Rahmenvereinbarung "Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation für Energiepartnerschaften und Energiedialoge"
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 17104/004-26#026veröffentlicht 21.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2029
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.01.2027 – 31.12.2029
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 137 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Qualitative Zuschlagskriterien70 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 17 Tagen
- Heute
- Fragen bis 23:59 Uhrin 9 Tagen
- Angebotsfrist 23:59 Uhrin 17 Tagennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrin 18 Tagen
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.12.2029
- Bindefrist endetin 4 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Die bilateralen Energiepartnerschaften und -dialoge (EP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind ein zentrales Instrument zur Gestaltung der internationalen Kooperationsbeziehungen. Sie ermöglichen einen regelmäßigen politischen und fachlichen Austausch zwischen Deutschland und wichtigen Energieerzeuger-, Transit- und Verbraucherländern. Angesichts zunehmender geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten ist ein breites und flexibles Netzwerk internationaler Kooperationsbeziehungen zentral, um strategische Handlungsspielräume zu erhalten und auf veränderte energie- und rohstoffpolitische Rahmenbedingungen reagieren zu können. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die zur Umsetzung der Energiepartnerschaften erforderlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die in den Losen 1 bis 4 benannten Länder und Regionen: Los 1 – Australien und Neuseeland Los 2 – Korea und Japan Los 3 – Länder der arabischen Halbinsel (Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Oman, Katar) Los 4 – USA und Kanada
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Rahmenvereinbarung "Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation für Energiepartnerschaften und Energiedialoge - Los 1: Australien und Neuseeland" Die bilateralen Energiepartnerschaften und -dialoge (EP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind ein zentrales Instrument zur Gestaltung der internationalen Kooperationsbeziehungen. Sie ermöglichen einen regelmäßigen politischen und fachlichen Austausch zwischen Deutschland und wichtigen Energieerzeuger-, Transit- und Verbraucherländern. Angesichts zunehmender geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten ist ein breites und flexibles Netzwerk internationaler Kooperationsbeziehungen zentral, um strategische Handlungsspielräume zu erhalten und auf veränderte energie- und rohstoffpolitische Rahmenbedingungen reagieren zu können. Los 1 – Australien und Neuseeland | 3 Jahre | – |
| 2 | Rahmenvereinbarung "Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation für Energiepartnerschaften und Energiedialoge - Los 2: Korea und Japan" Die bilateralen Energiepartnerschaften und -dialoge (EP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind ein zentrales Instrument zur Gestaltung der internationalen Kooperationsbeziehungen. Sie ermöglichen einen regelmäßigen politischen und fachlichen Austausch zwischen Deutschland und wichtigen Energieerzeuger-, Transit- und Verbraucherländern. Angesichts zunehmender geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten ist ein breites und flexibles Netzwerk internationaler Kooperationsbeziehungen zentral, um strategische Handlungsspielräume zu erhalten und auf veränderte energie- und rohstoffpolitische Rahmenbedingungen reagieren zu können. Los 2 – Korea und Japan | 3 Jahre | – |
| 3 | Rahmenvereinbarung "Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation für Energiepartnerschaften und Energiedialoge - Los 3: Länder der arabischen Halbinsel (Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Oman, Katar)" Die bilateralen Energiepartnerschaften und -dialoge (EP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind ein zentrales Instrument zur Gestaltung der internationalen Kooperationsbeziehungen. Sie ermöglichen einen regelmäßigen politischen und fachlichen Austausch zwischen Deutschland und wichtigen Energieerzeuger-, Transit- und Verbraucherländern. Angesichts zunehmender geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten ist ein breites und flexibles Netzwerk internationaler Kooperationsbeziehungen zentral, um strategische Handlungsspielräume zu erhalten und auf veränderte energie- und rohstoffpolitische Rahmenbedingungen reagieren zu können. Los 3 - Länder der arabischen Halbinsel (Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Oman, Katar) | 3 Jahre | – |
| 4 | Rahmenvereinbarung "Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation für Energiepartnerschaften und Energiedialoge - Los 4: USA und Kanada" Die bilateralen Energiepartnerschaften und -dialoge (EP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind ein zentrales Instrument zur Gestaltung der internationalen Kooperationsbeziehungen. Sie ermöglichen einen regelmäßigen politischen und fachlichen Austausch zwischen Deutschland und wichtigen Energieerzeuger-, Transit- und Verbraucherländern. Angesichts zunehmender geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten ist ein breites und flexibles Netzwerk internationaler Kooperationsbeziehungen zentral, um strategische Handlungsspielräume zu erhalten und auf veränderte energie- und rohstoffpolitische Rahmenbedingungen reagieren zu können. Los 4: USA und Kanada | 3 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualitative ZuschlagskriterienDie qualitativen Zuschlagskriterien besehen aus: - Personal - Kernteam (30%) - Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20%) - Umsetzungskonzept (50%), davon Unterkriterium 1 "Beispielaufgabe 1 (25 von 50%)"; Unterkriterium 2 "Beispielaufgabe 2" (25 von 50%) - ACHTUNG: Die Beispielaufgaben sind in englischer Sprache zu bearbeiten.
