Rahmenvereinbarung über Kauf, Lieferung und Montage von Büromöbel
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis · Heidelberg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 087.31:Büromöbel_2024veröffentlicht 30.10.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 790 Tsd. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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- Neubau Berufsschulzentrum Konstanz - Cluster 2 - Büromöbel Bauphase SüdLandkreis Konstanz · KonstanzFrist 03.12.2026
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 790 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 850 Tsd. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Heidelberg69115, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (125 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 24 Monatenüber auftragsboerse.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 24 Monaten
- Bindefrist endetvor 22 Monaten42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über Kauf, Lieferung und Montage von Büromöbel für einen Zeitraum von 48 Monaten
Beschreibung des Loses
Der Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt, den Bedarf an Büromöbel für eine Laufzeit von 48 Monaten ab Zuschlagserteilung auf Basis einer Rahmenvereinbarung durch Einzelabrufe während der Vertragslaufzeit abzudecken.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Zur Ermittlung der Angebotssumme wird die je Leistungsposition angegebene prognostizierte Schätzmenge (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 48 Monaten) mit den Preisangaben des jeweils Bietenden multipliziert.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Es sind folgende eignungsrelevanten Erklärungen im elektronischen Fragebogen abzugeben: Der Bieter hat darin zu erklären: - dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist, - dass die … ganz lesenkürzer
Es sind folgende eignungsrelevanten Erklärungen im elektronischen Fragebogen abzugeben: Der Bieter hat darin zu erklären: - dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist, - dass die Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) eingehalten werden, - dass keine Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) verhängt wurde, - dass er keine illegalen Beschäftigten einsetzt, - dass keine Produkte geliefert werden, die mittels ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO 182 hergestellt und / oder bearbeitet wurden, - dass für die angebotenen Leistungen keine Kartellabrede, Preisbindungen, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in diese Richtung getroffen wurden. Ferner sind Angaben zu leisten zur gewerblichen Anmeldung beim zuständigen Registergericht bzw. die Kopie der Gewerbeanmeldung vorzulegen, falls das Gewerbe als natürliche Person angemeldet wurde. Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Angaben zur Bietergemeinschaft, falls zutreffend: Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten benennen. Die erforderlichen Angaben im Vordruck "Erklärung der Bietergemeinschaft" müssen (sofern zutreffend) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.- Kriterium
Es sind folgende eignungsrelevanten Erklärungen im elektronischen Fragebogen abzugeben: - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren, Liquidation und Insolvenzplan - Eigenerklärung, aus der der Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre hervorgeht - Eigene … ganz lesenkürzer
Es sind folgende eignungsrelevanten Erklärungen im elektronischen Fragebogen abzugeben: - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren, Liquidation und Insolvenzplan - Eigenerklärung, aus der der Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre hervorgeht - Eigenerklärung über das Bestehen oder den Neuabschluss (im Auftragsfall) einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein, bzw. es ist zu bestätigen, dass die Berufshaftpflichtversicherung im Falle der Auftragserteilung entsprechend erhöht werden kann. Diese muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: - Personenschäden: mindestens 1.000.000 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr - Sach- und unechte Vermögensschäden: mindestens 1.000.000 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr - Echte Vermögensschäden: mindestens 200.000 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr- Kriterium
Es sind folgende eignungsrelevanten Erklärungen im elektronischen Fragebogen abzugeben: -Beschäftigtenanzahl: Angabe der durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl sowie der durchschnittlichen Zahl ihrer Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. - Kommunikation: Verwendung de … ganz lesenkürzer
Es sind folgende eignungsrelevanten Erklärungen im elektronischen Fragebogen abzugeben: -Beschäftigtenanzahl: Angabe der durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl sowie der durchschnittlichen Zahl ihrer Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. - Kommunikation: Verwendung der deutschen Sprache - Referenzen: Mindestens 3 Referenzen mit vollständiger Kontaktangabe für Vergleichsprojekte bezogen auf die beschriebene Leistungsart in den letzten 36 Monaten. Hierzu ist der Vordruck "Formblatt für die Nennung von Referenzen" zu verwenden. - Nachunternehmer: Angabe, ob es beabsichtigt ist, Nachunternehmer einzusetzen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Kommunikation: Bestätigung, dass die deutsche Sprache in der täglichen Auftragsausführung und für Korrespondenzen verwendet wird. - Referenzen: Die Referenzen müssen sowohl dem Inhalt als auch der Menge nach mit den abgefragten Leistungen vergleichbar sein. - Nachunternehmer (falls zutreffend): Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer".- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 850.000 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- auftragsboerse.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 42 Tage
- Angebotsöffnung
