Rahmenvereinbarung über verkehrswirtschaftliche Beratungsleistungen (inkl. Projektmanagement) im Rahmen der Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Abteilung Öffentliche Mobilität · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen 2026-07-10veröffentlicht 10.07.2026erstmals 10.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Niedrigster Angebotspreis30 %
- Qualifikation und Erfahrung40 %
- Bearbeitungskonzept20 %
- Präsentation10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 4 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 4 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 3 Monatenan Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Abteilung Öffentliche Mobilität
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 3 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 3 Monaten
- Bindefrist endetvor 29 Tagen2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über verkehrswirtschaftliche Beratungsleistungen (inkl. Projektmanagement) im Rahmen der Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im S-Bahn-Netz Hamburg
Beschreibung des Loses
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) und das Land Schleswig-Holstein (SH) haben Verkehrsleistungen der Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz der S-Bahn Hamburg von 2018-2033 in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben und vergeben. Dieses Netz liegt im Verantwortungsbereich der drei o.g. Aufgabenträger, deshalb ist zwischen FHH, LNVG und SH eine Ländervereinbarung mit Regelungen über die gemeinsame Zusammenarbeit geschlossen worden. Im Rahmen des Verkehrsvertrages zur Durchführung der o.g. Verkehre sind FHH (Federführung), die LNVG und SH Auftraggeber gegenüber dem Eisen-bahnverkehrsunternehmen (EVU) S-Bahn Hamburg GmbH (SBH) als Auftragnehmer. Zur unterbrechungsfreien Sicherstellung der Fahrzeugverfügbarkeit im laufenden Vertragszeit-raum und insbesondere auch darüber hinaus ist aufgrund der sehr langwierigen Vorlauf- bzw. Entwicklungszeiten einer neuen Fahrzeuggeneration zeitnah ein Fahrzeugbeschaffungsprozess durchzuführen. Die neu zu beschaffenden Fahrzeuge sollen mit Auslieferung und Abnahme in das Eigentum der FHH bzw. eines von der FHH benannten Dritten übergehen. Nach heutigem Zeitplan ist der Zuschlag an den Fahrzeughersteller für das Jahr 2029 geplant. Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (RV) ist die verkehrs-wirtschaftliche Begleitung des Fahrzeugbeschaffungsprozesses einschließlich des begleiten-den Projektmanagements. Die juristische Begleitung wurde bereits im ersten Halbjahr 2026 an eine externe Kanzlei vergeben. Eine Rahmenvereinbarung für den technischen Dienstleister zur Erstellung des Lastenhefts und der technischen Begleitung der Fahrzeugausschreibung wurde 2025 beauftragt, eine Rahmenvereinbarung zu Finanzierungsfragen der Fahrzeugbeschaffung wird noch aus-geschrieben werden. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer konstruktiv mit sämtlichen in- und externen Projekt-beteiligten (neben der LNVG und dem Land SH z.B. der hvv, der SBH und der DB InfraGO AG) zusammenarbeitet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Entscheidung, ob neben der Fahrzeugherstellung auch die Instandhaltung für bis zu 30 Jahre in die Zuständigkeit des Fahrzeugherstellers übergehen wird, noch nicht getroffen worden. Die Ausgestaltung der Instandhaltung wird ein wichtiges Thema in der neuen Rahmenvereinbarung werden. Die FHH schätzt den Aufwand wie folgt: - Position 1: Beratungsleistungen inkl. Projektmanagement 10.300 Stunden - Position 2: Reisepauschale (pro Person und An-/Abreise) 80 Stück Diese Mengen stellen zugleich die verbindliche Höchstabnahmegrenze (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung). Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehene verbindliche Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit erreicht wird.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Niedrigster Angebotspreis(1) Für die erforderlichen Preisangaben ist dieser Vordruck 05: Angebot zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. (2) Abgefragt wird ein Stundenverrechnungssatz für Beratungsleistungen inkl. Projektmanagement (Position 1) sowie eine Reisepauschale für Präsenztermine in Hamburg (Position 2). Einheitliche Kalkulationsgrundlage bildet die von der Auftraggeberin wie folgt geschätzten Mengen (zugleich Höchstabnahmegrenze): - Position 1: Beratungsleistungen inkl. Projektmanagement 10.300 Stunden - Position 2: Reisepauschale (pro Person und An-/Abreise) 80 Stück (3) Im Hinblick Position 2 ist für beruflich nicht in Hamburg ansässige Personen eine einheitliche Reisepauschale für Präsenztermine in Hamburg je An- und Abreise und Person anzugeben. Die Reisepauschale umfasst lediglich die Kosten der An- und Abreise; Übernachtungskosten werden nicht erstattet. (4) Die angegebenen Preise schließen sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten ein, insbesondere für Büro-, Software- und IT-Kosten, Spesen, Auslagen sowie Nebenleistungen der Auftragnehmerin. Soweit einschlägig, ist auch die Einräumung von Nutzungs- und Urheberrechten abgegolten. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht. (5) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks Nr. 05 sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Verfahren. (6) Der Gesamtpreis eines Angebotes wird ermittelt, indem die Einzelpreise der Positionen 1. und 2. mit dem vorgegebenen geschätzten Aufwand multipliziert und die so ermittelten Produkte addiert werden. (7) Die Gesamtpreise der jeweiligen Angebote werden nach der folgenden Formel in Punkte umgerechnet: 30 x [(niedrigster Gesamtpreis x 2,0) - Gesamtpreis des jeweiligen Bieters] / niedrigster Gesamtpreis. Sofern die Formel zu einem Wert < 0 führt, wird der Preis mit 0 Punkten bewertet. Beispiel: niedrigster (wertbarer) Gesamtpreis (Bieter A) = 100.000 EUR (wertbarer) Gesamtpreis des Bieters B = 120.000 EUR 30 x [(100.000 EUR x 2,0) - 120.000 EUR] / 100.000 EUR) = 24 Punkte Da 30 Punkte maximal erreicht werden können erhält Bieter A 30 Punkte und Bieter B 24 Punkte. Die solchermaßen ermittelten Punkte werden in eine Wertungstabelle übernommen (bis zu drei Stellen nach dem Komma).
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung(1) Zur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 2: Qualifikation und Erfahrung hat jeder Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 06: Konzept Qualifikation und Erfahrung zu verwenden. Der Vordruck 06 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 15 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 15 Seiten berücksichtigt. (2) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 06 unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Beraterprofile oder CVs vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen und an dessen Stelle im vorgegebenen Format Eintragungen vorzunehmen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung des Angebots; Nachforderungen erfolgen insoweit nicht. (3) Im Vordruck 06 ist das vorgesehene Projektteam darzustellen, die Projektleitung sowie die Projektmitarbeitenden sind zu benennen und die Vertretungsfrage ist darzulegen. Das Projektteam muss einschließlich der projektleitenden Person insgesamt mindestens 3 Personen umfassen. Für jedes Mitglied im Projektteam (Name, Qualifikation, Berufserfahrung) sind persönliche Referenzprojekte über verkehrswirtschaftliche Beratungsleistungen im Rahmen der Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) darzulegen; insofern sind auch Angaben zum jeweiligen Auftraggeber