Rechtsberatungs- und Unterstützungsdienstleistungen im Rahmen der Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im S-Bahn-Netz Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Abteilung Öffentliche Mobilität · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen 2025-10-31veröffentlicht 10.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 6 Jahre
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.
- Gastronomieflächen 2027Flughafen Hamburg GmbH · HamburgFrist 18.11.2026
- Digitalisierung von Mikrofilmen für das StaatsarchivBVC Behörde für Finanzen und Bezirke · HamburgFrist 17.11.2026
- Garten- und Baumpflegearbeiten für das Landesfunkhaus NiedersachsenNorddeutscher Rundfunk · HamburgFrist 01.12.2026
- Rahmenvereinbarung BuchbindearbeitenUniversität Hamburg · HamburgFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 63 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Niedrigster Angebotspreis30 %
- Qualifikation und Erfahrung40 %
- Bearbeitungskonzept20 %
- Präsentation10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungs- und Unterstützungsdienstleistungen im Rahmen der Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im S-Bahn-Netz Hamburg
Beschreibung des Loses
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbh (LNVG) und das Land Schleswig-Holstein (SH) haben Verkehrsleistungen der Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz der S-Bahn Hamburg von 2018-2033 in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben und vergeben. Dieses Netz liegt im Verantwortungsbereich der drei o.g. Aufgabenträger, deshalb ist zwischen FHH, LNVG und SH eine Ländervereinbarung mit Regelungen über die gemeinsame Zusammenarbeit geschlossen worden. Im Rahmen des Verkehrsvertrages zur Durchführung der o.g. Verkehre sind FHH (Federführung), die LNVG und SH Auftraggeber gegenüber dem Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) S-Bahn Hamburg GmbH (SBH) als Auftragnehmer. Zur unterbrechungsfreien Sicherstellung der Fahrzeugverfügbarkeit für diese und insbesondere folgende Verkehrsleistungen ist aufgrund der sehr langwierigen Vorlauf- bzw. Entwicklungszeiten einer neuen Fahrzeuggeneration zeitnah ein Fahrzeugbeschaffungsprozess durchzuführen. Die neu zu beschaffenden Fahrzeuge gehen mit Auslieferung und Abnahme in das Eigentum der FHH bzw. eines von der FHH benannten Dritten über. Gegenstand des hier bekanntgemachten Abschlusses einer Rahmenvereinbarung ist die juristische Begleitung des Fahrzeugbeschaffungsprozesses, inkl. Vorbereitung und Durchführung des europaweiten Beschaffungsverfahrens sowie sonstige juristische Beratung und begleitende nicht juristische Unterstützung während des Prozesses. Das Projektmanagement und die verkehrswirtschaftliche Beratung wurden in einer Rahmenvereinbarung an einen externen Dienstleister vergeben. Eine Rahmenvereinbarung für den technischen Dienstleister wurde bereits bezuschlagt, eine Rahmenvereinbarung zur Finanzierung der Fahrzeugbeschaffung wird noch ausgeschrieben. Ein im nationalen Verfahren vergebener Vertrag zur juristischen Beratung des Beschaffungsprojektes BR 491 läuft voraussichtlich Anfang 2026 aus. Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Rechtsberatung ist ein neues Vergabeverfahren durchzuführen. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer konstruktiv mit sämtlichen in- und externen Projekt-beteiligten (neben der LNVG und dem Land SH z.B. der hvv, der SBH und der DB InfraGo) zusammenarbeitet. Im Zuge der Vorbereitungen für die Fahrzeugbeschaffung sind bereits juristische Stellung-nahmen erarbeitet worden. Diese werden nach Zuschlagserteilung dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Entscheidung, ob neben der Fahrzeugherstellung auch die Instandhaltung für bis zu 30 Jahre in die Zuständigkeit des Fahrzeugherstellers übergehen wird, noch nicht getroffen worden. Sollte sich der Auftraggeber für eine Herstellerinstandhaltung entscheiden, wird diese Bestandteil des Vergabeverfahrens für die Fahrzeugbeschaffung. Die FHH schätzt den Aufwand wie folgt: - Anwaltliche Beratungsleistungen 24.750 Stunden - Nicht anwaltliche Unterstützungsleistungen 5.250 Stunden - Besprechungen in Präsenz in Hamburg (Reisepauschale) 300 Stück Diese Mengen stellen zugleich die verbindliche Höchstabnahmegrenze (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung). Die Rahmenvereinbarung ist mit Zuschlagserteilung am 10.02.2026 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit von 6 Jahren. Nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehene verbindliche Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit erreicht wird.