- 20.11.2024, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Für eine elektronische Rechnungsstellung (XRechnung oder ZUGFeRD 2.0) verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://servicebw.de/erechnung erreichen oder per E-Mail an rechnung@service-bw.bwl.d … ganz lesenkürzer
Leistung: Für eine elektronische Rechnungsstellung (XRechnung oder ZUGFeRD 2.0) verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://servicebw.de/erechnung erreichen oder per E-Mail an rechnung@service-bw.bwl.de. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format (z.B. ZUGFeRD 2.0) erstellt werden und im FeldBuyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08226-A8148-09 aufweisen. Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung. Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen/Lieferanten und Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 22 LkGS: Der Bieter hat die genannten Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen … ganz lesenkürzer
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Es ist in den vorbereiteten Dokumenten der Ausschreibungsunterlage zu erklären, dass: 1.) die geltenden Vorschriften des Datenschutzes (insbesondere DSGVO /§ 53 BDSG/§ 6 LDSG) durch den Bieter und dessen Erfüllungsgehilfen vor, während und nach der Projektausführung/Beauftragung beachtet werden. 2 … ganz lesenkürzer
Es ist in den vorbereiteten Dokumenten der Ausschreibungsunterlage zu erklären, dass: 1.) die geltenden Vorschriften des Datenschutzes (insbesondere DSGVO /§ 53 BDSG/§ 6 LDSG) durch den Bieter und dessen Erfüllungsgehilfen vor, während und nach der Projektausführung/Beauftragung beachtet werden. 2.) alle mit dem Angebot vorgelegten Angaben und Erklärungen im Auftragsfalle zum Vertragsbestandteil werden, soweit diese eine zu erbringende Leistung oder vorhandene Eigenschaft bestätigen. 3.) alle funktionalen Anforderungen und vertraglichen Maßgaben der Ausschreibungsunterlagen beim Angebot erfüllt sind sowie dort genannte Normen und Standards zur Kenntnis genommen und deren Einhaltung bestätigt wird. 4.) im Angebotspreis abschließend alle aufgeführten Funktionalitäten und alle in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen (einschließlich etwaiger zusätzlich zur Auftragserfüllung notwendiger Nebenleistungen) abgedeckt und vertragliche Regelungen sowie alle Angaben und Informationen der Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt wurden. Neben den Angebotspositionen sind im Leistungsverzeichnis ergänzende Fragebögen zu beantworten. Pflichtangabe für EU-Bekanntmachung (Feld BT- 746): Es ist anzugeben, ob das Unternehmen börsennotiert ist. Pflichtangabe für EU-Bekanntmachung (Feld BT- 706): Es ist die Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers (Berechtigten) des Unternehmers gem. § 3 GWG anzugeben. Hinweis: Diese Angabe ist bei börsennotierten Unternehmen nicht erforderlich. HINWEIS ZUR E-VERGABE: Die Verfahrensabwicklung läuft vollelektronisch über die E-Vergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass Angebote per E-Mail und/ oder Fax aus Gründen des Datenschutzes und des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs keine zulässige/n elektronische/n Angebotsabgabe/n darstellen. Die Angebotsabgabe in Papierform und / oder mittels E-Mail bzw. Fax sind demnach ausdrücklich ausgeschlossen. Das Bieter-Cockpit (Bieterportal) des E-Vergabe-Systems gilt darüber hinaus als verbindlicher Kommunikationsweg und wird für die Zustellung/Entgegennahme rechtserheblicher Erklärungen genutzt (gilt somit als "Briefkasten" des Bieters in seinem Machtbereich). Zur Angebotsabgabe: Der systemeigene Bieter-Assistent/Cockpit führt den Bieter durch die Bearbeitung bis hin zur Angebotsabgabe. Für Fragen zum System steht für die Bieter ein kostenfreier Bieter-Support unter Tel.-Nr.: 0711/66601-475 oder per E-Mail zur Verfügung über bietermrn@staatsanzeiger.de (Kontaktdaten werden auch systemseitig angezeigt). Die Vergabeunterlagen sind nach Registrierung komplett elektronisch im System auszufüllen und müssen nicht nochmals ausgedruckt, handschriftlich ausgefüllt oder eingescannt werden. Eine digitale Signatur sowie handschriftliche Unterschriften sind nicht notwendig, selbst wenn Formularfelder entsprechende Eintragungen vorsehen. Die digitale Angebotsabgabe über das System gilt als rechtsverbindlich. Es ist zu beachten, dass alle Fragestellungen der Ausschreibungsunterlage individuell zu beantworten sind. Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass bloße Verweise auf standardisierte Unterlagen (z.B. vorgefertigte Broschüren) nicht zulässig sind und nicht als Angebotsbestandteil gewertet werden. Mögliche Bieterfragen bzgl. der Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind unverzüglich über das E-Vergabe-System an uns zu richten und werden von uns ausschließlich über das System beantwortet. Es können nur Fragen rechtzeitig bearbeitet werden, die voraussichtlich bis 09.11.2024 über die E-Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind. Von einer Korrespondenz per E-Mail ist aus verfahrenstechnischen Dokumentationsgründen abzusehen. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Abstimmungen mit Dritten werden nicht anerkannt. Sollten die Auskünfte von allgemeinem Interesse sein, werden sie allen Bietern in anonymisierter Form zu …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kurfürsten-Anlage 38 - 40, 69115 Heidelberg
- Website
- rhein-neckar-kreis.de
- Kontakt
- vergabestelle@
rhein-neckar-kreis.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Möbel in Baden-Württemberg (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG11 Zuschläge
- LEIK GmbH9 Zuschläge
- Streit Service & Solution GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- flex-i gmbH4 Zuschläge
- ASS-Einrichtungssysteme GmbH3 Zuschläge
- Eurobox KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.11.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1e7609e3-757b-4d52-8373-2e22b6d93dc9.