Rahmenvereinbarung über Media-Agenturleistungen
NRW.BANK AöR · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 694-004291-00-101-79520veröffentlicht 04.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- bis zu 3 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.
- Landesbürgschaften - Tätigkeit als Mandatar des Landes Nordrhein-Westfalen: Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften, Verwaltung und Abwicklung künftiger LandesbürgschaftenLand Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Finanzen · DüsseldorfFrist 04.12.2026
- Aerospace.NRW: Clusterorganisation für die Luft- und Raumfahrtindustrie in Nordrhein-WestfalenMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen · DüsseldorfFrist 24.11.2026
- Rahmenvereinbarung KommunikationsagenturDeutsche Energy Terminal GmbH (DET) · DüsseldorfFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Beratung in Nordrhein-Westfalen (31 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahrbis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 34 %, Leistung und Qualität 66 %.
- Niedrigster Preis34 %
- Konzeptionelle Aufgabe36 %
- Personalkonzept30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,1 Punkte |
| 25 % teurer | −6,8 Punkte |
| 50 % teurer | −11,3 Punkte |
| 100 % teurer | −17 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 22 Monatenan NRW.BANK AöR
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 22 Monatennur elektronisch über evergabe.nrw.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 22 Monaten
- Bindefrist endetvor 21 Monaten1 Monat ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Mediaberatung, Mediaeinkauf, Mediaoptimierung und Mediadurchführung für die NRW.BANK. Die NRW.BANK schätzt unverbindlich, dass nach dieser Rahmenvereinbarung insgesamt ein Netto-Auftragswert von ca. EUR 17,7 Mio. anfällt, bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren. Diese Schätzung beruht auf Erfahrungswerten aus vorherigen Auftragszeiträumen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von EUR 23.900.000 (exklusive Mehrwertsteuer), bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten. Die Höchstabnahmemenge bezieht sich auf sämtliche Zahlungen der NRW.BANK an die Auftragnehmerin, einschließlich der Honorare. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Niedrigster PreisFür die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Maßgeblich für den Angebotsvergleich ist der Bruttopreis. Es sind ausschließlich die dafür im Preisblatt vorgesehenen Felder zu befüllen. Bitte beachten Sie: (1) Das Preisblatt darf zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden. Dies kann zum Ausschluss führen. (2) Alle erforderlichen Preise müssen wie abgefragt angegeben werden. (3) Die angegebenen Abrufkosten beinhalten alle etwa anfallenden Reisekosten / Reisespesen und alle Kosten, Auslagen und Nebenleistungen der Auftragnehmerin (sofern relevant, auch die Einräumung von Urheber- und Nutzungsrechten). Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 340 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis ei-ne geringere Punktzahl (Formel: 340 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
- Qualität
- Konzeptionelle AufgabeZum Zwecke der Bewertung Ihres Angebotes im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 2: Konzeptionelle Aufgabe ist die Lösung der nachfolgend beschriebenen Aufgabenstellung durch Erarbeitung von PowerPoint-Charts oder vergleichbar vorgegeben. Es ist zulässig, Skizzen einzuzeichnen und Stichpunkte anzugeben. Überschreitet die Darstellung den Um-fang von 50 Charts, werden ausschließlich die Inhalte der ersten 50 Charts bewertet. Deckblätter zählen hierbei nicht mit. Aufgabe: Die Bieter entwickeln eine Multichannel-Media-Strategie für die Zielgruppe "Häuslebauer" und erläutern den konzeptionellen und analytischen Ansatz. Die Zielgruppe "Häuslebauer" umfasst Personenhaushalte, die Käufer und Bauherren von Wohneigentum zur Selbstnutzung sind. Zu bewerben ist das Fördermittel "NRW.BANK.Wohneigentum" (vgl. die Anlagen "Merkblatt NRW.BANK.Wohneigentum" und "Refinanzierungsantrag" zu den Bewerbungsbedingungen, abrufbar auf dem Internet-Auftritt der NRW.BANK, https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15937/nrwbank-wohneigentum.html#konditionen). Im Rahmen der Aufgabe ist u.a. darauf einzugehen, welcher Budgeteinsatz sich für welche Bekanntheitssteigerung empfiehlt, um die aktuelle gestützte Bekanntheit von 30 % maximal unter wirtschaftlich effizienten Gesichtspunkten (Grenznutzen/ Grenzkosten) zu steigern (Hinweis: Der Grenzkostenpunkt entspricht dem Punkt, an dem zusätzliches Mediabudget unwirtschaftlich wird und die Bekanntheit nicht weiter effizient und signifikant gesteigert werden kann). Bitte beachten Sie: Die von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung eingereichten Multichannel-Media-Strategien werden von der NRW.BANK nicht vergütet; die NRW.BANK erhält dementsprechend keinerlei Nutzungsrechte an diesen Ausarbeitungen. Es werden für diese Aufgabe maximal 