: Allgemeine Skalierbarkeitszusagen ohne konkrete Mechanik/Plan. - 0 Punkte: Keine belastbaren Aussagen. 4) Monitoring (0 bis 6 Punkte) - 6 Punkte: Detailliertes Fehler Monitoring aller Hard- und Softwarekomponenten inkl. Historie und entsprechender API-Schnittstelle Außerdem müssen alle nachfolgend genannten Anforderungen (unter A., B. und C.) erfüllt sein. - 4 Punkte: C. Detailliertes Fehler Monitoring aller Hard- und Softwarekomponenten Außerdem müssen alle nachfolgend genannten Anforderungen (unter A. und B.) erfüllt sein. - 2 Punkte: B. Hinterlegung frei definierbarer zusätzlicher z.B. administrativer Merkmale (Raumnummer, Arbeitsplätze Ansprechpartner, etc.). Außerdem müssen alle nachfolgend genannten Anforderungen (unter A.) erfüllt sein. - 0 Punkte: A. Monitoringsystem nach Vorgaben der Gematik Das Ausführungskonzept darf insgesamt einen textlichen und ggf. grafischen Umfang von maximal zwölf (12) DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Angaben ab Seite 13 bl …
Preis
Kalkulatorischer Angebotspreis (netto)Wertungsrelevanter Preis (P) = Kalkulatorischer Angebotspreis (netto) gemäß Anlage 803 "Preisblatt"

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
1 Jahr
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht der Auftraggeber mit einer Frist von vier (4) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit dem Auftragnehmer gegenüber der automatischen Verlängerung widerspricht. Maximal drei (3) Verläng … ganz lesenbis zu 3-mal: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht der Auftraggeber mit einer Frist von vier (4) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit dem Auftragnehmer gegenüber der automatischen Verlängerung widerspricht. Maximal drei (3) Verlängerungen sind möglich. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen beträgt somit achtundvierzig (48) Monate.
Optionen
Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
A. Der Bieter erklärt in der Variante 2 mit der Abgabe seines Erstangebots automatisch, dass er mit einer Zuschlagserteilung auf das von ihm eingereichte Erstangebot einverstanden ist, soweit dieses zuschlagsfähig ist (also insbesondere nicht von den Vergabeunterlagen abweicht). Alle von Bietern gem … ganz lesenA. Der Bieter erklärt in der Variante 2 mit der Abgabe seines Erstangebots automatisch, dass er mit einer Zuschlagserteilung auf das von ihm eingereichte Erstangebot einverstanden ist, soweit dieses zuschlagsfähig ist (also insbesondere nicht von den Vergabeunterlagen abweicht). Alle von Bietern gemachten Verhandlungsvorschläge finden im Falle der Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Erstangebot keine Berücksichtigung. Sollte ein Bieter nicht wollen, dass der Zuschlag auf dessen Erstangebot erteilt wird, weil er beispielsweise die Leistungen nur anbieten kann, falls Anforderungen während des laufenden Verhandlungsverfahrens geändert werden, hat er mit seinem Erstangebot die Anlage 325 "Kein Zuschlag auf das eigene Erstangebot" unterzeichnet einzureichen. Reicht ein Bieter ein Erstangebot ein, das 1. zuschlagsfähig ist (insbesondere nicht von den Vergabeunterlagen abweicht); 2. nach Wertung der Erstangebote auf Platz 1 liegt; und 3. hat dieser Bieter einer Erteilung des Zuschlags auf sein Erstangebot nicht widersprochen, könnte der Auftraggeber auf ein solches Erstangebot den Zuschlag erteilen. B. Für eine bessere Bearbeitung der mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen, werden bestimmte Anlagen zusätzlich im Word-Format auf der E-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Sollten Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag eine Anlage sowohl im PDF- als auch im Word-Format einreichen, gelten die Angaben in dem PDF-Format vorrangig zu etwaigen abweichenden Angaben in dem Word-Format.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMAB8# 1. Ausschlussgründe Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 3 … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMAB8# 1. Ausschlussgründe Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben, - das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffe …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

215vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
754.222 €Zuschlagswert im Median
278.696 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 42 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 08.01.2026
  3. BekanntmachungFrist 08.01.2026
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 08.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d87e0fa2-a3d6-45fa-b2f0-1418087177dd.