Rahmenvereinbarung über Hotel- und Tagungsleistungen
Landschaftsverband Westfalen-Lippe · Münster, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen RVH-019-31-24veröffentlicht 30.08.2024erstmals 30.08.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2028
- Lose
- 4
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Münster.
- Kanalinspektion 2027Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement · MünsterFrist 01.12.2026
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 50 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Münster48147, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässiglwl.org
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (88 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 26 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 26 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 25 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Heute
Beschreibung
Übernahme von Tagungs- und Hotelleistungen für ausgewählte Veranstaltungen aus dem Kursprogramm des LWL-Inklusionsamtes Arbeit in 2025 und den Folgejahren
Gegenstand nach CPV
- 55100000Dienstleistungen von HotelsHauptgegenstand
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Tagesveranstaltungen Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) über Hotel- und Tagungsleistungen für TAGESVERANSTALTUNGEN mit mehreren Unternehmen, sofern diese die Eignungskriterien erfüllen sowie im Sinne der Zuschlagskriterien wirtschaftliche Angebote eingereicht haben. Die nach Angebotsprüfung und -wertung geeigneten Unternehmen werden Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Das heißt, der Zuschlag wird - je Los - auf alle wirtschaftlichen Angebote erteilt. Nach Eingang der Angebote wird je Los eine Rangfolge der Rahmenvereinbarungspartner nach aufsteigendem Preis gebildet. - Der Abruf der Leistungen erfolgt aufgrund konkreter Arbeitsaufträge (Einzelbeauftragung) durch den Auftraggeber. Art und Umfang der Leistungen erfolgt dabei nach Bedarf über Einzelbeauftragung durch schriftlichen Abruf, je nach individuellem Umfang für die entsprechende Veranstaltung. Die vorliegende Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmenden auf den Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Anzahl von Mindestaufträgen oder eine Mindestumsatzhöhe während der Vertragslaufzeit werden vom Auftraggeber nicht zugesichert. - Ein einzelner Auftrag wird durch die Mitteilung der geplanten Veranstaltung und Beschreibung des Leistungsumfangs sowie sämtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Termin, Teilnehmendenzahl, Anzahl der Übernachtungen, Anforderungen an die Tagungstechnik und die Verpflegung) erteilt (vgl. Einzelauftrag in Anlage B1). Die Anfrage erfolgt im Bedarfsfall per E-Mail. Nach Vertragsschluss wendet sich der Auftraggeber dazu mit dem "Einzelauftrag" an den erstplatzierten Auftragnehmer des Loses. Dieser prüft sodann, ob er die Leistungen für die angefragte Veranstaltung zeitlich und räumlich erbringen kann. Bestätigt der Auftragnehmer den Auftrag, erfolgt die Beauftragung auf Basis seines Angebots durch den Auftraggeber. Kann der Erstplatzierte aus Kapazitätsgründen die Leistungen nicht anbieten, wird die Anfrage dem zweitplatzierten Tagungshaus/Hotel weitergeleitet, das daraufhin die Möglichkeit der Leistungserbringung prüft. Dieses Vorgehen wird in der Art so lange durchgeführt, bis für die jeweiligen Leistungen ein Veranstaltungsort gefunden wurde. - Der Auftragnehmende verpflichtet sich, die zu erbringenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. - Die übergreifende Koordination sowie die Erteilung von Einzelaufträgen und entsprechende Auftragsabwicklung mit dem*der Auftragnehmenden obliegt dem LWL-Inklusionsamt Arbeit. Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das voraussichtliche Auftragsvolumen und die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung: Das voraussichtliche Auftragsvolumen (netto) gem. § 3 Abs. 4 VgV, ermittelt aus Zahlen der Vorjahre, ist für den zukünftigen Vertragszeitraum (4 Jahre) geschätzt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. I. Geschätzte Auftragsmenge - Gesamtauftragsmenge - Tagesveranstaltungen: ca. 145.000 € Die voraussichtlichen, geschätzten Auftragswerte in Euro für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A - Leistungsbeschreibung, IV). II. Höchstmenge - Höchstmenge -Tagesveranstaltungen: 174.000 € Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% unterschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel. | 4 Jahre | – |
