Rahmenvereinbarung Werbemittel
Münchner Wohnen GmbH · München, Bayern
Aktenzeichen 2025_74_stsveröffentlicht 01.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.06.2025 – 31.05.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.06.2025 – 31.05.2026, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (147 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 19 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 18 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 18 Monaten
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 31.05.2026
- Bindefrist endetvor 16 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Rahmenvereinbarung soll die Herstellung, Lagerung und Lieferung insbesondere von folgenden Werbemittel umfassen: - Streumittel bis Sonderwerbemittel - Wertige Werbemittel für besondere Zielgruppen
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- Preis Aufschlag Bezüglich des Kriteriums „Preis Aufschlag“ erhält das preislich günstigste Angebot 10 von 10 möglichen Punkten. Wenn der Angebotspreis um mehr als 50 % vom günstigsten Angebot abweicht, werden 0 Punkte vergeben. Die Verteilung der Punkte auf die Angebote, die preislich zwischen dem günstigsten, aber unter 150 % des günstigsten Angebots liegen, erfolgt nach folgender Formel: Punktzahl = (Günstigstes Angebot*1,5 - Angebotspreis) x 2 x 10/ Günstigstes Angebot Für die Bewertung des Kriteriums „Preis“ wird ein fiktiver Einkaufspreis von € 6,50 netto angenommen, der mit dem angebotenen Aufschlag bezuschlagt wird. Der Einkaufspreis setzt sich aus allen notwendigen Kosten wie z. B. Artikelpreis, Druck, Drucknebenkosten, evtl. Lieferkosten, evtl. Transportkosten, evtl. Importkosten wie Zoll etc. zusammen. Dieser Einkaufspreis ist auf Verlangen offenzulegen. Beispielrechnung bei einem angebotenen Aufschlag von 10 %: fiktiver Einkaufpreis € 6,50 netto + Aufschlag von 10 % (€ 0,65 netto) = zu wertender angebotener Preis € 7,15 netto Wertungsfaktor 4, d.h. maximal erreichbar: 40 Punkte
- Preis
- Preis Lager Bezüglich des Kriteriums „Preis Lager“ erhält das preislich günstigste Angebot 10 von 10 möglichen Punkten. Wenn der Angebotspreis um mehr als 50 % vom günstigsten Angebot abweicht, werden 0 Punkte vergeben Die Verteilung der Punkte auf die Angebote, die preislich zwischen dem günstigsten, aber unter 150 % des günstigsten Angebots liegen, erfolgt nach folgender Formel: Punktzahl = (Günstigstes Angebot*1,5 - Angebotspreis) x 2 x 10/ Günstigstes Angebot Der angebotene Preis für die längerfristige Lagerung wird mit einer fiktiven Lagermenge und Lagerdauer von 1 Palette und 1 Woche multipliziert. Beispielrechnung bei einem angebotenen Preis für längerfristige Lagerung von € 10,00 netto/Woche: angebotener Lagerpreis € 10,00 netto/Woche * 2 Paletten * 4 Wochen = zu wertender angebotener Preis für längerfristige Lagerung € 80,00 netto Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 10 Punkte
- Qualität
- Zusätzliche Zertifizierungen/Mitgliedschaften a) Bio-Zertifizierung Diese Zertifizierung ist für den Vertrieb/das Inverkehrbringen von verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen, einschließlich Aquakulturerzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind (z. B. DE-ÖKO-006, Erzeugniskategorie (d)) Die Punkteverteilung erfolgt wie nachstehend: Nachweis über eine aktuell gültige BIO-Zertifizierung liegt vor 5 Punkte Nachweis über eine aktuell gültige BIO-Zertifizierung liegt nicht vor 0 Punkte Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte b) Ecovadis-Zertifizierung EcoVadis ist ein weltweiter Anbieter von Nachhaltigkeitsratings für Unternehmen. Deren Vision ist ein globaler Markt, auf dem Nachhaltigkeit jede