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vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über die Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 17104/004-25#013veröffentlicht 29.09.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 382 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
12 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 12 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre05.02.2026 – 04.02.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 137 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 13 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 04.02.2028
    vor 9 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) trifft Entscheidungen, die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen beeinflussen. Diese Entscheidungen müssen einfach und verständlich aufbereitet und vermittelt werden. Dazu bedarf es der Unterstützung durch eine Kommunikationsagentur, mit der eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden soll. Die Kommunikationsagentur soll für das BMWE Kommunikationsberatung leisten sowie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit konzeptionieren und durchführen.

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Qualität
PersonalZiff. 4.4.1 Verfahrensbeschreibung - Personal (Gewichtung = 25 %) - Unterkriterium 1: Projektleitung, einschließlich Stellvertretung (15 von 25%) Anzugeben sind für die vorgesehene Projektleitung und Stellvertretung: - jeweilige Zuständigkeit im Falle der Zuschlagserteilung und Auftragsausführung, - für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags und im Rahmen der Zuständigkeit relevante (auf Nachfrage nachweisbare) fachliche Qualifikation (v.a. Ausbildung, Studium mit Angabe des Abschlusses, ggf. relevante Ergänzungs- und Zusatzqualifikationen), - für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags (auf Nachfrage nachweisbare) relevante berufliche Erfahrung von mindestens fünf Jahren sowie zu Tätigkeiten/ Projekten/ Vorhaben, die mit den im Falle einer Beauftragung zu übernehmenden Leistungen/ Zuständigkeiten vergleichbar sind. - Unterkriterium 2: Kernteam, 3-5 Personen (10 von 25 %) Anzugeben sind für das vorgesehene Kernteam: - jeweilige Zuständigkeit im Falle der Zuschlagserteilung und Auftragsausführung, - für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags und im Rahmen der Zuständigkeit relevante (auf Nachfrage nachweisbare) fachliche Qualifikation (v.a. Ausbildung, Studium mit Angabe des Abschlusses, ggf. relevante Ergänzungs- und Zusatzqualifikationen), - für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags (auf Nachfrage nachweisbare) relevante berufliche Erfahrung von mindestens zwei Jahren sowie zu Tätigkeiten/ Projekten/ Vorhaben, die mit den im Falle einer Beauftragung zu übernehmenden Leistungen/ Zuständigkeiten vergleichbar sind.
Qualität
Arbeitsabläufe und -organisationZiff. 4.2.2 Verfahrensbeschreibung - Arbeitsabläufe und -organisation (Gewichtung = 15 %) Das Angebot muss zudem detaillierte Erläuterungen zur für den Auftrag vorgesehenen Arbeitsorganisation und zu den Arbeitsabläufen enthalten, und zwar: - Organigramm mit Angaben zu Verantwortlichkeiten innerhalb des Projektteams (d.h. auch über das Kernteam hinausgehend). - Eine möglichst dezidierte Darstellung der personalorganisatorischen Gestaltung der Arbeitsabläufe. Wie wird die bedarfsorientierte Verfügbarkeit einer für die Leistungserbringung erforderlichen Zahl von Mitarbeitenden sichergestellt? Mit welchen Maßnahmen werden Auftragsspitzen und Personalengpässe bewältigt? Wie wird mit Phasen geringer Auslastung umgegangen, ohne dass das für die Leistungserbringung vorgesehene Kernteam personell abgebaut wird? - Ausführungen zur Einbindung gegebenenfalls vorgesehener Unterauftragnehmer unter Beachtung der Nutzung anderer Rahmenvereinbarungspartner des BMWE. - Im Falle einer Bietergemeinschaft, wer welche Aufgaben übernimmt (klare Aufgabenzuordnung) und inwieweit Vorkehrungen getroffen werden, damit die Zusammenarbeit mit den Partnern und ggf. Unterauftragnehmern reibungslos funktioniert. - Es ist detailliert darzulegen, welche Rolle die Projektleitung in Bezug auf das Zusammenwirken aller Beteiligten einnimmt, welche Zeitanteile sie dem Auftrag widmen kann und welche Stellvertretungsregelungen getroffen werden. Es wird erwartet, dass sich die Projektleitung/ Stellvertretung bei Bedarf überwiegend den ausge-schriebenen Leistungen widmen kann. - Eine präzise Darstellung der Mechanismen, mithilfe derer bei dauerhaftem Wegfall qualifizierter Mitarbeitender ein in gleicher Weise qualifizierter und erfahrener, langfristig einsatzbereiter Ersatz sichergestellt wird.
