Rahmenvereinbarung über die Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 17104/004-25#013veröffentlicht 25.02.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 12 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 05.02.2026 – 04.02.2028
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Rahmenvereinbarung zum Einsatz von KI zur Unterstützung der Krankenhausabrechnungsprüfung sowie zu Compliance, KI-Governance und ManagementsystemenMD-IT GmbH · BerlinFrist 02.12.2026
- Rahmenvereinbarung Brand-AgenturDeutsches Rotes Kreuz e.V. Generalsekretariat · BerlinFrist 20.11.2026
- Projektträgerschaft Digitalpakt 2.0 (Rahmenvereinbarung und Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern)Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · BerlinFrist 19.11.2026
- Kommunikations- und Veranstaltungsleistungen im Rahmen der Koordinierungs- und Transferstelle Smart Cities (KTS)PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH · BerlinFrist 10.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 15 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 12 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 12 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre05.02.2026 – 04.02.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 137 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Personal17,5 %
- Arbeitsabläufe und -organisation10,5 %
- Beispielaufgaben35 %
- Präsentation des Kampagnenentwurfs7 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 9 MonatenLaufzeit bis 04.02.2028
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) trifft Entscheidungen, die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen beeinflussen. Diese Entscheidungen müssen einfach und verständlich aufbereitet und vermittelt werden. Dazu bedarf es der Unterstützung durch eine Kommunikationsagentur, mit der eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden soll. Die Kommunikationsagentur soll für das BMWE Kommunikationsberatung leisten sowie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit konzeptionieren und durchführen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Qualität
- PersonalZiff. 4.4.1 Verfahrensbeschreibung - Personal (Gewichtung = 25 %) - Unterkriterium 1: Projektleitung, einschließlich Stellvertretung (15 von 25%) Anzugeben sind für die vorgesehene Projektleitung und Stellvertretung: - jeweilige Zuständigkeit im Falle der Zuschlagserteilung und Auftragsausführung, - für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags und im Rahmen der Zuständigkeit relevante (auf Nachfrage nachweisbare) fachliche Qualifikation (v.a. Ausbildung, Studium mit Angabe des Abschlusses, ggf. relevante Ergänzungs- und Zusatzqualifikationen), - für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags (auf Nachfrage nachweisbare) relevante berufliche Erfahrung von mindestens fünf Jahren sowie zu Tätigkeiten/ Projekten/ Vorhaben, die mit den im Falle einer Beauftragung zu übernehmenden Leistungen/ Zuständigkeiten vergleichbar sind. - Unterkriterium 2: Kernteam, 3-5 Personen (10 von 25 %) Anzugeben sind für das vorgesehene Kernteam: - jeweilige Zuständigkeit im Falle der Zuschlagserteilung und Auftragsausführung, - für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags und im Rahmen der Zuständigkeit relevante (auf Nachfrage nachweisbare) fachliche Qualifikation (v.a. Ausbildung, Studium mit Angabe des Abschlusses, ggf. relevante Ergänzungs- und Zusatzqualifikationen), - für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags (auf Nachfrage nachweisbare) relevante berufliche Erfahrung von mindestens zwei Jahren sowie zu Tätigkeiten/ Projekten/ Vorhaben, die mit den im Falle einer Beauftragung zu übernehmenden Leistungen/ Zuständigkeiten vergleichbar sind.
- Qualität
- Arbeitsabläufe und -organisationZiff. 4.2.2 Verfahrensbeschreibung - Arbeitsabläufe und -organisation (Gewichtung = 15 %) Das Angebot muss zudem detaillierte Erläuterungen zur für den Auftrag vorgesehenen Arbeitsorganisation und zu den Arbeitsabläufen enthalten, und zwar: - Organigramm mit Angaben zu Verantwortlichkeiten innerhalb des Projektteams (d.h. auch über das Kernteam hinausgehend). - Eine möglichst dezidierte Darstellung der personalorganisatorischen Gestaltung der Arbeitsabläufe. Wie wird die bedarfsorientierte Verfügbarkeit einer für die Leistungserbringung erforderlichen Zahl von Mitarbeitenden sichergestellt? Mit welchen Maßnahmen werden Auftragsspitzen und Personalengpässe bewältigt? Wie wird mit Phasen geringer Auslastung umgegangen, ohne dass das für die Leistungserbringung vorgesehene Kernteam personell abgebaut wird? - Ausführungen zur Einbindung gegebenenfalls vorgesehener Unterauftragnehmer unter Beachtung der Nutzung anderer Rahmenvereinbarungspartner des BMWE. - Im Falle einer Bietergemeinschaft, wer welche Aufgaben übernimmt (klare Aufgabenzuordnung) und inwieweit Vorkehrungen getroffen werden, damit die Zusammenarbeit mit den Partnern und ggf. Unterauftragnehmern reibungslos funktioniert. - Es ist detailliert darzulegen, welche Rolle die Projektleitung in Bezug auf das Zusammenwirken aller Beteiligten einnimmt, welche Zeitanteile sie dem Auftrag widmen kann und welche Stellvertretungsregelungen getroffen werden. Es wird erwartet, dass sich die Projektleitung/ Stellvertretung bei Bedarf überwiegend den ausge-schriebenen Leistungen widmen kann. - Eine präzise Darstellung der Mechanismen, mithilfe derer bei dauerhaftem Wegfall qualifizierter Mitarbeitender ein in gleicher Weise qualifizierter und erfahrener, langfristig einsatzbereiter Ersatz sichergestellt wird.
