Rahmenvereinbarung über modulare Stereomikroskope
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen B 21.13 - 9913/23/VV : 1veröffentlicht 27.11.2023erstmals 27.11.2023LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 147 Tage (155 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (429 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- gemäß Wertungsmatrix50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 35 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 35 Monaten
- Angebotsfrist 11:30 Uhrvor 33 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 11:31 Uhrvor 33 Monaten
- Heute
Beschreibung
Für verschiedene Bedarfsträgerinnen der Bundesverwaltung soll eine Rahmenvereinbarung über modular aufgebaute Stereomikroskope abgeschlossen werden, die für komplexe Untersuchungen von Proben in Laboren der Bundesverwaltung geeignet sind und eine Reproduzierbarkeit der Untersuchungsergebnisse gewährleisten. Es wurden bei der Bedarfsabfrage keine garantieren Bedarfsmengen gemeldet. Daher ist keine Mindestabnahmemenge vorhanden. Insgesamt können die einzelnen Bestandteile des Stereomikroskops (Module) bis zu einem Höchstwert von 3.400.000 € abgerufen werden. Die Stereomikroskope der Rahmenvereinbarung werden über das Kaufhaus des Bundes (KdB) abgerufen. Die Gesamtleistung bildet ein Los.
Gegenstand nach CPV
- 38518200Stereo- oder StreulichtmikroskopeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- gemäß Wertungsmatrix
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
Umsatz Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich "Lieferung von Mikroskopen" für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 500.000 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Fo … ganz lesenkürzer
Umsatz Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich "Lieferung von Mikroskopen" für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 500.000 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Kriterium
Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand d … ganz lesenkürzer
Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Beschreibung der ausgeführten Leistungen, • Wert des Auftrages, • Zeitraum der Leistungserbringung, • Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: • Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). • Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: o Lieferung von mindestens 20 Mikroskopen in einem Auftrag oder o Eine Rahmenvereinbarung mit mind. 20 Mikroskopen • Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. • Für die Referenzen ist Vordruck_Referenzen zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Es sind nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €). Anzahl der Beschäftigten Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bieter über mindestens 3 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügen. Für Ihre Angabe übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form eines selbsterstellten Dokuments. Diese Forderung wird erhoben um sicherzustellen, dass die Auftragnehmerin über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung in der Lage ist, die über das Kaufhaus des Bundes eingehenden Aufträge kontinuierlich zu bearbeiten.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- Sofern der Höchstwert des Abrufvolumens durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen 2-malig um jeweils 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit in der Form des § 22 der AGB kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 4 Jahre.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 3.400.000 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 26.01.2024, 11:31 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen. Eigenerklärung Sanktionen Russland Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Unternehmensdaten Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen. Ort der Leistungserbringung s. Rahmenvereinbarung
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
- Website
- bescha.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 385 (Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Nordrhein-Westfalen (35 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH8 Zuschläge
- Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH6 Zuschläge
- Nikon Europe B.V. Zweigniederlassung Deutschland5 Zuschläge
- KEYENCE DEUTSCHLAND GmbH4 Zuschläge
- Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH3 Zuschläge
- Hitachi High-Tech Europe GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens8 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 05.01.2024
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 16.02.2024 auf 01.03.2024 verschoben
- 3. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 01.02.2024 auf 16.02.2024 verschoben
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 26.01.2024 auf 01.02.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 05.01.2024 auf 26.01.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 16.02.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 26.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1e27c3f8-bc6c-49e5-96ea-8e44153bac80.