Fachgerechte Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern von Außenklassen der Comeniusschule und der Martinsschule nach Schwetzingen und Hischberg (2 Lose)
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis · Heidelberg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 087.31:Schülerbeförderung III_2026veröffentlicht 15.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 887 Tsd. €
- Laufzeit
- 46 Monate
- 21.09.2026 – 24.07.2030
- Lose
- 2
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Linienbündel HochrheinLandratsamt Lörrach · LörrachFrist 26.11.2026
- Hilfe für Menschen mit BehinderungStadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz · MannheimFrist 17.11.2026
- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 2 "Strudelbach"Landkreis Böblingen · BöblingenFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 45 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 887 Tsd. €
- Laufzeit
- 46 Monate21.09.2026 – 24.07.2030
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Heidelberg69115, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (125 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Qualitätskonzept100 %
- Preis0 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 54 Tagen
- Vertragsbeginnvor 48 TagenLaufzeit bis 24.07.2030
- Heute
Beschreibung
Fachgerechte Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der der Kooperativen Organisationsform (KOF) Hirschacker-Grundschule Schwetzingen und der KOF Martin-Stöhr-Grundschule Hirschberg an der Bergstraße-Leutershausen ab dem 21.09.2026 (2 Lose)
Gegenstand nach CPV
- 60130000Personensonderbeförderung (Straße)Hauptgegenstand
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Beförderung behinderter Schüler/innen KOF Hirschacker-Grundschule Schwetzingen Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Comeniusschule Schwetzingen, die an dem Standort der kooperativen Organisationsform (KOF) an der Hirschacker-Grundschule Schwetzingen beschult werden, ab dem 21.09.2026 mit einer Laufzeit von 2 Schuljahren (bis Ende des Schuljahres 2027/2028) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2028/2029 sowie 2029/2030) neu zu vergeben. Nach der vorläufigen Adressliste handelt es sich um sechs Läufer. | 46 Monate | 319.680 € |
| 2 | Rollstuhlbeförderung behinderter Schüler KOF Martin-Stöhr-Grundschule Hirschberg Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Martinsschule Ladenburg, die an dem Standort der kooperativen Organisationsform (KOF) an der Martin-Stöhr-Grundschule Hirschberg, ab dem 21.09.2026 mit einer Laufzeit von 2 Schuljahren (bis Ende des Schuljahres 2027/2028) und zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Schuljahr (Schuljahr 2028/2029 sowie 2029/2030) neu zu vergeben. Die Beförderung erfolgt in zwei Schülerfahrzeugen ("SP 1" und "SP 2"), wobei das für den Streckenplan "SP 2" vorgesehene Fahrzeug für die Beförderung im Rollstuhl umgebaut sein muss. | 46 Monate | 567.647 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- QualitätskonzeptEs liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualtätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
- Preis
- Der Preis wird nicht separat, sondern im Rahmen der Einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB einbezogen und gewertet. Es wird die Kennzahl Z = Leistungspunkte /Preis berechnet. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z. Details entnehmen Sie den Teilnahme- und Vergabeunterlagen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 21.09.2026
- Vertragsende
- 24.07.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der Vertrag tritt am 21.09.2026 in Kraft und endet zum Schuljahresende 2027/28. Der Auftraggeber erhält für die Schuljahre 2028/29 und 2029/30 die Option den Vertrag um ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Die Ausübung der Option muss dem Auftragnehmer mit einer Frist von 4 Monaten zum vorigen Sch … ganz lesenkürzer
Der Vertrag tritt am 21.09.2026 in Kraft und endet zum Schuljahresende 2027/28. Der Auftraggeber erhält für die Schuljahre 2028/29 und 2029/30 die Option den Vertrag um ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Die Ausübung der Option muss dem Auftragnehmer mit einer Frist von 4 Monaten zum vorigen Schuljahresende schriftlich angezeigt werden. Bei der vorgenannten geschätzten Laufzeit handelt es sich um die maximal mögliche Laufzeit.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen … ganz lesenkürzer
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die losweisen Wertungskriterien und deren Gewichtung nach der "einfachen Richtwertmethode (UfAB)" sind detailliert im Leistungsverzeichnis (Wertungsschema) der Vergabeunterlagen dargestellt.
