Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis · Heidelberg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 087.31:Postdienstleistungen_2025veröffentlicht 08.04.2025erstmals 08.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 3,84 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.07.2025 – 30.06.2029
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rhein-Neckar-Kreis.
- Mittagsverpflegung für den städtischen Kindergarten Spatzennest, die außerschulische Betreuung an den vier Grundschulen und für die Kurt-Waibel-Schule in SchwetzingenStadt Schwetzingen · SchwetzingenFrist 01.12.2026
- Unterhalts- und Grundreinigung in 21 städtischen Gebäuden der Stadt WeinheimStadt Weinheim · WeinheimFrist 02.12.2026
- NachtbewachungVermögen und Bau Baden-Würtemberg Amt Mannheim und Heidelberg, Dienstsitz Mannheim · MannheimFrist 23.11.2026
- Reinigungsdienstleistungen für die Gemeinde IlvesheimGemeinde Ilvesheim · IlvesheimFrist 24.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 3,84 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre01.07.2025 – 30.06.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Heidelberg69115, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (125 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 19 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 19 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 18 Monatenüber auftragsboerse.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 18 Monaten
- Bindefrist endetvor 17 Monaten45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 30.06.2029
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 64110000PostdiensteHauptgegenstand
- 64112000Briefpostdienste
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Zur Ermittlung der Angebotssumme wird die je Leistungsposition angegebene prognostizierte Schätzmenge (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 48 Monaten) mit den Preisangaben des jeweils Bietenden multipliziert.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Es sind folgende eignungsrelevanten Erklärungen im elektronischen Fragebogen abzugeben: - zur gewerblichen Anmeldung beim zuständigen Registergericht bzw. die Kopie der Gewerbeanmeldung vorzulegen, falls das Gewerbe als natürliche Person angemeldet wurde, - zur Gesellschaft des Unternehmens (Hat da … ganz lesenkürzer
Es sind folgende eignungsrelevanten Erklärungen im elektronischen Fragebogen abzugeben: - zur gewerblichen Anmeldung beim zuständigen Registergericht bzw. die Kopie der Gewerbeanmeldung vorzulegen, falls das Gewerbe als natürliche Person angemeldet wurde, - zur Gesellschaft des Unternehmens (Hat das Unternehmen eine Muttergesellschaft oder ist es in einem Konzernverbund eingebunden?) -zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft Angaben zur Bietergemeinschaft, falls zutreffend: Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten benennen. Die erforderlichen Erklärungen müssen (sofern zutreffend) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.- Kriterium
Es sind folgende eignungsrelevanten Erklärungen im elektronischen Fragebogen abzugeben: - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren, Liquidation und Insolvenzplan - Eigenerklärung, aus der der Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre hervorgeht - Eigene … ganz lesenkürzer
Es sind folgende eignungsrelevanten Erklärungen im elektronischen Fragebogen abzugeben: - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren, Liquidation und Insolvenzplan - Eigenerklärung, aus der der Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre hervorgeht - Eigenerklärung über das Bestehen oder den Neuabschluss (im Auftragsfall) einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein, bzw. es ist zu bestätigen, dass die Berufshaftpflichtversicherung im Falle der Auftragserteilung entsprechend erhöht werden kann. Diese muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: - Personenschäden: mindestens 3.000.000 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr - Sach- und unechte Vermögensschäden: mindestens 3.000.000 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr - Echte Vermögensschäden: mindestens 200.000 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr- Kriterium