Geschäftsentscheidung beeinflusst – und somit die Wirtschaft, das Leben der Menschen und den Planeten, verbessert bzw. schützt. Deren Ziel ist, zuverlässige, weltweit anerkannte Nachhaltigkeitsbewertungen und -einblicke zu liefern, die es allen Unternehmen ermöglichen, Risiken zu verringern, Verbesserungen voranzutreiben und positive Auswirkungen auf unseren Planeten und die Gesellschaft zu beschleunigen. Da die Münchner Wohnen sehr auf Nachhaltigkeit achtet, ist es ihr wichtig, auch mit entsprechenden Geschäftspartnern zu arbeiten. Die EcoVadis Medaillen werden an die am höchsten bewerteten 35 % der von EcoVadis bewerteten Unternehmen vergeben: Die Medaillen werden basierend auf dem prozentualen Rang eines Unternehmens vergeben. Dieser wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Scorecard berechnet und vergleicht die Leistung eines Unternehmens mit allen Unternehmen in unserer Datenbank, die innerhalb der letzten 12 Monate bewertet wurden. Der Prozentrang wird für alle Unternehmen in allen Branchen berechnet, nicht nach Branche. Die Punkteverteilung erfolgt wie nachstehend: Nachweis über eine EcoVadis Medaille (mind. Bronze) liegt vor 5 Punkte Nachweis über eine EcoVadis Medaille (mind. Bronze) liegt nicht vor 0 Punkte Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte c) amfori BSCI Mitgliedschaft BSCI bietet Unternehmen einen Verhaltenskodex an, der ethisches Wirtschaften innerhalb ihrer Lieferkette sichern soll. Dieser Kodex beruht auf internationalen Verträgen zum Schutz von Arbeitnehmerrechten und orientiert sich am SA8000-Standard der Organisation Social Accountability International (SAI). Die globale Mitgliederorganisation für Nachhaltigkeitsstandards führt den BSCI als best Practice zum SA8000-Standard. Dabei geht es um folgende elf Schlüsselelemente: Managementpraxis, keine bedenkliche Beschäftigung, Arbeitszeit, Vergütung, Kinderarbeit, Zwangsarbeit (einschließlich Gefangenenarbeit und Zwangsmaßnahmen), Versammlungsfreiheit (inklusive Organisationsfreiheit und Tariffreiheit), Diskriminierung (Geschlecht, Rasse, Religion), Arbeitsbedingungen, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Arbeitssicherheit), Aspekte des Umweltschutzes und besonderen Schutz junger Angestellter. Mit der Unterzeichnung des BSCI-Verhaltenskodex verpflichten sich Unternehmen, in ihrem Einflussbereich entsprechende Kriterien anzuerkennen und an deren Umsetzung und Einhaltung mitzuwirken. Die Punkteverteilung erfolgt wie nachstehend: Nachweis über eine amfori BSCI Mitgliedschaft liegt vor 5 Punkte Nachweis über eine amfori BSCI Mitgliedschaft liegt nicht vor 0 Punkte Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte
- Qualität
- Organisationskonzept Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums „Organisationskonzept“ hat der Bieter zu erläutern, wie er die Organisation seines Betriebes für die Erfüllung der Aufgabe organisiert. Hierbei hat der Bieter insbesondere auf folgende Punkte einzugehen: - Bürozeiten und Erreichbarkeit des/der Ansprechpartner für den Auftraggeber - Benennung des/der Ansprechpartner/s für die Bearbeitung der Anfragen des Auftraggebers - Darstellung der Erfahrungen des/der Ansprechpartner/s für die Bearbeitung der Anfragen des Auftraggebers - Angabe der Reaktionszeiten auf Anfragen des Auftraggebers - Angabe des Zeitraums zwischen Anfrage des Auftraggebers und Angebotsversand - Angabe der zur Bearbeitung von Aufträgen des Auftraggebers zur Verfügung stehenden EDV-Ausstattung - Angabe eines beispielhaften Ablaufplans im Falle einer konkreten Anfrage des Auftraggebers, d.h. Darstellung der Schnittstellen und des Kommunikationskonzepts untereinander und mit dem Auftraggeber