zu machen. (4) Die Angaben im Vordruck 06 werden jeweils gesondert für jedes der folgenden Unterkriterien bewertet. - Gutachterliche Stellungnahmen im SPNV 30 % (= 30 Punkte) - Qualifikation im Bereich Projektmanagement 10 % (= 10 Punkte) (5) Die Anforderungen, auf die es dem Auftraggeber zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: Gutachterliche Stellungnahmen im SPNV: Das Konzept muss Angaben zu gutachterlichen Stellungnahmen der projektleitenden Person und / oder den vorgesehenen Projektmitarbeitenden enthalten. Als gutachterliche Stellungnahme im Sinne dieses Unterkriteriums gilt ein schriftliches, fachlich begründetes Gutachten, das - sich inhaltlich auf die Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bezieht, - eine verkehrswirtschaftliche Bewertung, Analyse oder Empfehlung zu einer oder mehreren konkreten Fragestellungen der folgenden enthält: o Fahrzeugeigentumsmodell oder o Instandhaltung - nach dem 01.01.2016 finalisiert wurde, - von der benannten projektleitenden Person und / oder den vorgesehenen Projektmitarbeitenden verfasst oder maßgeblich mitverfasst wurde, - im Auftrag eines Dritten erstellt wurde (z. B. Aufgabenträger, Verkehrsverbund, Landesbehörde, Eisenbahnverkehrsunternehmen). Jede Stellungnahme kann nur einmal in die Wertung einfließen, auch wenn mehrere beteiligte Personen des Projektteams diese erstellt haben. Zu jedem Themenbereich (Fahrzeugeigentumsmodell, Instandhaltung) werden maximal 3 Stellungnahmen bewertet. Pro nachgewiesene gutachterliche Stellungnahme werden 5 Punkt vergeben. Maximal können zu diesem Unterkriterium 30 Punkte erreicht werden. Qualifikation im Bereich Projektmanagement: Das Konzept muss Angaben zur vorgehaltenen Qualifikation im Bereich Projektmanagement der projektleitenden Person und der vorgesehenen Projektmitarbeitenden enthalten. Insgesamt können 10 Punkte erreicht werden. Es wird die Qualifikation im Bereich Projektmanagement von 2 Teammitgliedern (Projektleiter und / oder Projektmitarbeiter) bewertet; sofern die Qualifikation im Bereich Projektmanagement von mehr als 2 Personen angegeben wird, werden lediglich die beiden höchstbewerteten Personen berücksichtigt. Die Qualifikation im Bereich Projektmanagement wird wie fol …
- Qualität
- Bearbeitungskonzept(1) Zur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Bearbeitungskonzept hat jeder Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 07: Bearbeitungskonzept zu verwenden. Der Vordruck 07 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 15 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 15 Seiten berücksichtigt. (2) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 07 unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung des Angebots. (3) Im Hinblick auf die Bewertung des Bearbeitungskonzepts kommt es der Auftraggeberin darauf an, ob die wesentlichen Leistungsbestandteile der Aufgabenstellung differenziert benannt und spezifische Anforderungen sowohl in rechtlicher als auch in zeitlicher Hinsicht dargestellt werden. Es soll nachvollzogen werden können, dass der Bieter den Umfang und die Besonderheiten der konkreten Aufgabe erkannt hat. Eine zielorientierte, fachlich fundierte und allumfassende Bearbeitung soll erkennbar sein. (4) Die Punktevergabe erfolgt nach den nachfolgend genannten Kriterien: Darstellung der Vorgehensweise im Rahmen der Projektaufgabe mit allen Leistungsbestandteilen und Bearbeitungsschritten inkl. Aufgabenverteilung im Projektteam, Vertretungsregelungen sowie Informationsaustausch und Wissensmanagement. Es werden maximal 10 Punkte vergeben: 0 Punkte Die Vorgehensweise im Rahmen der Projektaufgabe wird nicht oder nur unzureichend dargestellt. 2 Punkte Die Vorgehensweise im Rahmen der Projektaufgabe ist nur in Teilen mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in sehr geringem Umfang dargestellt. 