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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über Hotel- und Tagungsleistungen

LWL-Inklusionsamt Arbeit · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen RVH-019-31-24veröffentlicht 04.12.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 764 Tagen abgelaufen

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gilt für alle 4 Lose · in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028
Lose
4
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Münster48143, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Übernahme von Tagungs- und Hotelleistungen für ausgewählte Veranstaltungen aus dem Kursprogramm des LWL-Inklusionsamtes Arbeit in 2025 und den Folgejahren

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Tagesveranstaltungen

Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) über Hotel- und Tagungsleistungen für TAGESVERANSTALTUNGEN mit mehreren Unternehmen, sofern diese die Eignungskriterien erfüllen sowie im Sinne der Zuschlagskriterien wirtschaftliche Angebote eingereicht haben. Die nach Angebotsprüfung und -wertung geeigneten Unternehmen werden Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Das heißt, der Zuschlag wird - je Los - auf alle wirtschaftlichen Angebote erteilt. Nach Eingang der Angebote wird je Los eine Rangfolge der Rahmenvereinbarungspartner nach aufsteigendem Preis gebildet. - Der Abruf der Leistungen erfolgt aufgrund konkreter Arbeitsaufträge (Einzelbeauftragung) durch den Auftraggeber. Art und Umfang der Leistungen erfolgt dabei nach Bedarf über Einzelbeauftragung durch schriftlichen Abruf, je nach individuellem Umfang für die entsprechende Veranstaltung. Die vorliegende Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmenden auf den Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Anzahl von Mindestaufträgen oder eine Mindestumsatzhöhe während der Vertragslaufzeit werden vom Auftraggeber nicht zugesichert. - Ein einzelner Auftrag wird durch die Mitteilung der geplanten Veranstaltung und Beschreibung des Leistungsumfangs sowie sämtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Termin, Teilnehmendenzahl, Anzahl der Übernachtungen, Anforderungen an die Tagungstechnik und die Verpflegung) erteilt (vgl. Einzelauftrag in Anlage B1). Die Anfrage erfolgt im Bedarfsfall per E-Mail. Nach Vertragsschluss wendet sich der Auftraggeber dazu mit dem "Einzelauftrag" an den erstplatzierten Auftragnehmer des Loses. Dieser prüft sodann, ob er die Leistungen für die angefragte Veranstaltung zeitlich und räumlich erbringen kann. Bestätigt der Auftragnehmer den Auftrag, erfolgt die Beauftragung auf Basis seines Angebots durch den Auftraggeber. Kann der Erstplatzierte aus Kapazitätsgründen die Leistungen nicht anbieten, wird die Anfrage dem zweitplatzierten Tagungshaus/Hotel weitergeleitet, das daraufhin die Möglichkeit der Leistungserbringung prüft. Dieses Vorgehen wird in der Art so lange durchgeführt, bis für die jeweiligen Leistungen ein Veranstaltungsort gefunden wurde. - Der Auftragnehmende verpflichtet sich, die zu erbringenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. - Die übergreifende Koordination sowie die Erteilung von Einzelaufträgen und entsprechende Auftragsabwicklung mit dem*der Auftragnehmenden obliegt dem LWL-Inklusionsamt Arbeit. Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das voraussichtliche Auftragsvolumen und die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung: Das voraussichtliche Auftragsvolumen (netto) gem. § 3 Abs. 4 VgV, ermittelt aus Zahlen der Vorjahre, ist für den zukünftigen Vertragszeitraum (4 Jahre) geschätzt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. I. Geschätzte Auftragsmenge - Gesamtauftragsmenge - Tagesveranstaltungen: ca. 145.000 € Die voraussichtlichen, geschätzten Auftragswerte in Euro für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A - Leistungsbeschreibung, IV). II. Höchstmenge - Höchstmenge -Tagesveranstaltungen: 174.000 € Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% unterschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.