zur Abstimmung, Darstellung des Abstimmungsprozesses mit der Werbeagentur des Auftraggebers, etc. - Angabe von Lieferzeiten bei der Bestellung durchschnittlicher Werbemittel und Darstellung von Gründen, die zu Verlängerung der Lieferzeiten führen können - Angabe der Lieferzeit bei Abruf des Auftraggebers aus dem beim Auftragnehmer eingelagerten Bestand - Darstellung des Konzepts zur Lagerhaltung und Auslieferung an den Auftraggeber aus dem Lager des Auftragnehmers - Angabe zum Import von Werbemitteln - Angaben zur Qualitätssicherung, d.h. Aufgabenverteilung unter den Ansprechpartnern und deren Sicherstellung, Gewährleistungen einer kurzen Reaktionszeit, Vertretungsregelungen, etc. Die maximal erreichbare Punktzahl pro Spiegelstrich ist jeweils 5. Der Durchschnitt aller Punkte wird kaufmännisch gerundet und wie nachstehend in die Bewertung eingehen: über den Erwartungen 5 Punkte sehr gut 4 Punkte gut 3 Punkte befriedigend 2 Punkte ausreichend 1 Punkte ungenügend 0 Punkte Wertungsfaktor 2, d.h. maximal erreichbar 10 Punkte
- Qualität
- Musteraufgaben Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums „Musteraufgaben“ hat der Bieter für die folgenden 2 Musteraufgaben je eine Visualisierung auf einer DIN A4-Seite in Farbe mit seinem Angebot einzureichen. Das Corporate Design ist hier nachzulesen: https://company-255740.frontify.com/d/WhP7xaWwUbCg/grundelemente-und-konstanten#/-/markenzeichen. Es sind keine Qualitätsmuster vorzulegen. Eine Angabe des Preises zu den einzelnen Musteraufgaben ist zur Prüfung der Preisvorgaben aus der Aufgabenbeschreibung der einzelnen Musteraufgaben wünschenswert. Hierbei hat der Bieter die Anagben im Dokument "Ausschluss- und Zuschlagskriterien mit Bewertungsmatrix" zu beachten (die Darstellung in der Bekanntmachung der dortigen Tabelle ist in der Bekanntmachung nicht möglich) Aufgabe 1 Wertungsfaktor 0,75, d.h. maximal erreichbar 7,5 Punkte Aufgabe 2 Wertungsfaktor 0,75, d.h. maximal erreichbar 7,5 Punkte
Eignung3 von 3 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Weitere Ausschlusskriterien: Die Bieter haben folgende Erklärungen vorzulegen: 1. Nachweis TÜV Zertifizierung ISO 9001 Legt der Bieter keinen Nachweis über eine aktuell gültige TÜV-Zertifizierung nach ISO 9001 vor, wird das Angebot des Bieters von der weiteren Wertung ausgeschlossen. 2. Nachweis GOT … ganz lesenkürzer
Weitere Ausschlusskriterien: Die Bieter haben folgende Erklärungen vorzulegen: 1. Nachweis TÜV Zertifizierung ISO 9001 Legt der Bieter keinen Nachweis über eine aktuell gültige TÜV-Zertifizierung nach ISO 9001 vor, wird das Angebot des Bieters von der weiteren Wertung ausgeschlossen. 2. Nachweis GOTS-Zertifizierung Legt der Bieter keinen Nachweis über eine aktuell gültige GOTS-Zertifizierung vor, wird das Angebot des Bieters von der weiteren Wertung ausgeschlossen. (Der Global Organic Textile Standard (GOTS) ist ein weltweit angewendeter Standard für die Verarbeitung von Textilien aus biologisch erzeugten Naturfasern und damit ein wichtiges Textilsiegel. Er definiert umwelttechnische Anforderungen entlang der gesamten textilen Produktionskette sowie Sozialkriterien. Die Qualitätssicherung erfolgt durch unabhängige Zertifizierung der gesamten Textillieferkette.) 