- Hinweis
Es ist in den vorbereiteten Dokumenten der Ausschreibungsunterlage zu erklären, dass: 1.) die geltenden Vorschriften des Datenschutzes (insbesondere DSGVO /§ 53 BDSG/§ 6 LDSG) durch den Bieter und dessen Erfüllungsgehilfen vor, während und nach der Projektausführung/Beauftragung beachtet werden. 2 … ganz lesenkürzer
Es ist in den vorbereiteten Dokumenten der Ausschreibungsunterlage zu erklären, dass: 1.) die geltenden Vorschriften des Datenschutzes (insbesondere DSGVO /§ 53 BDSG/§ 6 LDSG) durch den Bieter und dessen Erfüllungsgehilfen vor, während und nach der Projektausführung/Beauftragung beachtet werden. 2.) alle mit dem Angebot vorgelegten Angaben und Erklärungen im Auftragsfalle zum Vertragsbestandteil werden, soweit diese eine zu erbringende Leistung oder vorhandene Eigenschaft bestätigen. 3.) alle funktionalen Anforderungen und vertraglichen Maßgaben der Ausschreibungsunterlagen beim Angebot erfüllt werden sowie die dort genannten Normen und Standards zur Kenntnis genommen und deren Einhaltung bestätigt wird. 4.) im Angebotspreis abschließend alle aufgeführten Funktionalitäten und alle in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen (einschließlich etwaiger zusätzlich zur Auftragserfüllung notwendiger Nebenleistungen) abgedeckt und vertragliche Regelungen sowie alle Angaben und Informationen der Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt wurden. 5.) die Vorgaben und Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) eingehalten und die geforderte/n einschlägige/n Erklärung/en abgegeben werden. 6.) die personellen und fachlichen Voraussetzungen sowie zeitlichen Verfügbarkeiten, um die auftragsgegenständliche Leistung entsprechend der Anforderungen der Vergabeunterlagen erbringen zu können, bestehen. Neben den Angebotspositionen sind im Leistungsverzeichnis ergänzende Fragebögen zu beantworten. Pflichtangabe für EU-Bekanntmachung (Feld BT- 746): Es ist anzugeben, ob das Unternehmen börsennotiert ist. Pflichtangabe für EU-Bekanntmachung (Feld BT- 706): Es ist die Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers (Berechtigten) des Unternehmers gem. § 3 GWG anzugeben. Hinweis: Diese Angabe ist bei börsennotierten Unternehmen nicht erforderlich. HINWEIS ZUR E-VERGABE: Die Verfahrensabwicklung läuft vollelektronisch über die E-Vergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabesystem einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass Angebote per E-Mail und/oder Fax aus Gründen des Datenschutzes und des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs keine zulässige/n elektronische/n Angebotsabgabe/n darstellen. Die Angebotsabgabe in Papierform und /oder mittels E-Mail bzw. Fax ist demnach ausdrücklich ausgeschlossen. Das Bieter-Cockpit (Bieterportal) des E-Vergabesystems gilt darüber hinaus als verbindlicher Kommunikationsweg und wird für die Zustellung/Entgegennahme rechtserheblicher Erklärungen genutzt (gilt somit als "Briefkasten" des Bieters in seinem Machtbereich). Zur Angebotsabgabe: Der systemeigene Bieter-Assistent/Cockpit führt den Bieter durch die Bearbeitung bis hin zur Angebotsabgabe. Für Fragen zum System steht für die Bieter ein kostenfreier Bieter-Support unter Tel.-Nr.: 0711/66601-475 oder per E-Mail zur Verfügung über bietermrn@staatsanzeiger.de (Kontaktdaten werden auch systemseitig angezeigt). Die Vergabeunterlagen sind nach Registrierung komplett elektronisch im System auszufüllen und müssen nicht nochmals ausgedruckt, handschriftlich ausgefüllt oder eingescannt werden. Eine digitale Signatur sowie handschriftliche Unterschriften sind nicht notwendig, selbst wenn Formularfelder entsprechende Eintragungen vorsehen. Die digitale Angebotsabgabe über das System gilt als rechtsverbindlich. Es ist zu beachten, dass alle Fragestellungen der Ausschreibungsunterlage individuell zu beantworten sind. Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass bloße Verweise auf standardisierte Unterlagen (z.B. vorgefertigte Broschüren) nicht zulässig sind und nicht als Angebotsbestandteil gewertet werden. Mögliche Bieterfragen bzgl. der Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind unverzüglich über das E-Vergabesystem an uns zu richten und werden von uns ausschließlich über das System bea …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Feuerstein Personenbeförderung GmbH & Co KG, Ladenburg | 6 |
| 2 | Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Mannheim | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kurfürsten-Anlage 38 - 40, 69115 Heidelberg
- Website
- rhein-neckar-kreis.de
- Kontakt
- vergabestelle@
rhein-neckar-kreis.de
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Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Fachgerechte Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Martinsschule Ladenburg (9 Lose)
- Zuschlag an Taxi Wagner, 4 Angebote
- Zuschlag an Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., 3 Angebote
- Zuschlag an Taxi Weihrauch, 3 Angebote
- Zuschlag an Taxi Weihrauch, 3 Angebote
- Zuschlag an Taxi Weihrauch, 3 Angebote
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 29.07.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Köhler-Transfer GmbH & Co. KG22 Zuschläge
- Köster & Hub GmbH + Co KG19 Zuschläge
- Feuerstein Personenbeförderung GmbH & Co KG13 Zuschläge
- Automobile-Dienstleistungen8 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.8 Zuschläge
- Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e.V., Region Südbaden6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 20.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a0d056df-673d-475b-8f44-715d9ebf7f57.