4 Punkte Die Vorgehensweise im Rahmen der Projektaufgabe ist nur in Teilen mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in geringem Umfang dargestellt. 6 Punkte Die Vorgehensweise im Rahmen der Projektaufgabe ist überwiegend mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in überwiegendem auf die Aufgabe zugeschnitten Umfang dargestellt. 8 Punkte Die Vorgehensweise im Rahmen der Projektaufgabe ist überwiegend mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in nahezu vollem Umfang auf das Projekt zugeschnitten dargestellt. 10 Punkte Die Vorgehensweise im Rahmen der Projektaufgabe ist mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in vollem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt. Kosten- und Terminmanagement: Beschreibung der Herangehensweise zur Identifizierung von nicht bekannten und bereits bekannten Kosten- und Terminrisiken sowie der Maßnahmen des Kosten- und Terminmanagements. Es werden maximal 5 Punkte vergeben. 0 Punkte Das Termin- und Kostenmanagement wird nicht oder nur unzureichend dargestellt. 1 Punkte Terminrisiken und Abhängigkeiten werden nur geringfügig oder sehr allgemein abgebildet. Ein Terminmanagement wird vorgestellt. Kostenrisiken werden nur geringfügig oder sehr allgemein dargestellt. Ein Kostenmanagement wird vorgestellt. 2 Punkt Terminrisiken und Abhängigkeiten werden nur teilweise oder allgemein abgebildet. Ein Terminmanagement wird vorgestellt. Kostenrisiken werden nur teilweise oder allgemein dargestellt. Ein Kostenmanagement wird vorgestellt. 3 Punkte Terminrisiken und Abhängigkeiten werden überwiegend abgebildet. Ein Terminmanagement wird vorgestellt. Kostenrisiken werden überwiegend dargestellt. Ein Kostenmanagement wird vorgestellt. 4 Punkte Terminrisiken und Abhängigkeiten werden fast vollständig abgebildet. …
- Qualität
- Präsentation(1) Im Zeitraum vom 09.09.2026 bis zum 10.09.2026 sind Bieterpräsentationen vorgesehen. Diese finden in Präsenz in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin in Hamburg statt. (2) Zur Präsentation zugelassen werden nur diejenigen Bieter, die nach Wertung des Preises, der Qualifikation und Erfahrung und des Bearbeitungskonzepts sowie bei hypothetischer Höchstwertung der Bieterpräsentation rechnerisch für die Zuschlagserteilung in Betracht kommen. Die Einladung mit genauer Uhrzeit, Agenda und organisatorischen Hinweisen erfolgt rechtzeitig über das Vergabeportal. (3) Am Präsentationstermin müssen der Projektleiter und mindestens eine Projektmitarbeiter teilnehmen. Der zeitliche Umfang eines jeden Präsentationstermins beträgt für jeden Bieter insgesamt 60 Minuten, wovon 45 Minuten auf den wertungsrelevanten Teil der Präsentation entfallen. (4) Im Rahmen der Präsentationstermine wird die Auftraggeberin den anwesenden Personen insgesamt fünf ad-hoc-Fragen stellen, die von diesen unmittelbar zu beantworten sind. Der Inhalt der ad-hoc-Fragen bewegt sich innerhalb des durch den Auftragsgegenstand vorgegebenen Rahmens und ist für alle Bieter identisch. (5) Jede Antwort auf eine Frage wird gesondert bewertet. Der Auftraggeberin kommt es insofern auf möglichst konkrete, schlüssige und auftragsbezogene Antworten an. Insoweit gilt die folgende Bewertungsmethode: 10 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 7,5 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 5 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 2,5 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 0 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Abschließend werden die zu jeder Frage erlangte Punktzahl miteinander addiert und durch die Anzahl der Fragen (fünf) geteilt. (6) Die Präsentation beinhaltet keine Verhandlung über Änderungen des Angebots oder der Preise.
