Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über die Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 17104/004-25#013veröffentlicht 25.02.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 382 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 15 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
12 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 12 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre05.02.2026 – 04.02.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 137 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Personal17,5 %
  • Arbeitsabläufe und -organisation10,5 %
  • Beispielaufgaben35 %
  • Präsentation des Kampagnenentwurfs7 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 04.02.2028
    vor 9 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) trifft Entscheidungen, die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen beeinflussen. Diese Entscheidungen müssen einfach und verständlich aufbereitet und vermittelt werden. Dazu bedarf es der Unterstützung durch eine Kommunikationsagentur, mit der eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden soll. Die Kommunikationsagentur soll für das BMWE Kommunikationsberatung leisten sowie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit konzeptionieren und durchführen.

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Personal17,5 %
Arbeitsabläufe und -organisation10,5 %
Beispielaufgaben35 %
Präsentation des Kampagnenentwurfs7 %
Preis30 %
Qualität
PersonalZiff. 4.4.1 Verfahrensbeschreibung - Personal (Gewichtung = 25 %) - Unterkriterium 1: Projektleitung, einschließlich Stellvertretung (15 von 25%) Anzugeben sind für die vorgesehene Projektleitung und Stellvertretung: - jeweilige Zuständigkeit im Falle der Zuschlagserteilung und Auftragsausführung, - für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags und im Rahmen der Zuständigkeit relevante (auf Nachfrage nachweisbare) fachliche Qualifikation (v.a. Ausbildung, Studium mit Angabe des Abschlusses, ggf. relevante Ergänzungs- und Zusatzqualifikationen), - für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags (auf Nachfrage nachweisbare) relevante berufliche Erfahrung von mindestens fünf Jahren sowie zu Tätigkeiten/ Projekten/ Vorhaben, die mit den im Falle einer Beauftragung zu übernehmenden Leistungen/ Zuständigkeiten vergleichbar sind. - Unterkriterium 2: Kernteam, 3-5 Personen (10 von 25 %) Anzugeben sind für das vorgesehene Kernteam: - jeweilige Zuständigkeit im Falle der Zuschlagserteilung und Auftragsausführung, - für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags und im Rahmen der Zuständigkeit relevante (auf Nachfrage nachweisbare) fachliche Qualifikation (v.a. Ausbildung, Studium mit Angabe des Abschlusses, ggf. relevante Ergänzungs- und Zusatzqualifikationen), - für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags (auf Nachfrage nachweisbare) relevante berufliche Erfahrung von mindestens zwei Jahren sowie zu Tätigkeiten/ Projekten/ Vorhaben, die mit den im Falle einer Beauftragung zu übernehmenden Leistungen/ Zuständigkeiten vergleichbar sind.
Qualität
Arbeitsabläufe und -organisationZiff. 4.2.2 Verfahrensbeschreibung - Arbeitsabläufe und -organisation (Gewichtung = 15 %) Das Angebot muss zudem detaillierte Erläuterungen zur für den Auftrag vorgesehenen Arbeitsorganisation und zu den Arbeitsabläufen enthalten, und zwar: - Organigramm mit Angaben zu Verantwortlichkeiten innerhalb des Projektteams (d.h. auch über das Kernteam hinausgehend). - Eine möglichst dezidierte Darstellung der personalorganisatorischen Gestaltung der Arbeitsabläufe. Wie wird die bedarfsorientierte Verfügbarkeit einer für die Leistungserbringung erforderlichen Zahl von Mitarbeitenden sichergestellt? Mit welchen Maßnahmen werden Auftragsspitzen und Personalengpässe bewältigt? Wie wird mit Phasen geringer Auslastung umgegangen, ohne dass das für die Leistungserbringung vorgesehene Kernteam personell abgebaut wird? - Ausführungen zur Einbindung gegebenenfalls vorgesehener Unterauftragnehmer unter Beachtung der Nutzung anderer Rahmenvereinbarungspartner des BMWE. - Im Falle einer Bietergemeinschaft, wer welche Aufgaben übernimmt (klare Aufgabenzuordnung) und inwieweit Vorkehrungen getroffen werden, damit die Zusammenarbeit mit den Partnern und ggf. Unterauftragnehmern reibungslos funktioniert. - Es ist detailliert darzulegen, welche Rolle die Projektleitung in Bezug auf das Zusammenwirken aller Beteiligten einnimmt, welche Zeitanteile sie dem Auftrag widmen kann und welche Stellvertretungsregelungen getroffen werden. Es wird erwartet, dass sich die Projektleitung/ Stellvertretung bei Bedarf überwiegend den ausge-schriebenen Leistungen widmen kann. - Eine präzise Darstellung der Mechanismen, mithilfe derer bei dauerhaftem Wegfall qualifizierter Mitarbeitender ein in gleicher Weise qualifizierter und erfahrener, langfristig einsatzbereiter Ersatz sichergestellt wird.