- Preis
- - Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit . Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht. - Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). - Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
Eignung10 von 10 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU, Seite 160, über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ist ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist, vorzulegen. Für Bieter aus D … ganz lesenkürzer
Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU, Seite 160, über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ist ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist, vorzulegen. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder vorzulegen. Der Beleg kann im Falle einer Bietergemeinschaft ggf. von allen Mitgliedern angefordert werden. Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet. Beleg: nicht erforderlich; wird ggf. nachgefordert, sofern Angaben nicht ermittelbar.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer Mindesthaftung von 1.000.000 Euro je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögenschäden sowie einer jährlichen Deckungssumme von mindestens 2.000.000,00 Euro. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über das Vorliegen einer entspreche … ganz lesenkürzer
Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer Mindesthaftung von 1.000.000 Euro je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögenschäden sowie einer jährlichen Deckungssumme von mindestens 2.000.000,00 Euro. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter muss zum Nachweis der betrieblichen Leistungsfähigkeit einschlägige Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) mit Bezügen zu folgenden Bereichen aufweisen: A - Erfahrungswerte in der praxisnahen Politikberatung mit Bezug zu Energiethemen B - Erstellung einer Fachstudie / eines Gutachtens … ganz lesenkürzer
Der Bieter muss zum Nachweis der betrieblichen Leistungsfähigkeit einschlägige Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) mit Bezügen zu folgenden Bereichen aufweisen: A - Erfahrungswerte in der praxisnahen Politikberatung mit Bezug zu Energiethemen B - Erstellung einer Fachstudie / eines Gutachtens mit Bezug zu aktuellen Themen- und Problemstellungen im Bereich Energie C - Durchführung eines Workshops im digitalen oder Präsenzformat mit mindestens 10 Experten in einem internationalen Kontext mit Bezug zu Energiethemen D - Organisation einer Konferenz mit mindestens 50 Teilnehmern in einem internationalen Kontext mit Bezug zu Energiethemen E - Organisation einer internationalen, mehrtätigen Delegationsreise zu einem Fachthema mit Energiebezug Anforderungen an Referenzaufträge: - Es ist für jeden der genannten Referenzbereiche mindestens ein Referenzauftrag auszuweisen. Es sollen nicht mehr als zwei Referenzaufträge je Referenzbereich (A-E) ausgewiesen werden. - Ein Referenzauftrag kann auch zum Nachweis der Eignung für mehrere Referenzbereiche angegeben werden, sofern die Zurechenbarkeit zum jeweiligen Bereich eindeutig dargestellt wird. - Insgesamt sind mindestens drei unterschiedliche Referenzaufträge auszuweisen. - Referenzbereichsübergreifend (A-E) müssen mindestens zwei Referenzaufträge einen Bezug zu mindestens einem Partnerland des jeweiligen Loses (1-4), auf das sich ein Bieter bewirbt, aufweisen. - Relevante (Teil-)Leistungen in Verbindung mit der Unternehmensreferenz müssen nach dem 01.01.2023 erbracht worden sein. Es können auch laufende Vorhaben angegeben werden, sofern substantielle (Teil)Leistungen bereits erbracht worden sind. - Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.5). - Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde des Unternehmens erlauben. Erforderliche Angaben pro Referenz Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen: - Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, - Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten eine auskunftsfähigen Person, - kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen, - eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Referenzbereiche; dies kann entweder durch explizite Kennzeichnung jeder einzelnen Referenz oder mithilfe einer vorangestellten Inhaltsübersicht erfolgen. Sortierung und Prüfung - Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt. - Hinweis zur Eignungsprüfung (Ja/Nein-Entscheidung): Die Prüfung der Referenzen dient ausschließlich der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die fachliche Eignung erfüllt sind. Es erfolgt keine qualitative Bewertung der Referenzen im Sinne einer Rangfolge der Bieter. - Kein Vorteil durch Mehreingabe: Ein Bieter, der mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Referenzen pro Referenzbereich einreicht, hat dadurch keinen Vorteil. Sobald die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass die geforderte Mindestanzahl an Referenzen die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Eignung als nachgewiesen. Die Möglichkeit, bis zur zulässigen Höchstanzahl Referenzen einzureichen, dient der Sicherstellung des Eignungsnachweises. Sofern die Vergabestelle eine der vorrangig genannten Referenzen als nicht vergleichbar einstuft, werden die weiteren eingereichten Referenzen in der angegebenen Reihenfolge als Ersatz geprüft, um die geforderte Mindestanzahl an Referenzen zu erfüllen. - Der Auftraggeber ist berechtigt, …- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bieterge … ganz lesenkürzer
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen. Beleg: Die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bietergemeinschaft vorzulegen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen. Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft darg … ganz lesenkürzer
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 25.11.2026, 09:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektro … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektronisch an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die weiteren Anforderungen an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 161 GWB. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 10115 Berlin
- Kontakt
- vergabestelle@
bmwe.bund.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- PricewaterhouseCoopers GmbH WPG4 Zuschläge
- Deloitte Consulting GmbH3 Zuschläge
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.3 Zuschläge
- InterVal GmbH3 Zuschläge
- Kienbaum Consultants International GmbH3 Zuschläge
- Syspons GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ffb61762-5beb-471d-829d-9bdc5ea21afb.