4 Jahre–
2
Zweitägige Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) über Hotel- und Tagungsleistungen für ZWEITÄGIGE VERANSTALTUNGEN MIT UND OHNE ÜBERNACHTUNG mit mehreren Unternehmen, sofern diese die Eignungskriterien erfüllen sowie im Sinne der Zuschlagskriterien wirtschaftliche Angebote eingereicht haben. Die nach Angebotsprüfung und -wertung geeigneten Unternehmen werden Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Das heißt, der Zuschlag wird - je Los - auf alle wirtschaftlichen Angebote erteilt. Nach Eingang der Angebote wird je Los eine Rangfolge der Rahmenvereinbarungspartner nach aufsteigendem Preis gebildet. - Der Abruf der Leistungen erfolgt aufgrund konkreter Arbeitsaufträge (Einzelbeauftragung) durch den Auftraggeber. Art und Umfang der Leistungen erfolgt dabei nach Bedarf über Einzelbeauftragung durch schriftlichen Abruf, je nach individuellem Umfang für die entsprechende Veranstaltung. Die vorliegende Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmenden auf den Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Anzahl von Mindestaufträgen oder eine Mindestumsatzhöhe während der Vertragslaufzeit werden vom Auftraggeber nicht zugesichert. - Ein einzelner Auftrag wird durch die Mitteilung der geplanten Veranstaltung und Beschreibung des Leistungsumfangs sowie sämtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Termin, Teilnehmendenzahl, Anzahl der Übernachtungen, Anforderungen an die Tagungstechnik und die Verpflegung) erteilt (vgl. Einzelauftrag in Anlage B1). Die Anfrage erfolgt im Bedarfsfall per E-Mail. Nach Vertragsschluss wendet sich der Auftraggeber dazu mit dem "Einzelauftrag" an den erstplatzierten Auftragnehmer des Loses. Dieser prüft sodann, ob er die Leistungen für die angefragte Veranstaltung zeitlich und räumlich erbringen kann. Bestätigt der Auftragnehmer den Auftrag, erfolgt die Beauftragung auf Basis seines Angebots durch den Auftraggeber. Kann der Erstplatzierte aus Kapazitätsgründen die Leistungen nicht anbieten, wird die Anfrage dem zweitplatzierten Tagungshaus/Hotel weitergeleitet, das daraufhin die Möglichkeit der Leistungserbringung prüft. Dieses Vorgehen wird in der Art so lange durchgeführt, bis für die jeweiligen Leistungen ein Veranstaltungsort gefunden wurde. - Der Auftragnehmende verpflichtet sich, die zu erbringenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. - Die übergreifende Koordination sowie die Erteilung von Einzelaufträgen und entsprechende Auftragsabwicklung mit dem*der Auftragnehmenden obliegt dem LWL-Inklusionsamt Arbeit. Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das voraussichtliche Auftragsvolumen und die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung: Das voraussichtliche Auftragsvolumen (netto) gem. § 3 Abs. 4 VgV, ermittelt aus Zahlen der Vorjahre, ist für den zukünftigen Vertragszeitraum (4 Jahre) geschätzt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. I. Geschätzte Auftragsmenge - Gesamtauftragsmenge - Zweitägige Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung: ca. 520.000 € Die voraussichtlichen, geschätzten Auftragswerte in Euro für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A - Leistungsbeschreibung, IV). II. Höchstmenge - Höchstmenge - Zweitägige Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung: 624.000 € Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% unterschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.