Qualität
BeispielaufgabenZiff. 4.2.3 Verfahrensbeschreibung - Beispielaufgaben (Gewichtung = 50 %) Das Thema der Aufgaben wird ausschließlich allen erfolgreichen Bewerbern nach Abschluss des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs zeitgleich mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Arbeitsproben/ Entwürfe können ggf. als Anlage im pdf-Format eingereicht werden. Die im Zuge der Bearbeitung der Beispielaufgaben erarbeiteten Arbeitsprodukte werden im Falle der Zuschlagserteilung nicht zwingend Gegenstand eines späteren Abrufs aus dem Rahmenvertrag sein. Es steht dem BMWE aber frei, Leistungen auf dieser Grundlage abzurufen. Dies gilt auch für die Arbeitsprodukte derjenigen Bieter, denen kein Zuschlag erteilt wird. Alle Bieter übertragen dem BMWE die in Ziff. 6 des Vertragsentwurfs genannten Rechte an den von ihnen im Zuge der Angebotsbearbeitung erstellten Arbeitsprodukten. Die erlaubte Nutzung schließt ausdrücklich die Bearbeitung und Weiterentwicklung durch (künftige) Rahmenvertragspartner des BMWE zur öffentlichkeitswirksamen Verwendung durch das BMWE ein. - Aufgabe 1 - Ziff. 4.2.3.1 Verfahrensbeschreibung "Strategische Kommunikationsberatung" (Gewichtung = 20%) - Aufgabe 2 - Ziff 4.2.3.2 Verfahrensbeschreibung "Entwurf einer Kampagne" (Gewichtung = 30%) Unterkriterium 1: Konzepterstellung und Ablauf der fiktiven Beispielaufgabe (10 von 30 %) Unterkriterium 2: Medienauswahl und Zielgruppenorientierung (10 von 30 %) Unterkriterium 3: Kampagnenumsetzung (10 von 30 %)
Qualität
Präsentation des KampagnenentwurfsZiff. 4.2.4 Verfahrensbeschreibung - Präsentation des Kampagnenentwurfs (Gewichtung = 10 %) Sofern nach Auswertung der schriftlichen Angebote rein rechnerisch noch mehrere Angebote für die Zuschlagserteilung in Betracht kommen, können die entsprechenden Bieter zu einer Präsentation der als Beispielaufgabe ausgearbeiteten Kampagne eingeladen werden.
Preis
Zur Bestimmung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Änderungen und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Beschreibung
Die Gesamtpunktzahl wird anhand der modifizierten UfAB-II-Methode wie folgt ermittelt (Ziff. 5 Verfahrensbeschreibung): Die qualitativen Kriterien fließen zu 70 %, der Preis mit 30 % in die Gesamtbewertung ein.