- Qualität
- BeispielaufgabenZiff. 4.2.3 Verfahrensbeschreibung - Beispielaufgaben (Gewichtung = 50 %) Das Thema der Aufgaben wird ausschließlich allen erfolgreichen Bewerbern nach Abschluss des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs zeitgleich mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Arbeitsproben/ Entwürfe können ggf. als Anlage im pdf-Format eingereicht werden. Die im Zuge der Bearbeitung der Beispielaufgaben erarbeiteten Arbeitsprodukte werden im Falle der Zuschlagserteilung nicht zwingend Gegenstand eines späteren Abrufs aus dem Rahmenvertrag sein. Es steht dem BMWE aber frei, Leistungen auf dieser Grundlage abzurufen. Dies gilt auch für die Arbeitsprodukte derjenigen Bieter, denen kein Zuschlag erteilt wird. Alle Bieter übertragen dem BMWE die in Ziff. 6 des Vertragsentwurfs genannten Rechte an den von ihnen im Zuge der Angebotsbearbeitung erstellten Arbeitsprodukten. Die erlaubte Nutzung schließt ausdrücklich die Bearbeitung und Weiterentwicklung durch (künftige) Rahmenvertragspartner des BMWE zur öffentlichkeitswirksamen Verwendung durch das BMWE ein. - Aufgabe 1 - Ziff. 4.2.3.1 Verfahrensbeschreibung "Strategische Kommunikationsberatung" (Gewichtung = 20%) - Aufgabe 2 - Ziff 4.2.3.2 Verfahrensbeschreibung "Entwurf einer Kampagne" (Gewichtung = 30%) Unterkriterium 1: Konzepterstellung und Ablauf der fiktiven Beispielaufgabe (10 von 30 %) Unterkriterium 2: Medienauswahl und Zielgruppenorientierung (10 von 30 %) Unterkriterium 3: Kampagnenumsetzung (10 von 30 %)
- Qualität
- Präsentation des KampagnenentwurfsZiff. 4.2.4 Verfahrensbeschreibung - Präsentation des Kampagnenentwurfs (Gewichtung = 10 %) Sofern nach Auswertung der schriftlichen Angebote rein rechnerisch noch mehrere Angebote für die Zuschlagserteilung in Betracht kommen, können die entsprechenden Bieter zu einer Präsentation der als Beispielaufgabe ausgearbeiteten Kampagne eingeladen werden.
- Preis
- Zur Bestimmung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Änderungen und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
- Beschreibung
- Die Gesamtpunktzahl wird anhand der modifizierten UfAB-II-Methode wie folgt ermittelt (Ziff. 5 Verfahrensbeschreibung): Die qualitativen Kriterien fließen zu 70 %, der Preis mit 30 % in die Gesamtbewertung ein.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 05.02.2026
- Vertragsende
- 04.02.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Die Vertragslaufzeit kann durch das BMWE zweimalig um jeweils bis zu zwölf Monate verlängert werden.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 12.000.000 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Verga … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB).Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Scholz & Friends Berlin GmbH, Berlin | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin
- Kontakt
- vergabestelle@
bmwe.bund.de
Bei uns erfasst
- Projektträgerschaft Mittelstand-Digital04.11.2026 · 3 Angebote
- Evaluation der Fördermaßnahme “Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund (Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen)"03.11.2026 · 9 Angebote
- Wissenschaftliche Unterstützung bei der regionalen Zusammenarbeit beim Ausbau von Offshore-Windenergie in der Nord- und Ostsee28.10.2026 · 1 Angebot
- Mitwirkung in der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose (GD) nach § 3 Abs. 1 Vorausschätzungsverordnung (EgVV)27.10.2026 · 3 Angebote
Mehr von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Rechtsberatung zur Reprivatisierung der SEFE GmbHBundesministerium für Wirtschaft und Energie · BerlinFrist 10.11.2026
- Rahmenvereinbarung "Länderübergreifende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation für Energiepartnerschaften und Energiedialoge"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · BerlinFrist 24.11.2026
- Hochrangige Regierungsberatung in Osteuropa, auf dem Westbalkan, im Südkaukasus und in Zentralasien - Beratungsleistungen zur Unterstützung wirtschaftspolitischer ReformprozesseBundesministerium für Wirtschaft und Energie · BerlinFrist 10.11.2026
- Projektträgerschaft zur Förderung der Innovationskompetenz in strukturschwachen Regionen (INNO-KOM)Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · BonnFrist 13.11.2026
Alle 5 offenen Ausschreibungen von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- GUD.berlin GmbH4 Zuschläge
- INFO GmbH Markt- und Meinungsforschung2 Zuschläge
- Infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH2 Zuschläge
- Mantle Germany GmbH2 Zuschläge
- STROBINSKI Werbeagentur GmbH2 Zuschläge
- Scholz & Friends Berlin GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 21.10.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Befragungen zu GesundheitsthemenAOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen RechtsFrist 17.11.2026
- Rahmenvereinbarung Brand-AgenturDeutsches Rotes Kreuz e.V. GeneralsekretariatFrist 20.11.2026
- Digital Marketing Services for the European Raw Materials Academy and European Advanced Materials AcademyEIT RawMaterials GmbHFrist 13.11.2026
- Befragungen zu GesundheitsthemenAOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen RechtsFrist 17.11.2026
- Dienstleistung wissenschaftliche BegleitungPestalozzi-Fröbel-Haus, Stiftung des öffentlichen RechtsFrist 20.11.2026
- Personalmarketingagentur_StellenanzeigenBerliner FeuerwehrFrist 20.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0a1b3b2d-06cd-461c-b37c-b04d2b61096b.