Es sind folgende eignungsrelevanten Erklärungen im elektronischen Fragebogen abzugeben. -Beschäftigtenanzahl: Angabe der durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl sowie der durchschnittlichen Zahl ihrer Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. - Kommunikation: Verwendung de … ganz lesenkürzer
Es sind folgende eignungsrelevanten Erklärungen im elektronischen Fragebogen abzugeben. -Beschäftigtenanzahl: Angabe der durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl sowie der durchschnittlichen Zahl ihrer Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. - Kommunikation: Verwendung der deutschen Sprache - Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur: Angabe, dass für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen, eine Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur erfolgt ist oder die Tätigkeit zur Erbringung von Postdienstleistungen nach § 112 Abs. 1 Nr. 2 PostG fortgeführt wird. - Genehmigungen und Erlaubnisse: Angabe, dass beim Bieter die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse zur Leistungserbringung vorliegen. Dies gilt insbesondere für die möglicherweise erforderliche Entgeltgenehmigung nach § 61 und § 62 PostG. - Referenzen: Mindestens 3 Referenzen mit vollständiger Kontaktangabe für Vergleichsprojekte bezogen auf die beschriebene Leistungsart in den letzten 36 Monaten. Hierzu ist der Vordruck "Formblatt für die Nennung von Referenzen" zu verwenden. - Nachunternehmer: Angabe, ob es beabsichtigt ist, Nachunternehmer einzusetzen. - Eignungsleihe: Angabe, ob beabsichtigt ist, sich für die Ausführung des Auftrags im Rahmen der technischen sowie beruflichen und/oder finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Kommunikation: Bestätigung, dass die deutsche Sprache in der täglichen Auftragsausführung und für Korrespondenzen verwendet wird. - Referenzen: Die Referenzen müssen sowohl dem Inhalt als auch der Menge nach mit den abgefragten Leistungen vergleichbar sein. Es sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen. - Nachunternehmer (falls zutreffend): Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer". - Eignungsleihe (falls zutreffend): Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Eignungsleihe".- Kriterium
- Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.vmstart.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-195d877fabc-6c727dfc36fdcc00
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 30.06.2029
- Verlängerung
Das Postaufkommen beträgt, hochgerechnet auf die gesamte mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ca. 3.472.600 Briefsendungen, ca. 35.510 Einschreiben, ca. 3.360 Waren- und Büchersendungen und ca. 112.300 Postzustellungsaufträge. Die Vereinbarung endet automatisch vor Ablauf der vorgenannten Vertrags … ganz lesenkürzer
Das Postaufkommen beträgt, hochgerechnet auf die gesamte mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ca. 3.472.600 Briefsendungen, ca. 35.510 Einschreiben, ca. 3.360 Waren- und Büchersendungen und ca. 112.300 Postzustellungsaufträge. Die Vereinbarung endet automatisch vor Ablauf der vorgenannten Vertragsdauer vorzeitig, sofern das vorgenannte geschätzte Postaufkommen um maximal 20 % überschritten ist. Einer gesonderten Kündigung bedarf es hierfür nicht. Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es wäre von Vorteil, wenn der Auftraggeber neben den definierten Positionen des Leistungsverzeichnisses etwaige weitere unplanbar anfallende Brief- und Kurierdienstleistungen über die Rahmenvereinbarung beziehen könnte. Das Landratsamt behält sich daher vor, beim künftigen Auftragnehmer im geringen Umfang (max. 1% des Auftragsvolumens) zusätzlich auch nicht explizit aufgeführte Brief- und Kurierdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, sofern dies für ihn wirtschaftlich ist und auftragnehmerseitig möglich wäre. Im Angebot können daher auf einer Anlage diesbezügliche aktuelle Rahmenkonditionen für sonstige Brief- und Kurierdienstleistungen durch den Bieter dargestellt werden. Diese Angaben gehen jedoch nicht in die vergleichende Wertung ein. Die diesbezüglichen Angaben zu den Konditionen sind für etwaige Bestellungen im vorgenannten Umfang (unter den Maßgaben von Nr. 2.3 "Angebotspreise, Vergütung und Preisanpassung") verbindlich. Es besteht jedoch keine bieterseitige Pflicht, im Rahmen der Angebotsabgabe weitere Brief- und Kurierdienstleistungen anzubieten. Ebenso besteht kein Anspruch des Auftragnehmers, dass der Auftraggeber sonstige Brief- und Kurierdienstleistungen abruft.- Optionen
- Die vorgenannte Laufzeit ist die maximale Dauer. Das Rahmenvertragsverhältnis tritt am 01.07.2025 bzw. mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet am 30.06.2027. Nach Ablauf von 24 Monaten kann der Auftraggeber den Vertrag um jeweils weitere zwölf Monate, jedoch maximal zwei Mal (um insgesamt 24 Monate) verlängern.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- auftragsboerse.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 45 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.04.2025, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Für eine elektronische Rechnungsstellung (XRechnung oder ZUGFeRD 2.0) verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://servicebw.de/erechnung erreichen oder per E-Mail an rechnung@service-bw.bwl.d … ganz lesenkürzer
Leistung: Für eine elektronische Rechnungsstellung (XRechnung oder ZUGFeRD 2.0) verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://servicebw.de/erechnung erreichen oder per E-Mail an rechnung@service-bw.bwl.de . Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format (z.B. ZUGFeRD 2.0) erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08226-A8148-09 aufweisen. Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung. EIGENERKLÄRUNG ZU 5. EU-SANKTIONSPAKET-RUS-SANKTIONEN, VERBOT VON AUFTRAGSERTEILUNGEN AN RUSSISCHE UNTERNEHMEN/LIEFERANTEN: Der Bieter hat die genannte Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen … ganz lesenkürzer
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Beschafffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG). Vor Zuschlagserteilung ist daher auf Anforderung das "Musterformular für Anbieter zur Datenabfrage nach § 8 SaubFahrzeugBeschG" zur Dokumentation ausgefüllt durch de … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Beschafffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG). Vor Zuschlagserteilung ist daher auf Anforderung das "Musterformular für Anbieter zur Datenabfrage nach § 8 SaubFahrzeugBeschG" zur Dokumentation ausgefüllt durch den Auftragnehmer einzureichen. Diese Dokumentation ist nach Auftragserteilung jährlich ohne weitere Aufforderung aktualisiert vorzulegen. Die Festlegungen zur Einhaltung des SaubFahrzeugBeschG gelten für die gesamte Beförderungsleistung. Die Festlegung ist daher nicht auf die Zustellung beschränkt, sondern gilt auch für die Postbeförderung auf der Straße im Rahmen der Abholung und Weiterbeförderung.- Hinweis
Es ist in den vorbereiteten Dokumenten der Ausschreibungsunterlage zu erklären, dass: 1.) die geltenden Vorschriften des Datenschutzes (insbesondere DSGVO /§ 53 BDSG/§ 6 LDSG sowie fachspezifische Regelungen des Postgewerbes) durch den Bieter und dessen Erfüllungsgehilfen vor, während und nach der … ganz lesenkürzer
Es ist in den vorbereiteten Dokumenten der Ausschreibungsunterlage zu erklären, dass: 1.) die geltenden Vorschriften des Datenschutzes (insbesondere DSGVO /§ 53 BDSG/§ 6 LDSG sowie fachspezifische Regelungen des Postgewerbes) durch den Bieter und dessen Erfüllungsgehilfen vor, während und nach der Projektausführung/Beauftragung beachtet werden. 2.) die Vorgaben und Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz -LTMG) eingehalten werden. 