Eignung13 von 13 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung (Ziff. 3.2.1 Verfahrensbeschreibung) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (in der späteren Angebotsphase „Bietergemeinschaft“) müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigte … ganz lesenggf. Bewerbergemeinschaftserklärung (Ziff. 3.2.1 Verfahrensbeschreibung) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (in der späteren Angebotsphase „Bietergemeinschaft“) müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bewerbergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bewerbergemeinschaft insgesamt zu benennen. Beleg: Die Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (Ziff. 3.3 + 3.3.7 Verfahrensbeschreibung) Ein Bewerber kann sich im Hinblick auf die Eignung auf die Kapazitäten von Unterauftragnehmern berufen, wenn er nachweist, dass diesem die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur V … ganz lesenggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (Ziff. 3.3 + 3.3.7 Verfahrensbeschreibung) Ein Bewerber kann sich im Hinblick auf die Eignung auf die Kapazitäten von Unterauftragnehmern berufen, wenn er nachweist, dass diesem die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Austausch eines Unterauftragnehmers ist im Fall der Eignungsleihe nur mit vorheriger Zustimmung des BMWE, mindestens in Textform, zulässig. Die Erteilung der Zustimmung steht im freien Ermessen des Auftraggebers und setzt voraus, dass der Austausch rechtzeitig beantragt und glaubhaft nachgewiesen wird, dass ein zumindest gleichwertiger Austausch erfolgt. Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen. Beleg: Die Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck) ist im Falle der Eignungsleihe von allen Unterauftragnehmern vorzulegen.
Eintragung in das Handelsregister
Ziff. 3.3.1 Verfahrensbeschreibung Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sech … ganz lesenZiff. 3.3.1 Verfahrensbeschreibung Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Teilnahmefrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder. Beleg: Der entsprechende Ausdruck der Eintragung ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern vorzulegen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Ziff. 3.2.2 Verfahrensbeschreibung Mindestanforderung: Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis von 1.000.000 Euro für Vermögens- und Sachschäden und 2.000.000 Euro für Personenschäden und einer Gesamthaftungssumme von mindestens 3 … ganz lesenZiff. 3.2.2 Verfahrensbeschreibung Mindestanforderung: Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis von 1.000.000 Euro für Vermögens- und Sachschäden und 2.000.000 Euro für Personenschäden und einer Gesamthaftungssumme von mindestens 3.000.000 Euro je Versicherungsjahr. Beleg: Eigenerklärung Versicherungsschutz (Vordruck) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Ziff. 3.3.3 Verfahrensbeschreibung Mindestanforderung: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergeben-den Leistung von 2.500.000 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Beleg: Eigenerklärung Mindestjahresumsatz (Vordr … ganz lesenZiff. 3.3.3 Verfahrensbeschreibung Mindestanforderung: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergeben-den Leistung von 2.500.000 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Beleg: Eigenerklärung Mindestjahresumsatz (Vordruck). Diese ist bei einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz zum Nachweis der Mindestanforderung berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Nachunternehmen berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe 3.3.7).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Ziff. 3.3.4 Verfahrensbeschreibung Mindestanforderung: Mindestens 40 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre. Beleg: Eigenerklärung Personal (Vor … ganz lesenZiff. 3.3.4 Verfahrensbeschreibung Mindestanforderung: Mindestens 40 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre. Beleg: Eigenerklärung Personal (Vordruck). Diese ist bei einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz zum Nachweis der Mindestanforderung berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Nachunternehmen berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe 3.3.7).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Ziff. 3.3.5 + 3.6 Verfahrensbeschreibung Durch Referenzen sind Erfahrung und Fachkunde in den Bereichen A „Strategische Kommunikationsberatung“ und B „Planung und Umsetzung von Kommunikationskampagnen“ nachzuweisen. Die durch die Referenzen ausgewiesenen Leistungen müssen mit dem ausgeschriebenen … ganz lesenZiff. 