4 Jahre–
3
Dreitägige Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) über Hotel- und Tagungsleistungen für DREITÄGIGE VERANSTALTUNGEN MIT UND OHNE ÜBERNACHTUNG mit mehreren Unternehmen, sofern diese die Eignungskriterien erfüllen sowie im Sinne der Zuschlagskriterien wirtschaftliche Angebote eingereicht haben. Die nach Angebotsprüfung und -wertung geeigneten Unternehmen werden Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Das heißt, der Zuschlag wird - je Los - auf alle wirtschaftlichen Angebote erteilt. Nach Eingang der Angebote wird je Los eine Rangfolge der Rahmenvereinbarungspartner nach aufsteigendem Preis gebildet. - Der Abruf der Leistungen erfolgt aufgrund konkreter Arbeitsaufträge (Einzelbeauftragung) durch den Auftraggeber. Art und Umfang der Leistungen erfolgt dabei nach Bedarf über Einzelbeauftragung durch schriftlichen Abruf, je nach individuellem Umfang für die entsprechende Veranstaltung. Die vorliegende Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmenden auf den Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Anzahl von Mindestaufträgen oder eine Mindestumsatzhöhe während der Vertragslaufzeit werden vom Auftraggeber nicht zugesichert. - Ein einzelner Auftrag wird durch die Mitteilung der geplanten Veranstaltung und Beschreibung des Leistungsumfangs sowie sämtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Termin, Teilnehmendenzahl, Anzahl der Übernachtungen, Anforderungen an die Tagungstechnik und die Verpflegung) erteilt (vgl. Einzelauftrag in Anlage B1). Die Anfrage erfolgt im Bedarfsfall per E-Mail. Nach Vertragsschluss wendet sich der Auftraggeber dazu mit dem "Einzelauftrag" an den erstplatzierten Auftragnehmer des Loses. Dieser prüft sodann, ob er die Leistungen für die angefragte Veranstaltung zeitlich und räumlich erbringen kann. Bestätigt der Auftragnehmer den Auftrag, erfolgt die Beauftragung auf Basis seines Angebots durch den Auftraggeber. Kann der Erstplatzierte aus Kapazitätsgründen die Leistungen nicht anbieten, wird die Anfrage dem zweitplatzierten Tagungshaus/Hotel weitergeleitet, das daraufhin die Möglichkeit der Leistungserbringung prüft. Dieses Vorgehen wird in der Art so lange durchgeführt, bis für die jeweiligen Leistungen ein Veranstaltungsort gefunden wurde. - Der Auftragnehmende verpflichtet sich, die zu erbringenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. - Die übergreifende Koordination sowie die Erteilung von Einzelaufträgen und entsprechende Auftragsabwicklung mit dem*der Auftragnehmenden obliegt dem LWL-Inklusionsamt Arbeit. Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das voraussichtliche Auftragsvolumen und die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung: Das voraussichtliche Auftragsvolumen (netto) gem. § 3 Abs. 4 VgV, ermittelt aus Zahlen der Vorjahre, ist für den zukünftigen Vertragszeitraum (4 Jahre) geschätzt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. I. Geschätzte Auftragsmenge - Gesamtauftragsmenge - Dreitägige Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung: ca. 740.000 € Die voraussichtlichen, geschätzten Auftragswerte in Euro für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A - Leistungsbeschreibung, IV). II. Höchstmenge - Höchstmenge - Dreitägige Veranstaltungen mit und ohne Übernachtung: 888.000 € Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% unterschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.

