Rahmenvereinbarung über die Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 an mehreren Standorten
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. · Hagen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 19812veröffentlicht 13.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 6
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Hagen58079, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (198 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 5 Monatenan AOK NordWest - Die Gesundheitskasse.
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 5 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 3 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der auszuführenden Leistung ist die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen der elektrischen ortsfesten Anlagen gemäß der DGUV V3 i. V. m. DIN VDE 0105-100 für die im Punkt 2 aufgeführten Fachzentren und Kundencenter der AOK NordWest.
Gegenstand nach CPV
- 71631000Technische KontrolleHauptgegenstand
Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter
Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Schleswig-Holstein Süd Das Erfordernis der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ergibt sich aus der Betriebssi-cherheitsverordnung, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen (DGUV V3). Die Prüfungen sind auf Grundlage der folgenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchzuführen. - TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung. - TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 1203 Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen Der Gesamtauftrag wird in insgesamt sechs Teillose gegliedert. Dem Auftragnehmer bleibt es freigestellt, auf welche Lose er sich bewirbt. Es kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden: Los 1 Schleswig-Holstein Süd Los 2 Schleswig-Holstein Nord Los 3 Münsterland Los 4 Ruhrgebiet Los 5 Südwestfalen Los 6 Ostwestfalen-Lippe | 24 Monate | – |
| 2 | Schleswig-Holstein Nord Das Erfordernis der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ergibt sich aus der Betriebssi-cherheitsverordnung, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen (DGUV V3). Die Prüfungen sind auf Grundlage der folgenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchzuführen. - TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung. - TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 1203 Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen Der Gesamtauftrag wird in insgesamt sechs Teillose gegliedert. Dem Auftragnehmer bleibt es freigestellt, auf welche Lose er sich bewirbt. Es kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden: Los 1 Schleswig-Holstein Süd Los 2 Schleswig-Holstein Nord Los 3 Münsterland Los 4 Ruhrgebiet Los 5 Südwestfalen Los 6 Ostwestfalen-Lippe | 24 Monate | – |
| 3 | Münsterland Das Erfordernis der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ergibt sich aus der Betriebssi-cherheitsverordnung, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen (DGUV V3). Die Prüfungen sind auf Grundlage der folgenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchzuführen. - TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung. - TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 1203 Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen Der Gesamtauftrag wird in insgesamt sechs Teillose gegliedert. Dem Auftragnehmer bleibt es freigestellt, auf welche Lose er sich bewirbt. Es kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden: Los 1 Schleswig-Holstein Süd Los 2 Schleswig-Holstein Nord Los 3 Münsterland Los 4 Ruhrgebiet Los 5 Südwestfalen Los 6 Ostwestfalen-Lippe | 24 Monate | – |
| 4 | Ruhrgebiet Das Erfordernis der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ergibt sich aus der Betriebssi-cherheitsverordnung, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen (DGUV V3). Die Prüfungen sind auf Grundlage der folgenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchzuführen. - TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung. - TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 1203 Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen Der Gesamtauftrag wird in insgesamt sechs Teillose gegliedert. Dem Auftragnehmer bleibt es freigestellt, auf welche Lose er sich bewirbt. Es kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden: Los 1 Schleswig-Holstein Süd Los 2 Schleswig-Holstein Nord Los 3 Münsterland Los 4 Ruhrgebiet Los 5 Südwestfalen Los 6 Ostwestfalen-Lippe | 24 Monate | – |
| 5 | Südwestfalen Das Erfordernis der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ergibt sich aus der Betriebssi-cherheitsverordnung, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen (DGUV V3). Die Prüfungen sind auf Grundlage der folgenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchzuführen. - TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung. - TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 1203 Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen Der Gesamtauftrag wird in insgesamt sechs Teillose gegliedert. Dem Auftragnehmer bleibt es freigestellt, auf welche Lose er sich bewirbt. Es kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden: Los 1 Schleswig-Holstein Süd Los 2 Schleswig-Holstein Nord Los 3 Münsterland Los 4 Ruhrgebiet Los 5 Südwestfalen Los 6 Ostwestfalen-Lippe | 24 Monate | – |
