Zuschlagsempfänger
SÜDWEST-MAIL Brief + Service GmbH
89129 LangenauUSt-ID DE814119633Zuschläge 08.01.2025 bis 03.04.2025
Aufträge3Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose5gewonnene Lose
Zuschlagswert2,85 Mio. €Summe aus 5 von 5 Losen mit Wert
Auftraggeber2verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- SÜDWEST-MAIL Brief + Service GmbH
- Auch geschrieben
- Südwest-Mail Brief + Service GmbH
- Ort
- 89129 Langenau, DEU
- USt-ID
- DE814119633
- Größe
- –
- Zuordnung
- USt-ID aus der Bekanntmachung
Zuschläge5 Lose
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
- 641 Post- und Kurierdienste3 Aufträge
Auftraggeber
- Stadt Ulm - Zentrale Vergabestelle Liefer- und Dienstleistungen2 Aufträge · 2,68 Mio. €
- Landratsamt Heidenheim1 Auftrag · 174.500 €
Regionen der Aufträge
- Baden-Württemberg3 Aufträge
Aufträge je Jahr
- 20253 · 2,85 Mio. €
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie SÜDWEST-MAIL Brief + Service GmbHgleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 30.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
Briefbeförderung aus Zentraldruck
Fristnoch 11 Tageoffen Merken - veröffentlicht 29.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
RV Paketdienstleistungen (Warenversand und Retouren-Abwicklung) für LZBW
Land Baden-Württemberg vertreten durch das Logistikzentrum Baden-Württemberg · Ditzingen, Baden-Württemberg
Fristnoch 25 Tageoffen Merken - veröffentlicht 23.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
Rahmenvertrag für Briefdienstleistungen für das Landratsamt Ostalbkreis
Landratsamt Ostalbkreis - Zentrale Vergabestelle · Aalen, Baden-Württemberg
Fristnoch 19 Tageoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.