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Niedrigster Angebotspreis(1) Für die erforderlichen Preisangaben war der Vordruck 05: Angebot zu verwenden. Alle Preise waren einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. (2) Abgefragt wurden Stundenverrechnungssätze für Beratungs- und Unterstützungsleistungen (Position 1 und Position 2) sowie eine Reisepauschale für Präsenztermine in Hamburg (Position 3). Einheitliche Kalkulationsgrundlage bildeten die von der Auftraggeberin wie folgt geschätzten Mengen (zugleich Höchstabnahmegrenze): - Position 1: Anwaltliche Leistungen 24.750 Stunden - Position 2: Nicht anwaltliche Leistungen 5.250 Stunden - Position 3: Reisepauschale (pro Person / Anreise) 300 Stück (3) Im Hinblick auf Position 1 war der Preiskalkulation zugrunde zu legen, dass die anwaltlichen Leistungen zu 20 % von Partnern und zu 80 % von Anwälten ohne Partnerstatus erbracht werden. (4) Nicht anwaltliche Leistungen nach Position 2 umfassen Unterstützungsleistungen, die durch nicht als Anwälte zugelassene Mitarbeitende oder Projektassistenz erbracht werden (insb. Vergabemanagement). (5) Im Hinblick auf Position 3 war für beruflich nicht in Hamburg ansässige Personen - unabhängig von deren Funktionsebene (Projektleitung, anwaltlicher Berater, nicht anwaltlicher Berater) - eine einheitliche Reisepauschale für Präsenztermine in Hamburg je Anreise und Person anzugeben. Die Reisepauschale umfasst lediglich die Kosten der Anreise; Übernachtungskosten werden nicht erstattet. (6) Die angegebenen Preise schließen sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten ein, insbesondere die Kosten für die Nutzung von Rechtsanwalts- und Vergabesoftware, Spesen, Auslagen sowie Nebenleistungen der Auftragnehmerin. Soweit einschlägig, ist auch die Einräumung von Nutzungs- und Urheberrechten abgegolten. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht. (7) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 05: Angebot sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Verfahren. (8) Der Gesamtpreis eines Angebotes wurde ermittelt, indem die Einzelpreise der Positionen 1. bis 3. mit dem vorgegebenen geschätzten Aufwand multipliziert und die so ermittelten Produkte addiert werden. (9) Die Gesamtpreise der jeweiligen Angebote wurden nach der folgenden Formel in Punkte umgerechnet: 30 x [(niedrigster Gesamtpreis x 2,0) - Gesamtpreis des jeweiligen Bieters] / niedrigster Gesamtpreis. Sofern die Formel zu einem Wert < 0 führt, wird der Preis mit 0 Punkten bewertet. Beispiel: niedrigster (wertbarer) Gesamtpreis (Bieter A) = 100.000 EUR (wertbarer) Gesamtpreis des Bieters B = 120.000 EUR 30 x [(100.000 EUR x 2,0) - 120.000 EUR] / 100.000 EUR = 24 Punkte Da 30 Punkte maximal erreicht werden können erhält Bieter A 30 Punkte und Bieter B 24 Punkte. Die solchermaßen ermittelten Punkte wurden in eine Wertungstabelle übernommen (bis zu drei Stellen nach dem Komma).
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung(1) Zur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 2: Qualifikation und Erfahrung hatte jeder Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür war der Vordruck 06: Konzept Qualifikation und Erfahrung zu verwenden. (2) Die abgefragten Angaben waren direkt im Vordruck 06 unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es war nicht zulässig, gesonderte Beraterprofile oder CVs vorzulegen; diese wurden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen und an dessen Stelle im vorgegebenen Format Eintragungen vorzunehmen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung des Angebots; Nachforderungen erfolgen insoweit nicht. (3) Die Angaben im Vordruck 06 wurden jeweils gesondert für jedes der folgenden Unterkriterien bewertet. - Projektteam / Referenzen 35 % (= 35 Punkte) - Gutachterliche Stellungnahmen im SPNV 05 % (= 05 Punkte) (4) Die Anforderungen, auf die es dem Auftraggeber zu jedem Unterkriterium ankam, wurden wie folgt präzisiert: Projektteam / Referenzen Es ist das vorgesehene Projektteam darzustellen, die projektleitende Person sowie die Projektmitarbeitenden sind zu benennen. Es ist darzustellen, welche Leistungsbestandteile jeweils durch die projektleitende Person und die Projektmitarbeitenden zu welchen Anteilen erbracht werden. Die projektleitende Person fungiert gegenüber der Auftraggeberin als zentraler verantwortlicher Ansprechpartner. Um eine kontinuierliche Bearbeitung sicherzustellen, ist die Vertretungsregel darzulegen. Das Projektteam muss - einschließlich der projektleitenden Person - insgesamt mindestens 3 Personen umfassen. Für jedes Mitglied des Projektteams (Name, Qualifikation, Berufserfahrung) ist mindestens eine persönliche Referenz darzulegen. Hierzu sind Angaben zum jeweiligen Referenzprojekt zu machen. Es können nur solche Referenzen berücksichtigt werden, die inhaltlich mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind. Insofern gelten die folgenden Mindestanforderungen: Die Referenzleistung umfasst die Konzeption und Begleitung eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), wobei das europaweite Vergabeverfahren nach dem 01.01.2015 (Datum der Auftragsbekanntmachung) begonnen und inzwischen durch Zuschlagserteilung abgeschlossen wurde, was durch eine Bekanntmachung im EU-Amtsblatt TED oder in anderer geeigneter Weise (z.B. Zuschlagsschreiben oder Bestätigung des Auftraggebers) nachgewiesen wird. Referenzen können seitens der projektleitenden Person oder bei den jeweiligen Projektmitarbeitenden gewertet werden; jede Referenz kann daher nur für eine Person gewertet werden. Referenzen als Unterauftragnehmer sind zugelassen. Insgesamt können 35 Punkte erreicht werden, die sich auf 5 Referenzen mit einer Maximalpunktzahl von jeweils 7 aufteilen. Sofern mehr als 5 Referenzen angegeben werden, werden lediglich die 5 höchstbewerteten Referenzen berücksichtigt. Jede Referenz wird wie folgt bewertet: - Anzahl der Fahrzeuge (kleinste betrieblich eingesetzte fahrende Einheit; "Triebwagen" oder E-Loks mit Wagen mit jeweils mindestens 2 Wagenkästen) ab 10 Fahrzeugen: 1 Punkt, ab 30 Fahrzeugen: 3 Punkte, ab 50 Fahrzeugen: 4 Punkte, ab 70 Fahrzeugen: 5 Punkte - Beinhaltet die Referenz neben der Ausschreibung und Vergabe für die Herstellung auch die Ausschreibung und Vergabe der Instandhaltung der Fahrzeuge (Anforderung an Instandhaltungsprozess, Werkstattanforderungen u.Ä.): 1 Punkt - Anzahl der beteiligten Bundesländer/Aufgabenträgerorganisationen/EVUs mehr als 1: 1 Punkt Gutachterliche Stellungnahmen im SPNV Das Konzept musste Angaben zu gutachterlichen Stellungnahmen der projektleitenden Person und …
- Qualität
- Bearbeitungskonzept(1) Zur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Bearbeitungskonzept hatte jeder Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür war der Vordruck 07: Bearbeitungskonzept zu verwenden. (2) Die abgefragten Angaben waren direkt im Vordruck 07 unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es war ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung des Angebots. (3) Im Hinblick auf die Bewertung des Bearbeitungskonzepts kommt es der Auftraggeberin darauf an, ob die wesentlichen Leistungsbestandteile der Aufgabenstellung differenziert benannt und spezifische Anforderungen sowohl in rechtlicher als auch in zeitlicher Hinsicht dargestellt werden. Es soll nachvollzogen werden können, dass der Bieter den Umfang und die Besonderheiten der konkreten Aufgabe erkannt hat. Eine zielorientierte, fachlich fundierte und allumfassende Bearbeitung soll erkennbar sein. (4) Die Punktevergabe erfolgte nach den nachfolgend genannten Kriterien: Darstellung des Aufgabenverständnisses / der Projektaufgabe mit allen Leistungsbestandteilen und Bearbeitungsschritten inkl. der Instandhaltung der Fahrzeuge unter besonderer Berücksichtigung von Anforderungen an S-Bahn-Verkehre einer Großstadt und speziell der Anforderungen im Hamburger S-Bahn-System. Es werden maximal 10 Punkte vergeben: 0 Punkte Die Projektaufgabe wird nicht oder nur unzureichend dargestellt. 2 Punkte Die Projektaufgabe ist nur in Teilen mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in sehr geringem Umfang dargestellt. 4 Punkte Die Projektaufgabe ist nur in Teilen mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in geringem Umfang dargestellt. 6 Punkte Die Projektaufgabe ist überwiegend mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in überwiegendem auf die Aufgabe zugeschnitten Umfang dargestellt. 8 Punkte Die Projektaufgabe ist überwiegend mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in nahezu vollem Umfang auf das Projekt zugeschnitten dargestellt. 10 Punkte Die Projektaufgabe ist mit allen Leistungsbestandteilen beachtet, die erforderlichen Bearbeitungsschritte sind in vollem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt. Rechtliches Risikomanagement: Beschreibung der Herangehensweise zur Identifizierung von nicht bekannten und bereits bekannten Risiken, der konkreten Durchführung des Risikomanagements und der Steuerung der identifizierten rechtlichen Risiken. Es werden maximal 5 Punkte vergeben: 0 Punkte Das rechtliche Risikomanagement wird nicht oder nur unzureichend dargestellt. 