4 Jahre–
4
Fachtagungen

Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) über Hotel- und Tagungsleistungen für FACHTAGUNGEN mit mehreren Unternehmen, sofern diese die Eignungskriterien erfüllen sowie im Sinne der Zuschlagskriterien wirtschaftliche Angebote eingereicht haben. Die nach Angebotsprüfung und -wertung geeigneten Unternehmen werden Vertragsparteien der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Das heißt, der Zuschlag wird - je Los - auf alle wirtschaftlichen Angebote erteilt. Nach Eingang der Angebote wird je Los eine Rangfolge der Rahmenvereinbarungspartner nach aufsteigendem Preis gebildet. - Der Abruf der Leistungen erfolgt aufgrund konkreter Arbeitsaufträge (Einzelbeauftragung) durch den Auftraggeber. Art und Umfang der Leistungen erfolgt dabei nach Bedarf über Einzelbeauftragung durch schriftlichen Abruf, je nach individuellem Umfang für die entsprechende Veranstaltung. Die vorliegende Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmenden auf den Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Anzahl von Mindestaufträgen oder eine Mindestumsatzhöhe während der Vertragslaufzeit werden vom Auftraggeber nicht zugesichert. - Ein einzelner Auftrag wird durch die Mitteilung der geplanten Veranstaltung und Beschreibung des Leistungsumfangs sowie sämtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Termin, Teilnehmendenzahl, Anzahl der Übernachtungen, Anforderungen an die Tagungstechnik und die Verpflegung) erteilt (vgl. Einzelauftrag in Anlage B1). Die Anfrage erfolgt im Bedarfsfall per E-Mail. Nach Vertragsschluss wendet sich der Auftraggeber dazu mit dem "Einzelauftrag" an den erstplatzierten Auftragnehmer des Loses. Dieser prüft sodann, ob er die Leistungen für die angefragte Veranstaltung zeitlich und räumlich erbringen kann. Bestätigt der Auftragnehmer den Auftrag, erfolgt die Beauftragung auf Basis seines Angebots durch den Auftraggeber. Kann der Erstplatzierte aus Kapazitätsgründen die Leistungen nicht anbieten, wird die Anfrage dem zweitplatzierten Tagungshaus/Hotel weitergeleitet, das daraufhin die Möglichkeit der Leistungserbringung prüft. Dieses Vorgehen wird in der Art so lange durchgeführt, bis für die jeweiligen Leistungen ein Veranstaltungsort gefunden wurde. - Der Auftragnehmende verpflichtet sich, die zu erbringenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. - Die übergreifende Koordination sowie die Erteilung von Einzelaufträgen und entsprechende Auftragsabwicklung mit dem*der Auftragnehmenden obliegt dem LWL-Inklusionsamt Arbeit. Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das voraussichtliche Auftragsvolumen und die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung: Das voraussichtliche Auftragsvolumen (netto) gem. § 3 Abs. 4 VgV, ermittelt aus Zahlen der Vorjahre, ist für den zukünftigen Vertragszeitraum (4 Jahre) geschätzt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. I. Geschätzte Auftragsmenge - Gesamtauftragsmenge - Fachtagungen: ca. 65.000 € Die voraussichtlichen, geschätzten Auftragswerte in Euro für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A - Leistungsbeschreibung, IV). II. Höchstmenge - Höchstmenge - Fachtagungen: 78.000 € Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% unterschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.

4 Jahre–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
0

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet am 31.12.2025. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, soweit dieser nicht durch eine der Vertragsparteien 3 Monate vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate (31.12.2028).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
174.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz1 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Weitergehende Informationen sind der Anlage A1 - Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Hinweis
Hinweise zum Vergabeverfahren Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Teilnahmeanträge und später die Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit ab … ganz lesenHinweise zum Vergabeverfahren Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Teilnahmeanträge und später die Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Antrag oder ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail sind nicht zulässig. Zusätzliche Informationen sowie eventuelle Fragen sind in elektronischer Form (über die LWL-Vergabeplattform) bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 23.09.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister von den Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den Zuschlag erhalten sollen. Es gilt deutsches Recht. Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden

Lose 2, 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
0

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
624.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz1 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Weitergehende Informationen sind der Anlage A1 - Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Hinweis
Hinweise zum Vergabeverfahren Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Teilnahmeanträge und später die Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit ab … ganz lesenHinweise zum Vergabeverfahren Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Teilnahmeanträge und später die Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Antrag oder ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail sind nicht zulässig. Zusätzliche Informationen sowie eventuelle Fragen sind in elektronischer Form (über die LWL-Vergabeplattform) bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 23.09.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister von den Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den Zuschlag erhalten sollen. Es gilt deutsches Recht. Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
0

