Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über Media-Agenturleistungen

NRW.BANK AöR · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 694-004291-00-101-79520veröffentlicht 17.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 670 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Nordrhein-Westfalen (31 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahrbis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 34 %, Leistung und Qualität 66 %.

  • Niedrigster Preis34 %
  • Konzeptionelle Aufgabe36 %
  • Personalkonzept30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,1 Punkte
25 % teurer−6,8 Punkte
50 % teurer−11,3 Punkte
100 % teurer−17 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Mediaberatung, Mediaeinkauf, Mediaoptimierung und Mediadurchführung für die NRW.BANK. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von EUR 23.900.000 (exklusive Mehrwertsteuer), bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten. Die Höchstabnahmemenge bezieht sich auf sämtliche Zahlungen der NRW.BANK an die Auftragnehmerin, einschließlich der Honorare. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Niedrigster Preis34 %
Konzeptionelle Aufgabe36 %
Personalkonzept30 %
Preis
Niedrigster PreisFür die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Maßgeblich für den Angebotsvergleich ist der Bruttopreis. Es sind ausschließlich die dafür im Preisblatt vorgesehenen Felder zu befüllen. Bitte beachten Sie: (1) Das Preisblatt darf zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden. Dies kann zum Ausschluss führen. (2) Alle erforderlichen Preise müssen wie abgefragt angegeben werden. (3) Die angegebenen Abrufkosten beinhalten alle etwa anfallenden Reisekosten / Reisespesen und alle Kosten, Auslagen und Nebenleistungen der Auftragnehmerin (sofern relevant, auch die Einräumung von Urheber- und Nutzungsrechten). Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 340 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis ei-ne geringere Punktzahl (Formel: 340 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Qualität
Konzeptionelle AufgabeZum Zwecke der Bewertung Ihres Angebotes im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 2: Konzeptionelle Aufgabe ist die Lösung der nachfolgend beschriebenen Aufgabenstellung durch Erarbeitung von PowerPoint-Charts oder vergleichbar vorgegeben. Es ist zulässig, Skizzen einzuzeichnen und Stichpunkte anzugeben. Überschreitet die Darstellung den Um-fang von 50 Charts, werden ausschließlich die Inhalte der ersten 50 Charts bewertet. Deckblätter zählen hierbei nicht mit. Aufgabe: Die Bieter entwickeln eine Multichannel-Media-Strategie für die Zielgruppe "Häuslebauer" und erläutern den konzeptionellen und analytischen Ansatz. Die Zielgruppe "Häuslebauer" umfasst Personenhaushalte, die Käufer und Bauherren von Wohneigentum zur Selbstnutzung sind. Zu bewerben ist das Fördermittel "NRW.BANK.Wohneigentum" (vgl. die Anlagen "Merkblatt NRW.BANK.Wohneigentum" und "Refinanzierungsantrag" zu den Bewerbungsbedingungen, abrufbar auf dem Internet-Auftritt der NRW.BANK, https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15937/nrwbank-wohneigentum.html#konditionen). Im Rahmen der Aufgabe ist u.a. darauf einzugehen, welcher Budgeteinsatz sich für welche Bekanntheitssteigerung empfiehlt, um die aktuelle gestützte Bekanntheit von 30 % maximal unter wirtschaftlich effizienten Gesichtspunkten (Grenznutzen/ Grenzkosten) zu steigern (Hinweis: Der Grenzkostenpunkt entspricht dem Punkt, an dem zusätzliches Mediabudget unwirtschaftlich wird und die Bekanntheit nicht weiter effizient und signifikant gesteigert werden kann). Bitte beachten Sie: Die von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung eingereichten Multichannel-Media-Strategien werden von der NRW.BANK nicht vergütet; die NRW.BANK erhält dementsprechend keinerlei Nutzungsrechte an diesen Ausarbeitungen. Es werden für diese Aufgabe maximal 360 Qualitätspunkte vergeben. Die Umsetzung der Aufgabe wird jeweils anhand der folgenden, gewichteten Unterkriterien bewertet, zu denen jeweils schlüssige, konkrete und auf den Auftragsgegenstand bezogene Angaben er-wartet werden. Zielgruppenanalyse/ Mediennutzungsverhalten 6 % = max. 60 Punkte Konzeptentwicklung/ Strategieansatz 6 % = max. 60 Punkte Budgetableitung 6 % = max. 60 Punkte Selektion Medien 6 % = max. 60 Punkte Media Mix Empfehlung 6 % = max. 60 Punkte Erfolgsmessung 6 % = max. 60 Punkte Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: (1) Zielgruppenanalyse / Mediennutzungsverhalten: Die Zielgruppe und deren Mediennutzungsverhalten werden unter Berücksichtigung der besonderen Vermarktungsposition und -wege der NRW.BANK sowie des zu bewerbenden Produkts und seiner Zugangsvoraussetzungen konkret, plausibel und aus-sagekräftig analysiert. (2) Konzeptentwicklung / Strategieansatz: Auf Basis der Zielgruppenanalyse und der Aufgabenstellung wird ein möglichst konkretes, plausibles und aussagekräftiges Media-Konzept bzw. ein Media-Strategieansatz entwickelt, die zur weiteren Lösung der Aufgabenstellung führt. (3) Budgetableitung: Auf Basis der vorangegangenen Punkte wird eine möglichst konkrete, plausible und aussagekräftige Budgetempfehlung abgegeben. Dabei wird insbesondere auf die Grenznutzen bzw. Grenzkostenthematik aus der Aufgabenstellung eingegangen. (4) Selektion Medien: Ausgehend von der Aufgabenstellung und den zuvor bearbeiteten Punkten wird eine möglichst konkrete, plausible und aussagekräftige Empfehlung zu den zur Selektion der Medien abgegeben. (5) Media-Mix-Empfehlung: Ausgehend von der Aufgabenstellung und den zuvor bearbeiteten Punkten wird eine möglichst konkrete, plausible und aussagekräftige Empfehlung zum Media-Mix ab-gegeben. (6) Erfolgsmessung: Ausgehend von der Aufgabenstellung und den zuvor bearbeiteten Punkten wird zu-nächst eine möglichst konkrete, plausible und aussagekräftige Empfehlung zu den relevanten Schlüsselkennzahlen (KPIs) abgegeben. Diese KPIs werden danach in ein plausibles, aus-sagekräftiges Reportingschema gebracht ("Woher k …
Qualität
PersonalkonzeptZum Zwecke der Bewertung Ihres Angebotes im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Personalkonzept sind mit Ihrem Angebot tabellarische Lebensläufe der für die Leistungs-erbringung vorgesehenen Mitarbeitenden vorzulegen (erforderlichenfalls anonymisiert, soweit gleichwohl zuordenbar), die Auskunft über Berufserfahrung und Berufsqualifikati-on geben. Dafür ist für jede vorgesehene Person jeweils der Vordruck 09: CV / Personal-konzept zu verwenden. Angaben außerhalb dieses Vordrucks bleiben bei der Qualitäts-wertung außer Betracht. Für jede der nachfolgend angegebenen Funktionen Nr. 1 bis 4 darf lediglich ein Lebenslauf vorgelegt werden. Insgesamt sind also vier Lebensläufe vorzulegen. Funktion Nr. 1 (12 %): Ansprechpartner*in für alle Vertragsfragen und Leistungen; Mindestbedingungen: 5 Jahre Berufserfahrung als Media-Berater*in und -Kundenbetreuer*in (dokumentiert durch persönliche Referenzen über diesen Gesamtzeitraum) Funktion Nr. 2 (9%): Stellvertretung für 1. Ansprechpartner*in; Mindestbedingungen: 5 Jahre Berufserfahrung als Media-Berater*in und -Kundenbetreuer*in (dokumentiert durch persönliche Referenzen über diesen Gesamtzeitraum) Funktion Nr. 3 (6 %): Senior Beratung/ Kundenbetreuung; 5 Jahre Berufserfahrung als Media-Berater*in und -Kundenbetreuer*in (dokumentiert durch persönliche Referenzen über diesen Gesamtzeitraum) Funktion Nr. 4 (3%): Junior Beratung/ Kundenbetreuung; Abgeschlossene Berufsausbildung in einem relevanten Bereich (z.B. Werbekaufmann oder Werbekauffrau); alternativ mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Media-Berater*in und -Kundenbetreuer*in (dokumentiert durch persönliche Referenzen über diesen Gesamtzeitraum) Konkretisierung der Funktionen / Unterkriterien: Berufserfahrung: - Vielfalt der betreuten Kunden: Es wird Wert auf ein möglichst breites Kundenspektrum aus unterschiedlichen Branchen gelegt - Relevanz der Kampagnenerfahrung: Die betreuten Kampagnen sollen eine vergleichbare Zielsetzung wie der ausgeschriebene Auftrag aufweisen - Möglichst Projekte, die mehrere Mediengattungen einbeziehen Berufsqualifikation: - Relevante Berufsausbildung oder Studium im Bereich media-Management, Marketing oder Kommunikation - Zusätzliche Qualifikationen wie Zertifikate oder Schulungen - Nachgewiesene Kenntnisse und Fähigkeiten in der Anwendung von tool und Methoden zur Media-Planung, -Analyse und Erfolgskontrolle - Besonderes Know-how in spezifischen Bereichen, die für den ausgeschriebenen Auftrag relevant sind