| 2 | Zweitägige Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) über Hotel- und Tagungsleistungen für ZWEITÄGIGE VERANSTALTUNGEN MIT UND OHNE ÜBERNACHTUNG mit mehreren Unternehmen, sofern diese die Eignungskriterien erfüllen sowie im Sinne der Zuschlagskriterien wirtschaftliche Angebote eingereicht haben. Die nach Angebotsprüfung und -wertung geeigneten Unternehmen werden Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Das heißt, der Zuschlag wird - je Los - auf alle wirtschaftlichen Angebote erteilt. Nach Eingang der Angebote wird je Los eine Rangfolge der Rahmenvereinbarungspartner nach aufsteigendem Preis gebildet. - Der Abruf der Leistungen erfolgt aufgrund konkreter Arbeitsaufträge (Einzelbeauftragung) durch den Auftraggeber. Art und Umfang der Leistungen erfolgt dabei nach Bedarf über Einzelbeauftragung durch schriftlichen Abruf, je nach individuellem Umfang für die entsprechende Veranstaltung. Die vorliegende Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmenden auf den Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Anzahl von Mindestaufträgen oder eine Mindestumsatzhöhe während der Vertragslaufzeit werden vom Auftraggeber nicht zugesichert. - Ein einzelner Auftrag wird durch die Mitteilung der geplanten Veranstaltung und Beschreibung des Leistungsumfangs sowie sämtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Termin, Teilnehmendenzahl, Anzahl der Übernachtungen, Anforderungen an die Tagungstechnik und die Verpflegung) erteilt (vgl. Einzelauftrag in Anlage B1). Die Anfrage erfolgt im Bedarfsfall per E-Mail. Nach Vertragsschluss wendet sich der Auftraggeber dazu mit dem "Einzelauftrag" an den erstplatzierten Auftragnehmer des Loses. Dieser prüft sodann, ob er die Leistungen für die angefragte Veranstaltung zeitlich und räumlich erbringen kann. Bestätigt der Auftragnehmer den Auftrag, erfolgt die Beauftragung auf Basis seines Angebots durch den Auftraggeber. Kann der Erstplatzierte aus Kapazitätsgründen die Leistungen nicht anbieten, wird die Anfrage dem zweitplatzierten Tagungshaus/Hotel weitergeleitet, das daraufhin die Möglichkeit der Leistungserbringung prüft. Dieses Vorgehen wird in der Art so lange durchgeführt, bis für die jeweiligen Leistungen ein Veranstaltungsort gefunden wurde. - Der Auftragnehmende verpflichtet sich, die zu erbringenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. - Die übergreifende Koordination sowie die Erteilung von Einzelaufträgen und entsprechende Auftragsabwicklung mit dem*der Auftragnehmenden obliegt dem LWL-Inklusionsamt Arbeit. Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das voraussichtliche Auftragsvolumen und die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung: Das voraussichtliche Auftragsvolumen (netto) gem. § 3 Abs. 4 VgV, ermittelt aus Zahlen der Vorjahre, ist für den zukünftigen Vertragszeitraum (4 Jahre) geschätzt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. I. Geschätzte Auftragsmenge - Gesamtauftragsmenge - Zweitägige Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung: ca. 520.000 € Die voraussichtlichen, geschätzten Auftragswerte in Euro für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A - Leistungsbeschreibung, IV). II. Höchstmenge - Höchstmenge - Zweitägige Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung: 624.000 € Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% unterschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel. | 4 Jahre | – |
| 3 | Dreitägige Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) über Hotel- und Tagungsleistungen für DREITÄGIGE VERANSTALTUNGEN MIT UND OHNE ÜBERNACHTUNG mit mehreren Unternehmen, sofern diese die Eignungskriterien erfüllen sowie im Sinne der Zuschlagskriterien wirtschaftliche Angebote eingereicht haben. Die nach Angebotsprüfung und -wertung geeigneten Unternehmen werden Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Das heißt, der Zuschlag wird - je Los - auf alle wirtschaftlichen Angebote erteilt. Nach Eingang der Angebote wird je Los eine Rangfolge der Rahmenvereinbarungspartner nach aufsteigendem Preis gebildet. - Der Abruf der Leistungen erfolgt aufgrund konkreter Arbeitsaufträge (Einzelbeauftragung) durch den Auftraggeber. Art und Umfang der Leistungen erfolgt dabei nach Bedarf über Einzelbeauftragung durch schriftlichen Abruf, je nach individuellem Umfang für die entsprechende Veranstaltung. Die vorliegende Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmenden auf den Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Anzahl von Mindestaufträgen oder eine Mindestumsatzhöhe während der Vertragslaufzeit werden vom Auftraggeber nicht zugesichert. - Ein einzelner Auftrag wird durch die Mitteilung der geplanten Veranstaltung