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Belieferung der radiologisch tätigen Vertragsärzte in den Bereichen der KV Westfalen-Lippe und der KV Nordrhein mit Kontrastmitteln - Fachlos A

AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. · Hagen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 20890_1veröffentlicht 20.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 12 Tagen · Fragen bis 11.11.2026, 23:59 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
11 Monate01.02.2027 – 31.12.2027
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Hagen58079, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsatellite.dtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (198 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an AOK NordWest - Die Gesundheitskasse.
    in 4 Tagen
  4. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über satellite.dtvp.de
    in 12 Tagen
  5. Bindefrist endet
    71 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    in 3 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen über wirkstoffübergreifende und indikationsbezogene Kontrastmittel zur Belieferung der Vertragsarztpraxen in den nachfolgend genannten Gebieten. Die Leistung ist in zwei Gebietslose aufgeteilt. Ein Rahmenvertrag wird jeweils für ein Los geschlossen.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Gebietslos 1 Fachlos A

Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsärzten im Bereich der KV Westfalen-Lippe mit folgenden Kontrastmitteln: Mindestanforderungen: Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel Anwendung: oral Anwendungsgebiete: -Röntgendiagnostik des Magen-Darm-Traktes insbesondere, wenn die Anwendung von Bariumsulfat unerwünscht oder kontraindiziert ist und -zur Untersuchung bzw. Abgrenzung des Gastrointestinaltraktes bei der Computer-Tomographie Wirkstoffe/ -kombinationen (ATC): -Amidotrizoesäure (V08AA01) oder -Ioxitalaminsäure (V08AA05) oder -weitere möglich Darreichungsform: alle zugelassenen Darreichungsformen möglich Konzentrationen: alle Konzentrationen möglich Packungsgröße: 100 ml

11 Monate–
2
Gebietslos 2 Fachlos A

Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsärzten im Bereich der KV Nordrhein mit folgenden Kontrastmitteln: Mindestanforderungen: Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel Anwendung: oral Anwendungsgebiete: -Röntgendiagnostik des Magen-Darm-Traktes insbesondere, wenn die Anwendung von Bariumsulfat unerwünscht oder kontraindiziert ist und -zur Untersuchung bzw. Abgrenzung des Gastrointestinaltraktes bei der Computer-Tomographie Wirkstoffe/ -kombinationen (ATC): -Amidotrizoesäure (V08AA01) oder -Ioxitalaminsäure (V08AA05) oder -weitere möglich Darreichungsform: alle zugelassenen Darreichungsformen möglich Konzentrationen: alle Konzentrationen möglich Packungsgröße: 100 ml