360 Qualitätspunkte vergeben. Die Umsetzung der Aufgabe wird jeweils anhand der folgenden, gewichteten Unterkriterien bewertet, zu denen jeweils schlüssige, konkrete und auf den Auftragsgegenstand bezogene Angaben er-wartet werden. Zielgruppenanalyse/ Mediennutzungsverhalten 6 % = max. 60 Punkte Konzeptentwicklung/ Strategieansatz 6 % = max. 60 Punkte Budgetableitung 6 % = max. 60 Punkte Selektion Medien 6 % = max. 60 Punkte Media Mix Empfehlung 6 % = max. 60 Punkte Erfolgsmessung 6 % = max. 60 Punkte Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: (1) Zielgruppenanalyse / Mediennutzungsverhalten: Die Zielgruppe und deren Mediennutzungsverhalten werden unter Berücksichtigung der besonderen Vermarktungsposition und -wege der NRW.BANK sowie des zu bewerbenden Produkts und seiner Zugangsvoraussetzungen konkret, plausibel und aus-sagekräftig analysiert. (2) Konzeptentwicklung / Strategieansatz: Auf Basis der Zielgruppenanalyse und der Aufgabenstellung wird ein möglichst konkretes, plausibles und aussagekräftiges Media-Konzept bzw. ein Media-Strategieansatz entwickelt, die zur weiteren Lösung der Aufgabenstellung führt. (3) Budgetableitung: Auf Basis der vorangegangenen Punkte wird eine möglichst konkrete, plausible und aussagekräftige Budgetempfehlung abgegeben. Dabei wird insbesondere auf die Grenznutzen bzw. Grenzkostenthematik aus der Aufgabenstellung eingegangen. (4) Selektion Medien: Ausgehend von der Aufgabenstellung und den zuvor bearbeiteten Punkten wird eine möglichst konkrete, plausible und aussagekräftige Empfehlung zu den zur Selektion der Medien abgegeben. (5) Media-Mix-Empfehlung: Ausgehend von der Aufgabenstellung und den zuvor bearbeiteten Punkten wird eine möglichst konkrete, plausible und aussagekräftige Empfehlung zum Media-Mix ab-gegeben. (6) Erfolgsmessung: Ausgehend von der Aufgabenstellung und den zuvor bearbeiteten Punkten wird zu-nächst eine möglichst konkrete, plausible und aussagekräftige Empfehlung zu den relevanten Schlüsselkennzahlen (KPIs) abgegeben. Diese KPIs werden danach in ein plausibles, aus-sagekräftiges Reportingschema gebracht ("Woher k …
- Qualität
- PersonalkonzeptZum Zwecke der Bewertung Ihres Angebotes im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Personalkonzept sind mit Ihrem Angebot tabellarische Lebensläufe der für die Leistungs-erbringung vorgesehenen Mitarbeitenden vorzulegen (erforderlichenfalls anonymisiert, soweit gleichwohl zuordenbar), die Auskunft über Berufserfahrung und Berufsqualifikati-on geben. Dafür ist für jede vorgesehene Person jeweils der Vordruck 09: CV / Personal-konzept zu verwenden. Angaben außerhalb dieses Vordrucks bleiben bei der Qualitäts-wertung außer Betracht. Für jede der nachfolgend angegebenen Funktionen Nr. 1 bis 4 darf lediglich ein Lebenslauf vorgelegt werden. Insgesamt sind also vier Lebensläufe vorzulegen. Funktion Nr. 1 (12 %): Ansprechpartner*in für alle Vertragsfragen und Leistungen; Mindestbedingungen: 5 Jahre Berufserfahrung als Media-Berater*in und -Kundenbetreuer*in (dokumentiert durch persönliche Referenzen über diesen Gesamtzeitraum) Funktion Nr. 2 (9%): Stellvertretung für 1. Ansprechpartner*in; Mindestbedingungen: 5 Jahre Berufserfahrung als Media-Berater*in und -Kundenbetreuer*in (dokumentiert durch persönliche Referenzen über diesen Gesamtzeitraum) Funktion Nr. 3 (6 %): Senior Beratung/ Kundenbetreuung; 5 Jahre Berufserfahrung als Media-Berater*in und -Kundenbetreuer*in (dokumentiert durch persönliche Referenzen über diesen Gesamtzeitraum) Funktion Nr. 4 (3%): Junior Beratung/ Kundenbetreuung; Abgeschlossene Berufsausbildung in einem relevanten Bereich (z.B. Werbekaufmann oder Werbekauffrau); alternativ mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Media-Berater*in und -Kundenbetreuer*in (dokumentiert durch persönliche Referenzen über diesen Gesamtzeitraum) Konkretisierung der Funktionen / Unterkriterien: Berufserfahrung: - Vielfalt der betreuten Kunden: Es wird Wert auf ein möglichst breites Kundenspektrum aus unterschiedlichen Branchen gelegt - Relevanz der Kampagnenerfahrung: Die betreuten Kampagnen sollen eine vergleichbare Zielsetzung wie der ausgeschriebene Auftrag aufweisen - Möglichst Projekte, die mehrere Mediengattungen einbeziehen Berufsqualifikation: - Relevante Berufsausbildung oder Studium im Bereich media-Management, Marketing oder Kommunikation - Zusätzliche Qualifikationen wie Zertifikate oder Schulungen - Nachgewiesene Kenntnisse und Fähigkeiten in der Anwendung von tool und Methoden zur Media-Planung, -Analyse und Erfolgskontrolle - Besonderes Know-how in spezifischen Bereichen, die für den ausgeschriebenen Auftrag relevant sind
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 04.12.2019 bis zum 03.12.2024 er-brachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers. Bitte beachten Sie: (a.) Die Erfüll … ganz lesenkürzer
Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 04.12.2019 bis zum 03.12.2024 er-brachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers. Bitte beachten Sie: (a.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. (b.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss durch Eigenerklärung im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck verviel-fältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Nachzuweisen sind mindestens fünf geeignete Referenzen des Bieters. Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen jeweils die Erfüllung der nachfolgenden Mindestbedingungen nachgewiesen ist: - Bewerben von Dienstleistungen (Werbekampagnen / Media-Agenturleistungen) - für eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren, wobei mindestens die Hälfte der Lauf-zeit in den Referenzzeitraum vom 04.12.2021 bis zum 03.12.2024 fällt - Betreutes Bruttoschaltvolumen inkl. MwSt. pro Jahr beträgt mind. 2,5 Mio Euro - Zielgruppe B2B oder G2B - Der Absatz erfolgt nicht direkt an den Kunden, sondern über Dritte: Indirekter Absatz über starke Gatekeeper (Pull-Kommunikation) - Der Zielmarkt ist Deutschland Darüber hinaus muss durch mindestens drei Referenzen jeweils die Erfüllung der folgen-den weiteren Mindestbedingung nachgewiesen sein (soweit nicht zutreffend, ist dies im jeweiligen Feld des Vordrucks 03 zu der Referenz zu vermerken!): - Bewerben von Dienstleistungen, die der staatlichen Aufsicht unterliegen bzw. bei denen die Anbieter staatlicher Aufsicht unterliegen, wie sie für die NRW.BANK als öffentlich-rechtliche Institution besteht - Es werden mindestens drei unterschiedliche Mediengattungen bedient. Darüber hinaus muss durch alle Referenzen gemeinsam (nicht: jeweils) die Erfüllung der folgenden weiteren Mindestbedingung nachgewiesen sein (soweit nicht zutreffend, ist dies im jeweiligen Feld des Vordrucks 03 zu der Referenz zu vermerken!): - Erbringung von Leistungen der Mediaanalyse, Mediaforschung & Marktforschung, Media-Strategie, -Beratung und -Planung, Verhandlung / Einkauf, Kampagnen-Durchführung und Überwachung einschl. Reporting und Abrechnung- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 1 Jahr
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.03.2025 und endet am 31.12.2025. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren. Eine Verlängerung über den Geltungszeitraum von vier Jahren hinaus ist ausgeschlossen.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.nrw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 1 Monat
- Angebotsöffnung
- 06.01.2025, 12:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01 Leistungsbeschreibung c) Anlage 02 Antworten auf Bieterfragen und Hinweise d) Anlage 03 Preisblatt e) Anlage 04 Personalkonzept f) Anlage 05 Verpflichtungserklärung Dat … ganz lesenkürzer
1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01 Leistungsbeschreibung c) Anlage 02 Antworten auf Bieterfragen und Hinweise d) Anlage 03 Preisblatt e) Anlage 04 Personalkonzept f) Anlage 05 Verpflichtungserklärung Datenschutz g) Anlage 06 Regelungen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit h) Anlage 07 Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften i) Anlage 08 Konzeptionelle Aufgabe j) Anlage 09 Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz k) Anlage 10 Steuerabzug zu § 50a EStG l) Anlage 11 Eigenerklärung Russland-Sanktionen m) Anlage 12 Verpflichtungserklärung Scientology-Schutzklausel n) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) o) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragsnehmerin finden keine Anwendung. Dies gilt sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für die Einzelverträge oder Leistungsabrufe.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DQYF 1. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DQYF 1. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und aus-gestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 2. Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergeben-den Leistungen selbstständig ausführen soll. Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumut-bar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann die NRW.BANK von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a: Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Vordrucks 07a ist entbehrlich, soweit der Bieter bereits mit seinem Angebot die Vordrucke 05 oder 05a vorgelegt hat Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Angebot bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von Absatz 1 unberührt. Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04c abzugeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- NRW.BANK AöR
- Anschrift
- Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Alle 2 offenen Ausschreibungen von NRW.BANK AöR, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Nordrhein-Westfalen (31 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ipsos GmbH3 Zuschläge
- InterVal GmbH2 Zuschläge
- Out-of-Home Research & Services GmbH2 Zuschläge
- Weischer.JvB GmbH2 Zuschläge
- forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH2 Zuschläge
- ressourcenmangel2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 66a1a1dd-44d3-41ee-b422-19089698b747.