3.) alle mit dem Angebot vorgelegten Angaben und Erklärungen im Auftragsfalle zum Vertragsbestandteil werden, soweit diese eine zu erbringende Leistung oder vorhandene Eigenschaft bestätigen. Neben den Angebotspositionen sind im Leistungsverzeichnis ergänzende Fragebögen zu beantworten. Pflichtangabe für EU-Bekanntmachung (Feld BT- 746): Es ist anzugeben, ob das Unternehmen börsennotiert ist. Pflichtangabe für EU-Bekanntmachung (Feld BT- 706): Es ist die Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers (Berechtigten) des Unternehmers gem. § 3 GWG anzugeben. Hinweis: Diese Angabe ist bei börsennotierten Unternehmen nicht erforderlich. HINWEIS ZUR E-VERGABE: Die Verfahrensabwicklung läuft vollelektronisch über die EVergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass Angebote per E-Mail und/oder Fax aus Gründen des Datenschutzes und des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs keine zulässige/n elektronische/n Angebotsabgabe/n darstellen. Die Angebotsabgabe in Papierform und /oder mittels E-Mail bzw. Fax sind demnach ausdrücklich ausgeschlossen. Das Bieter-Cockpit (Bieterportal) des E-Vergabe-Systems gilt darüber hinaus als verbindlicher Kommunikationsweg und wird für die Zustellung/Entgegennahme rechtserheblicher Erklärungen genutzt (gilt somit als "Briefkasten" des Bieters in seinem Machtbereich). Zur Angebotsabgabe: Der systemeigene Bieter-Assistent/Cockpit führt den Bieter durch die Bearbeitung bis hin zur Angebotsabgabe. Für Fragen zum System steht für die Bieter ein kostenfreier Bieter-Support unter Tel.-Nr.: 0711/66601-475 oder per E-Mail zur Verfügung über bietermrn@staatsanzeiger.de (Kontaktdaten werden auch systemseitig angezeigt). Die Vergabeunterlagen sind nach Registrierung komplett elektronisch im System auszufüllen und müssen nicht nochmals ausgedruckt, handschriftlich ausgefüllt oder eingescannt werden. Eine digitale Signatur sowie handschriftliche Unterschriften sind nicht notwendig, selbst wenn Formularfelder entsprechende Eintragungen vorsehen. Die digitale Angebotsabgabe über das System gilt als rechtsverbindlich. Es ist zu beachten, dass alle Fragestellungen der Ausschreibungsunterlage individuell zu beantworten sind. Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass bloße Verweise auf standardisierte Unterlagen (z.B. vorgefertigte Broschüren) nicht zulässig sind und nicht als Angebotsbestandteil gewertet werden. Mögliche Bieterfragen bzgl. der Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind unverzüglich über das E-Vergabe-System an uns zu richten und werden von uns ausschließlich über das System beantwortet. Von einer Korrespondenz per E-Mail ist aus verfahrenstechnischen Dokumentationsgründen abzusehen. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Abstimmungen mit Dritten werden nicht anerkannt. Sollten die Auskünfte von allgemeinem Interesse sein, werden sie allen Bietern in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte sind bei der Ausarbeitung des Angebots zu berücksichtigen. Die Vergabestelle stellt ausfüllbare PDF-Dokumente zur Verfügung. Das Leistungsverzeichnis (Preisteil +Infofragebögen) sowie der Fragebogen zur Eignugnsprüfung müssen innerhalb des E-Vergabe-Systems ausgefüllt werden. Angeforderte und ergänzende Unterlagen sind bieterseitig im E-Vergabe-System als Anlage hochzuladen und dem Angebot somit beizufügen. Der Biet …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kurfürsten-Anlage 38 - 40, 69115 Heidelberg
- Website
- rhein-neckar-kreis.de
- Kontakt
- vergabestelle@
rhein-neckar-kreis.de
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Alle 1 offenen Ausschreibungen von Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 641 (Post- und Kurierdienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Deutsche Post AG11 Zuschläge
- Deutsche Post InHaus Services GmbH8 Zuschläge
- arriva gmbh7 Zuschläge
- Postcon Konsolidierungs GmbH2 Zuschläge
- SÜDWEST-MAIL Brief + Service GmbH2 Zuschläge
- mkd-kurier gmbh2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – Beschaffer
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 23.04.2025 auf 30.04.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 23.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f941131e-7eb8-4a03-ab23-e053ed35fe9a.