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 44 VgV) Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen folgende Unterlagen vorgelegt: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in Berufsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter erklärt, dass er im Auftragsfall spätestens auf gesonderte Anforderung vor Zuschlagserteilung einen Nachweis über eine entsprechende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorlegt bzw. den Versicherungsschutz bis zum Leistungsbeginn herstellt. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderu … ganz lesenkürzer
Der Bieter erklärt, dass er im Auftragsfall spätestens auf gesonderte Anforderung vor Zuschlagserteilung einen Nachweis über eine entsprechende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorlegt bzw. den Versicherungsschutz bis zum Leistungsbeginn herstellt. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderungen: Die Versicherung muss mindestens folgende Deckungssummen je Schadensfall, jeweils zweifach maximiert pro Versicherungsjahr, vorsehen: Personen- und Sachschäden: 2.500.000 EUR Vermögensschäden: 5.000.000 EUR- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 09.07.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (Referenzgeber) samt Kontaktd … ganz lesenkürzer
Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 09.07.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (Referenzgeber) samt Kontaktdaten eines zuständigen Ansprechpartners zu benennen. Mindestanforderungen: Mindestens zwei geeignete Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): - Verkehrswirtschaftliche Beratung im Rahmen der Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) - Das der Referenz zugrunde liegende Beschaffungsprojekt muss ein Gesamtvolumen von mindestens 100 Mio. EUR netto aufgewiesen haben. - Die verkehrswirtschaftliche Beratung muss mindestens die folgenden Aufgaben umfasst haben: o Bewertung möglicher Eigentums- und Finanzierungsmodelle für die Beschaffung von Neufahrzeugen o Bewertung möglicher Modelle für die Fahrzeuginstandhaltung o Erstellung von wirtschaftlichen Vergleichsrechnungen - Die im Rahmen der Referenz erbrachten Beratungsleistungen müssen einen Umfang von mindestens 150 Personentagen erreicht haben. Ein Personentag entspricht 8 Zeitstunden. - Die Referenzleistung muss im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 09.07.2026 erbracht worden sein. Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf der Anlage 01 zum Vordruck 04 vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). § 50 VgV bleibt unberührt. Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder feh-lende Referenzangaben erfolgen nicht. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anlage 01 zum Vordruck 04 gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 10.08.2026, 12:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe Vertragsbedingungen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Bestandteile der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge, wobei die jeweils vorangestellten Regelungen im Zweifel Vorrang haben: a) der Text dieser Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und im Vergabeverfahren zu dieser Rahmenvereinb … ganz lesenkürzer
1. Bestandteile der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge, wobei die jeweils vorangestellten Regelungen im Zweifel Vorrang haben: a) der Text dieser Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und im Vergabeverfahren zu dieser Rahmenvereinbarung veröffentlichte Hinweise, c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Angebot des Auftragnehmers e) Anlage 04: Eignungsvordruck f) Anlage 05: Erklärung der Bietergemeinschaft (soweit relevant) g) Anlage 06: Konzept Qualifikation und Erfahrung h) Anlage 07: Bearbeitungskonzept 2. Ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere die des Dienstvertragsrechts. 3. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y22M38R# 1. Sofern Sie beabsichtigen, die Leistung (teilweise) durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ausführen zu lassen, haben Sie die betroffenen Leistungsteile auf dem Vordruck 05 Angebot zu benennen und die Zustimmung der Auftraggeberin vor der Leistungsausführung … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y22M38R# 1. Sofern Sie beabsichtigen, die Leistung (teilweise) durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ausführen zu lassen, haben Sie die betroffenen Leistungsteile auf dem Vordruck 05 Angebot zu benennen und die Zustimmung der Auftraggeberin vor der Leistungsausführung einzuholen. 2. Sollten Sie ein anderes Unternehmen zudem zum Nachweis Ihrer Eignung in Anspruch nehmen wollen (Eignungsleihe), sind dazu besondere Angaben im Vordruck 04 Eignung zu machen. 3. Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen einzureichen: - Vordruck 04 Eignung - Anlage 01 zum Vordruck 04 - Vordruck 05 Angebot - Vordruck 06 Konzept Qualifikation und Erfahrung - Vordruck 07 Bearbeitungskonzept - Vordruck 12 Bietergemeinschaft - sofern einschlägig
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Abteilung Öffentliche Mobilität
- Anschrift
- Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg
- Kontakt
- poststelle@
bvm.hamburg.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Hamburg (6 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- TEAMWILLE GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 10.08.2026 auf 12.08.2026 verschoben
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 10.08.2026
- BekanntmachungFrist 10.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Beratung Digitalisierung - Los 1 - ERPStudierendenwerk Münster AÖRFrist 01.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e088829c-f5cb-45cf-94da-7aa63087afcd.