1 Punkt Rechtliche Risiken werden in geringem Umfang erkannt oder dargestellt. Das technische Riskmanagement wird nur in sehr geringem Umfang beschrieben. 2 Punkte Rechtliche Risiken werden in nicht überwiegendem Umfang erkannt oder dargestellt. Das technische Risikomanagement wird in geringem Umfang beschrieben. 3 Punkte Rechtliche Risiken werden in überwiegendem Umfang erkannt und Lösungsansätze werden in überwiegendem Umfang dargestellt. Das technische Risikomanagement wird in überwiegendem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt. 4 Punkte Rechtliche Risiken werden in nahezu vollem Umfang erkannt und Lösungsansätze werden in nahezu vollem Umfang dargestellt. Das technische Risikomanagement wird in nahezu vollem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten dargestellt. 5 Punkte Rechtliche Risiken werden in vollem Umfang erkannt und Lösungsansätze in vollem Umfang dargestellt. Das technische Risikomanagement wird in vollem Umfang auf die Aufgabe zugeschnitten. Terminli …
- Qualität
- Präsentation(1) Im Zeitraum vom 15.12.2025 bis zum 16.12.2025 waren Bieterpräsentationen vorgesehen. Diese fanden in Präsenz in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin in Hamburg statt. (2) Zur Präsentation zugelassen waren nur diejenigen Bieter, die nach Wertung des Preises, der Qualifikation und Erfahrung und des Bearbeitungskonzepts sowie bei hypothetischer Höchstwertung der Bieterpräsentation rechnerisch für die Zuschlagserteilung in Betracht kommen. (3) Am Präsentationstermin mussten die projektleitende Person sowie die stellvertretende Person teilnehmen. Der zeitliche Umfang eines jeden Präsentationstermins betrug für jeden Bieter insgesamt 60 Minuten, wovon 45 Minuten auf den wertungsrelevanten Teil der Präsentation entfallen. (4) Im Rahmen der Präsentationstermine hat die Auftraggeberin den anwesenden Personen insgesamt fünf ad-hoc-Fragen gestellt, die von diesen unmittelbar zu beantworten sind. Der Inhalt der ad-hoc-Fragen bewegt sich innerhalb des durch den Auftragsgegenstand vorgegebenen Rahmens und ist für alle Bieter identisch. (5) Jede Antwort auf eine Frage wurde gesondert bewertet. Insoweit galt die folgende Bewertungsmethode: 10 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 7,5 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 5 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 2,5 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 0 Punkte Die Antworten des Bieters auf die ad-hoc-Fragen tragen den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Abschließend werden die zu jeder Frage erlangte Punktzahl miteinander addiert und durch die Anzahl der Fragen (fünf) geteilt. (6) Die Präsentation beinhaltete keine Verhandlung über Änderungen des Angebots oder der Preise.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 6 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Bestandteile der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge, wobei die jeweils vorangestellten Regelungen im Zweifel Vorrang haben: a) der Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und im Vergabeverfahren zu dieser Rahmenvereinbaru … ganz lesenkürzer
1. Bestandteile der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge, wobei die jeweils vorangestellten Regelungen im Zweifel Vorrang haben: a) der Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und im Vergabeverfahren zu dieser Rahmenvereinbarung veröffentlichte Hinweise, c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Angebot des Auftragnehmers e) Anlage 04: Eignungsvordruck f) Anlage 05: Erklärung der Bietergemeinschaft (soweit relevant) g) Anlage 06: Konzept Qualifikation und Erfahrung h) Anlage 07: Bearbeitungskonzept 2. Ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere die des Dienstvertragsrechts, sowie - soweit einschlägig - die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). 3. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y22M0Z7#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Schumann Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Abteilung Öffentliche Mobilität
- Anschrift
- Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg
- Kontakt
- poststelle@
bvm.hamburg.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 01.12.2025 auf 05.12.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 01.12.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 01.12.2025
- BekanntmachungFrist 01.12.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung für die Erstellung von städtebaulichen VerträgenStadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und VertragsmanagementFrist 11.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4a2ec07d-dd64-4b63-b519-e20ae4c577ef.