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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von falt- und stapelbaren Aluminiumcontainern

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 25-2000045735veröffentlicht 03.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 552 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60329, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (116 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (306 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
    vor 19 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 18 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Herstellung und Lieferung der Aluminiumcontainer (beim Auftraggeber auch P-Container genannt) an die Annahmestelle des Auftraggebers in Mainz. Es sind Tranchen von 350 Aluminiumcontainern (P-Container) pro Einzelabruf zu fertigen. Die etwaige letzte Tranche umfasst ggf. 200 P-Container. Mengen Es sind geschätzt 3.000 Stück Aluminiumcontainer über einen Vertragszeitraum von vier Jahren zu liefern. Eine Abnahmeverpflichtung besteht lediglich für eine Charge (350 Container) im ersten Vertragsjahr. Darüber hinaus besteht keine verbindliche Abnahmeverpflichtung. Leistungsverzeichnis a. Ausführungsunterlagen / Konstruktionspläne Die Konstruktion der Aluminiumcontainer ergibt sich aus fest vorgegebenen Plänen. Diese können nach Durchsicht dieser Leistungsbeschreibung und Zusendung einer Vertraulichkeitserklärung (Bestandteil der Vergabeunterlagen) über den festgelegten Kommunikationsweg (hier DTVP) innerhalb der Fragenfrist angefordert werden und werden mit Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Für die Produktion des Aluminiumcontainers sind die betreffenden technischen - vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten - Unterlagen bzw. Konstruktionspläne verbindlich. Diese sind genauestens zu beachten. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Konstruktionspläne werden ausschließlich zum Zwecke der Angebotserstellung und gegebenenfalls zur Fertigung der Aluminiumcontainer für den Auftraggeber überlassen. Eine anderweitige Nutzung der Pläne und jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe ist nicht zugelassen. Nach Ablauf des Vertrages ist die Datei vom Auftragnehmer zu löschen. Der gesamte Inhalt der Konstruktionspläne unterliegt dem Schutz des Urheber-rechts und Wettbewerbsrechts. b. Spezifikation des Behälters Kennzahlen Außenmaße über alles: Flächenmaß: 800 mm (Länge) x 600 mm (Breite) Höhe des Behälters: 560 mm Gewicht: - Das Leergewicht darf 20,5 kg nicht überschreiten. - Die max. Zuladung beträgt 150 kg Stapelbarkeit Der Aluminiumcontainer muss einer Stapellast von 682 kg (fünffach stapelfähig bei einem Containerhöchstgewicht von 170,5 kg) standhalten. Vorderseite Auf der Vorderseite der Aluminiumcontainer ist unter dem Kartenfach eine 2-reihige Prägung mit dem Schriftzug: "BBK" (20 mm hoch) und einer fortlaufenden Nummerierung (Nummer gem. Angabe des Auftraggebers, wird gesondert mitgeteilt) anzubringen. Kartenfach Maße nach Konstruktionsplan mit einsteckbarer Plexiglasscheibe, die mitzuliefern ist. Bei verschlossenem Aluminiumcontainer dürfen die Plexiglasscheibe und die dahinterliegende Einsteckkarte nicht herausnehmbar sein, dafür ist eine Vernietung an der Seite notwendig. Das Fach darf eine Strichcode-Lesung nicht beeinträchtigen. Sicherheit Die Ausführung muss den Anforderungen des Arbeitsschutzes und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und das Produkt muss das Testat "Geprüfte Sicherheit" (GS-Zeichen) aufweisen. Erreichbare Kanten und Ecken müssen sowohl innen als auch außen gratfrei und gerundet oder geglättet sein. Der Aluminiumcontainer ist so zu gestalten, dass nach dem Anbringen einer Plombe ohne Hinterlassen von Manipulationsspuren am Behälter ein Zugriff auf den Inhalt ausgeschlossen ist. Besichtigung des Werkstücks bei der Bank Es wird empfohlen, die Aluminiumcontainer zu besichtigen, wenn diese vom Bieter noch nie gebaut wurden bzw. wenn diese dem Bieter nicht bekannt sind. Ausführungsgarantie Der Auftragnehmer garantiert, dass alle zu liefernden Aluminiumcontainer dem vom Fachbereich geprüften Mustercontainer entsprechen. Hierzu muss der Auftragnehmer im Rahmen der Fertigung geeignete Qualitätskontrollen durchführen, entsprechend dokumentieren und auf Verlangen dem Auftraggeber vorlegen. Weitere Prüfungen bzw. nicht angekündigte Fertigungskontrollen im Herstellerwerk behält sich der Auftraggeber vor. Entspricht ein Serienbehälter nach den Feststellungen der Bundesbank oder einer von ihr mit der Überprüfung beauftragten Stelle nicht dem erfolgreich getesteten Mustercontainer, wird die Bank dem Auftragnehmer maximal zwei Mal eine Nachfrist von zwei Wochen zur Nachbesserung oder zur Lieferung einwandfreier Aluminiumcontainer einräumen. Verzögerungen aufgrund von Nachbesserungsanforderungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers und werden nicht der Lieferfrist zugeschlagen. Weichen die Serienbehälter auch nach zweimaliger Nachbesserung noch von den Anforderungen ab, steht dem Auftraggeber ein Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages zu (siehe auch B2_Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 10). Lieferung Der Auftragnehmer liefert Kosten und Gefahr frei Annahmestelle zu den Geschäfts-zeiten der Bank (montags bis freitags zwischen 08:00 und 15:00 Uhr). Die Lieferung wird zwei Geschäftstage im Voraus beim zuständigen Ansprechpartner des Auftraggebers avisiert.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
AngebotsvergleichspreisRangfolge 1