11 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Eignung6 von 6 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach- und Personen- u … ganz lesenBetriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach- und Personen- und Vermögensschäden in angemessener Höhe abdeckt. Diese Versicherung wird über die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Hinweise: (a) Der Nachweis kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. (b) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den Auftraggeberinnen binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Erklärung zur Produktions- und Lieferkapazität (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Um sicherzustellen, dass der künftige Auftragnehmer den Vertrag über die gesamte Laufzeit in angemessener Qualität erfüllen kann - insbesondere durch kontinuierliche Lieferfähigkeit -, benötigen die Auftraggebe … ganz lesenErklärung zur Produktions- und Lieferkapazität (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Um sicherzustellen, dass der künftige Auftragnehmer den Vertrag über die gesamte Laufzeit in angemessener Qualität erfüllen kann - insbesondere durch kontinuierliche Lieferfähigkeit -, benötigen die Auftraggeberinnen Angaben zur beabsichtigten Vergabe von Unteraufträgen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Hierzu gibt der Bieter an, ob eine Unterauftragsvergabe vorgesehen ist. Falls nicht, gibt der Bieter an, ob die benötigte Menge durch Eigenproduktion oder bestehende Lagerbestände bereitgestellt wird. Der Unterauftragnehmer kann zur Beschleunigung des Verfahrens bereits mit Angebotsabgabe benannt werden, ebenfalls können bereits mit der Angebotsabgabe die im Fall der Unterauftragsvergabe zwingend benötigte Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers sowie die von diesem handschriftlich unterzeichnete "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB" vorgelegt werden. Die Benennung des Unterauftraggebers sowie die Vorlage der Verpflichtungserklärung sowie der "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB" muss spätestens auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin innerhalb einer Frist von 4 Wochen vorgelegt werden.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Eigenerklärung zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit der Eigenerklärung zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis gibt der Bieter an, ob eine Groß-, Herstellungs-, Einfuhr- oder Apothekenbetriebserlaubnis vorliegt. Als Nachweis ist zudem ein Scan der jeweil … ganz lesenEigenerklärung zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit der Eigenerklärung zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis gibt der Bieter an, ob eine Groß-, Herstellungs-, Einfuhr- oder Apothekenbetriebserlaubnis vorliegt. Als Nachweis ist zudem ein Scan der jeweiligen Erlaubnis vorzulegen. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung sowie der Nachweis für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Nachweis zur Eigenerklärung zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter reicht einen Nachweis zur Eigenerklärung zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis in Form eines Scans/Kopie ein. -Großhandelserlaubnis oder -Herstellungserlaubnis oder -Einfuhrerlaub … ganz lesenNachweis zur Eigenerklärung zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter reicht einen Nachweis zur Eigenerklärung zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis in Form eines Scans/Kopie ein. -Großhandelserlaubnis oder -Herstellungserlaubnis oder -Einfuhrerlaubnis oder -Apothekenbetriebserlaubnis (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich ist folgende Unterlage für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verpflichtungserklärung des benannten Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2027
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
I. Verlängerungsoption im Nachprüfungsfall (Überprüfungsklausel, § 8 des Vertrages): Für den Fall, dass wegen eines Nachprüfungsverfahrens die Vergabe des Anschlussauftrags nicht spätestens am 30.11.2027 erfolgen kann, verlängert sich die Vertragslaufzeit bis zum Ablauf des auf den bestands- oder re … ganz lesenI. Verlängerungsoption im Nachprüfungsfall (Überprüfungsklausel, § 8 des Vertrages): Für den Fall, dass wegen eines Nachprüfungsverfahrens die Vergabe des Anschlussauftrags nicht spätestens am 30.11.2027 erfolgen kann, verlängert sich die Vertragslaufzeit bis zum Ablauf des auf den bestands- oder rechtskräftigen Abschluss des Nachprüfungsverfahrens folgenden Monats, wenn die Auftraggeberin bis zum 01.12.2027 eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer abgibt, längstens aber bis zum 31.05.2028 oder bei Erreichen der Höchstmenge gem. § 7 Abs. 5. II. Nachfolgeklausel (Überprüfungsklausel, § 9 des Vertrags): Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen außerordentlicher Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 3 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
satellite.dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
71 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: keine besonderen Bedingungen erforderlich.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Bundeskanzlerplatz 2 - 10, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühes … ganz lesen134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHDY62AJVML# (1) Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Die Höchstmenge beträgt für GL 1 FL A: 1.506.816 ml und für GL 2 FL A: 1.040.783 ml. Die Höchstmengen ergeben sich je Gebiets- und Fachlos aus der Anlage 10b. (2) Eignungsnachweise: (a) Im Fall der Bildun … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHDY62AJVML# (1) Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Die Höchstmenge beträgt für GL 1 FL A: 1.506.816 ml und für GL 2 FL A: 1.040.783 ml. Die Höchstmengen ergeben sich je Gebiets- und Fachlos aus der Anlage 10b. (2) Eignungsnachweise: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (3) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 336 (Arzneimittel) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

124vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (1.249 Lose mit Angabe)
1.000 €Zuschlagswert im Median
1.000 € – 270.124 €mittlere Hälfte, 13 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d970c67f-21af-43fd-b08f-68b83bfb7777.