und Beschreibung des Leistungsumfangs sowie sämtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Termin, Teilnehmendenzahl, Anzahl der Übernachtungen, Anforderungen an die Tagungstechnik und die Verpflegung) erteilt (vgl. Einzelauftrag in Anlage B1). Die Anfrage erfolgt im Bedarfsfall per E-Mail. Nach Vertragsschluss wendet sich der Auftraggeber dazu mit dem "Einzelauftrag" an den erstplatzierten Auftragnehmer des Loses. Dieser prüft sodann, ob er die Leistungen für die angefragte Veranstaltung zeitlich und räumlich erbringen kann. Bestätigt der Auftragnehmer den Auftrag, erfolgt die Beauftragung auf Basis seines Angebots durch den Auftraggeber. Kann der Erstplatzierte aus Kapazitätsgründen die Leistungen nicht anbieten, wird die Anfrage dem zweitplatzierten Tagungshaus/Hotel weitergeleitet, das daraufhin die Möglichkeit der Leistungserbringung prüft. Dieses Vorgehen wird in der Art so lange durchgeführt, bis für die jeweiligen Leistungen ein Veranstaltungsort gefunden wurde. - Der Auftragnehmende verpflichtet sich, die zu erbringenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. - Die übergreifende Koordination sowie die Erteilung von Einzelaufträgen und entsprechende Auftragsabwicklung mit dem*der Auftragnehmenden obliegt dem LWL-Inklusionsamt Arbeit. Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das voraussichtliche Auftragsvolumen und die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung: Das voraussichtliche Auftragsvolumen (netto) gem. § 3 Abs. 4 VgV, ermittelt aus Zahlen der Vorjahre, ist für den zukünftigen Vertragszeitraum (4 Jahre) geschätzt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. I. Geschätzte Auftragsmenge - Gesamtauftragsmenge - Dreitägige Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung: ca. 740.000 € Die voraussichtlichen, geschätzten Auftragswerte in Euro für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A - Leistungsbeschreibung, IV). II. Höchstmenge - Höchstmenge - Dreitägige Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung: 888.000 € Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% unterschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel. | 4 Jahre | – |
| 4 | Fachtagungen Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) über Hotel- und Tagungsleistungen für FACHTAGUNGEN mit mehreren Unternehmen, sofern diese die Eignungskriterien erfüllen sowie im Sinne der Zuschlagskriterien wirtschaftliche Angebote eingereicht haben. Die nach Angebotsprüfung und -wertung geeigneten Unternehmen werden Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Das heißt, der Zuschlag wird - je Los - auf alle wirtschaftlichen Angebote erteilt. Nach Eingang der Angebote wird je Los eine Rangfolge der Rahmenvereinbarungspartner nach aufsteigendem Preis gebildet. - Der Abruf der Leistungen erfolgt aufgrund konkreter Arbeitsaufträge (Einzelbeauftragung) durch den Auftraggeber. Art und Umfang der Leistungen erfolgt dabei nach Bedarf über Einzelbeauftragung durch schriftlichen Abruf, je nach individuellem Umfang für die entsprechende Veranstaltung. Die vorliegende Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmenden auf den Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Anzahl von Mindestaufträgen oder eine Mindestumsatzhöhe während der Vertragslaufzeit werden vom Auftraggeber nicht zugesichert. - Ein einzelner Auftrag wird durch die Mitteilung der geplanten Veranstaltung und Beschreibung des Leistungsumfangs sowie sämtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Termin, Teilnehmendenzahl, Anzahl der Übernachtungen, Anforderungen an die Tagungstechnik und die Verpflegung) erteilt (vgl. Einzelauftrag in Anlage B1). Die Anfrage erfolgt im Bedarfsfall per E-Mail. Nach Vertragsschluss wendet sich der Auftraggeber dazu mit dem "Einzelauftrag" an den erstplatzierten Auftragnehmer des Loses. Dieser prüft sodann, ob er die Leistungen für die angefragte Veranstaltung zeitlich und räumlich erbringen kann. Bestätigt der Auftragnehmer den Auftrag, erfolgt die Beauftragung auf Basis seines Angebots durch den Auftraggeber. Kann der Erstplatzierte aus Kapazitätsgründen die Leistungen nicht anbieten, wird die Anfrage dem zweitplatzierten Tagungshaus/Hotel weitergeleitet, das daraufhin die Möglichkeit der Leistungserbringung prüft. Dieses Vorgehen wird in der Art so lange durchgeführt, bis für die jeweiligen Leistungen ein Veranstaltungsort gefunden wurde. - Der Auftragnehmende verpflichtet sich, die zu erbringenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. - Die übergreifende Koordination sowie die Erteilung von Einzelaufträgen und entsprechende Auftragsabwicklung mit dem*der Auftragnehmenden obliegt dem LWL-Inklusionsamt Arbeit. Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das voraussichtliche Auftragsvolumen und die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung: Das voraussichtliche Auftragsvolumen (netto) gem. § 3 Abs. 4 VgV, ermittelt aus Zahlen der Vorjahre, ist für den zukünftigen Vertragszeitraum (4 Jahre) geschätzt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. I. Geschätzte Auftragsmenge - Gesamtauftragsmenge - Fachtagungen: ca. 65.000 € Die voraussichtlichen, geschätzten Auftragswerte in Euro für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A - Leistungsbeschreibung, IV). II. Höchstmenge - Höchstmenge - Fachtagungen: 78.000 € Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% unterschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel. | 4 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 0
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages erklärt der Antragsteller ausdrücklich, dass: - er/sie das Gewerbe angemeldet hat, - er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei de … ganz lesenkürzer
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages erklärt der Antragsteller ausdrücklich, dass: - er/sie das Gewerbe angemeldet hat, - er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat, - er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet, - er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht, - er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt, - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Die Antragsteller, die sich an Vergabeverfahren gem. § 106 GWB beteiligen, versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Zudem ist eine Eigenerklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet. Im Weiteren ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG nicht vorliegen. Weiterhin ist eine Erklärung zur Kenntnisnahme der Grundsatzerklärung sowie Einhaltung der Besonderen Verhaltensregelungen für Lieferantenbeziehungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe abzugeben. Ferner ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft einzureichen. Für die Ausführung des Auftrages gelten die BVB zum TVgGNRW. Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Antragsteller getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Antragsteller ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung im Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.- Kriterium
- Mit den Teilnahmewettbewerbsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens, Rechtsform), Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen. Weiterhin ist der Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) anzugeben.
- Kriterium
Zunächst sind die Anzahl der Mitarbeiter:innen anzugeben sowie eine Aussage darüber zu treffen, ob das Unternehmen als Inklusionsbetrieb anerkannt ist. Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens 2 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich … ganz lesenkürzer
Zunächst sind die Anzahl der Mitarbeiter:innen anzugeben sowie eine Aussage darüber zu treffen, ob das Unternehmen als Inklusionsbetrieb anerkannt ist. Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens 2 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers vergleichbar sind. Art und Umfang der Leistungen sind vergleichbar, wenn bei der jeweiligen Referenz ein- oder mehrtägige Hotel- und Tagungsleistungen für vergleichbare Veranstaltungen, Seminare, Fort- und/oder Weiterbildungen erbracht wurden. Art des Auftraggebers ist vergleichbar, wenn es sich bei der jeweiligen Referenz um eine öffentliche Einrichtung handelt (insbesondere Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung etc.). Sofern Sie bereits für den LWL als Rahmenvertragspartner tätig sind /waren, können Sie den LWL als Referenz benennen. Folgende Informationen sind anzugeben: - Auftraggeber - Telefonnummer - Kurzbeschreibung des Auftrags: Art und Umfang der Leistungen Des Weiteren ist ein Fragebogen auszufüllen, in dem zu acht verschiedenen Kategorien Angaben, Informationen und Aussagen anzugeben bzw. zu tätigen sind. Bitte nehmen Sie alle Eintragungen in dem Dokument "Anlage A - Teilnahmeantrag und Fragebogen" vor. Ergänzende Dokumente, wie Raumübersichten oder die in Anlage A geforderten Fotos, sind als separate Dateien dem Teilnahmeantrag beizufügen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet am 31.12.2025. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, soweit dieser nicht durch eine der Vertragsparteien 3 Monate vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate (31.12.2028).