3.3.5 + 3.6 Verfahrensbeschreibung Durch Referenzen sind Erfahrung und Fachkunde in den Bereichen A „Strategische Kommunikationsberatung“ und B „Planung und Umsetzung von Kommunikationskampagnen“ nachzuweisen. Die durch die Referenzen ausgewiesenen Leistungen müssen mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand nach Umfang, Komplexität und Schwierigkeitsgrad vergleichbar sein. Eine Referenz ist nur dann vergleichbar, wenn sie die folgenden Mindestkriterien erfüllt: zu A „Strategische Kommunikationsberatung“ - Mindestens 1 einschlägige Referenz im Bereich „Strategische Kommunikationsberatung“, höchstens 5 vollständig bewertbar - Mindestauftragswert des Referenzauftrags: 150.000 Euro netto - Mindestdauer für die strategische Kommunikationsberatung: 3 Monate - Mit den Referenzen ausgewiesene Leistungen müssen nach dem 01. September 2021 erbracht worden sein. Dabei ist – unabhängig von Vertragsschluss oder Ende der Auftragsausführung – entscheidend, dass die relevante (Teil-) Leistung nach dem 01. September 2021 erbracht wurde (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 letzter Halbsatz VgV). zu B „Planung und Umsetzung von Kommunikationskampagnen“ - Mindestens 1 einschlägige Referenz im Bereich „Planung und Umsetzung von Kommunikationskampagnen“, höchstens 5 vollständig bewertbar - Mindestauftragswert des Referenzauftrags: 150.000 Euro netto - Mindestdauer der Kampagne: 6 Monate - Mit den Referenzen ausgewiesene Leistungen müssen nach dem 01. September 2021 erbracht worden sein. Dabei ist – unabhängig von Vertragsschluss oder Ende der Auftragsausführung – entscheidend, dass die relevante (Teil-) Leistung nach dem 01. September 2021 erbracht wurde (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 letzter Halbsatz VgV). Für die Ausweisung der Referenzen sind zwingend die beigefügten Vordrucke zu verwenden. Es sind u.a. entsprechende Angaben vorzunehmen zu: - Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, - kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen, - Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten einer auskunftsfähigen Ansprechperson, Beleg: Eigenerklärung Referenzen zu A „Strategische Kommunikationsberatung und zu B „Planung und Umsetzung von Kommunikationskampagnen“ (Vordrucke) Bei einer Bewerbergemeinschaft können von allen Mitgliedern Referenzen berücksichtigt werden. Bewerber können im Rahmen der Eignungsleihe Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe 3.3.7). Bei dem Kriterium „Referenzen zum Nachweis von Erfahrung und Fachkunde“ handelt es sich um ein Wertungskriterium, d.h. es wird anhand der geforderten Referenzen der Erfüllungsgrad geprüft. Bewerber, die in einem oder beiden Bereichen (A und B) jeweils weniger als 4 Punkte erzielen, weisen nicht die notwendige Erfahrung und Fachkunde auf und werden daher mangels Eignung ausgeschlossen. Kriterien und Vorgehen zur Punktewertung von Referenzen sind in Ziff. 3.6 der Verfahrensbeschreibung detailliert erläutert.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ausschluss von Interessenkollisionen (Ziff. 3.3.6 Verfahrensbeschreibung) Der Bewerber hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bewerber mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, … ganz lesenAusschluss von Interessenkollisionen (Ziff. 3.3.6 Verfahrensbeschreibung) Der Bewerber hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bewerber mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und / oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Beleg: Eigenerklärung Interessenkollisionen (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Ziff. 3.4 Verfahrensbeschreibung) Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen … ganz lesenNichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Ziff. 3.4 Verfahrensbeschreibung) Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen. Im Falle einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe ist die Eigenerklärung – soweit bereits möglich – von allen potentiellen Unterauftragnehmern vorzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Keine Betroffenheit durch Russland-Sanktionen (Ziff. 3.5 Verfahrensbeschreibung) Bewerber dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein. Beleg: Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Vordruck); bei einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Begrenzung der Bewerberzahl
6 bis 6 Bewerber

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
05.02.2026
Vertragsende
04.02.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Vertragslaufzeit kann durch das BMWE zweimalig um jeweils bis zu zwölf Monate verlängert werden.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
12.000.000 €

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Verga … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB).Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

82vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (69 Lose mit Angabe)
308.350 €Zuschlagswert im Median
199.174 € – 520.732 €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2c10165b-0ff8-4b07-9315-23c5c43c607b.