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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Kopierpapier, Briefumschläge und Versandtaschen für die Gesamtverwaltung und Eigenbetriebe der Stadt Wuppertal sowie für die Wuppertaler Schulen

Stadt Wuppertal · Wuppertal, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen L-0299-25veröffentlicht 18.12.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 292 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 18.12.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
616 Tsd. € Summe der Lose
Laufzeit
48 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Wuppertal42275, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (115 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 10 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:45 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 10 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:45 Uhr
    vor 10 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Kopierpapier, Briefumschläge und Versandtaschen für die Gesamtverwaltung und Eigenbetriebe der Stadt Wuppertal sowie für die Wuppertaler Schulen Die Ausschreibung ist in drei Lose aufgeteilt. Los 1: Kopierpapier - Gesamtverwaltung und Eigenbetriebe Los 2: Briefumschläge und Versandtaschen für Gesamtverwaltung, Eigenbetriebe und Wuppertaler Schulen Los 3: Kopierpapier Wuppertaler Schulen

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Kopierpapier Gesamtverwaltung

Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Kopierpapier, Briefumschläge und Versandtaschen für die Gesamtverwaltung und Eigenbetriebe der Stadt Wuppertal sowie für die Wuppertaler Schulen. Gegenstand dieses Loses ist der Rahmenvertrag für Kopierpapier für die Gesamtverwaltung und die Eigenbetriebe der Stadt Wuppertal Die Ausschreibung ist in drei Lose aufgeteilt.

48 Monate266.548 €
2
Briefumschläge und Versandtaschen

Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Kopierpapier, Briefumschläge und Versandtaschen für die Gesamtverwaltung und Eigenbetriebe der Stadt Wuppertal sowie für die Wuppertaler Schulen. Gegenstand dieses Loses ist der Rahmenvertrag für Briefumschläge und Versandtaschen für die Gesamtverwaltung, Eigenbetriebe und Wuppertaler Schulen. Die Ausschreibung ist in drei Lose aufgeteilt.

48 Monate49.198 €
3
Kopierpapier Wuppertaler Schulen

Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Kopierpapier, Briefumschläge und Versandtaschen für die Gesamtverwaltung und Eigenbetriebe der Stadt Wuppertal sowie für die Wuppertaler Schulen. Gegenstand dieses Loses ist der Rahmenvertrag für Kopierpapier für Wuppertaler Schulen. Die Ausschreibung ist in drei Lose aufgeteilt.

48 Monate300.233 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Preis wird mit 100% gewertet

Eignung6 von 6 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Angebot ist einzureichen: "UVgO-VgV_Bietererklaerung-06-2022" : Der Bieter hat das vorliegende Dokument auszufüllen. Dieses Dokument umfasst folgende Angaben und Erklärungen: - Es sind Angaben zum Unternehmen einzureichen. - Erklärung über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis
Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
- Produktblätter sind mit dem Angebot einzureichen. - Einreichung eines Produktkatalog mit Listenpreise Auf Anforderung des Auftraggebers sind ihm zu den im Angebot angebotenen Produkten unentgeltliche Muster (Lieferung frei Verwendungsstelle) innerhalb von sieben Tagen nach Anforderung zur Verfügung zu stellen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von mindestens zwei (2) Referenzen über gleichwertige, abgeschlossene Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre nach. Die Referenzen müssen in Art und Umfang vergleichbar sein und folgende Angaben enthalten: • Ausf … ganz lesenDer Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von mindestens zwei (2) Referenzen über gleichwertige, abgeschlossene Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre nach. Die Referenzen müssen in Art und Umfang vergleichbar sein und folgende Angaben enthalten: • Ausführungsort • Anschrift • Auftraggeber • Netto-Jahresumsatz pro Jahr • Auftragsdauer • Ansprechpartner*in mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse Mindestens eine der genannten Referenzen muss nachweislich von einer Kommune (z. B. Stadt oder Gemeinde) als Auftraggeber stammen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Es ist die Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014) einzureichen. Hierfür ist das Dokument: Eigenerklärung Sanktions-VO zu verwenden und mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: Los 1 (Kopierpapier - Gesamtverwaltung und Eigenbetriebe): Höchstauftragsvolumen: 266.547,81 € netto
Optionen
Der Rahmenvertrag wird mit einer Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen und tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft. Dieser verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern der Auftraggeber nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Die … ganz lesenDer Rahmenvertrag wird mit einer Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen und tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft. Dieser verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern der Auftraggeber nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Die Möglichkeit der stillschweigenden Verlängerung besteht bis zu einer Gesamtdauer von maximal 4 Jahren. Alternativ endet der Vertrag spätestens mit Erreichen des festgelegten Höchstauftragsvolumens in Höhe von 615.978,94 € netto für alle Lose.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
19.01.2026, 09:45 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Nachprüfungsstelle, Zeughausstrasse 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Unterlagen die mit dem Angebot eingereicht werden müssen, sind in der Anlage "Leistungsbeschreibung" zu finden. Der Nachweis der Eignung kann auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQV) geführt werden. Im Falle des Eignungsnachweises durch die Eintragung in ein PQV werden Un … ganz lesenUnterlagen die mit dem Angebot eingereicht werden müssen, sind in der Anlage "Leistungsbeschreibung" zu finden. Der Nachweis der Eignung kann auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQV) geführt werden. Im Falle des Eignungsnachweises durch die Eintragung in ein PQV werden Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung mit dem Angebot einzureichen sind, nicht nachgefordert. Der Bieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass die geforderten Eignungsnachweise Bestandteil des PQV sind. Sollten die im PQV hinterlegten Eignungsnachweise nicht die in dieser Auftragsbekanntmachung geforderten Eigenerklärungen und Bescheinigungen enthalten und / oder die geforderten Mindestkriterien nicht erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot die erforderlichen Eignungsnachweise beifügen. Erfüllen die zur Angebotsabgabe vorgelegten Unterlagen nicht die geforderten Mindestkriterien für die Eignung, wird das Angebot ausgeschlossen. Gleiches gilt für Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung auf Anforderung einzureichen sind, wenn der Bieter den Nachweis der Eignung durch die Eintragung in PQV erbringen möchte.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

126vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (120 Lose mit Angabe)
301.908 €Zuschlagswert im Median
231.133 € – 519.831 €mittlere Hälfte, 20 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.01.2026
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 19.01.2026 auf 26.01.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a1ab037b-bc1a-4184-b290-23d5af222f30.