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 50 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 174.000 €
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- lwl.org
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und g … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Weitergehende Informationen sind der Anlage A1 - Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Hinweis
Hinweise zum Vergabeverfahren Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Teilnahmeanträge und später die Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit ab … ganz lesenkürzer
Hinweise zum Vergabeverfahren Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Teilnahmeanträge und später die Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Antrag oder ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail sind nicht zulässig. Zusätzliche Informationen sowie eventuelle Fragen sind in elektronischer Form (über die LWL-Vergabeplattform) bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 23.09.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister von den Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den Zuschlag erhalten sollen. Es gilt deutsches Recht. Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden
Lose 2, 3, 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 0
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages erklärt der Antragsteller ausdrücklich, dass: - er/sie das Gewerbe angemeldet hat, - er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei de … ganz lesenkürzer
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages erklärt der Antragsteller ausdrücklich, dass: - er/sie das Gewerbe angemeldet hat, - er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat, - er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet, - er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht, - er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt, - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Die Antragsteller, die sich an Vergabeverfahren gem. § 106 GWB beteiligen, versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Zudem ist eine Eigenerklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet. Im Weiteren ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG nicht vorliegen. Weiterhin ist eine Erklärung zur Kenntnisnahme der Grundsatzerklärung sowie Einhaltung der Besonderen Verhaltensregelungen für Lieferantenbeziehungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe abzugeben. Ferner ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft einzureichen. Für die Ausführung des Auftrages gelten die BVB zum TVgGNRW. Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Antragsteller getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Antragsteller ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung im Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.- Kriterium
- Mit den Teilnahmewettbewerbsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens, Rechtsform), Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen. Weiterhin ist der Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) anzugeben.
- Kriterium
Zunächst sind die Anzahl der Mitarbeiter:innen anzugeben sowie eine Aussage darüber zu treffen, ob das Unternehmen als Inklusionsbetrieb anerkannt ist. Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens 2 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich … ganz lesenkürzer
Zunächst sind die Anzahl der Mitarbeiter:innen anzugeben sowie eine Aussage darüber zu treffen, ob das Unternehmen als Inklusionsbetrieb anerkannt ist. Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens 2 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers vergleichbar sind. Art und Umfang der Leistungen sind vergleichbar, wenn bei der jeweiligen Referenz ein- oder mehrtägige Hotel- und Tagungsleistungen für vergleichbare Veranstaltungen, Seminare, Fort- und/oder Weiterbildungen erbracht wurden. Art des Auftraggebers ist vergleichbar, wenn es sich bei der jeweiligen Referenz um eine öffentliche Einrichtung handelt (insbesondere Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung etc.). Sofern Sie bereits für den LWL als Rahmenvertragspartner tätig sind /waren, können Sie den LWL als Referenz benennen. Folgende Informationen sind anzugeben: - Auftraggeber - Telefonnummer - Kurzbeschreibung des Auftrags: Art und Umfang der Leistungen Des Weiteren ist ein Fragebogen auszufüllen, in dem zu acht verschiedenen Kategorien Angaben, Informationen und Aussagen anzugeben bzw. zu tätigen sind. Bitte nehmen Sie alle Eintragungen in dem Dokument "Anlage A - Teilnahmeantrag und Fragebogen" vor. Ergänzende Dokumente, wie Raumübersichten oder die in Anlage A geforderten Fotos, sind als separate Dateien dem Teilnahmeantrag beizufügen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 50 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 624.000 €
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- lwl.org
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und g … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Weitergehende Informationen sind der Anlage A1 - Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Hinweis
Hinweise zum Vergabeverfahren Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Teilnahmeanträge und später die Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit ab … ganz lesenkürzer
Hinweise zum Vergabeverfahren Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Teilnahmeanträge und später die Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Antrag oder ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail sind nicht zulässig. Zusätzliche Informationen sowie eventuelle Fragen sind in elektronischer Form (über die LWL-Vergabeplattform) bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 23.09.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister von den Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den Zuschlag erhalten sollen. Es gilt deutsches Recht. Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Freiherr-vom-Stein-Platz 1, 48147 Münster
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 551 (Dienstleistungen von Hotels) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 02.10.2024 auf 04.10.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 02.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f79f099f-69fc-4da7-921b-c19be804c783.