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung (gem. Ziffer 4, Vordruck C2_Eigenerklärung) über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Artikel 58 der Richtlinie 2014/24/EG
Kriterium
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Ziffer 5, Vordruck C2_Eigenerklärung)
Kriterium
Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gem. Ziffer 7, Vordruck C2_Eigenerklärung)
Kriterium
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Ziffer 8, Vordruck C2_Eigenerklärung)
Kriterium
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Ziffer 9, Vordruck C2_Eigenerklärung)
Kriterium
Eigenerklärung gem. Vordruck C4_Verzeichnis NU-Leistungen: Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Der Unterauftragnehmer ist entsprechend Vordruck D1_Verpflichtungserklärung_anderer_UN zu verpflichten.
Kriterium
Die Deckungssumme beträgt mindestens für Personenschäden 1.000.000,00 Euro, für Sachschäden 1.000.000,00 Euro Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen.
Kriterium
Bitte reichen Sie mit dem Angebot 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren mit dem Vordruck C3.1 Referenzangaben ein (gem. Angaben aus C2 Eigenerklärung Ziffer 2)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
05.05.2025, 11:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Eigenerklärung Russland Sanktionen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der F … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Muster-Aluminiumcontainer / Überprüfung Im Rahmen der Wertung wird zunächst der erstplatzierte Bieter aufgefordert, ein plangenaues Musterstück innerhalb von 5 Wochen zur Überprüfung der geforderten Eigenschaften einzureichen. Zu diesem Zweck kann der Bieter vom Fachbereich einen Aluminiumcontainer … ganz lesenMuster-Aluminiumcontainer / Überprüfung Im Rahmen der Wertung wird zunächst der erstplatzierte Bieter aufgefordert, ein plangenaues Musterstück innerhalb von 5 Wochen zur Überprüfung der geforderten Eigenschaften einzureichen. Zu diesem Zweck kann der Bieter vom Fachbereich einen Aluminiumcontainer ausleihen. Sollte dieser im Rahmen des Nachbaus zerstört werden, muss der Bieter unentgeltlichen Ersatz liefern, wenn der Zuschlag nach Lieferung des Mustercontainers bestätigt wird. Sollte der Container der Bank zerstört worden sein, und der Zuschlag nach Überprüfung des Mustercontainers nicht bestätigt werden, muss der Bieter die Kosten für den zerstörten Container erstatten. Das Musterstück ist kostenlos (inkl. An-/Abtransport) folgender Stelle zur Verfügung zu stellen: Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung in Rheinland-Pfalz und dem Saarland SZ Blog Hegelstr. 65 55122 Mainz Der Fachbereich überprüft den Mustercontainer innerhalb von 4 Wochen. Dabei wird vor allem auf die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Eigenschaften (A-Kriterien) geachtet. Folgende Prüfungen werden an dem Mustercontainer durchgeführt: Nutzungsprüfung: Der Mustercontainer wird aufgebaut, befüllt und verschlossen. Sichtprüfung des Mustercontainers: Die Verarbeitung der Ecken, Kanten und Nieten wird händisch geprüft. Stabilitätsprüfung: Der Mustercontainer wird der maximalen Stapellast ausgesetzt und muss dieser ohne Beschädigungen zwei Wochen standhalten. Manipulationsschutz: Der Mustercontainer wird verschlossen und versucht zu manipulieren (Öffnen des Containers oder des Kartenfachs). Stapelprüfung: Die Komptabilität des Mustercontainers mit den bereits vorhandenen, baugleichen Containern wird geprüft, in dem der Mustercontainer in eine Blockstapelung aufgenommen wird. Erfüllt dieses Musterstück des erstplatzierten Bieters nach Überprüfung durch den Fachbereich nicht die Anforderungen, kann der Bieter innerhalb von 2 Wochen nachbessern. Ist diese Nachbesserung erfolglos, wird der nächstplatzierte Bieter aufgefordert, ein Musterstück zu erstellen. Der Musterbehälter des Unternehmens, welches den Zuschlag erhält, geht in das Eigentum der Bank über und wird entsprechend der Position des Preisangebotes vergütet; für ihn entfällt die Abholung. Sofern der Bieter entsprechende Aluminiumcontainer bereits an die Bank geliefert hat, kann die Bemusterung entfallen. Er hat in diesem Fall jedoch schriftlich zu garantieren, dass das angebotene Produkt den bereits gelieferten Containern in vollem Umfang entspricht.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y635CTD 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postf … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y635CTD 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 446 (Tanks, Sammelbehälter und Container; Heizkörper und Heizkessel für Zentralheizungen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

20vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung adac0fa4-6781-49a3-a0a3-b88043322818.