Rahmenvereinbarung über die Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 an mehreren Standorten
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. · Hagen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 19812veröffentlicht 28.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.09.2026 – 31.08.2028
- Lose
- 6
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
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- Neubau der Sporthalle Benzstraße - Objektplanung Gebäude und InnenräumeStadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · BielefeldFrist 16.11.2026
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- Fachplanung Neugestaltung Dauerausstellung BBMK (Förderkennzeichen EFRE-20300163)Besucher-Bergwerk und Museum Kleinenbremen gGmbH über Kreis Minden-Lübbecke · MindenFrist 09.11.2026
Alle Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (346 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 6 Lose · in 22 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.09.2026 – 31.08.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Hagen58079, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (198 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Vertragsbeginnvor 2 MonatenLaufzeit bis 31.08.2028
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der auszuführenden Leistung ist die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen der elektrischen ortsfesten Anlagen gemäß der DGUV V3 i. V. m. DIN VDE 0105-100 für die im Punkt 2 aufgeführten Fachzentren und Kundencenter der AOK NordWest.
Gegenstand nach CPV
- 71631000Technische KontrolleHauptgegenstand
Lose6 Lose
Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Schleswig-Holstein Süd Das Erfordernis der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ergibt sich aus der Betriebssi-cherheitsverordnung, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen (DGUV V3). Die Prüfungen sind auf Grundlage der folgenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchzuführen. - TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung. - TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 1203 Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen Der Gesamtauftrag wird in insgesamt sechs Teillose gegliedert. Dem Auftragnehmer bleibt es freigestellt, auf welche Lose er sich bewirbt. Es kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden: Los 1 Schleswig-Holstein Süd Los 2 Schleswig-Holstein Nord Los 3 Münsterland Los 4 Ruhrgebiet Los 5 Südwestfalen Los 6 Ostwestfalen-Lippe | 2 Jahre | – |
| 2 | Schleswig-Holstein Nord Das Erfordernis der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ergibt sich aus der Betriebssi-cherheitsverordnung, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen (DGUV V3). Die Prüfungen sind auf Grundlage der folgenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchzuführen. - TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung. - TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 1203 Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen Der Gesamtauftrag wird in insgesamt sechs Teillose gegliedert. Dem Auftragnehmer bleibt es freigestellt, auf welche Lose er sich bewirbt. Es kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden: Los 1 Schleswig-Holstein Süd Los 2 Schleswig-Holstein Nord Los 3 Münsterland Los 4 Ruhrgebiet Los 5 Südwestfalen Los 6 Ostwestfalen-Lippe | 2 Jahre | – |
| 3 | Münsterland Das Erfordernis der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ergibt sich aus der Betriebssi-cherheitsverordnung, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen (DGUV V3). Die Prüfungen sind auf Grundlage der folgenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchzuführen. - TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung. - TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 1203 Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen Der Gesamtauftrag wird in insgesamt sechs Teillose gegliedert. Dem Auftragnehmer bleibt es freigestellt, auf welche Lose er sich bewirbt. Es kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden: Los 1 Schleswig-Holstein Süd Los 2 Schleswig-Holstein Nord Los 3 Münsterland Los 4 Ruhrgebiet Los 5 Südwestfalen Los 6 Ostwestfalen-Lippe | 2 Jahre | – |
| 4 | Ruhrgebiet Das Erfordernis der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ergibt sich aus der Betriebssi-cherheitsverordnung, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen (DGUV V3). Die Prüfungen sind auf Grundlage der folgenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchzuführen. - TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung. - TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 1203 Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen Der Gesamtauftrag wird in insgesamt sechs Teillose gegliedert. Dem Auftragnehmer bleibt es freigestellt, auf welche Lose er sich bewirbt. Es kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden: Los 1 Schleswig-Holstein Süd Los 2 Schleswig-Holstein Nord Los 3 Münsterland Los 4 Ruhrgebiet Los 5 Südwestfalen Los 6 Ostwestfalen-Lippe | 2 Jahre | – |
| 5 | Südwestfalen Das Erfordernis der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ergibt sich aus der Betriebssi-cherheitsverordnung, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen (DGUV V3). Die Prüfungen sind auf Grundlage der folgenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchzuführen. - TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung. - TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 1203 Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen Der Gesamtauftrag wird in insgesamt sechs Teillose gegliedert. Dem Auftragnehmer bleibt es freigestellt, auf welche Lose er sich bewirbt. Es kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden: Los 1 Schleswig-Holstein Süd Los 2 Schleswig-Holstein Nord Los 3 Münsterland Los 4 Ruhrgebiet Los 5 Südwestfalen Los 6 Ostwestfalen-Lippe | 2 Jahre | – |
| 6 | Ostwestfalen-Lippe Das Erfordernis der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ergibt sich aus der Betriebssi-cherheitsverordnung, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen (DGUV V3). Die Prüfungen sind auf Grundlage der folgenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchzuführen. - TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung. - TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 1203 Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen Der Gesamtauftrag wird in insgesamt sechs Teillose gegliedert. Dem Auftragnehmer bleibt es freigestellt, auf welche Lose er sich bewirbt. Es kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden: Los 1 Schleswig-Holstein Süd Los 2 Schleswig-Holstein Nord Los 3 Münsterland Los 4 Ruhrgebiet Los 5 Südwestfalen Los 6 Ostwestfalen-Lippe | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2026
- Vertragsende
- 31.08.2028
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.09.2026. Die Dauer der auszuführenden Leistungen ist auf 24 Monate beschränkt (Vertragsende 31.08.2028). Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlic … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.09.2026. Die Dauer der auszuführenden Leistungen ist auf 24 Monate beschränkt (Vertragsende 31.08.2028). Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten (31.08.2030).- Optionen
Nachfolgeklausel (Überprüfungsklausel, Ziff. 10.6 des Vertrags): Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den übrig … ganz lesenkürzer
Nachfolgeklausel (Überprüfungsklausel, Ziff. 10.6 des Vertrags): Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 3 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühes … ganz lesenkürzer
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYTTX0QAXR# (I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest -Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetz … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYTTX0QAXR# (I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest -Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen -Datenschutzbestimmungen (II) Eignungsnachweise: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen). (IV) Die Höchstwerte über 4 Jahre betragen netto: Los 1 172.000,00 EUR Los 2 178.000,00 EUR Los 3 198.000,00 EUR Los 4 470.000,00 EUR Los 5 232.000,00 EUR Los 6 298.000,00 EUR
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Prüfhelden, Inh. Michael Rakow e.K., Westerkappeln | 11 |
| 2 | Prüfhelden, Inh. Michael Rakow e.K., Westerkappeln | 11 |
| 3 | Prüfhelden, Inh. Michael Rakow e.K., Westerkappeln | 13 |
| 4 | Prüfhelden, Inh. Michael Rakow e.K., Westerkappeln | 13 |
| 5 | Prüfhelden, Inh. Michael Rakow e.K., Westerkappeln | 13 |
| 6 | Prüfhelden, Inh. Michael Rakow e.K., Westerkappeln | 13 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 58079, 58079 Hagen
- Website
- aok.de
- Kontakt
- vergabestelle@
nw.aok.de
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 716 (Technische Tests, Analysen und Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- HS Service GmbH6 Zuschläge
- FAM Gebäudedienste GmbH5 Zuschläge
- TÜV Rheinland Industrie Service GmbH5 Zuschläge
- KPS Prüfservice GmbH4 Zuschläge
- HD Elektrotechnik GmbH3 Zuschläge
- OMS Prüfservice GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 15.06.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d830ba41-fb43-47b6-ae2f-6fd2f639787b.