Qualität
BeispielaufgabenZiff. 4.2.3 Verfahrensbeschreibung - Beispielaufgaben (Gewichtung = 50 %) Das Thema der Aufgaben wird ausschließlich allen erfolgreichen Bewerbern nach Abschluss des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs zeitgleich mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Arbeitsproben/ Entwürfe können ggf. als Anlage im pdf-Format eingereicht werden. Die im Zuge der Bearbeitung der Beispielaufgaben erarbeiteten Arbeitsprodukte werden im Falle der Zuschlagserteilung nicht zwingend Gegenstand eines späteren Abrufs aus dem Rahmenvertrag sein. Es steht dem BMWE aber frei, Leistungen auf dieser Grundlage abzurufen. Dies gilt auch für die Arbeitsprodukte derjenigen Bieter, denen kein Zuschlag erteilt wird. Alle Bieter übertragen dem BMWE die in Ziff. 6 des Vertragsentwurfs genannten Rechte an den von ihnen im Zuge der Angebotsbearbeitung erstellten Arbeitsprodukten. Die erlaubte Nutzung schließt ausdrücklich die Bearbeitung und Weiterentwicklung durch (künftige) Rahmenvertragspartner des BMWE zur öffentlichkeitswirksamen Verwendung durch das BMWE ein. - Aufgabe 1 - Ziff. 4.2.3.1 Verfahrensbeschreibung "Strategische Kommunikationsberatung" (Gewichtung = 20%) - Aufgabe 2 - Ziff 4.2.3.2 Verfahrensbeschreibung "Entwurf einer Kampagne" (Gewichtung = 30%) Unterkriterium 1: Konzepterstellung und Ablauf der fiktiven Beispielaufgabe (10 von 30 %) Unterkriterium 2: Medienauswahl und Zielgruppenorientierung (10 von 30 %) Unterkriterium 3: Kampagnenumsetzung (10 von 30 %)
Qualität
Präsentation des KampagnenentwurfsZiff. 4.2.4 Verfahrensbeschreibung - Präsentation des Kampagnenentwurfs (Gewichtung = 10 %) Sofern nach Auswertung der schriftlichen Angebote rein rechnerisch noch mehrere Angebote für die Zuschlagserteilung in Betracht kommen, können die entsprechenden Bieter zu einer Präsentation der als Beispielaufgabe ausgearbeiteten Kampagne eingeladen werden.
Preis
Zur Bestimmung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Änderungen und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Beschreibung
Die Gesamtpunktzahl wird anhand der modifizierten UfAB-II-Methode wie folgt ermittelt (Ziff. 5 Verfahrensbeschreibung): Die qualitativen Kriterien fließen zu 70 %, der Preis mit 30 % in die Gesamtbewertung ein.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
05.02.2026
Vertragsende
04.02.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Vertragslaufzeit kann durch das BMWE zweimalig um jeweils bis zu zwölf Monate verlängert werden.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
12.000.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Verga … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB).Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Scholz & Friends Berlin GmbH, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

82vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (69 Lose mit Angabe)
308.350 €Zuschlagswert im Median
199.174 € – 520.732 €mittlere Hälfte, 21 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 21.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0a1b3b2d-06cd-461c-b37c-b04d2b61096b.