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
1 Jahr
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.03.2025 und endet am 31.12.2025. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren. Eine Verlängerung über den Geltungszeitraum von vier Jahren hinaus ist ausgeschlossen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01 Leistungsbeschreibung c) Anlage 02 Antworten auf Bieterfragen und Hinweise d) Anlage 03 Preisblatt e) Anlage 04 Personalkonzept f) Anlage 05 Verpflichtungserklärung Dat … ganz lesen1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01 Leistungsbeschreibung c) Anlage 02 Antworten auf Bieterfragen und Hinweise d) Anlage 03 Preisblatt e) Anlage 04 Personalkonzept f) Anlage 05 Verpflichtungserklärung Datenschutz g) Anlage 06 Regelungen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit h) Anlage 07 Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften i) Anlage 08 Konzeptionelle Aufgabe j) Anlage 09 Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz k) Anlage 10 Steuerabzug zu § 50a EStG l) Anlage 11 Eigenerklärung Russland-Sanktionen m) Anlage 12 Verpflichtungserklärung Scientology-Schutzklausel n) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) o) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragsnehmerin finden keine Anwendung. Dies gilt sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für die Einzelverträge oder Leistungsabrufe.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DQQK

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
OMD München GmbH, München2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von NRW.BANK AöR

Alle 2 offenen Ausschreibungen von NRW.BANK AöR, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

116vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (85 Lose mit Angabe)
383.880 €Zuschlagswert im Median
259.008 € – 683.500 €mittlere Hälfte, 23 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Nordrhein-Westfalen (31 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 06.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5cdee102-13f5-4fc9-ba90-38bfb6f34d35.