3. Vorlage von 3 vergleichbaren Referenzen Legt der Bieter weniger als 3 vergleichbare Referenzen vor, wird das Angebot des Bieters von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn - die Unternehmensgröße des Referenzauftraggebers mit der Unternehmensgröße des Auftraggebers vergleichbar ist, d.h. die Unternehmensgröße des Referenzauftraggebers liegt zwischen 600 und 2.000 Mitarbeitende - das jährliche Budget für Werbemittel des Referenzauftraggebers mit dem jährlichen Budget des Auftraggebers vergleichbar ist, d.h. das jährliche Budget des Referenzauftraggebers liegt zwischen € 50.000 netto und € 150.000 netto - Auftragsende ab 2020 bis heute, oder Zusammenarbeit noch bestehend - auf Dauer angelegte Zusammenarbeit, d.h. nicht nur ein Einzelauftrag des Referenzauftraggebers 4. Erklärung über die Anzahl der beim Auftragnehmer beschäftigten Mitarbeitenden Beschäftigt der Bieter weniger als 8 Mitarbeitende, wird das Angebot des Bieters von der weiteren Wertung ausgeschlossen. 5. Erklärung über das Vorhandensein eines Lagers Der Bieter hat zu erklären, ob sein Unternehmen zum Zeitpunkt der Ausschreibung über ein Lager verfügt, in dem vom Auftraggeber bestellte Werbemittel bis zum Abruf durch den Auftraggeber gelagert werden können und wie viele Europaletten dort gelagert werden können. Sollte der Bieter kein solches Lager zur Verfügung stellen können oder das Lager nicht mindestens 15 Europaletten Platz bieten, wird das Angebot des Bieters von der weiteren Wertung ausgeschlossen. 6. Erklärung über die Beschäftigung eines Grafikers Der Bieter hat zu erklären, ob er einen Mitarbeiter beschäftigt, der als Grafiker angestellt ist oder Grafikertätigkeiten ausführt. Kann der Bieter dies nicht bestätigen, wird sein Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen 7. Erklärung über die Einhaltung von Produktvorschriften Der Bieter hat verbindlich zu erklären, dass alle relevanten Produktvorschriften (z.B. EN71, CE, ROHS, WEEE, child labor free, etc.) des jeweiligen Artikels eingehalten werden. Kann der Bieter dies nicht bestätigen, wird sein Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. 8. Erklärung über die Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit Der Auftraggeber will vermeiden, dass er Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit (im Sinne der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation) einkauft. Deshalb gilt: Bei Produkten, bei denen besonders häufig ausbeuterische Kinderarbeit beobachtet wird (z.B. Bälle, Sportartikel, Sportbekleidung, Spielwaren, Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien, Natursteine, Pflastersteine, Lederprodukte, Billigprodukte aus Holz, Agrarprodukte wie Kakao, Orangensaft, Tomaten – sofern sie aus südlichen Ländern kommen) ist jeweils zusätzlich anzugeben, in welchem Land das angebotene Produkt hergestellt und/oder bearbeitet wurde. Sollte der Produktions-/Bearbeitungsort in Asien, Afrika oder Lateinamerika liegen, ist die Vorlage einer der folgenden Bestätigungen erforderlich: a) eine unabhängige Zertifizierung, die bestätigt, dass das Produkt nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2025
- Vertragsende
- 31.05.2026
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
- Der Vertrag wird zunächst für 1 Jahr geschlossen (Festlaufzeit). Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre bis max. 31.05.2029 Vergleiche Ziffer 2.4 der Besonderen Vertragsbedingungen der Münchner Wohnen GmbH und der mit ihr verbundenen Unternehmen (BVB) für die Ausführung von Liefer- oder Dienstleistungen.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 650.000 €
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 28.04.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag gem. § 160 GWB auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen ge … ganz lesenkürzer
Der Antrag gem. § 160 GWB auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:startup#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Gustav-Heinemann- Ring 111, 81739 München
- Website
- muenchner-wohnen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6866b39b-370d-41de-9d9b-5b7f4c99da8f.