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
888.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz1 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Hinweise zum Vergabeverfahren Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Teilnahmeanträge und später die Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit ab … ganz lesenHinweise zum Vergabeverfahren Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Teilnahmeanträge und später die Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Antrag oder ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail sind nicht zulässig. Zusätzliche Informationen sowie eventuelle Fragen sind in elektronischer Form (über die LWL-Vergabeplattform) bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 23.09.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister von den Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den Zuschlag erhalten sollen. Es gilt deutsches Recht. Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Ardey Hotel Kolping Forum Witten g GmbH, Witten; M.Schnecke und A.Schüßler GbR, Schkopau; Langdor Hotel GmbH, c/o Mercure Hotel Hamm, Hamm; Mercure Hotel Dortmund Centrum, Dortmund; Ringhotel Drees, Dortmund; Brenner Hotel GmbH & Co.KG, Bielefeld; Bildungs-und Tagungshaus Liborianum, Paderborn; halbersbacher hospitality group gmbh, Bad Doberan; HelmsBriscoe, Claas Rosenhagen, Eriskirch; Alexianer Münster GmbH - Alexianer Hotel am Wasserturm, Münster; Maifeld Hotelbetriebs GmbH, Werl; PreisWertTagen.de, Mühlhausen; Stiftung Kolping Forum Paderborn - Hotel Aspethera, Paderborn; Kochs Stadthotel -Thomas Koch e.K., Olpe; Ringhotel, Unna; Am Stadtpark Kongreß-Zentrum-Lünen GmbH & Co. KG, Lünen16
2Ardey Hotel Kolping Forum Witten g GmbH, Witten; Brenner Hotel GmbH & Co.KG, Bielefeld; Ringhotel Drees, Dortmund; Mercure Hotel Dortmund Centrum, Dortmund; Langdor Hotel GmbH, c/o Mercure Hotel Hamm, Hamm; M.Schnecke und A.Schüßler GbR, Schkopau; halbersbacher hospitality group gmbh, Bad Doberan; HelmsBriscoe, Claas Rosenhagen, Eriskirch; Alexianer Münster GmbH - Alexianer Hotel am Wasserturm, Münster; Maifeld Hotelbetriebs GmbH, Werl; PreisWertTagen.de, Mühlhausen; Stiftung Kolping Forum Paderborn - Hotel Aspethera, Paderborn; Kochs Stadthotel -Thomas Koch e.K., Olpe; Ringhotel, Unna; Am Stadtpark Kongreß-Zentrum-Lünen GmbH & Co. KG, Lünen15
3Ardey Hotel Kolping Forum Witten g GmbH, Witten; Brenner Hotel GmbH & Co.KG, Bielefeld; Ringhotel Drees, Dortmund; Mercure Hotel Dortmund Centrum, Dortmund; Langdor Hotel GmbH, c/o Mercure Hotel Hamm, Hamm; M.Schnecke und A.Schüßler GbR, Schkopau; halbersbacher hospitality group gmbh, Bad Doberan; HelmsBriscoe, Claas Rosenhagen, Eriskirch; Alexianer Münster GmbH - Alexianer Hotel am Wasserturm, Münster; Maifeld Hotelbetriebs GmbH, Werl; PreisWertTagen.de, Mühlhausen; Stiftung Kolping Forum Paderborn - Hotel Aspethera, Paderborn; Kochs Stadthotel -Thomas Koch e.K., Olpe; Ringhotel, Unna; Am Stadtpark Kongreß-Zentrum-Lünen GmbH & Co. KG, Lünen15
4M.Schnecke und A.Schüßler GbR, Schkopau; Langdor Hotel GmbH, c/o Mercure Hotel Hamm, Hamm; Ringhotel Drees, Dortmund; Ringhotel, Unna; Am Stadtpark Kongreß-Zentrum-Lünen GmbH & Co. KG, Lünen6

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
LWL-Inklusionsamt Arbeit
Anschrift
Von-Vincke-Str. 23-25, 48143 Münster
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 551 (Dienstleistungen von Hotels) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

31vergebene Aufträge
16Angebote je Los im Median (47 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 02.10.2024 auf 04.10.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 02.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1fa84117-1977-4b4b-8b33-a17eda16287a.