| 6 | Ostwestfalen-Lippe Das Erfordernis der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ergibt sich aus der Betriebssi-cherheitsverordnung, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen (DGUV V3). Die Prüfungen sind auf Grundlage der folgenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchzuführen. - TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung. - TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 1203 Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen Der Gesamtauftrag wird in insgesamt sechs Teillose gegliedert. Dem Auftragnehmer bleibt es freigestellt, auf welche Lose er sich bewirbt. Es kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden: Los 1 Schleswig-Holstein Süd Los 2 Schleswig-Holstein Nord Los 3 Münsterland Los 4 Ruhrgebiet Los 5 Südwestfalen Los 6 Ostwestfalen-Lippe | 24 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Eignung4 von 4 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer weist spätestens acht (8) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nach, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU od … ganz lesenkürzer
Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer weist spätestens acht (8) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nach, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche - Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 2 Millionen Euro pro Kalenderjahr sowie - Vermögensschäden inklusive Datenschutz in Höhe von 500.000 Euro für das Kalenderjahr abdeckt. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen. Kommt der Auftragnehmer diesen Verpflichtungen nicht nach, ist die Auftraggeberin nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt. Weitergehende Ansprüche der Auftraggeberin, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt. Hinweise: (a) Der Nachweis kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. (b) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den Auftraggeberinnen binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen zu vergleichbaren Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV fordert die Auftraggeberin Referenzen zu Leistungen, die inner-halb der letzten drei Jahre vor Ausschreibung (04/2023 bis 04/2026) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwieri … ganz lesenkürzer
Referenzen zu vergleichbaren Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV fordert die Auftraggeberin Referenzen zu Leistungen, die inner-halb der letzten drei Jahre vor Ausschreibung (04/2023 bis 04/2026) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Aufträge, die die Überprüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen nach der DGUV V3 in einem Maximalzeitraum von 12 Monaten beinhalten. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden. Zwingend sind Angaben zu Auftraggeber und Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer). Für die Angaben der Referenz ist der nachfolgende Vordruck zu verwenden und bei Bedarf ggf. selbstständig zu vervielfältigen. Die Referenz gilt als erbracht, wenn alle geforderten Angaben getätigt werden und - die eingeholten Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen (der Bieter selbst darf nicht als Referenz angegeben werden) - innerhalb eines Maximalzeitraums von 12 Monaten mindestens 50 % der Anzahl der Standorte und Räume des jeweils bebotenen Loses bzw. der bebotenen Lose geprüft wurden - keine negativen Erfahrungen der Auftraggeberin oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug mit der Auftraggeberin vorliegen. - mindestens eine Referenz vorgelegt wird, die die oben genannte Mindestanzahl für das jeweils bebotene Los bzw. die bebotenen Lose erfüllt Bei einer Angebotsabgabe für mehrere Lose ist die Summe der jeweiligen Anforderungen maßgeblich. Diese Gesamtanforderung muss durch mindestens eine entsprechende Referenz nachgewiesen werden. Werden die Mindestanforderungen durch eine Referenz nicht erfüllt, können zwei oder mehrere Referenzen eingereicht werden, die in Summe die Mindestanforderung an Standorten und Räumen erfüllen. Hinweise: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher einzureichen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.09.2026. Die Dauer der auszuführenden Leistungen ist auf 24 Monate beschränkt (Vertragsende 31.08.2028). Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlic … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.09.2026. Die Dauer der auszuführenden Leistungen ist auf 24 Monate beschränkt (Vertragsende 31.08.2028). Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten (31.08.2030).- Optionen
Nachfolgeklausel (Überprüfungsklausel, Ziff. 10.6 des Vertrags): Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den übrig … ganz lesenkürzer
Nachfolgeklausel (Überprüfungsklausel, Ziff. 10.6 des Vertrags): Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 3 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: keine besonderen Bedingungen erforderlich.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühes … ganz lesenkürzer
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYT79HBNAN# (I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest -Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetz … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYT79HBNAN# (I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest -Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen -Datenschutzbestimmungen (II) Eignungsnachweise: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen). (IV) Die Höchstwerte über 4 Jahre betragen netto: Los 1 172.000,00 EUR Los 2 178.000,00 EUR Los 3 198.000,00 EUR Los 4 470.000,00 EUR Los 5 232.000,00 EUR Los 6 298.000,00 EUR
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 58079, 58079 Hagen
- Website
- aok.de
- Kontakt
- vergabestelle@
nw.aok.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 716 (Technische Tests, Analysen und Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- HS Service GmbH6 Zuschläge
- FAM Gebäudedienste GmbH5 Zuschläge
- TÜV Rheinland Industrie Service GmbH5 Zuschläge
- KPS Prüfservice GmbH4 Zuschläge
- HD Elektrotechnik GmbH3 Zuschläge
- OMS Prüfservice GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cf5dcc78-be55-4b61-b135-cad683cf376e.